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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Antrag gem. § 7 Abs. 2 der GeschO des Rates der Fraktion "Die Linke im Rat" hier: TOP 1.1, Vorlage 20262209: Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026Zur Vorlage · 20262590 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Antrag gemäß § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates gestellt, um den Tagesordnungspunkt 1.1 der 9. Ratssitzung am 10. Oktober 2026, welcher die Neuwahl der Ausschüsse betrifft, von der Tagesordnung zu nehmen.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 5. März 2026. Nach Ansicht der Antragstellerin ist das Ergebnis der Ausschusswahl vom 5. Mai 2026 rechtlich nicht zu beanstanden, da die Nichtvertretung kleiner Fraktionen in einem Ausschuss für sich genommen zulässig sei. Die Fraktion führt jedoch an, dass die Ausschüsse ein verkleinertes Abbild des Plenums der Gemeindevertretung widerspiegeln müssen.
Demnach müsse die Zusammensetzung der Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse aus dem direkten Wahlergebnis, bestehend aus SPD, Grünen und der Linken, abbilden. Die nachträgliche Bildung weiterer Ratsgruppen dürfe nicht dazu führen, dass diese Spiegelbildlichkeit der ursprünglichen Kräfteverhältnisse verloren geht. Die Fraktion kündigt an, eine rechtliche Überprüfung einzuleiten und den Rechtsweg zu beschreiten, sollte die geforderte Spiegelbildlichkeit nicht gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neubesetzung der Ausschüsse b) Bestellung von Ratsmitgliedern gemäß § 58 Abs.1 Satz 11 GO NRWZur Vorlage · 20262209 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP-UWG: WAT im Rat der Stadt Bochum, SPD im Rat, CDU-Ratsfraktion sowie Die Grünen im Rat haben einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Neubesetzung der Ausschüsse und die Bestellung von Ratsmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 zu setzen.
Die Antragstellenden fordern zudem, dass diese Angelegenheiten zu Beginn der Sitzung behandelt werden. Die Begründung für das Ersuchen liegt in der Auffassung der beteiligten Fraktionen, dass die Spiegelbildlichkeit der Ratsmehrheiten in den Ausschüssen durch die vorangegangenen Wahlen am 7. Mai 2026, insbesondere innerhalb der Gruppen, nicht gegeben sei. Eine Neubesetzung der Ausschüsse wird daher als erforderlich dargestellt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.1Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neubesetzung der Ausschüsse - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20262572 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat mit der Vorlage 20262572 einen Änderungsantrag zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag ist für die Ratssitzung am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Der Vorschlag umfasst die Besetzung einer Vielzahl von Gremien. Dazu gehören der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, der Ausschuss für die Eigenbetriebe, der Ausschuss für Kultur und Tourismus, der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, der Ausschuss für Planung und Grundstücke, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit. Für alle diese Ausschüsse werden jeweils 15 Mitglieder und bis zu 27 stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass alle Mitglieder, die nicht direkt gewählt werden, zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden.
Zusätzlich behandelt die Vorlage die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses. Hierfür werden 15 ordentliche Mitglieder und 11 stellvertretende Mitglieder aufgeführt, wobei unter den ordentlichen Mitgliedern auch Vertreter der Fraktion „Die SPD im Rat“ sind. Auch für diesen Ausschuss gilt die Regelung, dass alle nicht direkt gewählten Mitglieder zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.2Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neubesetzung der Ausschüsse - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20262634 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Neubesetzung der Ausschüsse für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Mit diesem Antrag wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die in den Listen aufgeführten Personen in die verschiedenen Ausschüsse des Rates zu wählen.
Der Vorschlag umfasst die Besetzung zahlreicher Gremien, darunter der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Weitere betroffene Gremien sind die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Sport, Bewegung und Freizeit, Schule und Bildung, Planung und Grundstücke, Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit. Zudem sind der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss und der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Teil der vorgeschlagenen Neubesetzung.
Der Antrag sieht vor, dass die genannten Personen als ordentliche Mitglieder in die jeweiligen Ausschüsse gewählt werden. Alle Personen, die nicht unmittelbar als Mitglieder gewählt werden, sollen als stellvertretende Mitglieder in die entsprechenden Gremien berufen werden. Der Antrag wurde von der Fraktionsleitung der CDU-Fraktion eingereicht.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.3Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neubesetzung der Ausschüsse - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262612 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20262612 einen Änderungsantrag für die 9. Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 a.
Der Antrag enthält detaillierte Wahllisten der Fraktion für die Besetzung der Ausschüsse. Die Liste umfasst Vorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Beteiligung und Controlling, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Kultur und Tourismus. Des Weiteren werden Personen für die Ausschüsse Sport, Bewegung und Freizeit, Schule und Bildung, Planung und Grundstücke, Mobilität, Infrastruktur und Digitalisierung, Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für den Rechnungsprüfungsausschuss, den Betriebsausschuss für Eigenbetriebe und den Wahlprüfungsausschuss vorgeschlagen. Die Listen beinhalten sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger und sachkundige Bürgerinnen.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass die Personen, die nicht als ordentliche Mitglieder gewählt werden, in einer festgelegten Reihenfolge als Stellvertreter vorgeschlagen werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Rat die allgemeine Vertretungsregelung, die ab dem Jahr 2020 galt, erneut beschließt. Der Antrag wurde durch den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum eingereicht.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.4Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neubesetzung der Ausschüsse - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20262650 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat einen Änderungsantrag zur Neubesetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag, der für die Ratssitzung am 1. Oktober 2026 vorgesehen ist, sieht die Wahl spezifischer Ratsmitglieder in die verschiedenen städtischen Gremien vor.
Im Haupt- und Finanzausschuss sollen die Fraktionsvorsitzenden sowie weitere Mitglieder der Fraktion vertreten sein. Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Schule und Bildung werden ebenfalls personelle Besetzungen vorgeschlagen, die teilweise auch stellvertretende Mitglieder umfassen. Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Ausschuss für die Eigenbetriebe sollen durch die genannten Ratsmitglieder besetzt werden.
Weitere personelle Vorschläge beziehen sich auf den Ausschuss für Kultur und Tourismus, den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke. Zudem umfasst der Antrag die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit sowie des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Auch für den Wahlprüfungsausschuss werden Mitglieder vorgeschlagen. In den meisten Listen ist vorgesehen, dass neben den direkt gewählten Mitgliedern auch die restlichen Ratsmitglieder der Fraktion Die Grünen im Rat in alphabetischer Reihenfolge als Stellvertretungen fungieren.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.5Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neuwahl der Ausschüsse - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262665 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur 9. Ratssitzung am 1. Oktober 2026 befasst sich mit der Neubesetzung der Ausschüsse der Stadt Bochum. Der Antrag sieht vor, dass der Rat über die Wahl bestimmter Personen als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter in den verschiedenen städtischen Gremien entscheidet.
Die vorgeschlagene Liste umfasst die Besetzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ausschusses für Beteiligung und Controlling sowie des Ausschusses für Kultur und Tourismus. Des Weiteren sind die Besetzungen für den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, den Ausschuss für Planung und Grundstücke, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Gegenstand des Antrags. Die Nominierungen beinhalten jeweils ordentliche Mitglieder und Stellvertreter, wobei einige Positionen mit dem Zusatz für sachkundige Bürger gekennzeichnet sind.
Zusätzlich umfasst der Antrag die personelle Besetzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit mit zwei ordentlichen Mitgliedern und mehreren Stellvertretungen. Ebenso sind die Besetzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe, des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Wahlprüfungsausschusses vorgesehen, wobei für diese Gremien jeweils zwei ordentliche Mitglieder und entsprechende Stellvertretungen vorgeschlagen werden. Die personellen Vorschläge für die jeweiligen Positionen umfassen verschiedene Ratsmitglieder sowie Mitglieder der Fraktion SB.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.6Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 a) Neubesetzung der Ausschüsse - Änderungsantrag der Gruppe "UWG Freie Bürger-BSW" -Zur Vorlage · 20262622 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 liegt ein Änderungsantrag der Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW im Rat der Stadt Bochum vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1 zur Neuwahl der Ausschüsse und sieht eine spezifische Besetzung der Gremien vor.
Der Antrag umfasst die Benennung von ordentlichen Mitgliedern sowie Stellvertretern für die verschiedenen Ausschüsse der Stadt Bochum. Für den Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsausschuss werden jeweils einzelne Mitglieder und Stellvertreter vorgeschlagen. In den weiteren Ausschüsse, wie dem Ausschuss für Beteiligung und Controlling, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Kultur und Tourismus, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, dem Ausschuss für Planung und Grundstücke, dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit, werden neben ordentlichen Mitgliedern auch sachkundige Bürger und sachkundige Bürger als Stellvertreter aufgeführt. Zudem ist die Besetzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe im Antrag enthalten.
Der Rat wird gebeten, die Ausschüsse gemäß der im Antrag aufgeführten Wahlliste zu besetzen. Die Sprecher der Ratsgruppe sind in dem Dokument als Teil der Antragstellung aufgeführt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.1.7Neuwahl der Ausschüsse in der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 b) Bestellung von Ratsmitgliedern gemäß 358 Abs. 1 Satz 11 GO NRW - - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne -Zur Vorlage · 20262573 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20262573 vor. Der Antrag, der von Vertretern der Fraktionen SPD, CDU und der Grünen im Rat gestellt wurde, bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1 b und betrifft die Besetzung von Ausschüssen des Rates gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Antrag sieht vor, dass ein Ratsmitglied nach der genannten gesetzlichen Grundlage einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann. Mit diesem Beschlussantrag soll die Regelung zur Festlegung der Anzahl der Ausschüsse bzw. die Art der Besetzung durch Ratsmitglieder mit beratender Stimme konkretisiert werden. Eine schriftliche Begründung zum Inhalt des Änderungsantrags ist im Dokument nicht aufgeführt; es wird darauf verwiesen, dass eine Erläuterung gegebenenfalls mündlich erfolgen kann. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.2Besetzung des Beirates "Leben im Alter"
- 1.2.1Besetzung Beirat "Leben im Alter"Zur Vorlage · 20262213 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20262213 liegt ein Antrag der Fraktion „Die SPD im Rat“ vor, der die personelle Neubesetzung des Beirats „Leben im Alter“ zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und ist für die Ratssitzung am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Die Fraktion schlägt vor, vier Personen aus den Reihen der SPD als Mitglieder in den Beirat zu wählen. Darüber hinaus wird die Benennung einer weiteren Person als beratendes Mitglied beantragt. Die Begründung für diesen Antrag beschränkt sich auf die personelle Besetzung des genannten Gremiums. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.2.2Besetzung Beirat Leben im AlterZur Vorlage · 20262214 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der GRÜNEN im Rat hat für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 einen Antrag zur Neubesetzung des Beirats Leben im Alter vorgelegt. Mit der Vorlage 20262214 wird der Rat gebeten, zwei Personen als Mitglieder in das Gremium zu wählen.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, eine weitere Person als beratendes Mitglied für den Beirat zu benennen. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der GRÜNEN im Rat gestellt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.2.3Besetzung Beirat „Leben im Alter“Zur Vorlage · 20262534 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Besetzung des Beirats „Leben im Alter“ gestellt, der in der Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 behandelt werden soll. Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, drei Personen als Mitglieder in den Beirat zu wählen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl von drei spezifischen Personen für die Besetzung der vakanten Plätze im Beirat vor. Darüber hinaus ist vorgesehen, ein beratendes Mitglied für die CDU-Fraktion in das Gremium zu berufen. Eine schriftliche Begründung für die vorgeschlagenen Besetzungen wurde im Antrag nicht beigefügt; die Fraktion weist darauf hin, dass die Erläuterung gegebenenfalls mündlich erfolgen kann. Der Antrag wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion an den Oberbürgermeister gerichtet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.2.4Besetzung Beirat "Leben im Alter" - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262579 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat für die 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20262579 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des Beirats „Leben im Alter“ im Rahmen des Tagesordnungspunktes 1.2.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird der Rat der Stadt Bochum ersucht, zwei Personen als reguläre Mitglieder in den Beirat zu wählen. Darüber hinaus sieht der Antrag die Bestellung einer weiteren Person als beratendes Mitglied für das Gremium vor. Der Antrag wurde durch die Fraktionsgeschäftsführung der AfD eingereicht und adressiert die personelle Zusammensetzung des genannten Beirats.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.2.5Besetzung des Beirates "Leben im Alter" - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262615 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat für die 9. Ratssitzung am 1. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Tagesordnungsposition 1.2 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Besetzung des Beirats „Leben im Alter“.
Mit dem vorliegenden Dokument wird der Rat gebeten, über die Wahl spezifischer Personen für die Besetzung des Beirats zu entscheiden. Der Antrag sieht die Wahl von zwei ordentlichen Mitgliedern sowie eines beratenden Ratsmitglieds vor. Die vorgeschlagenen Personen für die Positionen als ordentliche Mitglieder sind zwei sachkundige Bürger. Zudem soll eine weitere Person als beratendes Ratsmitglied in den Beirat berufen werden.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.3Besetzung des Beirates "Gleichstellung und Vielfalt"
- 1.3.1Besetzung Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“Zur Vorlage · 20262525 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Rat hat einen Antrag zur Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ gestellt, der in der Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 behandelt werden soll. Mit der Vorlage 20262525 wird vorgeschlagen, fünf Personen aus der Fraktion der SPD als Mitglieder in den Beirat zu wählen.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, eine weitere Person als beratendes Mitglied für das Gremium zu benennen. Die Begründung für diesen Antrag beschränkt sich auf die personelle Besetzung des Beirats. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.3.2Besetzung Beirat Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 20262216 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20262216 liegt ein Antrag der Fraktion der GRÜNEN im Rat vor, der die Besetzung des Beirats Gleichstellung und Vielfalt der Stadt Bochum zum Thema der Ratssitzung am 1. Oktober 2026 macht.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat zwei neue Mitglieder für den Beirat wählt. Konkret werden zwei Personen für die reguläre Mitgliedschaft vorgeschlagen. Darüber hinaus wird beantragt, eine weitere Person als beratendes Mitglied für den Beirat zu benennen. Der Antrag wurde durch die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Rat gestellt und ist dem Oberbürgermeister zugeleitet worden. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.3.3Besetzung Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“Zur Vorlage · 20262535 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ gestellt. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen drei Personen als Mitglieder in den Beirat gewählt werden. Zudem ist vorgesehen, ein beratendes Mitglied für die CDU-Fraktion in das Gremium zu berufen. Eine schriftliche Begründung für die vorgeschlagenen Besetzungen ist im Dokument nicht enthalten; die Fraktion weist darauf hin, dass die Begründung gegebenenfalls mündlich erfolgen kann.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.3.4Besetzung Beirat "Gleichstellung und Vielfalt" - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262580 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat für die 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.3 der Sitzung.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Wahl von zwei Personen als reguläre Mitglieder für den Beirat beantragt. Zudem wird die Aufnahme einer weiteren Person als beratendes Mitglied vorgeschlagen. Der Antrag wurde von der Fraktionsgeschäftsführung der AfD formuliert und richtet sich an den Oberbürgermeister.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.3.5Besetzung des Beirates "Gleichstellung und Vielfalt" - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262616 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat für die 9. Ratssitzung am 1. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Mit der Vorlage 20262616 wird der Rat gebeten, über die Wahl spezifischer Personen für die Gremienarbeit zu entscheiden.
Der Antrag sieht vor, zwei Personen als ordentliche Mitglieder in den Beirat zu wählen. Zudem wird die Wahl einer weiteren Person als beratendes Ratsmitglied beantragt. Die personellen Besetzungen sind im Rahmen dieses Änderungsantrags festgeschrieben, um die Funktionsfähigkeit des Beirats sicherzustellen. Die Federführung des Antrags liegt beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.4Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 mit ihren Anlagen in den RatZur Vorlage · 20262305 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Beschlussvorlage 20262305 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 inklusive der dazugehörigen Anlagen in den Rat eingebracht. Der vorliegende Haushaltsplan umfasst zudem den Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes, welches den Zeitraum von 2027 bis 2035 abdeckt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 sowie die Anlagen zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens soll der Entwurf ohne Aussprache an die Bezirksvertretungen, die Fachausschüsse des Rates sowie an den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss verwiesen werden.
Die Verwaltung stellt die Unterlagen den Fraktionen, Gruppen und einzelnen Ratsmitgliedern zur Verfügung. Nach der Einbringung in den Rat wird der Entwurf öffentlich bekannt gemacht. Die Einsichtnahme in die Satzung und den Haushaltsplan ist während des Beratungsverfahrens an der Infotheke im Rathaus Bochum, in den Bezirksverwaltungsstellen sowie im Internet möglich. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der öffentlichen Bekanntgabe Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.5Jahresabschluss 2025 der Zentralen Dienste der Stadt BochumZur Vorlage · 20262126 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Zentralen Dienste vorgelegt. Der vorläufige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 1.045.339,07 Euro aus. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 259.762 TEUR. Diese setzen sich primär aus Erlösen aus Hochbau, Sanierung, Sonderprogrammen sowie eigenen Ingenieurleistungen in Höhe von 134.212 TEUR und aus der Vermietung sowie Bewirtschaftung von Gebäuden in Höhe von 74.447 TEUR zusammen. Weitere Erlöse resultierten aus Leistungsentgelten und Verkäufen sowie aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Bestandsveränderungen. Den Aufwendungen, die sich im Wesentlichen aus Materialaufwendungen in Höhe von 202.303 TEUR und Personalaufwendungen von 52.327 TEUR zusammensetzen, stehen die genannten Erträge gegenüber.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen feststellt. Zudem soll der Jahresgewinn in Höhe von 1.045.339,07 Euro an die Stadt Bochum abgeführt werden. Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird die Vorlage am 3. September 2026 beraten, bevor der Rat am 1. Oktober 2026 über die Vorlage entscheidet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 1.6Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01.2025 bis 31.12.2025)Zur Vorlage · 20262128 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20262128 die Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2025 beantragt. Der Zeitraum des betreffenden Wirtschaftsjahres umfasst den 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Die rechtliche Grundlage für diesen Antrag bildet § 4 c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung. Gemäß dieser Verordnung obliegt dem Rat die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses sowie über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder den Umgang mit einem Jahresverlust. Die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses leiten sich zudem aus § 5 der Eigenbetriebsverordnung sowie aus § 5 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ab.
In der Begründung der Vorlage wird ausgeführt, dass der Betriebsausschuss seine Aufgaben im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Die Entlastung durch den Rat ist daher unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Jahr 2025 vorgesehen. Es wird auf die entsprechende Beschlussvorlage 20262126 zur Feststellung des Jahresabschlusses verwiesen. Die Vorlage ist für eine Vorberatung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 3. September 2026 sowie für eine Entscheidung im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 1.7Sparkasse Bochum AöR; hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2025Zur Vorlage · 20262280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Entlastung der Organe der Sparkasse Bochum AöR für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Verwendung des Jahresüberschusses zum Gegenstand hat. Der Jahresabschluss 2025 wurde vom Verwaltungsrat der Sparkasse bereits festgestellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Der vorliegende Bilanzgewinn beläuft sich auf 19.650.061,56 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass 16.500.000,00 Euro dieses Betrags zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Von dem verbleibenden Überschuss sollen 3.100.000,00 Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Ein Restbetrag von 50.061,56 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2026 übernommen werden.
Zusätzlich wird der Rat der Stadt Bochum gebeten, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. Die im Haushaltsplan 2026 veranschlagte Ausschüttung in Höhe von 16,5 Millionen Euro brutto entspricht der Planung der Verwaltung, wobei von diesem Betrag die anfallende Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag(Punkte 1., 3. und 4.)Einstimmig nach Beschlussvorschlag unter der Berücksichtigung der Befangenheiten von Herrn Haardt und Herrn Fuchs(Punkt 2.)
- 1.8Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – Ergänzung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20262300 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zu ergänzen. Die Gesellschaft befindet sich zu 100 Prozent im Besitz des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum.
Gegenstand der Änderung ist die Aufnahme einer Regelung in § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Demnach soll die Gesellschaft keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Eventuelle Überschüsse sollen für den Gesellschaftsgegenstand verwendet werden, was einer Gewinnthesaurierung entspricht.
Diese Anpassung ist notwendig, um die Voraussetzungen für den Zugang zu Fördermitteln zu schaffen. Konkret ist die Beantragung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vorgesehen. Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie den Fördermittelgebern haben ergeben, dass die Abwesenheit von Gewinnerzielungsabsichten gesellschaftsvertraglich festgeschrieben sein muss.
Die Fläche für die Entwicklung des Gesundheitscampus Prinz-Regent stellt den wesentlichen Vermögenswert der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH dar. Der Rat der Stadt Bochum soll der Änderung zustimmen und die Gesellschaftervertreter anweisen, den entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 1.9Beendigung der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Entgelt- und Besoldungsabrechnung der Stadt Bochum mit der Stadt Hattingen zum 31.12.2026Zur Vorlage · 20262212 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Beendigung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Hattingen im Bereich der Entgelt- und Besoldungsabrechnung zum 31. Dezember 2026 vorsieht. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19. Juni 2018, welche die bereits seit 2008 bestehende Kooperation bei der Bereitstellung und Betreuung des Personalabrechnungsverfahrens LOGA vertiefte.
Der Grund für die geplante Kündigung liegt im Auslaufen des Lizenzvertrags mit der P&I Personal und Informatik AG für das Verfahren LogaAll-in (LAI) zum Jahresende 2026. Mit dem Ende der Lizenz entfallen die technischen und lizenzrechtlichen Voraussetzungen, um die Abrechnungsleistungen für die Stadt Hattingen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin zu erbringen. In Abstimmung mit der Stadt Hattingen soll die Vereinbarung daher aus diesem Grund zum Ende des Jahres 2026 beendet werden.
Durch die Beendigung der Zusammenarbeit wird die im Jahr 2018 zusätzlich geschaffene Stelle in der Entgeltbuchhaltung ab dem 1. Januar 2027 eingespart. Dies führt zu einer jährlichen Reduzierung der Personalkosten um etwa 76.000 Euro. Die Vorlage wird im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 23. September 2026 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung am 1. Oktober 2026 vorgelegt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 1.10Familienzentren an Grundschulen - Aufbau von zwei weiteren Familiengrundschulzentren im Rahmen des Startchancen-ProgrammsZur Vorlage · 20262046 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um den Ausbau der Familiengrundschulzentren (FGZ) in Bochum zu erweitern. Im Rahmen des Startchancen-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen sollen zwei weitere Standorte ab dem 1. Februar 2027 als Familiengrundschulzentren etabliert werden. Konkret empfiehlt die Verwaltung, die Arnoldschule und die Glückaufschule für diesen Aufbau auszuwählen.
Die Auswahl der Standorte erfolgte nach objektiven Kriterien, unter anderem unter Berücksichtigung des sozialen Indexes, der Schulentwicklungsplanung und der Betreuungsquoten. In Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht und den jeweiligen Schulgemeinden wurden die Standorte identifiziert, die keine baulichen Investitionen erfordern. Für die Arnoldschule und die Glückaufschule liegen bereits positive Rückmeldungen der Schulleitungen vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Oktober 2026 einen fristgerechten Antrag auf Landesförderung zu stellen. Im Falle einer Bewilligung übernimmt die Stadt den erforderlichen kommunalen Eigenanteil. Die jährlichen Kosten für den Eigenanteil der beiden neuen Zentren belaufen sich auf voraussichtlich 18.400 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt für die Jahre 2027 bis 2029 bereitstehen. Die Landesförderung deckt dabei 80 Prozent der Kosten für die Leitung der Zentren sowie die Sachmittel ab.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW, StG/V)
- 1.11Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Umsetzung der Handlungsempfehlung 10, Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie Kultur)Zur Vorlage · 20262225 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung einer Handlungsempfehlung aus dem Kulturentwicklungsprozess vor. Ziel der Vorlage ist die Einführung einer neuen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Institutionen, Initiativen und Akteure der freien Kunst- und Kulturszene. Zudem sollen die Nebenbestimmungen für Betriebskostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse neu geregelt werden.
Die Grundlage für diesen Schritt bildet ein partizipativer Prozess, der 2019 initiiert wurde, um die zukünftige Entwicklung der Bochumer Kulturlandschaft zu gestalten. Aus den Ergebnissen dieses Prozesses gingen verschiedene Handlungsempfehlungen hervor, deren Umsetzung die Verwaltung nach einer entsprechenden Beauftragung durch den Rat erarbeitet hat. Die Neugestaltung der Förderrichtlinie dient der Verbesserung der Transparenz in der Förderpraxis.
Der Entwurf der neuen Richtlinie sowie die angepassten Nebenbestimmungen wurden in Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Fördermittelmanagement und der Kulturkommission entwickelt. Dabei wurden die Regelungen für Betriebskosten- und Projektkostenzuschüsse differenziert und an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Die Umsetzung der neuen Richtlinien verursacht laut der Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 1.11.1Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Umsetzung der Handlungsempfehlung 10, Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie Kultur) - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262654 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Bochumer Rat einen Änderungsantrag zur 9. Sitzung am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Förderrichtlinie für die freie Kulturszene im Rahmen des Kulturentwicklungsprozesses Bochums. Konkret bezieht sich die Vorlage auf die Umsetzung der Handlungsempfehlung 10 zur Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie Kultur.
Nach der aktuellen Fassung der Richtlinie obliegt die Entscheidung über Förderanträge bis zu einer Höhe von 5.000 Euro dem Kulturbüro. Anträge, die diesen Betrag überschreiten, werden vom Kulturbüro geprüft und anschließend im Ausschuss für Kultur und Tourismus entschieden.
Die Fraktion beantragt eine Änderung des § 5 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Institutionen, Initiativen und Akteure der freien Kunst- und Kulturszene. Der Antrag sieht vor, dass sämtliche Förderanträge, unabhängig von ihrer Höhe, im Kulturbüro geprüft, im Ausschuss für Kultur und Tourismus vorberaten und letztlich im Rat der Stadt Bochum entschieden werden sollen. Als Begründung für diesen Vorgang führt die Fraktion die Transparenz von Förderentscheidungen, das Haushaltsrecht des Rates sowie die allgemeine Haushaltslage der Stadt Bochum an. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da die Erläuterung mündlich erfolgen soll.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.12Kaufmännische Direktion Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20262249 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der kaufmännischen Direktion der Kulturinstitute Bochum AöR vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Kaufmännischen Direktors zum 31. Juli 2026 aus dem Ruhestand.
Der Verwaltungsrat des Schauspielhaus Bochum AöR hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 einstimmig beschlossen, eine Nachfolge zu bestellen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum diesen Beschluss genehmigt und eine Person für die Dauer von fünf Jahren, beginnend am 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2031, zur kaufmännischen Direktorin der Kulturinstitute Bochum AöR beruft.
Für das Auswahlverfahren wurde eine auf Kulturstellen spezialisierte Personalberatungsagentur aus Essen hinzugezogen. Die vorgeschlagene Kandidatin verfügt über einen Hintergrund als Diplom-Betriebswirtin und Historikerin sowie über langjährige Erfahrung in Leitungsfunktionen und Personalverantwortung in öffentlich finanzierten Kulturinstitutionen. Zu ihren bisherigen Stationen gehören unter anderem die Leitung des Kultur- und Weiterbildungsbetriebs der Stadt Schwerte sowie Positionen in Museen.
Die Vorlage durchläuft im September 2026 die Vorberatung in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling, für Kultur und Tourismus sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 ansteht.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 1.13Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031Zur Vorlage · 20261645/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur fünften Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vorgelegt. Der Plan dient als strategisches Instrument zur Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er wurde in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und integriert Ergebnisse aus der Sozialberichterstattung sowie aus Jugendbeteiligungsformaten.
Die Vorlage benennt zentrale Handlungsfelder und thematische Schwerpunkte, darunter den Fachkräftemangel, soziale Ungleichheit, Digitalisierung sowie die Umsetzung von Inklusion und Kinderschutzstrukturen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Weiterentwicklung von Beteiligungsformen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch digitale und inklusive Ansätze zu fördern. Zur Sicherung der Qualität sind zudem kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Evaluationen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Bochum soll die fünfte Fortschreibung inhaltlich beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die im Plan aufgeführten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanungen anzumelden. Die langfristige Finanzierung der Maßnahmen ist an die aktive Mitwirkung der Träger und Fachkräfte sowie an die Integration der Planimpulse in die laufenden Planungen geknüpft.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2(Linke)dagegen: 2(AfD)dafür:12(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:2 (Herr Währisch, Herr Hermann)Dagegen:1 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Herr Geers, Herr Kosel, Herr Mauer, FrauReuter, Herr Schlinkert.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 2 (Linke/ Migr. Linke) Dagegen - 2 (AfD/ Liste AfD) Dafür – 10 (SPD/ Liste SPD/ Grüne /Grüne Liste Vielfalt/ / CDU/CDU-Forum Integration)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Die Linke, StG/V)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:10 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG FB - BSW))
- 1.13.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262656 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen eines Änderungsantrags zur 9. Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 Anpassungen am Kinder- und Jugendförderplan 2027–2031 vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, die Leitlinien für die politische Bildung so zu ergänzen, dass diese auf Pluralität und Kontroversität ausgerichtet sind. Bestehende pädagogische Formulierungen, die eine Transformation von Einstellungen oder eine Verhaltensänderung bei Radikalisierung thematisieren, sollen durch Texte ersetzt werden, die sich auf Gewaltfreiheit und Rechtsstaatlichkeit konzentrieren.
Zudem soll die Förderung von Jugendverbänden an haushaltsrechtliche Kriterien gebunden werden. Der Antrag fordert die Aufnahme der Elternverantwortung als Querschnittsgrundsatz in den Förderplan. Bei gesellschaftspolitischen Themen wie Integration oder Gender-Mainstreaming sollen die Förderung an den Aufgabenbezug sowie an die Förderung einer offenen Urteilsbildung gekoppelt werden.
Für die Einführung neuer oder erweiterter Maßnahmen sieht der Vorschlag vor, dass vorab Zielgruppen, Kosten, Wirkungsindikatoren und Zeitpunkte für Evaluationen festgelegt werden müssen, um eine wirkungsorientierte Steuerung zu ermöglichen. Die öffentliche Förderung soll zudem einer demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Maßnahmen sollen anhand nachvollziehbarer Ziele und Ergebnisse überprüfbar sein. Der Antrag wurde von einem Ratsmitglied der AfD-Fraktion unterzeichnet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.13.2Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20262680 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 liegt ein Änderungsantrag zur 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum von Januar 2027 bis Dezember 2031 vor. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Ergänzungen zum geplanten Beschlusstext.
Erstens wird vorgeschlagen, die jährliche Dynamisierung des Gesamtzuschusses für Jugendverbände und -initiativen neu zu bemessen. Anstatt der bisher vorgesehenen festen Rate von 2 % soll sich die Steigerung an der durchschnittlichen Veränderung der Teuerungsrate der jeweils drei vorangegangenen Jahre orientieren, basierend auf den Angaben des Statistischen Bundesamts. Die Begründung führt an, dass die aktuelle Rate von 2 % unter der Inflationsrate der vergangenen Jahre gelegen habe, was zu einer Reduzierung der realen Mittel geführt habe. Eine Orientierung an der Teuerungsrate soll die finanzielle Planungssicherheit für die Zuwendungsempfänger erhöhen.
Zweitens wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Etablierung eines Jugendstadtrats in Bochum zu erstellen. Dieses Konzept soll den einschlägigen Gremien zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Konzept soll unter anderem Vorschläge zum Wahlmodus sowie zur Integration der Jugendvertretung in die kommunalpolitischen Gremien, etwa durch Rederechte in den Ausschüssen, enthalten. Ziel ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen und die Demokratiebildung im Stadtgebiet auszubauen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- in den Anhörungen und Vorberatungen beschlossene Änderungsanträge
- 1.14Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie.Zur Vorlage · 20262108 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, einer bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Kommunalgesetz Nordrhein-Westfalen beizutreten. Ziel dieser Vereinbarung ist die zentrale Entscheidung über die eingeschränkte Erlaubniserteilung sowie die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie. Durch den Beitritt sollen die entsprechenden Aufgaben künftig nicht mehr durch die Stadt Bochum, sondern zentral durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden.
Bisher wurden die Verfahren zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Podologie sowie die dazugehörigen Kenntnisüberprüfungen in eigener Zuständigkeit durch die Stadt Bochum abgewickelt. Die Verwaltung führt aus, dass die Vorhaltung der erforderlichen Prüfungsausschüsse aufgrund der geringen Anzahl an Antragstellenden mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Zudem empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit eine zentrale Durchführung, um eine landeseinheitliche Gestaltung der Überprüfungen zu gewährleisten.
Es existiert bereits eine Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und weiteren Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg, welche die Abwicklung dieser Verfahren übernimmt. Die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung wurde bereits in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Bochum im Jahr 2024 eingeholt. Die durch den Beitritt entstehenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Bochum erhoben und zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten einbehalten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 1.15Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des GremiumsZur Vorlage · 20260705 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeit des Baubegleitgremiums für Bauprojekte des Tiefbauamtes fortzusetzen. Dieses Gremium ist für Baumaßnahmen vorgesehen, deren Kostenvolumen voraussichtlich 10 Millionen Euro übersteigt. Die Grundlage für die Bildung eines solchen politischen Begleitgremiums bildet eine Entscheidung des Rates aus dem Jahr 2015 zur Projektsteuerung und zum Controlling kommunaler Investitionsvorhaben.
In den vergangenen Legislaturperioden setzte sich das Gremium aus den Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern der zuständigen Ausschüsse zusammen, insbesondere aus Vertretungen des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie des Ausschusses für Beteiligung und Controlling. Ziel der Einrichtung ist eine zeitnahe Information über Projektdaten sowie die Überwachung der Einhaltung von Zeit- und Kostenrahmen. Durch die Kommunikation von Abweichungen soll eine politische Begleitung der Baumaßnahmen ermöglicht werden.
Für die kommende Legislaturperiode schlägt die Verwaltung vor, die Besetzung des Gremiums nicht mehr fest an die Funktionen der Vorsitzenden und Stellvertreter der beteiligten Ausschüsse zu binden. Stattdessen soll dem Rat die Entscheidung über die Stärke und die konkrete Zusammensetzung des Gremiums übertragen werden. Die Fortführung der Arbeit wird mit bereits begonnenen sowie geplanten Bauprojekten begründet, die eine besondere Bedeutung für die städtische Infrastruktur haben. Für die Durchführung der Maßnahmen entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.15.1Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des Gremiums - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20262574 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 wird die personelle Besetzung des politischen Baubegleitgremiums „Tiefbaumaßnahmen“ behandelt. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 20262574, die vom Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation federführend bearbeitet wird, sieht vor, dass insgesamt fünf Ratsmitglieder in das Gremium entsandt werden sollen.
Im Rahmen dieses Antrags benennt die SPD-Fraktion ein Mitglied für die Besetzung dieser Positionen. Die Begründung für den Antrag beschränkt sich auf die personelle Besetzung des genannten Baubegleitgremiums.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.15.2Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des Gremiums - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20262657 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt 1.15, welcher die Bestätigung und Zusammensetzung des Baubegleitgremiums betrifft.
Mit dem vorliegenden Dokument schlägt die Fraktion vor, eine Person in das Baubegleitgremium zu wählen. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag ist im Antrag nicht enthalten; die Fraktion weist darauf hin, dass die Erläuterung gegebenenfalls mündlich erfolgen wird. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.15.3Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des Gremiums - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262578 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen eines Änderungsantrags zur Vorlage 2026075 zur 7. Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 23. September 2026 eine personelle Ergänzung für das Baubegleitgremium vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage der Verwaltung 20260705, welche die Bestätigung und Zusammensetzung des besagten Gremiums zum Gegenstand hat.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag beantragt die Fraktion, ein weiteres Mitglied für das Baubegleitgremium zu benennen. Der Ausschuss wird gebeten, dem Rat die Empfehlung auszusprechen, die vorgeschlagene Person als neues Mitglied in das Gremium aufzunehmen. Federführend für diesen Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.15.4Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des Gremiums - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20262652 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 wird eine Neuerung bezüglich der Zusammensetzung des Baubegleitgremiums vorgeschlagen. Die Fraktion der Grünen im Rat beantragt, ein Mitglied für dieses Gremium zu wählen.
Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.15, der die Bestätigung und Zusammensetzung des Baubegleitgremiums zum Gegenstand hat. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen schlägt hierfür die Wahl eines spezifischen Ratsmitglieds der Fraktion vor. Der Antrag wurde durch das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation vorbereitet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.15.5Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des Gremiums - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262617 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat mit der Vorlagennummer 20262617 einen Änderungsantrag für die 9. Ratssitzung am 1. Oktober 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.15, der das Baubegleitgremium „Tiefbaumaßnahmen“ behandelt.
Mit diesem Änderungsantrag wird der Rat gebeten, eine Entscheidung über die personelle Besetzung des genannten Gremiums zu treffen. Konkret wird vorgeschlagen, eine bestimmte Person für das Baubegleitgremium zu benennen. Federführend für die vorliegende Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.16Bochumer Planungs- und Steuerungsgremium unter Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit besonderen BedarfenZur Vorlage · 20261676 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Bochumer Planungs- und Steuerungsgremiums Teilhabe vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Weiterentwicklung der bestehenden Gremienstruktur im Bereich der Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedarfen. Das neue Gremium soll die bisherige Arbeit des Psychosozialen Ausschusses fortführen und die fachliche Planung sowie Abstimmung der Leistungs- und Versorgungsangebote für Menschen mit Behinderungen koordinieren.
Mit der Neugestaltung sollen die Anforderungen einer modernen kooperativen Sozialplanung erfüllt werden. Das Gremium soll aus Vertretungen der kommunalen Verwaltung, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie von Selbsthilfegruppen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen bestehen. Die Struktur soll eine engere Verzahnung von Gesundheits-, Sozial- und Eingliederungshilfe ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für das neue Gremium zu erarbeiten und dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bochum und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe an die neue Struktur angepasst werden. Die Umsetzung der neuen Gremienstruktur soll in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren vorbereitet werden. Der Rat der Stadt Bochum soll über den Vorschlag im Oktober 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 1.16.1Bochumer Planungs- und Steuerungsgremium unter Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedarfen - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262667 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die 9. Ratssitzung der Stadt Bochum einen Änderungsantrag zur Einrichtung eines Planungs- und Steuerungsgremiums vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Schaffung eines Gremiums unter Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedarfen.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit einer Überarbeitung der geplanten Einrichtung des Gremiums zu beauftragen. Dabei sollen die Veränderungen im Vergleich zum bisherigen Psychosozialen Ausschuss nachvollziehbar dargestellt werden. Konkret wird gefordert, Aufgaben, Beteiligungs- und Arbeitsmechanismen sowie Unterschiede in der Gremienstruktur gegenüberzustellen und aufzuzeigen, welche Elemente entfallen oder verändert werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Repräsentation der Träger der psychosozialen Versorgung, die im neuen Gremium in einer vergleichbaren Weise vertreten sein sollen wie im bisherigen Ausschuss. Zudem wird die Einbindung der im Rat vertretenen Fraktionen sowie die Festlegung des Gremiums als Unterausschuss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefordert. Die überarbeitete Beschlussvorlage soll nach der Anpassung dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch diese Maßnahmen die Transparenz und die demokratische Nachvollziehbarkeit der neuen Struktur sichergestellt werden sollen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.17Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20262218 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20262218) behandelt die Verabschiedung des Wärmeplans der Stadt Bochum sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen. Der Plan dient als Orientierungsrahmen für eine treibgasneutrale Wärmeversorgung und unterteilt das Stadtgebiet in Bereiche für Fernwärme und dezentrale Versorgung. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen 12 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Eingaben wurden Ergänzungen zu den Themen Biomasse, Geothermie und Fernwärme vorgenommen, während wesentliche Änderungen am Plan nicht als notwendig erachtet wurden.
Der Plan umfasst zudem Identifizierungen von Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 50 Hektar sowie Informationen zur Geothermie, wobei Bohrungen bis 100 Meter in die Basisbetrachtung einfließen. Nahwärmenetze werden als dezentrale Einheiten betrachtet. Die Stadt initiiert keine eigenen Projekte, überlässt die Planung jedoch Projektentwicklern. Für den Rückbau des Gasnetzes wird aufgrund langer Vorlaufzeiten ein strategischer Rückzug angestrebt. Die Stadtwerke Bochum haben zudem Prüfkriterien für Fernwärme-Prüfgebiete, wie Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit, ergänzt und Zieljahre für den Prüfabschluss in verschiedenen Gebieten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch den Rat soll der Plan an Landesbehörden übermittelt, im Amtsblatt bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Zur Information der Gebäudeeigentümer ist eine Postkartenaktion sowie sechs Informationsveranstaltungen ab November vorgesehen. Eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans ist spätestens alle fünf Jahre verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Belastungsausgleich.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Linke)Dagegen: 3 (AfD, FDP)Dafür: 14 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD, Die Linke)Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 5 (2 SPD, 3 AfD)Dafür: 7 (3 SPD, 2 CDU, 2 Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)Anmerkung der Schriftführung:Herr Menningmann (GrünLinks) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 1.17.1Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über Stellungnahmen - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262644 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat mit der Vorlage 20262644 einen Änderungsantrag zur 9. Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Beschluss über den Kommunalen Wärmeplan (TOP 1.17).
Im ersten Punkt wird eine Erweiterung des Kapitels 8.1 der Kommunalen Wärmeplanung beantragt. Das Monitoring soll um technische und soziale Parameter ergänzt werden. Dazu gehören die Entwicklung der Wärmekostenbelastung, die Auswirkungen auf Haushalte mit niedrigen Einkommen sowie sozialräumliche Unterschiede. Die Datengrundlage soll neben Anschluss- und Verbrauchsdaten der Stadtwerke auch soziale Kennzahlen aus der Sozialberichterstattung umfassen, um Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf zu identifizieren.
Der zweite Punkt beauftragt die Verwaltung mit einer Prüfung zur Förderung von Bürgerenergiegenossenschaften. Untersucht werden sollen Unterstützungsangebote bei Projekten, Machbarkeitsstudien und der Akquise von Fördermitteln sowie die Bereitstellung kommunaler Flächen. Ein Fokus liegt dabei auf gemeinschaftlichen Lösungen wie Nahwärmenetzen in Gebieten, in denen individuelle Wärmepumpen technisch oder durch Eigentumsverhältnisse nur eingeschränkt umsetzbar sind.
Im dritten Punkt wird gefordert, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit ab 2028 mindestens alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung und Fortschreibung des Wärmeplans berichtet. Dieser Bericht soll auch die Ergebnisse des erweiterten Monitorings enthalten. Zudem soll der Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan der Stadtwerke Bochum dem Ausschuss nach Veröffentlichung vorgestellt werden.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.17.2Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über Stellungnahmen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20262668 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage 20262668 wird eine Anpassung des Beschlusstextes bezüglich der kommunalen Wärmeplanung in Bochum beantragt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Entscheidung über den Wärmeplan und die entsprechenden Stellungnahmen.
Die Antragsteller beantragen, den Beschlusstext dahingehend zu ergänzen, dass das in der Anlage dargestellte Zielbild das Zielszenario gemäß § 17 des Wärmeplanungsgesetzes darstellt. Dieses Szenario soll für das Jahr 2035 gemäß § 19 Wärmeplanungsgesetz verbindlich festgelegt werden und den nachhaltigen Umbau der lokalen Wärmeversorgung bis zur Klimaneutralität beschreiben.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stadt Bochum die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 an den erfolgreichen Abschluss der Wärmewende knüpft. Der Rat soll im Beschlusstext zur ursprünglichen Vorlage 20262218 explizit festhalten, dass von der in der bundesrechtlichen Regelung vorgesehenen Frist bis zum Jahr 2045 abgewichen wird. Stattdessen soll das Jahr 2035 als verbindliches Zieljahr definiert werden. Zudem wird die verbindliche Festlegung des Zielbildes im Beschlusstext gefordert.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- in den Anhörungen und Vorberatungen beschlossene Änderungsanträge
- 1.18Sportpark Feldmark - Errichtung eines integrierten Freiraums für Radsport, Bewegung und ErholungZur Vorlage · 20261646 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung des Sportparks Feldmark vorgelegt. Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung der bestehenden Rennradstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ zu einem integrierten Freiraum für Radsport mit Schwerpunkt Mountainbike sowie für Bewegung und Erholung. Die Maßnahme ist Teil der städtebaulichen Entwicklung des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ in den Stadtteilen Altenbochum und Laer.
Der Beschluss umfasst die Umsetzung der sogenannten Basisvariante (Ausbaustufe a). Diese beinhaltet die Herstellung funktionaler Kernbestandteile, wie die flächenbezogene Errichtung eines Pumptracks, die Sanierung und Modifizierung der bestehenden Asphaltstrecke, die Schaffung einer Cross-Country-Anlage sowie die Aufstellung eines Fitnessgerätes und eines Containers für Sanitär- und Lagerzwecke. Die Umsetzung der erweiterten Ausbaustufe b, die zusätzliche Elemente wie einen Spielplatz, eine Calisthenics-Anlage und ein barrierearmes Sportheim vorsieht, ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses und bleibt von zukünftigen Finanzierungsentscheidungen abhängig.
Für die Umsetzung der Basisvariante werden Kosten in Höhe von etwa 2,1 Millionen Euro geschätzt. Die Stadt verfügt über eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“. Der gesamte Mittelbedarf für die Maßnahmen im investiven Budget der Sportverwaltung ist mit insgesamt 4.415.000 Euro veranschlagt. Planungsrechtlich wurde durch den Bebauungsplan Nr. 1027 die Zweckbestimmung als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Sportpark gesichert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung - 0Dagegen - 2 (AfD)Dafür - 13
- 1.19Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027Zur Vorlage · 20262084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Anpassungen im Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel am 7. Januar 2027 vorsieht. Hintergrund der Vorlage sind die steigenden Defizite der BOGESTRA sowie die damit verbundene finanzielle Belastung des städtischen Haushalts. Laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist ein Anstieg der Verluste zu verzeichnen, wobei der Finanzierungsbeitrag der Stadt Bochum von 34 Millionen Euro im Jahr 2019 auf voraussichtlich 54 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen ist. Um das Defizit der BOGESTRA mittelfristig auf einen Zielwert von 95 Millionen Euro zu begrenzen, wurden Einsparszenarien entwickelt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Aufwendungen um etwa 912.000 Euro umfassen die Reduktion des Taktangebotes in Randzeiten sowie bei Linien mit geringer Nachfrage oder Überlagerungen. Zudem ist die Beendigung von Pilotprojekten sowie geringfügige Streckenabkürzungen vorgesehen. Die Verwaltung beantragt, diese Anpassungen im Leistungsangebot zum genannten Zeitpunkt zu beschließen. Ergänzend sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitere Maßnahmen zur Netzoptimierung und zur Reduzierung der Aufwendungen erarbeitet werden. Das Vorgehen wurde mit der Stadt Gelsenkirchen abgestimmt, die parallel Anpassungen im eigenen Stadtgebiet vorbereitet. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(Linke)dafür:14(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagbei einer Enthaltung (Die Linke)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, AfD)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Linke, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Linke)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 7 (AfD, UWG:WAT, GrünLinks)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (Stadtgestalter/Volt, Linke)dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG FB-BSW)Enthaltungen: 0
- 1.19.1Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027 - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20262669 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wird eine Neuausrichtung der geplanten Anpassungen im ÖPNV-Liniennetz ab dem 7. Januar 2027 beantragt. Der Antrag sieht vor, den bisherigen Beschlusstext zu ersetzen und umfasst drei wesentliche Kernpunkte.
Erstens soll in Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen eine Unternehmensberatung beauftragt werden, um eine strukturelle Analyse der BOGESTRA sowie Empfehlungen zur Umstrukturierung durchzuführen. Ziel dieser Beratung ist die finanzielle Stabilisierung des Unternehmens, die Nutzung von Synergieeffekten, die Sicherung notwendiger Investitionen sowie die Vorbereitung einer interkommunalen Integration. Zudem sollen die Ertragsseite durch steigende Fahrgastzahlen gestärkt und die Prüfung von Fremdvergaben sowie die Senkung des Personalbedarfs untersucht werden. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien in Bochum und Gelsenkirchen zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zweitens soll für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ein neuer Gutachter herangezogen werden. Dabei soll das Fachwissen aus Verkehrsunternehmen der Städte Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock einbezogen werden. Ziel ist die Identifikation neuer, ertragversprechender Angebote, wie etwa On-Demand-Dienstleistungen, sowie die Streichung nicht rentabler Linien.
Drittens sollen alle Liniennetz-Anpassungen bis zum Abschluss der Analysen vorübergehend zurückgestellt werden. Der Antrag begründet dies mit der Notwendigkeit, die langfristige Sanierung der BOGESTRA und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in den Fokus zu rücken.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.20Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Personal, Digitalisierung, Recht und Ordnung (Stadträtin / Stadtrat)Zur Vorlage · 20262494 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Position der Beigeordneten bzw. des Beigeordneten für Personal, Digitalisierung, Recht und Ordnung vor. Da die bisherige Person die Stadt Bochum zum 30. September 2026 verlässt, ist die Neubesetzung der Stelle vorgesehen.
Der Beschluss sieht vor, die öffentliche Ausschreibung der Stelle durch das Zentrum für Management- und Personalberatung Edmund Mastiaux und Partner (zfm) durchführen zu lassen. Die Verwaltung schlägt die Beauftragung dieser Personalberatung vor, um ein breites Bewerberfeld zu generieren und ein transparentes Verfahren zu unterstützen. Es besteht bereits ein Rahmenvertrag mit dem Beratungsunternehmen über die Besetzung von Führungsstellen. Die Ausschreibung soll zudem über die städtische Website sowie die Portale interamt.de, karriere.nrw.de und LinkedIn erfolgen.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist für die Wahl kommunaler Wahlbeamter eine öffentliche Ausschreibung zwingend vorgeschrieben. Nach Abschluss der Bewerbersuche wird der Oberbürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu Gesprächen einladen, um über die Bewerberlage zu informieren und den Bewerbenden die Möglichkeit zur Vorstellung zu geben. Eine Vorentscheidung findet in diesen Gesprächen nicht statt. Den Fraktionen, Gruppen und Einzelmitgliedern werden alle für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen über den Auswahlprozess, die Bewerberliste sowie die Bewertung der Bewerbenden zur Verfügung gestellt. Eine Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen ist ebenfalls vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.20.1Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Personal, Digitalisierung, Recht und Ordnung (Stadträtin/Stadtrat) - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20262683 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage 20262683 wird eine Neugestaltung der Verwaltungsspitze der Stadt Bochum beantragt. Der Antrag sieht vor, die Anzahl der Beigeordneten von fünf auf vier zu reduzieren. Hierzu soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Änderungssatzung zur Hauptsatzung vorzulegen, welche die Höchstzahl der Beigeordneten in § 14 Abs. 1 von acht auf vier anpasst.
Im Zuge dieser Reduzierung wird die Ausschreibung für ein neu strukturiertes Dezernat mit dem Titel „Personal, Recht, Ordnung, Bürgerservice und Kultur“ angestrebt. Dieses neue Dezernat soll auch das Rechtsamt umfassen, wobei die Leitungsvoraussetzung die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes sein soll. Parallel dazu wird im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Festlegung eines neuen Dezernatsverteilungsplans beantragt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Reduzierung der Beigeordnetenzahl der Effizienzsteigerung, der Glättung von Hierarchien und dem Abbau von Bürokratie dienen soll. Zudem wird auf die Möglichkeit von Einsparungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verwiesen. Der Antrag sieht vor, dass der Oberbürgermeister gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen und Gruppen im Rat ein neues Organigramm erarbeitet. Durch die Annahme dieses Änderungsantrags würde die Vorlage 20262496 zur Ausschreibung einer Beigeordneten für Bildung, Integration, Kultur und Sport hinfällig werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 1.21Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Bildung, Integration, Kultur und Sport (Stadträtin / Stadtrat)Zur Vorlage · 20262496 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Neubesetzung der Position der Beigeordneten bzw. des Beigeordneten für Bildung, Integration, Kultur und Sport einzuleiten. Da die bisherige Person die Stadt zum 30. April 2027 verlassen wird, ist die öffentliche Ausschreibung der Stelle vorgesehen.
Der Beschluss sieht vor, die Durchführung der Ausschreibung sowie die Sicherstellung des Besetzungsverfahrens an das Zentrum für Management- und Personalberatung Edmund Mastiaux und Partner (zfm) zu übertragen. Die Beauftragung der Personalberatung erfolgt auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags über die Besetzung von Führungsstellen mit dem Ziel, ein breites Bewerberfeld zu generieren und ein transparentes Verfahren zu gewährleisten. Die Ausschreibung soll zusätzlich über die städtische Website sowie die Portale interamt.de, karriere.nrw.de und LinkedIn erfolgen.
Als Anforderungsprofil für die Position werden ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in den Bereichen Verwaltung, Politik, Bildung, Kultur, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie eine mindestens dreijährige Führungserfahrung und Kompetenzen in der strategischen Steuerung komplexer Organisationen genannt.
Nach Abschluss der Bewerbersuche wird der Oberbürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu Gesprächen einladen, um über die Bewerberlage zu informieren und den Bewerbenden die Möglichkeit zur Vorstellung zu geben. Eine Vorentscheidung findet in diesem Rahmen nicht statt. Den Fraktionen, Gruppen und Einzelmitgliedern werden alle für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen sowie die Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Wahl einer Stadtdirektorin / eines StadtdirektorsZur Vorlage · 20262526 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der CDU und der Grünen im Rat der Stadt Bochum haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung der Position des Stadtdirektors bzw. der Stadtdirektorin.
Mit dem vorliegenden Antrag wird der Rat ersucht, eine Person zur Stadtdirektorin der Stadt Bochum zu wählen. Die Begründung für diesen Vorschlag liegt im Ausscheiden des bisherigen Stadtdirektors, wodurch die entsprechende Stelle vakant geworden ist. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 2.2Ausschussbesetzung von Gruppen
- 2.2.1Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20261828 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 8. Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 wird über personelle Änderungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen beraten. Der vorliegende Antrag zur Umbesetzung von Gremien sieht die Ernennung von drei stellvertretenden Mitgliedern aus dem Kreis der sachkundigen Bürger vor.
Konkret ist vorgesehen, eine sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Bildung zu berufen. Des Weiteren soll ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur aufgenommen werden. Zudem wird die Ernennung eines weiteren sachkundigen Bürgers als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Planung und Grundstücke beantragt.
Eine Begründung für diese personellen Veränderungen soll gegebenenfalls mündlich erfolgen. Der Antrag wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger eingebracht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag wird von der Tagesordnung abgesetzt.
- 2.3Gremienumbesetzung im Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussZur Vorlage · 20262210/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20262210/1 einen Antrag zur Neubesetzung der Mitglieder im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss gestellt. Der Antrag ist für die 9. Ratssitzung am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Im Zentrum des Antrags steht die Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses durch einen Wechsel zwischen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern. Konkret wird vorgeschlagen, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied aus dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ausscheidet und stattdessen als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss gewählt wird. Im Gegenzug soll ein weiteres Ratsmitglied, das bisher als stellvertretendes Mitglied fungierte, als ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Federführend für diesen Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 2.4Besetzung von AusschüssenZur Vorlage · 20262536 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt, der die Neubesetzung von Ausschussmandaten zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage 20262536 wird der Rat gebeten, ein neues ordentliches Mitglied für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie für den Wahlprüfungsausschuss zu wählen.
Hintergrund der Anfrage ist der Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium. Da ein neues Mitglied der CDU-Fraktion in den Rat der Stadt Bochum nachgerückt ist, soll dieses nun auch die entsprechenden Ausschussbesetzungen übernehmen. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion gestellt und richtet sich an den Oberbürgermeister.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 2.5Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20261844 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag zum Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen vorgelegt. Der Antrag (Nummer 20261844) sieht vor, dass die Verwaltung ein Realisierungskonzept zur Klimaresilienz städtischer Flächen im Besitz der Stadt Bochum erarbeitet.
Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung nach nachvollziehbaren Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mögliche Förderprogramme des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union für den Hitzeschutz im öffentlichen Raum zu prüfen, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze wie Dehydration oder Hitzschlag zu schützen. Ein verbesserter Schutz soll zudem die Inklusion gewährleisten, insbesondere für Kinder mit gesundheitlichen Risiken. Die städtischen Maßnahmen sollen als Grundlage für eine Beratung anderer Träger dienen, indem sie Erkenntnisse über effektive Maßnahmen und die Akquise von Fördermitteln liefern.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 2.5.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261953 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261953 befasst sich mit dem Hitzeschutz auf Schulhöfen sowie den Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger beantragen eine Änderung des Beschlusstextes zur Vorlage 20220790.
Die Verwaltung soll den bestehenden Beschluss auf die Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen ausweiten. Zudem wird gefordert, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Übersicht über bereits entsiegelte und verschattete Schulhöfe sowie über laufende Maßnahmen vorlegt. Ein Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand soll jeweils im ersten Quartal eines Jahres erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine Kühlung der Flächen durch die Entsiegelung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie durch die Pflanzung großkroniger Bäume erreicht werden kann. Der Antrag knüpft an ein Vorhaben aus dem Jahr 2022 an, welches die Neugestaltung von Schulhöfen nach Abschluss von Baumaßnahmen vorsah. Ziel ist es, die Flächen durch Entsiegelung und Begrünung zur Schattenbildung zu nutzen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)Dafür: 1 (StG/V)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 2.5.2Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen und in den entsprechenden Gebäuden hier: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion, der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" sowie der Gruppen FDP-UWG: WAT im Rat und UWG Freie Bürger - BSW im RatZur Vorlage · 20262345 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag der im Rat vertretenen Fraktionen befasst sich mit der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulhöfen, Außenspielflächen sowie in Gebäuden von Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS) im Besitz der Stadt Bochum. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung kurzfristig ein Realisierungskonzept erstellt, um die Klimaresilienz dieser Flächen zu erhöhen. Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung anhand nachvollziehbarer Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden.
Zur Finanzierung der Vorhaben soll die Verwaltung die Möglichkeit von Förderprogrammen auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes prüfen. Neben den Außenflächen sollen auch Bestandsgebäude auf zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen untersucht werden. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen nach Möglichkeit bis zum Ende des ersten Quartals 2027 realisiert werden, wobei der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe über den Umsetzungsstand zu informieren ist. Die entsprechenden Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Kinder, Jugend und Familie sollen ebenfalls eine Mitteilung erhalten. Bei künftigen Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist zudem über das jeweilige Hitzeschutzkonzept zu informieren.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen mit der Zunahme von Hitzeperioden und der besonderen Anfälligkeit von Kindern für hitzebedingte Gesundheitsrisiken. Ziel ist es, durch bauliche und infrastrukturelle Anpassungen die Sicherheit der Kinder zu erhöhen und die Inklusion zu gewährleisten. Die städtischen Maßnahmen sollen zudem als Grundlage für die Beratung anderer Träger dienen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 2.6Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20261981 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine Anpassung des Masterplans Einzelhandel Bochum (Vorlage 20241884/1, Anlage 1).
Konkret wird vorgeschlagen, den im Masterplan definierten Versorgungsbereich Riemke zu erweitern. Die Erweiterung soll den Bereich 200 Meter östlich entlang der Herner Straße in Richtung Norden umfassen und dabei auch die dort befindliche Einzelhandelsfläche einschließen.
Als Begründung für diese Anpassung wird die Sicherstellung der Nahversorgung angeführt. Ziel der Erweiterung ist es, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Bereich der fußläufigen Erreichbarkeit, zu gewährleisten. Der Antrag wurde von Vertretern der beteiligten Fraktionen an den Oberbürgermeister gerichtet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 2.7Vorbereitende Maßnahmen BauvorhabenZur Vorlage · 20262513 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat mit der Vorlagennummer 20262513 einen Antrag für die 9. Ratssitzung am 1. Oktober 2026 gestellt. Der Antrag befasst sich mit der Durchführung vorbereitender Maßnahmen bei bestimmten Bauvorhaben.
Ein Ratsmitglied fordert, dass für Projekte, deren planungsrechtliche Grundlage aufgrund einer möglichen Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr entfallen könnte, keine vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Als Beispiel für ein solches Vorhaben wird die Osterweiterung des Technologiequartiers angeführt. Der Antrag bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen wie Rodungen oder Baumfällungen.
Die Begründung des Antrags besagt, dass keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden sollten, solange die rechtliche Grundlage für die Weiterverfolgung dieser Vorhaben nicht abschließend geklärt ist. Da Eingriffe wie Rodungen und Baumfällungen nur schwer rückgängig zu machen sind, solle mit der Durchführung solcher Maßnahmen gewartet werden, bis die rechtliche Situation bezüglich des Regionalplans final entschieden ist. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 2.8Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu den Ergebnissen um das Lebenslaute-KonzertZur Vorlage · 20262670 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Dringlichkeitsantrag zur 9. Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgelegt. Mit der Vorlage wird eine Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt beantragt, um die Umstände und Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Absage des Konzerts des Orchesters Lebenslaute zu untersuchen. Die geplante Veranstaltung im Kunstmuseum Bochum sollte am 7. August 2026 stattfinden.
Die Prüfung soll den zeitlichen Ablauf der Ereignisse sowie die Kommunikation zwischen dem Unternehmen Vonovia und der Stadt Bochum untersuchen. Ein Fokus der Untersuchung liegt auf dem Austausch zwischen der Verwaltung und Vonovia vor und nach einem Schreiben des Unternehmens an den Oberbürgermeister. Zudem soll die Beteiligung des Verwaltungsvorstandes am Entscheidungsprozess sowie etwaige Gespräche zwischen Vertretern der Verwaltung und Vonovia zum Thema des Konzerts geprüft werden.
Ein weiterer Untersuchungsgegenstand sind die Vereinbarungen zwischen dem Kunstmuseum und der Initiative. Hierbei sollen die Grundlage für die Gebühren der Raumnutzung sowie die Diskrepanz zwischen der Ankündigung der Veranstaltung auf der Website des Museums und der Aussage der Verwaltung, es hätten keine verbindlichen Absprachen bestanden, untersucht werden. Hintergrund des Antrags sind Unterlagen, die über das Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht wurden und Fragen zum Einfluss des Schreibens von Vonovia auf die spätere Absage der Veranstaltung aufwerfen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Baustoffbörse einführen - Graues CO² und Abfall vermeidenZur Vorlage · 20260908 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und die USB Bochum GmbH haben auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zur Einführung einer Baustoffbörse in Bochum Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf Vorbilder wie die Baustoffbörse in Gelsenkirchen und zielte darauf ab, die Wiederverwendung von Bauteilen zur Vermeidung von Abfall und zur Reduzierung von Treibhausgasen zu fördern.
Die USB Bochum GmbH bewertet Initiativen zur Wiederverwendung von Baustoffen grundsätzlich als positiven Beitrag zur Ressourcenschonung, weist jedoch darauf hin, dass die praktische Eignung von Baustoffbörsen von technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren sowie möglichen Schadstoffbelastungen abhängt. Eine eigene Baustoffbörse wird derzeit nicht betrieben; die Entscheidung über die Einrichtung eines solchen Angebots obliegt den zuständigen kommunalen Gremien. Die USB Bochum GmbH beobachtet die Entwicklungen in anderen Städten, um bei Bedarf fachliche Expertise einzubringen.
Hinsichtlich der Nutzung wiederverwendeter Materialien liegt die Entscheidung über den Einsatz bei den jeweiligen Bauherren oder Auftraggebern. Die USB Bochum GmbH ist für die Entsorgung und Verwertung zuständig und stellt sicher, dass Bauabfälle wie Beton, Ziegel, Metalle oder Holz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwertet werden. Ein kommunales Bodenmanagement für Erdaushub existiert bereits im Umwelt- und Grünflächenamt.
Statistische Daten der USB Bochum GmbH für den Zeitraum 2020 bis 2024 zeigen die Mengen an Bauschutt, Bau- und Abbruchabfällen, Metallen sowie Sperrmüll. Eine differenzierte Erfassung einzelner Bauteile wie Fenster oder Türen erfolgt nicht.
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- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.2Krankenstand in den Servicedienstleistungsbereichen mit direktem Bürgerkontakt der Stadt BochumZur Vorlage · 20261277 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe BSW zum Krankenstand in den Servicedienstleistungsbereichen der Stadt Bochum mit direktem Bürgerkontakt Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage waren Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Wartezeiten und Servicezeiten.
Die Antwort der Verwaltung enthält die Fehlzeitenquoten der letzten fünf Jahre für das Amt für Bürgerservice, das Amt für Soziales und das Jugendamt. Im Amt für Bürgerservice lag die Quote im Jahr 2025 bei 8,63 %, nachdem sie in den Vorjahren zwischen 8,72 % und 10,64 % lag. Im Amt für Soziales betrug die Quote im Jahr 2025 10,23 %, nach Werten zwischen 10,45 % und 12,17 % in den vorangegangenen Jahren. Im Jugendamt lag der Wert für das Jahr 2025 bei 9,92 %, nachdem die Quoten zuvor zwischen 9,97 % und 11,59 % lagen.
Hinsichtlich der Frage nach einer signifikanten Abweichung der bürgernahen Dienstleistungen vom Durchschnitt der gesamten Stadtverwaltung führt die Verwaltung aus, dass keine signifikante Abweichung zu anderen Fachbereichen vorliegt. Die Fehlzeitenquote der Gesamtverwaltung sank von 9,40 % zum Stichtag 31.12.2024 auf 8,95 % im Jahr 2025. Die Erfassung der Quoten erfolgt nach den Regeln des Deutschen Städtetages, um die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen zu gewährleisten.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.3Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid Mitte (ISEK WAT 2025) hier: Änderungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20261578 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Wattenscheid-Mitte die Fortführung von Elementen des Projekts „Gesund durch Bewegung“ (Fit in WAT). Da die bisherige Förderung durch die Technions Krankenkasse ausgelaufen ist und keine städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Weiterführung in der ursprünglichen Form nicht möglich. Es wird untersucht, ob Teilaspekte wie der Aktionstag „Wat in Action“, das Minisportabzeichen oder der Geräteverleih beibehalten werden können; abschließende Gespräche mit Beteiligten, etwa dem Stadtsportbund, stehen noch aus.
Gleichzeitig werden die Ziele der Bewegungsförderung durch andere stadtweite Maßnahmen adressiert. Dazu gehören das Projekt „Bochum bewegt gesund“ sowie die Kernaktivitäten der Bochum Strategie, wie Urban Sport, die Entwicklung grüner Oasen und die Gestaltung von Räumen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Beispielsweise werden im Bereich Urban Sport bereits neue Sportboxen in Wattenscheid eingesetzt. Zudem arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst an einer neuen Angebotsstruktur zur Gesundheitsförderung in den Quartieren. Der Stadterneuerungsprozess in Wattenscheid behält das Thema Gesundheit als Schwerpunkt bei, insbesondere im Hinblick auf die Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen und die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Räume.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.4Einsatz von KI im städtischen E-MailverkehrZur Vorlage · 20261700 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz von KI-gestützten Funktionen im E-Mail-Verkehr der Stadt Bochum reagiert. Der Einsatz von Anwendungen wie Microsoft 365, Adobe Firefly und dem Azure OpenAI Service erfolgt über eine zentrale Whitelist. Diese Funktionen ermöglichen unter anderem das Erstellen von Textentwürfen, Zusammenfassungen sowie Übersetzungen. Eine automatisierte Analyse von E-Mails ohne aktive Nutzung durch Berechtigte findet nicht statt. Die Bereitstellung erfolgt über SaaS-Verträge mit den Anbietern, wobei die Datenverarbeitung innerhalb der EU stattfindet. Für die IT-Ausstattung der Fraktionsgeschäftsstellen stehen dieselben Funktionen zur Verfügung wie für die Verwaltung.
Vor der Einführung der Anwendungen werden fachliche, technische und datenschutzrechtliche Prüfungen durch die zuständigen Organisationseinheiten, die IT- und Datenschutzstellen sowie den behördlichen Datenschutzbeauftragten und den Personalrat durchgeführt. Dabei werden Anforderungen des EU AI Acts, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Dokumentation, berücksichtigt. Städtische Daten werden nicht für Trainingszwecke der KI verwendet, und die Systeme dienen nicht der Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten. Die Steuerung erfolgt über Regelwerke wie die Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI oder den KI-Kompass. Seit Anfang 2025 werden bedarfsorientierte Schulungen angeboten, die bereits von rund 600 Beschäftigten genutzt oder für die Anmeldungen eingegangen sind. Eine KI-Strategie befindet sich derzeit in der Erarbeitung.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.5Fortführung Modell DeutschlandTicket für das Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 20261721 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert über die Fortführung des Modells DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027. Die Umsetzung erfolgt über eine neue Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden SchokoTicket-Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Diese Vereinbarung ist zunächst auf zwei Schuljahre angelegt, wobei eine Kündigung zum Ende des ersten Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich ist.
Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, deren Fahrtkosten durch die Schülerfahrkostenverordnung abgedeckt sind, bleiben die Eigenanteile in der bisherigen Höhe bestehen. Selbstzahlende Schülerinnen und Schüler können das DeutschlandTicket zu einem um 20,00 Euro reduzierten Preis erwerben. Aktuell umfasst die Gruppe der Anspruchsberechtigten rund 7.190 Personen, während rund 11.500 Schülerinnen und Schüler als Selbstzahler gelten.
Die finanzielle Kalkulation basiert auf einem monatlichen Preis von 63,00 Euro für das DeutschlandTicket. Die Schulträger leisten Zahlungen auf Basis des SchokoTicket-Vertrags, jedoch mindestens das Zwölffache des DeutschlandTicket-Preises pro Anspruchsberechtigten. Im Vergleich zum SchokoTicket-Modell entstehen durch die Fortführung des DeutschlandTickets haushaltsjahrübergreifende Mehrkosten von etwa 669.300 Euro. Für die BOGESTRA ergeben sich durch das Modell DeutschlandTicket Erträge in Höhe von 13,04 Millionen Euro, wobei ein selbstfinanzierter Ertrag von 7,61 Millionen Euro verbleibt. Eine mögliche Preisänderung des DeutschlandTickets oder ein Anstieg der Anzahl anspruchsberechtigter Personen könnte die Kosten weiter beeinflussen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.6Die Stadt Bochum auf dem Weg zur „Fahrradfreundlichen Arbeitgeberin“Zur Vorlage · 20261746 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion Informationen zum angestrebten Zertifizierungsprozess als „Fahrradfreundliche Arbeitgeberin“ vorgelegt. Das Vorhaben basiert auf einer Vereinbarung mit dem ADFC Bochum e. V. und dient der Positionierung der Stadt im Wettbewerb um Fachkräfte sowie der Förderung klimagerechter Mobilität und der Gesundheit der Beschäftigten. Eine gesetzliche Verpflichtung für diese Zertifizierung besteht nicht.
Hinsichtlich der Kosten rechnet die Verwaltung mit etwa 10.000 Euro für die ersten drei Jahre, was die Lizenzgebühren und die Kosten für die Zertifizierung umfasst. Der interne Personalaufwand für den Zertifizierungsprozess wird auf etwa 80 Arbeitsstunden geschätzt, was nach Kalkulation der Verwaltung Personalkosten in Höhe von etwa 6.755,20 Euro entspricht. Die Gesamtkosten für das Siegel werden somit auf voraussichtlich 16.755,20 Euro beziffert. Für zusätzliche Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung entstehen nach Angaben der Verwaltung keine weiteren Kosten, da diese in bestehende Prozesse der Personalgewinnung und internen Kommunikation integriert werden.
Bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen hält die Verwaltung fest, dass der Zertifizierungsprozess bereits vor der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin begonnen hat. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Verwaltung steht das Vorhaben nicht im Widerspruch zu den geltenden wirtschaftlichen Vorgaben.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.7Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2024Zur Vorlage · 20261782 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Vorlage 20261782 vorgelegt, die den Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2024 enthält. Gemäß der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement ist die Verwaltung verpflichtet, jährlich über die Inhalte und Ergebnisse dieses Managements zu berichten. Der vorliegende Bericht wurde vor der Vorlage mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Die Struktur des Berichts wurde erstmals angepasst und unterteilt sich nun in zwei separate Dokumente. Der Jahresbericht dokumentiert die jährliche Entwicklung der Finanzmärkte sowie der Kreditportfolios der Stadt Bochum. Der ergänzende Hintergrundbericht bündelt allgemeine und strukturelle Informationen zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement, die nur in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden müssen.
Hinsichtlich der aktuellen Zahlen weist die Verwaltung für den Stand vom 22. Juni 2026 einen Schuldenstand im Liquiditätskredit-Portfolio von rund 647,1 Millionen Euro aus. Das Investitionskredit-Portfolio beläuft sich zum gleichen Zeitpunkt auf etwa 1.596,2 Millionen Euro. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.8Schutz kommunaler PV- und Solaranlagen vor Ausspähung und CyberangriffenZur Vorlage · 20261896 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Schutz kommunaler Photovoltaik- und Solaranlagen vor Cyberangriffen und Ausspähungsversuchen Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, inwieweit die digitalen Schnittstellen dieser Anlagen als Einfallstore für Angriffe auf die städtische IT-Infrastruktur dienen könnten.
Nach Angaben der Verwaltung und in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum GmbH besteht zwischen dem Netzwerk der PV-Anlagen und der städtischen IT-Infrastruktur keine Verbindung. Die Anlagen, die im Rahmen der „Mission Solar“ errichtet wurden, sind über separate Mobilfunkverbindungen angebunden, wodurch eine physische Trennung zum städtischen Netz gewährleistet ist. Ein Zugriff auf das lokale Anlagennetz ist nur kabelgebunden möglich; WLAN-Funktionen sind deaktiviert.
Für die digitalen Schnittstellen werden unterschiedliche Sicherheitsstandards angewandt. Während die Cloud-Anbindung der Hersteller lediglich dem Monitoring dient, erfolgt eine aktive Steuerung nicht über diese Plattformen. Sicherheitsrelevante Einstellungen können nur lokal im Netzwerk geändert werden. Zudem werden für die Systeme und beteiligten Unternehmen Sicherheitszertifizierungen wie ISO/IEC 27001 genutzt.
Derzeit liegen keine Hinweise auf unbefugte Zugriffe oder verdächtige Netzwerkaktivitäten vor. Ein stadtweites Sicherheitskonzept für dezentrale Energieerzeugungsanlagen existiert nach aktuellem Stand nicht, wird jedoch auch nicht als notwendig erachtet. Die Verwaltung sieht angesichts der bestehenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.9Sachstand „Sonnig leben, sicher bleiben“Zur Vorlage · 20261956 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt hat im Rahmen einer Anfrage der Fraktion Die Linke den aktuellen Sachstand des Präventionsprojekts „Sonnig leben, sicher bleiben“ dargelegt. Das Projekt, das Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum ist, verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung von Sonnenmilchspendern und UV-Informationstafeln zur Hautkrebsprävention beizutragen.
Bisher wurden Sonnenmilchspender und UV-Informationstafeln an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet installiert, darunter Einrichtungen wie das KJFH Hamme, das Juze, die Kinderstadt sowie verschiedene Standorte der WWB. Zudem sind Informationstafeln an den Standorten des Gesundheitsamtes am Westring und an der Bessemerstraße vorgesehen. Bei der Standortwahl wurden Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz sowie Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien berücksichtigt.
Die Verwaltung gibt an, dass sich das Projekt in einem fortgeschrittenen Umsetzungsstand befindet. Die Integration der Projektstrukturen in bestehende Angebote der Gesundheitsförderung, wie etwa das Projekt „Fit im Park“, ist bereits im Gange. Ein digitales Interessenbekundungsverfahren wird vorbereitet, über das Einrichtungen Bedarf an weiteren Spendern oder Tafeln anmelden können. Eine Ausweitung der Standorte ist grundsätzlich möglich, sofern die finanziellen und personellen Ressourcen dies zulassen.
Hinsichtlich eines geplanten UV-Schutz-Tages liegen derzeit keine konkreten Termine oder Informationen zur regelmäßigen Durchführung vor. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Projektentwicklung, welche Veranstaltungsformate unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel realisierbar sind.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.10Freiwillige finanzielle Zuwendungen an zivile Seenotrettungsorganisationen durch die Stadt Bochum seit 2015Zur Vorlage · 20261959 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich finanzieller Zuwendungen an zivile Seenotrettungsorganisationen seit dem Jahr 2015 geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Höhe direkter und indirekter Förderungen sowie auf die Unterstützung von Kampagnen wie „Seebrücke“ oder „Sicherer Hafen“.
Nach Angaben des Amtes für Soziales wurden im Haushalt 2022 eine Patenschaft sowie eine finanzielle Unterstützung für ein ziviles Seenotrettungsschiff beschlossen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde vorgesehen, private Spenden aus der Bürgerschaft bis zu einer Obergrenze von 30.000 Euro zu verdoppeln. Die Verwaltung führt aus, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem Beitritt der Stadt zum Bündnis „Sichere Häfen“ und der Unterstützung der Ziele der Initiative „SEEBRÜCKE“ steht.
Die maximale Fördersumme im Rahmen dieser Regelung wurde erreicht. Über diese Maßnahme hinaus sind laut der Antwort der Verwaltung keine weiteren Förderungen erfolgt. Die Anfrage der Fraktion diente der Klärung der finanziellen Beteiligung der Stadt Bochum an zivilen Seenotrettungsorganisationen und entsprechenden Kampagnen seit 2015.
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Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - Etat - (5. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.11Vorratsfläche für Krisen- und BevölkerungsschutzfälleZur Vorlage · 20261987 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Mitteilung Nummer 20261987 mitgeteilt, dass die geplante Herrichtung der Fläche „An der Landwehr 28“ als Vorratsfläche für den Krisen- und Bevölkerungsschutz eingestellt wird. Zuvor hatte der Rat der Stadt Bochum im April 2025 beschlossen, diese Fläche für Zwecke des Krisen- und Bevölkerungsschutzes vorzuhalten und die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planungen zu beauftragen.
Im Zuge der weiteren Planungen durch ein Architektenbüro sowie unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter und weiterer beteiligter Stellen wurden die technischen, infrastrukturellen und planungsrechtlichen Anforderungen für die Schaffung einer kurzfristig aktivierbaren Fläche untersucht. Die Ergebnisse der Planungen und der damit verbundenen Kostenermittlungen zeigen, dass die Anforderungen umfangreicher sind als ursprünglich angenommen. Da eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung des Vorhabens nicht gewährleistet werden kann, wird das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz die Planungen für die Herrichtung der Fläche nicht weiterverfolgen. Für den Bezirk Bochum-Südwest wird nach einer neuen Vorratsfläche gesucht. Die Vorlage wird in den kommenden Sitzungen des Bezirksvertretung Bochum-Südwest, des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.12Kirchschule HöntropZur Vorlage · 20261995 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Freie Bürger-BSW zum Abbruch und zur Entsorgung des Pavillons an der Kirchschule Höntrop Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Schadstoffbelastung, den Schutzmaßnahmen für Beschäftigte sowie den Entsorgungswegen der Baumaterialien.
Die Abbruchmaßnahmen werden durch ein Unternehmen aus Gescher durchgeführt, das auf die Entsorgung hoch belasteter Stoffe spezialisiert ist. Ein vorliegendes Gutachten zur Raumluft ergab keine Grenzwertüberschreitungen hinsichtlich PCP und Lindan. Ein weiteres Gutachten zur Bewertung von Bauschadstoffen klassifizierte das Holz jedoch als gefährlichen Abfall der Kategorie A IV. Die Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie der Gefahrstoffverordnung liegt in der Verantwortung des Abbruchunternehmens. Die Maßnahme wird zudem durch einen Fachbauleiter für Schadstoffe, einen Generalplaner und geschulte städtische Mitarbeiter begleitet. Als zuständige Berufsgenossenschaft wurde die BG Bau benannt.
Die Entsorgung der verschiedenen Materialgruppen erfolgt an unterschiedlichen Standorten. Asbesthaltige Stoffe und Dämmmaterial werden auf der Zentraldeponie Hubbelrath abgelagert. Das als gefährlicher Abfall eingestufte Holz sowie HBCD-haltige Materialien werden über Unternehmen in Herne oder Velen entsorgt. Weitere Materialien wie Leuchtmittel, Bauschutt, Glas, Kunststoffe und Schrott werden an Standorten in Gescher, Velen, Gelsenkirchen oder durch das Abbruchunternehmen selbst verarbeitet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 3.13Verkehrskonzept Lohrheidestadion Deutsche Leichtathletikmeisterschaft Juli 2026Zur Vorlage · 20261997 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Gruppe „FDP-UWG:WAT“ zum Verkehrskonzept für die Deutschen Leichtathletikmeisterschaften im Lohrheidestadion, die vom 24. bis 26. Juli 2026 stattfinden, geantwortet. Für die Veranstaltung wurde ein Anreise- und Verkehrskonzept entwickelt, das die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Anreise mit dem Fahrrad sowie die Nutzung externer Parkflächen mit Shuttle-Services vorsieht. Ein Shuttle-Angebot wird zudem vom Parkhaus Stadionring bereitgestellt. Um die Anreise im öffentlichen Nahverkehr zu fördern, werden Kombitickets genutzt, die eine kostenfreie Nutzung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) ermöglichen.
Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Wohngebieten für Anwohnende wurde ein erweitertes Anwohnerschutz- und Verkehrskonzept erstellt. Hierbei werden Zufahrten zu anliegenden Wohngebieten durch Schranken und Personal kontrolliert, wobei Anlieger gezielt befragt werden können. Um die Wohngebiete zu entlasten, werden Besucher auf externe Parkflächen gelenkt und zusätzliche Parkkapazitäten angemietet.
Die Verwaltung hat sich frühzeitig mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband abgestimmt, um die Verkehrs-, Park- und Anwohnerschutzmaßnahmen gemeinsam zu planen. Zur Information der Beteiligten wurden Flyer an Anwohner verteilt, eine städtische Informationsseite eingerichtet und der Veranstalter informierte Ticketkäufer per Newsletter über die Anreisewege. An verkehrlich sensiblen Punkten wird Personal zur Orientierung und Unterstützung der Besucher eingesetzt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.14Ausgabe von Wasser und Hygieneartikeln für wohnungslose MenschenZur Vorlage · 20261998 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Freie Bürger-BSW bezüglich der Streichung der Wasserverteilung und der Ausgabe von Hygieneartikeln für wohnungslose Menschen im Hitzeschutzkonzept 2026 reagiert. Die Kosten für diese Maßnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf 1.935,68 Euro und im Jahr 2025 auf 4.890,26 Euro, was Gesamtkosten von 6.825,94 Euro für den Zweijahreszeitraum ergibt.
Nach Angaben der Verwaltung stellt die Einstellung dieser Maßnahmen lediglich den Wegfall eines ergänzenden Angebots dar, da die grundsätzliche Versorgung mit Trinkwasser und Hygieneartikeln durch andere Strukturen, wie die Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke, Refill-Stationen sowie die Regelbedarfe existenzsichernder Leistungen, weiterhin sichergestellt bleibt. Die Streichung habe daher keine Auswirkungen auf die Ziele der Bochum-Strategie.
Die Begründung für die Einstellung der Maßnahmen liegt in der Zweiten Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2026. Aufgrund der Regelungen des § 82 der Gemeindeordnung NRW sind Aufwendungen im freiwilligen Bereich derzeit stark eingeschränkt. Die Wasser- und Hygieneartikelausgabe wird von der Verwaltung als eine solche freiwillige Leistung eingestuft. Da die Prüfung aller Ausgaben unter den geltenden Kriterien noch nicht abgeschlossen ist, konnte die Verwaltung keinen prozentualen Anteil der Einsparungen dieser Maßnahme an den gesamten Haushaltseinsparungen der Stadt ausweisen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.15Selektive Durchsetzung von Verkehrsregeln? – Gleichheit vor dem Gesetz auch gegenüber Rocker- und Clanmilieus durchsetzenZur Vorlage · 20262004 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20262004 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Durchsetzung von Verkehrsregeln und der Kontrolle von Milieustrukturen im Bereich Brückstraße und Große Beckstraße reagiert. In Bezug auf die im Raum stehenden Sachverhalte, wie etwa Motorradansammlungen, Lärm oder Blockaden von Gehwegen, liegen dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Rechtsamt sowie dem Ordnungs- und Veterinäramt seit dem 1. April 2026 keine Erkenntnisse oder Beschwerden vor. Eine Statistik zu spezifischen Bürgerhinweisen mit Bezug zu Milieustrukturen wird von den zuständigen Ämtern nicht geführt.
Hinsichtlich der Kontrolltätigkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Verkehrsüberwachung wird auf regelmäßige Streifen des ruhenden Verkehrs hingewiesen, die aufgrund der Nähe zur Citywache stattfinden. Im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 17. Juni 2026 wurden im Bereich Brückstraße 205 und Große Beckstraße 88 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Zur Eigensicherung der Mitarbeitenden sieht die Dienstvereinbarung „Sicherheit an städtischen Arbeitsplätzen“ vor, dass Außendienste bei einer Gefährdungslage mindestens als Doppelstreife und in kritischen Situationen unter Hinzuziehung der Polizei erfolgen. Die weitere Vorgehensweise wird durch Gefährdungsbeurteilungen der Fachämter geregelt. Die Stadt setzt auf die Fortführung der Kontrollen im ruhenden Verkehr sowie die Bearbeitung von Beschwerden durch das Ordnungs- und Veterinäramt.
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- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.16Nutzung des Sportparks Lohrheide für den JugendleistungssportZur Vorlage · 20262020 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ zur Nutzung des Sportparks Lohrheide für den Jugendleistungssport Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, warum dem Jugendleistungssport derzeit lediglich der Donnerstagnachmittag im Stadion zur Verfügung stehe und ob eine Ausweitung der Trainingszeiten auf weitere Wochentage möglich sei. Zudem wurde nach Alternativen zur Förderung zusätzlicher Trainingszeiten gefragt.
Die Verwaltung stellt klar, dass der Nachwuchsleistungssport im bestehenden Nutzungskonzept dem Leistungssport gleichgestellt ist. Die Nutzung des Stadions am Donnerstag wird als zusätzliches Angebot für den gesamten Nachwuchsbereich des Vereins betrachtet, um gemeinsame Trainings mit Spitzenathleten zu ermöglichen. Über den Donnerstag hinaus bestehen bereits Nutzungsmöglichkeiten, etwa durch gemeinsames Training auf der Fläche Lohrheide-West am Montag sowie durch die täglichen Trainingsmöglichkeiten in der Freilufthalle und der Leichtathletikhalle in der Hollandstraße.
Eine Ausweitung der Stadionnutzung auf weitere Wochentage unterliegt den betrieblichen, organisatorischen und infrastrukturellen Anforderungen des Standortes. Hierbei müssen die Zweckbestimmung der modernisierten Anlage, die Anforderungen des Spitzen- und Leistungssports sowie notwendige Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Verwaltung verweist darauf, dass durch die Modernisierung des Sportparks die Trainingskapazitäten insgesamt erweitert wurden, wobei neben dem Stadion auch die Anlagen Lohrheide-West, das Leichtathletikzentrum Hollandstraße und die Trainingsanlage Espeloh zur Verfügung stehen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.17Aktueller Stand zur Finanzierung des RettungsdienstesZur Vorlage · 20262024 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die aktuelle finanzielle Situation des Rettungsdienstes, die durch eine geänderte Auffassung der Krankenkassen zur Gebührenkalkulation beeinflusst wird. Gegenstand des Konflikts ist die Refinanzierung von Einsätzen, bei denen zwar Rettungsmittel eingesetzt werden, jedoch kein Patiententransport stattfindet. Während bisher die Kosten für den Regelbetrieb inklusive Fehlfahrten weitgehend durch die Krankenkassen gedeckt waren, beschränken die Kostenträger die Erstattung künftig auf tatsächlich stattgefundene Transporte.
Für das Jahr 2026 werden zwei Szenarien für die Stadt Bochum betrachtet. Bei einer Umsetzung des vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Musterbeschlusses, der eine 50-prozentige Mitfinanzierung von Fehlfahrten bis zu einem Anteil von 15 % vorsieht, entstünde ein Kostenanteil der Stadt von etwa 6,8 Millionen Euro. In diesem Fall müssten geplante Ausbauvorhaben des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt werden. Sollten die Krankenkassen hingegen bei der Anwendung einseitiger Festbeträge bleiben, würde sich der Kostenanteil der Stadt auf rund 11,6 Millionen Euro belaufen.
Es bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten in den Bereichen Gebühren-, Haushalts- und Rettungsdienstrecht. Insbesondere die Frage, ob Kommunen Vereinbarungen mit finanziellen Belastungen ohne kommunalaufsichtliches Risiko zustimmen dürfen und wie die rechtssichere Gestaltung der Gebührenkalkulation aussieht, ist ungeklärt. Konkretisierungen durch landesrechtliche Erlasse werden nach der Sommerpause erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 3.18Hitzeschutzkonzepte und Hitzeschutzmaßnahmen in Gebäuden von Schulen, Kindertagesstätten und OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20262033 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu Hitzeschutzkonzepten und entsprechenden Maßnahmen in städtischen Schulen, Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS). Derzeit existiert kein eigenständiges, gesamtstädtisches Hitzeschutzkonzept für diese Einrichtungen. Maßnahmen werden jedoch im Rahmen der Bauunterhaltung, der Sanierung sowie bei Neubauten integriert. Ergänzend dazu befinden sich ein im laufenden Jahr fertiggestellter Hitzeaktionsplan der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum sowie ein städtisches Hitzeportal in der Umsetzung.
Bauliche Maßnahmen umfassen Wärmeschutzverglasungen, Verschattung, Begrünung und Nachtlüftung, während technische Kühlanlagen nicht zum Standard gehören. Da keine flächendeckenden Messungen vorliegen, basieren Erkenntnisse über hitzeempfindliche Gebäude auf Einzelfallmeldungen. Die Priorisierung von Sanierungen erfolgt nach dem baulichen Zustand und den verfügbaren Ressourcen. Ein Rahmenvertrag für Sonnen- und Verdunklungsvorrichtungen in Schulen weist einen Gesamtauftragswert von 1,2 Millionen Euro netto auf.
Hinsichtlich des Unterrichts liegt die Entscheidungsgewalt über Unterrichtsverkürzungen oder Hitzefrei bei den Schulleitungen. Für Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen findet ein Austausch mit den Trägern statt; für mobile Klimageräte wurde bereits Unterstützung ermöglicht. Freie Träger sind für den Hitzeschutz ihrer Gebäude eigenverantwortlich, können jedoch beim Jugendamt Investitionszuschüsse beantragen. Spezifische Finanzmittel für sommerlichen Wärmeschutz werden nicht gesondert erfasst, da die Maßnahmen in laufende Bauvorhaben einfließen. Erste Überlegungen zur Strukturierung von Handlungsansätzen für Schulen und Kitas befinden sich im frühen Entwicklungsstadium.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 3.19Fahrradverleihsystem MetropolradruhrZur Vorlage · 20262049 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Rat zum Betrieb des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr Auskunft gegeben. Nach der Vergabe des Betriebs an die Firma Donkey Republic durch den Regionalverband Ruhr zum 1. April 2026 wird das Angebot in Bochum erweitert.
Insgesamt werden in der Stadt mindestens 1.060 Leihfahrräder zur Verfügung stehen. Davon wurden 650 Fahrräder durch die Stadt Bochum bestellt, während weitere 410 Fahrräder durch die beteiligten Hochschulen und deren Studierendenschaften finanziert wurden. Je nach Verteilung im regionalen Verbund könnten die Zahlen auf bis zu 1.300 Räder steigen. Das System wird etwa 200 Stationen im gesamten Stadtgebiet umfassen, wobei die genaue Standortplanung für einzelne Bereiche noch Abstimmungen erfordert.
Das Angebot umfasst keine Pedelecs oder Lastenräder, da die Stadt den Fokus auf eine flächendeckende Ausstattung legt. Eine Erweiterung um diese Fahrradtypen ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. An dem Projekt sind die Ruhr-Universität, die Hochschule Bochum sowie die evangelische Hochschule Bochum beteiligt.
Hinsichtlich der Standorte liegt die Planung in der Verantwortung der Kommunen sowie der Verwaltungen der beteiligten Hochschulen für deren jeweilige Flächen. Über Firmenmitgliedschaften privater Unternehmen liegen keine Informationen vor, da diese direkt mit der Betreiberin ausgehandelt werden. Die Stadtverwaltung stellt den Leihrädern für dienstliche Fahrten ihrer Beschäftigten zur Verfügung.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.20Zusammenarbeit der Stadt mit dem anscheinend linksextremistischen Verein "Quartiershalle in der KoFabrik e.V."Zur Vorlage · 20262067 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Vorlage 20262067 die Anfrage der AfD-Fraktion zur Zusammenarbeit der Stadt Bochum mit dem Verein „Quartiershalle in der KoFabrik e. V.“. Gegenstand der Anfrage sind Fragen zur Nutzung der Vereinsräumlichkeiten für politische Veranstaltungen sowie zur staatlichen Förderung.
Die Verwaltung stellt klar, dass kein Kooperationsvertrag mit dem Verein besteht, sondern lediglich ein Förderverhältnis für spezifische Projekte der Quartiersentwicklung vorliegt. Eine institutionelle Förderung oder die Unterstützung parteipolitischer Inhalte findet nicht statt. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet; die Zuständigkeit für die Bewertung der Vereinsarbeit liegt beim Innenministerium des Landes NRW. Eine Kooperationsvereinbarung besteht lediglich mit der Montag Stiftung Urbane Räume AG und deren Tochtergesellschaft.
Im Zeitraum von November 2021 bis Juni 2026 wurden rund 61.000 Euro für die Anmietung der Quartiershalle sowie für Bewirtungskosten durch städtische Fachbereiche überwiesen. Seit 2022 flossen zudem Zuwendungen und Zuschüsse in Höhe von knapp 30.000 Euro an den Verein. Zudem stellte der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum Holding GmbH für den Zeitraum von 2024 bis 2025 ein Sponsoring in Höhe von 25.000 Euro für das Projekt „Geschichte trifft Theater“ bereit. Die Mietkosten werden als marktüblich beschrieben.
Zudem wird die Verwendung von Mietüberschüssen der Projektgesellschaft Urbane Nachbarschaft Imbuschplatz gGmbH erläutert. Gemäß Verträgen wird der Erbbauzins ausgesetzt, sofern die Projektgesellschaft gemeinnützig agiert und die entsprechenden Überschüsse für Gemeinwesenarbeit im Quartier verwendet. Die Stadt dokumentiert diese Verwendung beihilferechtlich.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.21Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2026Zur Vorlage · 20262089 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des zweiten Quartals 2026 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 127,83 Mio. EUR prognostiziert. Dies entspricht einer Verschlechterung gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz um 44,21 Mio. EUR.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen zählen insbesondere die Hilfen zur Erziehung im Jugendamt mit 33,6 Mio. EUR, die Grundsteuer B mit 20,6 Mio. EUR sowie die Schlüsselzuweisungen mit 16,9 Mio. EUR. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den Hilfen zur Pflege, der Krankenvorsorge sowie den Zuschüssen für die Kulturinstitute Bochum. Demgegenüber stehen Verbesserungen in Höhe von insgesamt 64,9 Mio. EUR, die primär durch höhere Gewerbesteuererträge (25,0 Mio. EUR), den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (6,0 Mio. EUR) sowie Abwassergebühren (11,4 Mio. EUR) zustande kommen.
Im Bereich des Personal- und Versorgungsaufwands wird ein Wert von 485,71 Mio. EUR prognostiziert. Während der Personalaufwand durch Umstellungen und Maßnahmen zur Haushaltssteuerung unter dem Ansatz liegt, führen aktualisierte Werte für Pensions- und Beihilferückstände zu höheren Aufwendungen. Die Verwaltung gibt an, dass rund zwei Drittel des angestrebten globalen Minderaufwands von 37,5 Mio. EUR bereits realisiert wurden. Die Auswirkungen der restriktiveren Haushaltsführung durch die zweite Bewirtschaftungsverfügung werden im weiteren Jahresverlauf bewertet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.22Stadtgarten Wattenscheid – Tiny Forest – Sachstand zur Entwicklung der PflanzungenZur Vorlage · 20262091 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Zustand des „Tiny Forest“ im Wattenscheider Stadtgarten reagiert. Die Anfrage bezog sich auf Beobachtungen bezüglich des Zustands einzelner Gehölze auf der ehemaligen Betriebshof-Fläche, die im Frühjahr mit rund 5.000 Setzlingen angelegt wurde.
Nach Angaben der Verwaltung befanden sich die Hochstämme bis Ende Juni in einem guten Zustand. Aufgrund hoher Temperaturen Anfang Juli kam es bei sonnenexponierten Bäumen zu braunen Blättern, wobei die Rinde der Stämme und Äste weiterhin grün ist. Die Gehölze stehen unter Beobachtung; ein verlässliches Urteil über die Notwendigkeit eines Austauschs kann erst im Frühjahr 2027 getroffen werden. Ein Rückschnitt der Baumkronen soll den erneuten Austrieb fördern. Die Strauchware entwickelt sich nach der Pflanzung gut, wobei nur vereinzelte Ausfälle zu verzeichnen sind.
Für die Pflege wurde eine Garten- und Landschaftsbaufirma mit dreijährigen Arbeiten beauftragt. Diese umfassen das Entfernen von Wildwuchs, das Nachdecken von Rindenmulch sowie die Bewässerung, die infolge der Trockenheit derzeit zwei- bis dreimal pro Woche erfolgt. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch die Bürgerinitiative „Tiny Forest Friends“ sowie durch Schülerinnen und Schüler lokaler Schulen. Sollten Hochstämme nicht anwachsen, erfolgt ein kostenneutraler Austausch im Rahmen der Gewährleistung. Eine endgültige Abnahme der Pflanzmaßnahme findet erst nach Feststellung des erfolgreichen Anwuchses statt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.23"Toiletten für alle" am Konrad-Adenauer-Platz- Nachfragen zur Vorlage Nr. 20261385Zur Vorlage · 20262102 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20262102 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Status der „Toilette für alle“ am Konrad-Adenauer-Platz reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die Dauer der Reparaturarbeiten sowie die Ursache für eine zeitliche Verzögerung zwischen der Schadensentstehung und der Meldung des Defekts.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Anlage seit dem 7. August 2026 wieder voll funktionsfähig nutzbar. Der Schaden an der Türverriegelung wurde laut der zuständigen Fachabteilung am 3. Mai 2026 unmittelbar nach dessen Entstehung in der Nacht zum 2. Mai 2026 durch die Mandragora GmbH gemeldet. Eine Verzögerung bei der Schadensmeldung wurde nicht bestätigt.
Die Reparaturarbeiten konnten erst am 6. August 2026 durchgeführt werden, da das Instandhaltungszentrum die Beschädigung der speziellen Elektronik nicht selbst beheben konnte und eine Lieferung notwendiger Ersatzteile durch den Hersteller ausblieb. Eine technische Prüfung zur Nachrüstung eines Störungsmonitorings wird von der Verwaltung derzeit nicht als notwendig erachtet, da die tägliche Bewirtschaftung durch die Mandragora GmbH eine unmittelbare Feststellung von Schäden ermögliche.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.24OGS RechtsanspruchZur Vorlage · 20262107 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion FDP-UWG zum Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) Stellung bezogen. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 ist in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der ersten Klasse in Kraft getreten. Dieser Prozess ist als stufenweise Einführung konzipiert und soll bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Jahrgangsstufen der Grundschule ausgeweitet werden.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2026/2027, das im Frühjahr abgeschlossen wurde, konnten 293 Kindern an Bochumer Grundschulen kein gewünschter Betreuungsplatz in der OGS oder einer anderen Betreuungsform an ihrer jeweiligen Schule angeboten werden. Während Kinder der ersten Klasse aufgrund des neuen Rechtsanspruchs automatisch einen Platz erhalten, unterliegen Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 einem Auswahlverfahren. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger der Schulbetreuungsmaßnahmen auf Basis von Kriterienkatalogen, die individuelle Umstände wie das Alter und die familiäre Situation berücksichtigen. Eine detaillierte Begründung für die Ablehnung der einzelnen Plätze kann von der Verwaltung nicht erbracht werden.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.25Sachstandsbericht zur Konfliktentwicklung in einer Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bochum (Februar 2025 bis Juni 2026)Zur Vorlage · 20262115 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Konfliktentwicklung innerhalb der Löscheinheit 11 der Freiwilligen Feuerwehr Bochum vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf die Zeitspanne von Februar 2025 bis Juni 2026 und knüpft an vorangegangene Mitteilungen zu Unstimmigkeiten in der Löscheinheit Günnigfeld an.
Nach Feststellungen der Feuerwehr wurden Gegenstände aus den Räumlichkeiten der Löscheinheit entfernt. Diese Entfernung erfolgte ohne vorherige Abstimmung oder Zustimmung der zuständigen Stellen. Die betroffenen Gegenstände stehen teilweise im Zusammenhang mit dem Dienstbetrieb der Feuerwehr.
Um die Eigentums- und Nutzungsrechte zu wahren und den Sachverhalt rechtlich zu klären, hat die Verwaltung entschieden, Strafanzeige gegen beteiligte Mitglieder des Kameradschaftsvereins zu erstatten. Ziel der Stadt Bochum ist es, den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen. Eine weitere Bewertung des Vorgangs sowie die Prüfung möglicher dienst- und vereinsrechtlicher Konsequenzen werden in den laufenden Verfahren durchgeführt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Rat.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 3.26Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellung größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2026Zur Vorlage · 20262134 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Mitteilung zur Nachweisung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 vor. Die Vorlage dient der Information über Mittelbereitstellungen, die über einem Betrag von 5.000 Euro liegen und für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat, gemäß den Vorgaben des § 83 GO NRW.
Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2026 obliegt der Kämmerin die Zuständigkeit für die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 250.000 Euro bei Mehraufwendungen (konsumtiv) sowie bis zu 500.000 Euro bei Mehrauszahlungen (investiv). Für höhere Beträge, die im Bereich von 250.000 bis 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. 500.000 bis 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets, die auf organisatorischen Entscheidungen des Oberbürgermeisters beruhen, bedürfen laut der Haushaltssatzung keiner vorherigen Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.
Die vorliegende Mitteilung des Amts für Finanzsteuerung dient der Kenntnahme der durchgeführten Mittelbereitstellungen im genannten Zeitraum. Die entsprechenden Details sind in den beigefügten Nachweisungslisten für den konsumtiven und den investiven Bereich aufgeführt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.27Kommunaler Hitzeschutz für Pflegeeinrichtungen in BochumZur Vorlage · 20262142 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP-UWG zum kommunalen Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen Stellung bezogen. Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) führt während Hitzeperioden keine spezifischen Schwerpunktprüfungen durch, verzichtet jedoch auf Regelprüfungen, um das Personal in den Einrichtungen zu entlasten. Stattdessen werden im Rahmen von Anlassprüfungen die Maßnahmen zum Schutz der Bewohnenden sowie die Dokumentation der Maßnahmen kontrolliert. Vor Hitzeperioden versendet die Aufsicht zudem ein Rundschreiben mit Empfehlungen an alle Einrichtungen. Die Verantwortung für die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen, wie etwa den Einsatz von Kühlgeräten, liegt bei den jeweiligen Trägern, wobei die Aufsicht beratend zur Verfügung steht.
Im Bereich des Katastrophenschutzes stehen der Stadt zur örtlichen Gefahrenabwehr mehrere Notstromaggregate zur Verfügung, die bei Bedarf eingesetzt werden können. Ventilatoren oder mobile Kühlgeräte sind nicht im Bestand des Bevölkerungsschutzes vorhanden. Die Notfallplanung der Einrichtungen obliegt den Betreibern.
Für die Kommunikation bei Hitzeereignissen existiert der Bochumer Hitzeaktionsplan. Bei amtlichen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes wird eine Meldekette aktiviert, über die städtische Ämter Informationen an nachgeordnete Einrichtungen weitergeben. Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz führt bereits ab einer DWD-Warnstufe 2 Abstimmungen mit Fachämtern, Hilfsorganisationen und dem Rettungsdienst durch, um die Lage kontinuierlich zu bewerten.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.28Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Gelsenwasser AG und Trianel GmbH hier: Veräußerung der Beteiligung an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE)Zur Vorlage · 20262145 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Veräußerung der Beteiligungen an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE). An diesem Unternehmen sind die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit rund 7,52 %, die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH mit 16,20 %, die Gelsenwasser AG mit etwa 8,68 % sowie die Trianel GmbH mit 7,6 % beteiligt.
Die TGE wurde im Jahr 2006 gegründet und betreibt einen Erdgasspeicher in Salzkavernen am Standort Epe. Die beteiligten Unternehmen beabsichtigen, ihre Anteile zu verkaufen. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die bestehenden Speichernutzungsverträge, die bis April 2028 laufen, aus Sicht der Gesellschafter keine ausreichenden Deckungsbeiträge erwirtschaften, um die Kosten der Speichernutzung sowie den Leistungspreis zu decken.
Nach einer Marktansprache wurde das Angebot eines Höchstbietenden angenommen. Der Verkauf der Beteiligungen ist für das erste Quartal 2027 geplant, wobei die Unterzeichnung der Verträge zu diesem Zeitraum vorgesehen ist. Da die Transaktion Details zum Kaufpreis sowie schützenswerte Daten der Vertragspartner umfasst, ist die Behandlung der Angelegenheit in den Gremien aufgrund von Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.29Bewertung der Anpassungen im ÖPNV Netz zum Fahrplanwechsel Januar 2027Zur Vorlage · 20262157 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante Anpassungen im Bochumer ÖPNV-Netz zum Fahrplanwechsel im Januar 2027. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden durch eine Arbeitsgruppe aus dem Tiefbauamt und der BOGESTRA Maßnahmen zur Einsparung entwickelt, die ab 2027 einen jährlichen Minderaufwand von etwa 912.000 Euro bewirken sollen.
Das Paket umfasst unter anderem die Einstellung der Linie SB 33 zwischen Wattenscheid und Querenburg sowie eine Linienwegänderung der Linie 365, die künftig direkt zwischen dem Südring und dem Bochum Hauptbahnhof verkehren soll. Zudem sind Fahrplanänderungen vorgesehen, bei denen einzelne Frühfahrten auf den Linien 345/355 und 364/366 sowie Nachmittagsverstärker der Linie 368 entfallen. Auch auf der Linie 390 soll der Verstärkertakt zwischen der Lohackerstraße und der Scharpenseelstraße reduziert werden. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf das Angebot als gering, da alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen bleiben.
Für die weitere Entwicklung des Nahverkehrsplans, der zum Jahr 2028 fortgeschrieben werden soll, ist die Beauftragung eines externen Gutachters vorgesehen. Ziel ist es, umfassende Minderungsszenarien ab 2028 zu entwickeln, die Einsparpotenziale im Liniennetz identifizieren und die Wirtschaftlichkeit sowie die Fahrgastverträglichkeit prüfen. Die Kosten für das Gutachten werden aus der ÖPNV-Pauschale 2026/27 finanziert. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Planung des nächsten Nahverkehrsplans einfließen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.30Kosten für die Entfernung von wild angebrachten AufklebernZur Vorlage · 20262170 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW die Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit der Entfernung von Aufklebern auf öffentlichen Flächen dargelegt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Reinigungskosten speziell für Aufkleber ist laut Tiefbauamt nicht möglich, da bei Reinigungsaufträgen nicht zwischen der Beseitigung von Aufklebern und Graffitis unterschieden wird. Basierend auf Erfahrungswerten belaufen sich die Kosten für die Reinigung von Objekten wie Laternen, Ampelmasten und Schildern auf etwa 13.000 Euro pro Jahr, wobei die Kosten für Aufkleber allein etwas niedriger liegen.
Hinsichtlich der Bußgelder für das rechtswidrige Anbringen von Aufklebern verzeichnet die Stadt seit dem Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 265 Euro. Für die Jahre 2020 und 2021 liegen aufgrund abgelaufener Archivierungsfristen keine Daten mehr vor.
Auf die Frage, ob das Verhältnis zwischen Reinigungskosten und Bußgeldern durch eine Erhöhung der Bußgelder oder eine Senkung der Reinigungskosten verbessert werden kann, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Eine Erhöhung der Bußgelder sei weniger entscheidend als die geringe Wahrscheinlichkeit, die Verursacher zu ermitteln. Eine Reduzierung der Reinigungskosten wäre nur durch eine Verringerung der Reinigungszyklen möglich, was jedoch zu einer Zunahme der vorhandenen Aufkleber führen würde. Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit, das bestehende Verhältnis zwischen den Kosten und den Einnahmen positiv zu beeinflussen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.31„Batterie-Energiespeicher auf landwirtschaftlichen Flächen – Flächeninanspruchnahme, Sicherheitsaspekte und ökologische Risiken der Standorte ‚Am Kreuzacker‘ und ‚Am Stalleickenweg‘“Zur Vorlage · 20262178 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Bau von Batterie-Energiespeichern an den Standorten „Am Kreuzacker“ und „Am Stalleickenweg“ reagiert. Die geplanten Anlagen sollen im Außenbereich errichtet werden und umfassen Flächen von etwa 42.074 m² beziehungsweise 45.490 m², die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen sowie als landschaftlich geschützte Bereiche ausgewiesen sind.
Da für beide Vorhaben derzeit lediglich ein Antrag auf Vorbescheid vorliegt, können detaillierte Angaben zur konkreten Flächeninanspruchnahme, zur Bodenversiegelung sowie zu Brandschutzkonzepten erst im späteren Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche oder materiellrechtliche Fragestellungen nicht Gegenstand der aktuellen Bauvoranfrage sind.
Hinsichtlich des Gewässerschutzes wird auf die Einhaltung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verwiesen, um bei Brandereignissen die Rückhaltung von Löschwasser und Verbrennungsprodukten sicherzustellen. Ob die Anlagen unter die Störfall-Verordnung fallen und somit spezifische Anforderungen an Warn- und Evakuierungskonzepte oder die Ausbreitung von Rauchgasen bestehen, ist erst im Baugenehmigungsverfahren feststellbar.
Für den Rückbau der Anlagen nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren ist gemäß Baugesetzbuch eine Verpflichtungserklärung sowie eine finanzielle Absicherung durch eine Bankbürgschaft vorgesehen. Ökologische Auswirkungen auf Boden und Biodiversität sowie eine Risikoabschätzung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch einzureichende Gutachten geprüft.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.32Witterungsbeständigkeit der roten Fahrbahnmarkierungen im Bereich von Querungsstellen mit Radwegen?Zur Vorlage · 20262179 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Witterungsbeständigkeit roter Fahrbahnmarkierungen an Querungsstellen zwischen Fahrbahn und Radweg Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf Beobachtungen, wonach die farbigen Markierungen an einigen Stellen bereits nach wenigen Jahren Risse und großflächige Abplatzungen aufweisen.
Nach Angaben des Tiefbauamtes sind Markierungen grundsätzlich hohen mechanischen Belastungen sowie wechselnden Witterungs- und Temperaturbedingungen ausgesetzt. Einzelne Risse oder Abplatzungen stellen laut Verwaltung keine Einschränkung der Markierungsqualität dar, solange die Bedeutung der Markierung für die Verkehrsteilnehmenden weiterhin zuverlässig erkennbar bleibt. Nachbesserungsarbeiten werden erst geplant, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit weist die Verwaltung darauf hin, dass die Gewährleistungsfristen für Markierungsarbeiten gemäß den technischen Vertragsbedingungen (ZTV M) im Vergleich zu allgemeinen Bauleistungen deutlich kürzer sind. Bei Auftragnehmern werden Nacharbeiten nur eingefordert, wenn nennenswerte Abplatzungen auf eine mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind. Für die verwendeten Materialien werden ausschließlich Produkte eingesetzt, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassen sind. Diese Materialien wurden unter anderem auf ihre Eignung bei unterschiedlichen Temperaturen getestet, sodass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Elastizität der Materialien bei fachgerechter Ausführung auf die Wärmeausdehnung der verschiedenen Fahrbahnmaterialien ausgelegt ist.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.33Zukunft der Kraftsportgeräte aus der Rundsporthalle und zeitnahe Schaffung einer TrainingsmöglichkeitZur Vorlage · 20262180 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Verbleib und zur künftigen Nutzung von Kraftsportgeräten aus der Rundsporthalle Stellung bezogen. Die Geräte, die im Zuge baulicher Veränderungen in der Rundsporthalle nicht mehr in ihrem ursprünglichen Kraftraum untergebracht werden können, befinden sich derzeit an verschiedenen Standorten. Ein Teil der Geräte verbleibt in der Rundsporthalle, während andere am Leistungsstützpunkt Hollandstraße von Kaderathletinnen und Kaderathleten genutzt werden. Die Verwaltung gibt an, dass sich die Geräte grundsätzlich in einem nutzbaren Zustand befinden.
Eine dauerhafte Lösung für die Unterbringung konnte bislang nicht realisiert werden, da die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten aufgrund von Anforderungen an die Statik, den Flächenbedarf, die Zugänglichkeit sowie bestehender Nutzungen schwierig ist. Die Prüfung verschiedener Standorte, wie der Rollsporthalle oder des Turnerzentrums Harpener Heide, ergab aufgrund fehlender Kapazitäten keine Einsatzmöglichkeit. Auch Flächen im Sportpark Lohrheide wurden untersucht, jedoch ist eine dauerhafte Nutzung dort aus organisatorischen Gründen nicht praktikabel. Das Sportzentrum Berliner Straße wird weiterhin als möglicher Standort geprüft, eine Entscheidung steht jedoch noch aus. Mobile Hallenlösungen oder Neubauten wurden aufgrund des finanziellen und räumlichen Aufwands nicht weiterverfolgt. Ein konkreter Zeitpunkt für eine dauerhafte Unterbringung der Geräte kann derzeit nicht genannt werden.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.34Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem KreditinstitutZur Vorlage · 20262230 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilung 20262230 die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum vor. Gegenstand der Vorlage ist die Absicherung einer Rahmenkreditlinie bei einem Kreditinstitut zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft, an der die Stadt unmittelbar beteiligt ist.
Die betreffende Gesellschaft plant, auf Basis bestehender Verträge und eines Betreuungsaktes verschiedene in Bochum gelegene Entwicklungsflächen zu reaktivieren und zu vermarkten. Für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Altlasten ist die Gesellschaft dazu angehalten, in Vorleistung zu gehen, bis die Vermarktung der Grundstücke abgeschlossen ist. Zur Deckung dieses Finanzierungsbedarfs soll eine Zwischenfinanzierung über eine Rahmenkreditlinie bei einem Kreditinstitut realisiert werden. Als Sicherheit für diese Kreditlinie fordert das Kreditinstitut die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum in Höhe der Rahmenkreditlinie. Die Verwaltung führt an, dass die Stadt im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung ein unmittelbares eigenes Interesse an diesen Investitionen habe.
Die Beratung der Vorlage erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist erforderlich, da die Verwaltungsvorlage finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Beteiligungsgesellschaft und des Kreditinstituts enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte nach Einschätzung der Verwaltung zu wirtschaftlichen Nachteilen für die beteiligten Akteure führen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor im Rat eine Entscheidung getroffen wird.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.35Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem KreditinstitutZur Vorlage · 20262243 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Mitteilung mit der Nummer 20262243 zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft vor. Gegenstand der Vorlage ist die Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent zugunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem Kreditinstitut.
Der Verein beabsichtigt, eine Einrichtung im Bereich des Kleingartenwesens mit entsprechenden Aufbauten auszustatten. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über ein Darlehen erfolgen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Das Institut fordert für die Kreditvergabe die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum. Laut der Vorlage besteht die Stadt im Rahmen der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben an dieser Maßnahme unmittelbar interessiert.
Die Beratung der Vorlage erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist erforderlich, da die Mitteilung finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen des Vereins und des Kreditinstituts enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte nach Angaben der Verwaltung zu wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen für den Verein sowie für das beteiligte Kreditinstitut führen. Die Vorlage bezieht sich auf einen bereits vorliegenden Beschluss des Rates vom 1. Oktober 2026. Federführend für das Dokument ist das Amt für Finanzsteuerung.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 3.36GELSENWASSER AG hier: Erwerb der restlichen Kommanditanteile an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG durch die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbHZur Vorlage · 20262261 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH beabsichtigt, die verbleibenden Kommanditanteile an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG zu erwerben. Der geplante Kauf umfasst einen Anteil von 25,42 %, was einem Betrag von 137.500 Euro entspricht.
Da die GELSENWASSER AG eine 15-prozentige Beteiligung an der Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH hält und die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den Ratssitzungen der Städte Bochum und Dortmund vorgesehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Behandlung dieser Angelegenheit aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH sowie der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG zu schützen, im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen soll. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Bochum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.37SchwarzarbeitZur Vorlage · 20262325 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Schwarzarbeit detaillierte Informationen zu den Kontrollaktivitäten des Ordnungsamtes vorgelegt. Eine statistische Erhebung über Kontrollen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung wird erst seit Januar 2026 durchgeführt. Im laufenden Jahr wurden bis August 129 Betriebe kontrolliert, woraus 44 Ordnungswidrigkeitenverfahren resultierten. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden eingenommene Bußgelder in Höhe von 147.478 Euro beziehungsweise 138.800 Euro ausgewiesen. Die Personalkosten im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung beliefen sich 2024 auf 153.100 Euro und 2025 auf 181.550 Euro.
Die Kontrollschwerpunkte lagen in den vergangenen Jahren auf dem Fleischer-, Bäcker-, Konditor-, Friseurhandwerk sowie auf Kraftfahrzeugtechnikern. Die Prüfung erfolgt im gesamten Stadtgebiet. Die Verwaltung gibt an, dass jährlich etwa 300 Hinweise aus der Bevölkerung eingehen, die auf ihre Zuständigkeit geprüft und gegebenenfalls an Behörden wie den Zoll weitergeleitet werden.
Die Aufgaben des Ordnungsamtes umfassen die Prüfung der Gewerbeanzeige sowie die Einhaltung der Handwerksrolle. In der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie der Polizei, dem Zoll oder dem Bauordnungsamt, werden auch interkommunale Erfahrungen ausgetauscht. Präventive Maßnahmen erfolgen durch Aufklärungsarbeit und die Unterstützung der Handwerkskammer Dortmund. Der aktuelle Stellenanteil im Ordnungsamt beträgt 2,2 Vollzeitstellen, verteilt auf drei Sachbearbeiter.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.38Zwischenbericht zur Verwendung der Fördermittel aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ (NRW Infrastrukturgesetz)Zur Vorlage · 20262334 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Verwendung des pauschalen Förderbudgets aus dem NRW-Infrastrukturgesetz. Die Stadt Bochum verfügt über ein bereitgestelltes Budget in Höhe von rund 200,42 Millionen Euro, das durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sowie dem NRW-Plan für gute Infrastruktur bereitgestellt wurde. Die Mittel sind in die Bereiche Bildung und Betreuung (50 Prozent), Sanierung kommunaler Liegenschaften, Klimaschutz und Nachhaltigkeit (20 Prozent) sowie Verkehr, Digitalisierung, Sport, Sicherheit und Krisenresilienz (30 Prozent) unterteilt.
Im Rahmen der Maßnahmenplanung wurden die Vorhaben hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit, Kosten und zeitlichen Umsetzbarkeit konkretisiert. Dabei wurde von einer Teilfinanzierung abgesehen, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten. Zum Stichtag 30. Juni 2026 wurden bereits 15 Maßnahmen mit einem Volumen von 82,11 Millionen Euro im Förderportal gemeldet. Das derzeit als förderfähig geplante Gesamtvolumen beläuft sich auf 162,96 Millionen Euro, womit noch rund 37,46 Millionen Euro des Budgets nicht spezifisch zugeordnet sind.
Durch Anpassungen im Bundes- und Landesrecht können Mittel aus dem Sondervermögen nun als Ersatz für städtische Eigenmittel genutzt werden, was die Finanzierung flexibler gestaltet. Nach Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg können nun auch Maßnahmen aus dem Bereich der Liegenschaftssanierung angemeldet werden. Die Verwaltung plant, die Mittelabrufe quartalsweise vorzubereiten, um Zwischenfinanzierungen zu reduzieren. Über die Umsetzung wird gemäß Ratsbeschluss jährlich berichtet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.39Kosten, Nutzen und Wirkungskontrolle der "Mobilen Grünen Zimmer" in BochumZur Vorlage · 20262386 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Kosten, dem Nutzen und der künftigen Ausrichtung des Projekts „Mobiles Grünes Zimmer“ reagiert. Die Kosten für das Projekt stiegen in den betrachteten Jahren an: Im Jahr 2024 fielen Kosten in Höhe von 7.651,70 Euro an, im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben auf 20.944,00 Euro und für das Jahr 2026 wurden Kosten von 39.198,60 Euro verzeichnet.
Die Auswahl der Standorte erfolgt nach Kriterien wie der Kombination mit lokalen Veranstaltungen, der Zusammenarbeit mit Bezirksbürgermeisterinnen, Bezirksverwaltungen sowie Vereinen und der Identifizierung hitzeexponierter Bereiche. Die Verwaltung bewertet das Projekt als erfolgreichen Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie. Durch die punktuelle Begrünung und die Schaffung von Schattenflächen sollen die Aufenthaltsqualität und die Klimaanpassung im Stadtgebiet gefördert werden. Zudem werden durch den Transport zwischen den Stadtbezirken innerhalb eines Mietzeitraums Kosten für Folgejahre eingespart.
Das Projekt basiert auf einem Beschluss des Rates vom 28. Mai 2025. Die Projektleitung liegt bei der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit, während die Umsetzung durch die Bezirksverwaltungen, das Tiefbauamt, das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie die Feuerwehr erfolgt. Eine Fortführung des Projekts ist für das Jahr 2027 geplant, wobei das Finanzvolumen für das kommende Jahr auf etwa 25.000 Euro geschätzt wird.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.40Karte der kühlen OrteZur Vorlage · 20262387 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen im Rat bezüglich der Erweiterung der „Karte der kühlen Orte“ in der Bochum App reagiert. Gegenstand der Anfrage war, ob auch kommerzielle Einrichtungen wie Cafés, Geschäfte oder Kinos in die Karte aufgenommen und Orte mit Klimaanlagen speziell hervorgehoben werden können.
Nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit konzentriert sich die Karte derzeit auf öffentliche Räume wie Parks, Grünanlagen, Bibliotheken, Kirchen oder öffentliche Gebäude. Die Verwaltung begründet den Verzicht auf die Aufnahme gewerblicher Einrichtungen damit, dass der Zugang zu diesen Orten häufig an Konsum gebunden, zeitlich eingeschränkt oder dem Hausrecht der Betreiber unterliegt. Zudem würde die Integration privater Angebote den Verwaltungs- und Überarbeitungsaufwand erhöhen, da kommerzielle Orte eine häufigere Aktualisierung erfordern würden.
Hinsichtlich der Kennzeichnung von Klimaanlagen führt die Verwaltung aus, dass eine zusätzliche Unterscheidung zwischen natürlichen Kühle-Orten und technisch gekühlten Innenräumen eine neue Kennzeichnung erfordern würde. Für die nächste Überarbeitung der Karte ist jedoch vorgesehen, zu prüfen, ob und in welcher Form Orte mit technischer Kühlung, die nicht konsumorientiert sind – wie etwa das Stadtarchiv oder Stadtmuseen – gesondert in die Karte aufgenommen werden können.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.41RatsTV-ArchivZur Vorlage · 20262390 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „FDP-UWG:WAT im Rat“ zur zeitlichen Verfügbarkeit von Aufzeichnungen der Ratssitzungen im RatsTV-Archiv Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Dauer der Bereitstellung der Sitzungsvideos im Internet sowie auf mögliche Maßnahmen zur Beschleunigung dieses Prozesses.
Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge in der aktuellen Ratsperiode gab die Verwaltung an, keine spezifischen Aussagen darüber treffen zu können, wann die vergangenen Sitzungen jeweils online verfügbar waren. Grundsätzlich ist die beauftragte Firma vertraglich dazu verpflichtet, den Stream am Folgetag der Sitzung, in der Regel an einem Freitag bis 16:00 Uhr, der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss erfolgt eine Qualitätskontrolle durch das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Sollten Fehler, wie etwa fehlende Einblendungen oder unbefugte Kameraeinstellungen, festgestellt werden, wird der Stream zur Korrektur an die Firma zurückgegeben. Die Bereitstellung durch die Internetredaktion der Stadt Bochum erfolgt nach erfolgter Freigabe in der Regel innerhalb der Woche nach der Sitzung, meist am Montag.
Bezüglich der Frage nach Maßnahmen zur schnelleren Bereitstellung der Aufzeichnungen erklärte die Verwaltung, keine weiteren Schritte zu planen. Als Gründe wurden die bestehenden vertraglichen Bedingungen, die personellen Ressourcen sowie die Unplanbarkeit etwaiger Korrekturbedarfe angeführt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.42Eingriff in die freie Rede im Rahmen der Aussprache zu TOP 1.5 der Ratssitzung vom 16.07.2026Zur Vorlage · 20262391 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20262391 wird auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds aus der Ratssitzung vom 16. Juli 2026 reagiert. Der Fragesteller hatte die Unterbrechungen durch den Oberbürgermeister während einer Aussprache zu einem Tagesordnungspunkt kritisiert und nach der Rechtsgrundlage für diese Verweise sowie nach der inhaltlichen Abgrenzung zum Beratungsgegenstand gefragt.
Die Verwaltung führt aus, dass die betreffende Vorlage den Wirtschaftsplan des Schauspielhauses Bochum zum Gegenstand hatte. Die inhaltliche Bewertung einzelner Inszenierungen oder der programmatischen Ausrichtung des Hauses habe keinen unmittelbaren Bezug zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan aufgewiesen. Die Hinweise des Oberbürbürgermeisters bezogen sich daher auf den Zusammenhang der Wortbeiträge mit dem konkreten Beratungsgegenstand.
Als Rechtsgrundlage für die Unterbrechungen und die Verweise zur Sache nennt die Verwaltung die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Paragrafen 51 Absatz 1 und 2. Demnach obliegt dem Bürgermeister die Leitung der Sitzung und die Aufrechterhaltung der Ordnung. Ein Verweis zur Sache ist vorgesehen, wenn Ratsmitglieder vom Verhandlungsgegenstand abweichen. Die Verwaltung betont, dass der Oberbürgermeister nicht die Auffassung vertritt, dass bestimmte Bestandteile der Vorlage nicht debattiert werden dürften. Den Ratsmitgliedern stehe ein weiter Raum für politische Meinungsäußerung zu, sofern die Beiträge einen sachlichen Bezug zum jeweiligen Tagesordnungspunkt aufweisen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.43Geschehen im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 20262392 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum Geschehen in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 1. Juli 2026 reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Feststellung, dass auf den Sitzplätzen der Ausschussmitglieder Einladungskarten des Vereins „Kinder- und Jugendring Bochum e.V.“ zu dessen 80-Jahrfeier hinterlegt waren, jedoch nicht auf dem Platz der Vertreterin der AfD-Fraktion.
Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf die Frage, wer die Verteilung der Karten vorgenommen habe und inwieweit dabei das Neutralitätsgebot sowie das Gebot der Gleichbehandlung gewahrt wurden. Die Verwaltung teilte mit, dass die verantwortliche Person für die Verteilung der Materialien nicht mehr nachvollzogen werden könne. Festgestellt wurde jedoch, dass die Verteilung weder durch die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses noch durch Vertreter der Verwaltung erfolgte.
In Bezug auf die Bereitstellung städtischer Ressourcen gab die Verwaltung an, dass keine Ressourcen zur Verfügung gestellt wurden. Sollte der Umstand einer unvollständigen Verteilung bekannt gewesen sein, wäre ein entsprechender Hinweis erfolgt, um eine gleichmäßige Verteilung an alle Mitglieder sicherzustellen. Um künftige Ungleichbehandlungen zu vermeiden, hat die Verwaltung angekündigt, dass in Gremiensitzungen keine Materialien mehr zugelassen werden, die nicht ausschließlich der jeweiligen Tagesordnung zuzuordnen sind.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.44Rede der Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 20262393 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion Stellung zu einem Vorfall bei der 80-Jahr-Feier des Vereins „Kinder- und Jugendring Bochum e.V.“ genommen. Hintergrund der Anfrage war die Präsenz eines Plakats mit der Aufschrift „AfD Verbot Jetzt“ im Hintergrund einer Rede der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses während der Veranstaltung am 4. Juli 2026. Die Ratsfraktion stellte die Frage, wie dieser Auftritt vor dem politisch motivierten Banner mit der gebotenen parteipolitischen Neutralität der Ausschussvorsitzenden in ihrer Funktion vereinbar sei.
Die Verwaltung stellt fest, dass hinsichtlich der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses keine Verletzung der Neutralitätspflicht vorliegt. Die Vorsitzende habe sich die Aussage auf dem Banner weder ausdrücklich noch konkludent zu eigen gemacht. Sie habe lediglich eine Festrede gehalten, während das Banner vom Veranstalter oder anderen Personen angebracht worden war. Eine Zurechnung der Bannerbotschaft an die Rednerin sei nicht möglich, da das Banner eine eigenständige Meinungsäußerung des Veranstalters darstelle. Die Verwaltung führt weiter aus, dass eine Zurechnung politischer Aussagen auf öffentlichen Veranstaltungen an die jeweilige Person, die eine Rede hält, rechtlich nicht gedeckt sei, da dies die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mit potenziellen politischen Forderungen Dritter problematisch verknüpfen würde.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.45Zeitlimit für AnfragenZur Vorlage · 20262394 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ bezüglich eines möglichen Zeitlimits für das Verlesen von Anfragen in den Ratssitzungen der Stadt Bochum reagiert. Die Fraktion hatte im Rahmen der Ratssitzung vom 16. Juli 2026 angefragt, ob es eine maximale Redezeit für das Vorlesen umfangreicher, vorab ausformulierter Anfragen gibt und ob eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung für sinnvoll erachtet wird.
In der Antwort der Verwaltung wird klargestellt, dass die Regelung der Redezeit nicht durch die Verwaltung erfolgt, sondern durch den Rat im Rahmen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen festgelegt wird. Gemäß § 6 Absatz 3 dieser Geschäftsordnung beträgt die allgemeine Redezeit für Rednerinnen und Redner, was auch für mündlich gestellte Anfragen gilt, bis zu 10 Minuten. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass ein vorangegangener Vorschlag, die allgemeine Redezeit auf 5 Minuten zu begrenzen, vom Rat abgelehnt und stattdessen die Beibehaltung der 10-minütigen Redezeit beschlossen wurde.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.46Wilde Plakatierungen und Konzessionsvertrag mit der „Deutsche Städte Medien GmbH“Zur Vorlage · 20262389 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Wildplakatierungen im Innenstadtbereich reagiert. Die Anfrage bezog sich auf Plakate des Vereins „Quartiershalle in der KoFabrik eV“, die im Juni 2026 gemeldet wurden.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes wurde die Deutsche Städte Medien GmbH am 3. Juli 2026 über die Plakatierungen informiert, wobei die zur Verfügung gestellten Fotos an den Konzessionsnehmer weitergeleitet wurden. Da jedoch keine präzisen Standortangaben vorlagen, konnte die Reinigung erst ab dem 7. Juli 2026 erfolgen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass der Konzessionsvertrag nur für städtische Flächen gilt. Eine Reinigung von privaten Flächen, Verteilerkästen oder Masten der Bogestra ist durch den Vertragspartner nicht vorgesehen. Eine aktive Überwachung der Entfernung durch die Verwaltung findet nicht statt; auf Hinweise aus der Öffentlichkeit wird jedoch reagiert.
Hinsichtlich möglicher Regressansprüche oder einer eigenständigen Reinigung durch die Stadt erklärte die Verwaltung, dass eine Kostenübernahme durch die Stadt bei unklaren Urheberschaften aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands und der Personalsituation nicht angestrebt wird. Das Rechtsamt hat entschieden, die Angelegenheit bei Betroffenheit städtischer Flächen als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Bei Plakatierungen auf privaten Flächen liegt die rechtliche Verfolgung bei den jeweiligen Eigentümern.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.47Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in BochumZur Vorlage · 20262420 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion Informationen zum Stand der Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Bochum vorgelegt. Im Juli 2026 waren 11 Personen im Rahmen dieser Maßnahmen eingesetzt, wobei die Einsätze ausschließlich in den Bochumer Gemeinschaftsunterkünften stattfanden. Laut den Datensystemen der Verwaltung erfüllen gegenwärtig 510 Personen die grundsätzlichen Kriterien für eine solche Beschäftigung, sofern die Arbeitsfähigkeit im Einzelfall gegeben ist. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung im Februar 2024 wurden insgesamt 70 Personen einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen.
Bezüglich der Durchführung teilte die Verwaltung mit, dass keine Ablehnungen oder vorzeitigen Beendigungen bekannt sind, weshalb keine leistungsrechtlichen Sanktionen erforderlich wurden. Für die Organisation und Betreuung der Maßnahmen fallen keine zusätzlichen Personal- oder Sachkosten an, da die Einteilung durch die Heimverwaltungen erfolgt und lediglich vorhandene Arbeitsmittel genutzt werden. Über die Integrationswirkung oder Übergänge in reguläre Beschäftigung liegen der Verwaltung keine erhobenen Informationen vor. Eine Ausweitung des Angebots ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 2. Juli 2024 nicht vorgesehen. Die Verwaltung erachtet die derzeitigen Maßnahmen als ausreichend und sieht keinen Bedarf für gesetzgeberische Anpassungen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.48Freies WLAN an allen SportstättenZur Vorlage · 20262434 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW zum Thema WLAN an städtischen Sportstätten Stellung bezogen. Ein frei zugängliches WLAN existiert an den vorhandenen Standorten nicht; der Zugang erfolgt über die Vergabe von Vouchern durch den IT-Service Schulen für individuelle Zeiträume von bis zu einem Jahr. Interessierte Sportvereine können diese Zugänge über das Referat für Sport und Bewegung beantragen.
Eine weitere Ausstattung von Turnhallen mit Netzwerktechnik ist derzeit nicht vorgesehen. Über zukünftige Erweiterungen wird im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen oder bei konkretem Bedarf entschieden. Die Verwaltung führt an, dass die WLAN-Infrastruktur primär im Rahmen des DigitalPakts Schule an Schulstandorten aufgebaut wurde. In bisher nicht ausgestatteten Hallen wurde bislang kein konkreter Bedarf durch Schulen oder Vereine angezeigt, weshalb der technische und finanzielle Aufwand nach Ansicht der Verwaltung nicht im Verhältnis zum Nutzen steht.
Im Bereich der Neubauten und Sanierungen wurde bei der Sporthalle Saarlandstraße eine WLAN-Ausstattung umgesetzt; bei den laufenden Sanierungen der Turnhallen Bonhoefferstraße und Maischützenschule ist eine entsprechende Infrastruktur ebenfalls vorgesehen. Für Sporthallen, die räumlich von Schulgebäuden entfernt sind, wurde in fünf Objekten – dem Sportzentrum Berliner Straße sowie den Standorten Dördelstraße 24a, Lohackerstraße 7a, Lohackerstraße 9a und der Markstraße Halle 2 – dauerhaft WLAN über mobile LTE-Technik eingerichtet.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.49Nutzung der RundsporthalleZur Vorlage · 20262435 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Rat zur Nutzung der Rundsporthalle Stellung bezogen. In der Anfrage vom 16. Juli 2026 wurden Informationen über den Umfang der Nutzung durch Schulen und Vereine sowie über mögliche Ausweichmöglichkeiten bei einer Nichtnutzbarkeit der Halle erbeten.
Nach Angaben der Verwaltung stehen der Goetheschule wöchentliche Nutzungszeiten von 18 Stunden und 50 Minuten sowie der Hildegardisschule Zeiten von 24 Stunden und 45 Minuten zur Verfügung. Der Verein VfL AstroStars e.V. nutzt die Halle regelmäßig für 29 Stunden pro Woche. Zusätzlich wird die Halle Vereinen an den Wochenenden für Meisterschaftsspiele oder Wettkämpfe zur Verfügung gestellt, wobei der zeitliche Umfang je nach Veranstaltung variiert.
Hinsichtlich möglicher Ausweichmöglichkeiten führt die Verwaltung aus, dass dem Verein VfL AstroStars e.V. neben der Rundsporthalle weitere Zeiten in anderen Sporthallen, insbesondere im Basketball-Trainingszentrum Harpener Heide, zur Verfügung stehen. Im Falle einer vorübergehenden Nichtnutzbarkeit der Rundsporthalle müsste der Verein die ausfallenden Zeiten im Rahmen der vorhandenen Hallenzuteilungen eigenständig kompensieren. Aufgrund der hohen Auslastung der Mehrfachsporthallen können seitens der Verwaltung keine weiteren Ausweichmöglichkeiten angeboten werden. Für die beiden Schulen können laut Auskunft des Schulverwaltungsamtes derzeit keine Ausweichmöglichkeiten bereitgestellt werden, da die Sport- und Turnhallen im Stadtbezirk Mitte durch den Schulbetrieb anderer Schulen bereits vollständig ausgelastet sind.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.50Vermittlungs- und Ablehnungszahlen/Ablehnungsgründe im Tierheim BochumZur Vorlage · 20262444 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Tierheim Bochum. Gegenstand der Anfrage sind die Zahlen zu Tiervermittlungen sowie die Gründe für Ablehnungen von Vermittlungsanfragen. Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Rates vom 18. Juni 2026 über eine überplanmäßige Bereitstellung von 1.010.000 Euro.
Die Verwaltung legt Daten zu den Zeiträumen von 2021 bis zum 30. Juni 2026 vor, die die Anzahl der vermittelten und betreuten Hunde, Katzen und sonstigen Tiere umfassen. Eine statistische Erfassung von Vermittlungsanfragen, Ablehnungszahlen oder spezifischen Ablehnungsgründen findet nicht statt. Als Gründe für das Nichtzustandekommen von Vermittlungen werden ungeeignete Haltungsbedingungen, fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder Unverträglichkeiten angeführt. Für eine Adoption müssen die Anforderungen der jeweiligen Tierart, rechtliche Vorgaben sowie ein Mindestmaß an Sachkunde erfüllt sein. Bei kranken Tieren können zudem finanzielle Aspekte berücksichtigt werden.
Zudem werden Anforderungen an die Haltung von Tieren dargelegt. Hunde und Katzen in Einzelhaltung dürfen nicht länger als sechs Stunden allein bleiben. Bei großen Hunden ohne Aufzug ist die Unterbringung auf maximal die zweite Etage begrenzt. Halter müssen körperlich geeignet sein und gegebenenfalls einen Sachkundenachweis erbringen; bei Mietwohnungen ist eine Bestätigung des Vermieters einzuholen. Katzen mit Freigang werden nicht an Standorte an stark befahrenen Straßen vermittelt, während Kitten paarweise oder zu vorhandenen Tieren vermittelt werden. Bei Kleintieren sind die Mindestanforderungen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz einzuhalten, etwa eine Gehegefläche von mindestens 6 m² für zwei bis drei Kaninchen. Eine Einzelhaltung für nicht-solitäre Arten ist auszuschließen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.51Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer SchulenZur Vorlage · 20262401 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ zum Umsetzungsstand von Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen Stellung bezogen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten werden laut Verwaltung insbesondere im Rahmen von Bau-, Sanierungs- und Schulhofmaßnahmen umgesetzt, sofern dies fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Seit Mai 2023 wurden an verschiedenen Standorten, darunter die Feldsieper Schule, die Hans-Böckler-Realschule, das Neue Gymnasium Bochum und die Grundschule Leithe, neue Anlagen geschaffen oder bestehende modernisiert.
Für künftige Projekte, wie etwa am Schulzentrum Nord oder im Rahmen der Schulhofgestaltung an der Grundschule Laer, sind entsprechende Bedarfe in die Planung einzubeziehen. Eine jährliche Kapazitätsanalyse für alle Standorte ist derzeit noch nicht als dauerhaftes Verfahren etabliert; stattdessen dient eine durchgeführte Bestands- und Bedarfserhebung als Grundlage für die Priorisierung.
Hinsichtlich der Nutzung von E-Scootern durch Schüler bewertet die Verwaltung diese als zusätzliche Mobilitätsoption, wobei Aspekte der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes im Fokus stehen. Spezielle kombinierte Abstellflächen für Fahrräder und E-Scooter sind aktuell kein einheitlicher Standard, werden jedoch bei Planungen geprüft. Ein zentraler Haushaltsansatz für Fahrradabstellanlagen existiert nicht; die Finanzierung erfolgt über bestehende Budgets für Bau- und Sanierungsprojekte sowie durch die Prüfung von Fördermöglichkeiten in Abstimmung mit dem Tiefbauamt.
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- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.52Parkplätze ohne Ladesäule für ElektrofahrzeugeZur Vorlage · 20262419 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20262419 erläutert das Tiefbauamt die Kostenstruktur im Zusammenhang mit 26 Parkplätzen, für die aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichtet werden konnten. Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf die Kosten der Planung und Auszeichnung dieser Parkflächen sowie auf die Kosten für einen etwaigen Rückbau.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Ausweisung der 26 Parkplätze vorhandene öffentliche Parkstände genutzt wurden und keine baulichen Maßnahmen erforderlich waren. Die Ausweisung erfolgte lediglich durch eine entsprechende Beschilderung im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäfts. Die Kosten für ein einzelnes Verkehrszeichen belaufen sich auf etwa 30 Euro. Unter Berücksichtigung von Personal- und Fahrtkosten liegen die Gesamtkosten für die Aufstellung eines einzelnen Schildes zwischen circa 150 und 200 Euro. Bei einer gleichzeitigen Montage mehrerer Schilder im Rahmen eines Arbeitsvorgangs verringern sich die Kosten pro Schild.
Hinsichtlich eines Rückbaus der Parkplätze stellt die Verwaltung fest, dass sich dieser auf die Entfernung der Beschilderung beschränkt, da keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Die Kosten für die Entfernung eines Schildes liegen inklusive Personal- und Fahrtkosten bei etwa 120 bis 170 Euro pro Stück, wobei auch hier bei einer gebündelten Durchführung mehrere Schilder die Kosten pro Schild senken.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.53Kinder- und Jugendring Bochum e.V.Zur Vorlage · 20262527 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20262527 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion reagiert, in der der Vorwurf der parteipolitischen Agitation durch den Kinder- und Jugendring Bochum e.V. im Rahmen dessen 80-Jahr-Feier thematisiert wurde. Die Anfrage untersuchte dabei die Verwendung öffentlicher Mittel für politische Zwecke sowie die Neutralität der Jugendhilfe.
Die Verwaltung stellt klar, dass für die Jubiläumsfeier keine städtischen Förderungen beantragt oder erhalten wurden und auch keine öffentlichen Mittel für die Gestaltung von Einladungen oder Plakaten verwendet wurden. Die Finanzierung des Vereins erfolgt über Zuschüsse des Jugendamtes auf Basis des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans sowie über die Bochumer Partnerschaft für Demokratie. Für das Jahr 2025 erhielt der Verein Zuschüsse des Jugendamtes in Höhe von 305.295,72 € sowie 112.573,87 € aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für das erste Halbjahr 2026 ist eine Rate des Jugendamtes in Höhe von 155.422,48 € sowie ein Zuschuss aus der Partnerschaft für Demokratie über 50.765,27 € vorgesehen.
Hinsichtlich der politischen Neutralität führt die Verwaltung aus, dass freie Träger als Grundrechtsträger zur gesellschaftspolitischen Positionierung berechtigt sind, sofern die Gemeinnützigkeit gemäß der Abgabenordnung gewahrt bleibt. Eine Überprüfung oder ein Widerruf der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sei nicht notwendig, da keine Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegen. Der Verdacht, städtische Gelder für parteipolitische Agitation zu verwenden, wird von der Verwaltung zurückgewiesen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.54Bauprojektcontrolling "Haus des Wissens"Zur Vorlage · 20262577 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Bauprojektcontrolling des „Hauses des Wissens“ zum aktuellen Kosten- und Terminstand Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Entwicklung der Endtermine sowie auf die Kostenentwicklung des Projekts, wobei insbesondere die Frage nach möglichen Überschreitungen des Kostenveränderungsbeschlusses sowie die Budgetsituation in den Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk, technische Anlagen) im Fokus stand.
Nach Angaben des Amtes für Finanzsteuerung ist eine Kostensteigerung gegenüber dem bestehenden Kostenveränderungsbeschluss nicht eingetreten. Die Kostenentwicklung liege weiterhin innerhalb der im Beschluss festgelegten Grenzen. Die in den Kostengruppen 300 und 400 ausgewiesenen Beträge, die über die bisher beauftragten Leistungen hinausgehen, resultieren laut Verwaltung aus der Verteilung der im Kostenveränderungsbeschluss enthaltenen Risikozuschläge für Teuerung und Kostenvarianz auf die jeweiligen Kostengruppen. Eine Anpassung der Kostenprognose sei daher bislang nicht erforderlich gewesen, da eine Überschreitung der Projektkosten derzeit nicht zu erwarten sei.
Die Berichterstattung zum Projekt erfolgt über regelmäßige Quartalsberichte an die Projektleitung sowie das Baubegleitgremium. Der Bericht zum Bauprojektcontrolling für das zweite Quartal 2026 befindet sich derzeit im Gremienlauf und wird in den kommenden Monaten im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Betriebsausschuss für Eigenbetriebe vorgelegt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.55Sanierungszustand der Brücken und Tunnel in Bochum - Langfristige Folgekosten vermeidenZur Vorlage · 20262337 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20262337 die Anfrage der Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER / Volt zum Sanierungszustand von Brücken und Tunneln in Bochum. Die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 werden seit 2016 durch externe Dienstleister durchgeführt, da städtische Ingenieure primär in der Bauüberwachung eingesetzt werden und keine städtische Fachkraft über ein gültiges VFIB-Zertifikat verfügt. Zwischen 2020 und 2025 gab es personelle Vakanzen in der Sachgebietsleitung sowie bei einer Technikerstelle, wobei eine neue Ingenieurstelle im Mai 2025 besetzt wurde.
Von den etwa 480 Brückenbauwerken (Stand 2023) sind nur etwa 80 Bauwerke jünger als das Jahr 1985. Der Mittelwert der Zustandsnoten liegt bei 2,4, wobei 30 Brücken die Zielvorgabe einer Zustandsnote von mindestens 2,9 nicht erfüllen. Verzögerungen bei Prüffristen resultieren aus Abstimmungsprozessen mit der DB AG oder der BOGESTRA sowie aus dem Ersatzneubau der Schlachthofbrücke. Für verschiedene Bauwerke sind Rückbau, Instandsetzungsplanung oder Ersatzneubau vorgesehen.
Die Stadt als Straßenbaulastträger besitzt keine Aufsichtspflicht gegenüber der Deutschen Bahn, der Autobahn GmbH oder Straßen.NRW. Ein allgemeines Brückenentwicklungskonzept existiert nicht, jedoch sind die Brückenbauwerke „Opeltrasse über A448“ und „Lothringentrasse über Castroper Hellweg“ in Planung. Die Tunnelanlagen und unterirdischen Haltestellen der BOGESTRA befinden sich in einem guten Zustand. Die jährlichen Unterhaltskosten der Stadt belaufen sich auf etwa 2,4 Millionen Euro brutto. Für den Brandschutzumbau der unterirdischen Bahnhöfe U35 und 308/318 ist das Investitionsvolumen noch nicht ermittelt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 3.56Aufwand zur Beantwortung von AnfragenZur Vorlage · 20262492 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ Informationen zum entstandenen Aufwand für die Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion zum Kreisjugendring vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die im Rat am 16. Juli 2026 vorgetragene Fragestellung eines Ratsmitglieds.
Nach Angaben des Jugendamtes war für die Erarbeitung der Antwort eine umfangreiche Recherche sowie die Einbindung verschiedener Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung Bochum erforderlich. Insgesamt waren 15 Mitarbeitende aus zehn Ämtern bzw. Beteiligungsgesellschaften an der Erstellung der Antwort beteiligt. Der Prozess umfasste Abstimmungen, Rückfragen, Sachverhaltsprüfungen, Recherchearbeiten sowie die Zusammenführung der Einzelbeiträge und die abschließende Erstellung des Dokuments. Die Verwaltung schätzt den entstandenen Gesamtaufwand auf rund einen Arbeitstag.
Hinsichtlich der Frage, welchen Aufwand die entsprechende Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg verursacht hat, teilte die Verwaltung mit, dass eine Einschätzung des Aufwands seitens der Stadtverwaltung Bochum nicht möglich ist. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.Anfragen
- 4.1Verlängerung der SommerpauseZur Vorlage · 20262367 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rats der Stadt Bochum vom 1. Oktober 2026 wurde die Möglichkeit einer Verlängerung der Sommerpause thematisiert. Die Anfrage, die von einem Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI gestellt wurde, befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die aktuelle Sommerpause bis Ende Oktober zu verlängern.
Die Anfrage begründet den Vorschlag unter anderem mit den klimatischen Bedingungen und der Dauer der Sommerferien. Zudem wird auf die aktuelle politische Situation auf Bundesebene sowie auf die Arbeitsweise der Verwaltung Bezug genommen. Die Anfrage zielt darauf ab, eine sachliche Grundlage für eine mögliche zeitliche Verschiebung der Ratsaktivitäten zu ermitteln.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.2Seit März 2020 geänderte Zufahrtsregelung für Anhänger und Kastenwagen am Wertstoffhof Bochum-WerneZur Vorlage · 20262581 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur 9. Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 den Oberbürgermeister um Auskunft zu einer seit März 2020 bestehenden Zufahrtsregelung am Wertstoffhof Bochum-Werne gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf eine Beschränkung, nach der Privatpersonen, die Abfall mit Anhängern oder Kastenwagen anliefern möchten, von der Annahme ausgeschlossen sind. Laut der Anfrage müssen Betroffene in diesen Fällen die Zentraldeponie Kornharpen nutzen.
Die Fraktion hinterfragt die Rechtsgrundlage dieser Regelung sowie deren ursprüngliche Zweckbestimmung im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird nachgefragt, ob die Beschränkung auf den Standort Bochum-Werne begrenzt ist oder auch andere Werthöfe betrifft. Zudem wird die Differenzierung zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen thematisiert, da die Annahme des Abfalls bei Nutzung eines gewöhnlichen Pkw ohne Anhänger weiterhin möglich ist, obwohl eine Mengenbeschränkung von maximal 2 m³ pro Anlieferung gilt.
Die Anfrage adressiert zudem die Frage, ob die Regelung auf der Annahme beruht, dass Anhänger und Kastenwagen gewerblich genutzt werden, und wie eine Unterscheidung zu privaten Anlieferungen erfolgt. Des Weiteren werden die Auswirkungen auf die Fahrtstrecken und die damit verbundenen Umweltaspekte sowie das Vorliegen von Bürgerbeschwerden thematisiert. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob eine kurzfristige Überprüfung oder Aufhebung der Beschränkung angestrebt wird.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.3Hitzeschutz in Bochumer Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – technische Kühlung in besonders vulnerablen BereichenZur Vorlage · 20262582 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur 9. Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 Informationen zum technischen Hitzeschutz in Bochumer Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die gesundheitlichen Risiken hoher Sommertemperaturen für vulnerable Personengruppen sowie die Verfügbarkeit von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Klimaanpassungsmaßnahmen.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, welche Erkenntnisse der Stadt über bestehende Defizite beim technischen Hitzeschutz vorliegen, insbesondere im Hinblick auf unzureichende aktive Kühlung in Notaufnahmen, Intensivstationen und Patientenbereichen der Krankenhäuser sowie in den Bewohnerbereichen von Pflegeeinrichtungen. Zudem wird gefragt, wie viele oder welcher Anteil dieser Einrichtungen aktuell über keinerlei aktive Kühlung in besonders sensiblen Bereichen verfügt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob Bochumer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bereits Mittel aus den Landesprogrammen für den Zeitraum 2027 bis 2030 beantragt haben oder solche Mittel in Aussicht gestellt bekommen haben. Dabei wird nach konkreten geplanten technischen Hitzeschutzmaßnahmen pro Einrichtung und Bereich gefragt. Die Anfrage bezieht sich dabei auf die vom Land bereitgestellten Fördersummen von 200 Millionen Euro für Krankenhäuser sowie 50 Millionen Euro für Pflegeeinrichtungen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.4Wertschätzung und Standorttreue der Bochumer Industrie- und HandwerksunternehmenZur Vorlage · 20262635 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 verschiedene Fragen zur Kommunikation der Stadt Bochum mit langjährigen Industrie- und Handwerksunternehmen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Schreiben der Geschäftsführung eines in Riemke ansässigen Unternehmens, das seit 50 Jahren in Bochum produziert. Die Fraktion thematisiert, dass der Oberbürgermeister eine Einladung zum Firmenjubiläum am 3. Juli 2026 telefonisch ohne Begründung abgesagt hat.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, ob eine Übersicht über Unternehmen vorliegt, die seit mehr als 50 Jahren ununterbrochen in Bochum ansässig sind, und wie viele Beschäftigte sowie Ausbildungsplätze diese Betriebe umfassen. Zudem wird nach den Kriterien für die Annahme oder Absage von Einladungen durch das Büro des Oberbürgermeisters gefragt. Die Fraktion verlangt eine Aufstellung der Wahrnehmung von Unternehmensjubiläen durch den Oberbürgermeister für die Jahre 2024 bis 2026, unterteilt in persönliche Teilnahme, Vertretung durch die Verwaltung oder Absage.
Des Weiteren werden bestehende Formate zur Anerkennung von Standorttreue sowie die Existenz eines festen Ansprechpartners für Bestandsunternehmen abgefragt. Abschließend wird die Verwaltung nach künftigen Strategien zur systematischen Erfassung und Einbindung langjähriger Unternehmen, etwa durch einen jährlichen Bestandsdialog, gefragt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.5Stand und Erreichbarkeit des Ziels "Klimaneutralität bis 2035"Zur Vorlage · 20262645 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Stand und zur Erreichbarkeit des Ziels der Klimaneutralität Bochums bis zum Jahr 2035 angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung, aus dem hervorgeht, dass das Ziel im Gebäude- und Wärmesektor nach aktuellen Einschätzungen nicht erreicht wird. Als Begründung wird angeführt, dass die Wärmeversorgung privater Gebäude außerhalb des direkten Einflussbereichs der Stadt liege und sich der rechtliche Rahmen für Eigentümer am bundesweiten Zieljahr 2045 orientiere.
Die Fraktion bittet um Klärung, auf welcher Grundlage das Zieljahr 2035 festgelegt wurde und wie die Stadt die Klimaneutralität heute definiert – etwa ob diese das gesamte Stadtgebiet oder nur die direkt beeinflussbaren Bereiche umfasst. Zudem werden Informationen zur Existenz und Veröffentlichung von sektorspezifischen Reduktionszielen sowie zur letzten Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt verlangt.
Des Weiteren fragt die Fraktion nach dem aktuellen Stand der Emissionssenkung im Vergleich zu den Zielen des Energie- und Klimaschutzkonzepts 2030 sowie nach der Umsetzung von Klimazielen im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung und städtischer Beteiligungen, wie etwa bei den Stadtwerken oder der BOGESTRA. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob Anpassungen am Zieljahr oder am Zielumfang geplant sind und ob eine detaillierte Zwischenbilanz zur Klimaneutralität vorgelegt werden kann.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.6Asphaltausbesserungen in der InnenstadtZur Vorlage · 20262658 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger BSW hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Zustand der Gehwege in der Bochumer Innenstadt angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Beobachtungen von Ausbesserungen im Straßenbild, die von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden.
Die Ratsgruppe bittet um eine schriftliche Stellungnahme zu der Frage, ob es sich bei den vorgenommenen Arbeiten um provisorische Maßnahmen handelt. In diesem Zusammenhang wird nach dem Zeitplan für eine dauerhafte Pflasterung an den betroffenen Stellen gefragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, warum die optische Beschaffenheit der Ausbesserungen in der Innenstadt derzeit nicht einem einheitlichen Straßenbild entspricht. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Verbleib des bei den Arbeiten aufgenommenen Pflastermaterials. Die Anfrage ist für die 10. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.7Straßenasphaltierung HarenburgZur Vorlage · 20262659 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger BSW hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum Informationen zum Zustand der Straße Harenburg angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, wonach der Bereich der Straße bis zur Einmündung in den Fußweg nicht asphaltiert sei und den Charakter eines Feldweges aufweise. Es wird zudem berichtet, dass bereits Versuche unternommen wurden, den Weg durch die Aufbringung von Rollsplit zu verbessern, was jedoch keine dauerhafte Lösung darstelle.
Die Ratsgruppe stellt dazu drei spezifische Fragen: Es wird nach den Gründen für den aktuellen Zustand der Straße gefragt. Des Weiteren wird nach dem Zeitpunkt für eine Instandsetzung in einen ordnungsgemäßen Zustand sowie nach den Gründen gefragt, falls eine solche Maßnahme nicht geplant sei. Die Anfrage ist als Teil der Vorlagen für die 10. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.8KonventionalstrafenZur Vorlage · 20262660 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Durchsetzung von Konventionalstrafen bei der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die 10. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026.
Die Ratsgruppe begründet ihr Anliegen mit der aktuellen Haushaltssituation der Stadt und der Notwendigkeit, auf bestehende Ansprüche und Einnahmen nicht zu verzichten. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Verwaltung bei Verletzungen vertraglicher Pflichten durch ausführende Unternehmen nicht ausreichend Konventionalstrafen einfordere. Zudem wird angeführt, dass solche Strafen die Vertragstreue der Auftragnehmer fördern und Verzögerungen bei der Fertigstellung von Leistungen vermeiden sollen, um die Verantwortung der Verwaltung und Politik zu entlasten.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zum Zeitraum seit dem 1. Januar 2024. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen Aufträge nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden und in wie vielen dieser Fälle die Verantwortung beim Auftragnehmer lag. Des Weiteren wird gefragt, ob bei Baumaßnahmen Konventionalstrafen vereinbart werden und falls nicht, aus welchen Gründen dies der Fall ist. Abschließend wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen tatsächlich Konventionalstrafen erhoben wurden, sowie nach der Gesamthöhe der dadurch seit Januar 2024 eingenommenen Beträge.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.9Dauer der Baustelle auf der Natorpstr./Holtingstr.Zur Vorlage · 20262690 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 hat die Ratsgruppe Die STADTGESTALTER / Volt eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die aktuelle Baustellensituation im Kreuzungsbereich der Natorpstraße und Holtingstraße.
Die Anfrage bezieht sich auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich bestehender Absperrungen im Straßen- und Gehwegbereich sowie der Lagerung von Arbeitsmaterialien im öffentlichen Raum. Die Ratsgruppe führt an, dass in diesem Bereich seit einiger Zeit kein sichtbarer Arbeitsfortschritt zu erkennen sei.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Durchführung der Maßnahmen. Es wird nach der Art der aktuell stattfindenden Arbeiten sowie nach der verantwortlichen Stelle oder dem beauftragten städtischen Unternehmen gefragt. Zudem wird nach dem genauen Zeitpunkt der Aufstellung der Absperrungen sowie nach dem geplanten und voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten gefragt. Für den Fall von Verzögerungen wird nach den entsprechenden Gründen gefragt.
Des Weiteren wird die Information der Anwohnenden über die Baustelle thematisiert. Es wird nach dem Vorgehen bei der Information sowie nach einer möglichen Nachholung der Benachrichtigung gefragt, sofern diese bisher nicht erfolgt ist. Abschließend wird die Frage gestellt, ob nach Abschluss der Arbeiten mit Beeinträchtigungen auf den Straßen und Gehwegen zu rechnen ist. Die Antworten sollen auch dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.10Baustillstand Studierendenwohnanlage An der HoltbrüggeZur Vorlage · 20262691 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 hat die Ratsgruppe Die STADTGESTALTER / Volt eine Anfrage zum aktuellen Status der Baustelle für die neue Studierendenwohnanlage „An der Holtbrügge“ gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise von Anwohnenden aus der Karl-Friedrich-Straße und der Straße An der Holtbrügge, wonach die Bautätigkeiten auf dem Grundstück zum Erliegen gekommen seien. Die Anwohnenden berichten von einer weitgehend abgesicherten Baustelle und einem ungenutzten Baukran, wobei die Vermutung geäußert wird, dass der Investor von einer Insolvenz betroffen sein könnte.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft zum derzeitigen Umsetzungsstand des Bauprojekts im Vergleich zur ursprünglichen Planung. Zudem wird gefragt, ob die Verwaltung im Kontakt zum Bauträger steht und welche Gründe für den Stocken des Baufortschritts vorliegen. Die Anfrage umfasst ferner die Klärung, seit wann die Bautätigkeit als eingestellt betrachtet werden kann und ab welchem Zeitpunkt die Baugenehmigung erlöschen würde. Des Weiteren wird die Verwaltung um eine Bewertung des Risikos eines dauerhaften Baustopps sowie um die Darstellung möglicher Lösungsszenarien gebeten. Abschließend wird nach dem Informationsstand der direkten Anwohnenden zum Baufortschritt gefragt. Die Antworten sollen auch dem Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 4.11Flexibler Personaleinsatz mit Flex-UnitZur Vorlage · 20262692 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 hat die Ratsgruppe Die STADTGESTALTER / Volt eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Einführung einer sogenannten „Flex-Unit“ gestellt. Das Konzept sieht einen Personalpool vor, der Mitarbeitende flexibel in verschiedenen Sachgebieten einsetzbar macht, um auf kurzfristige Bedarfe in der Verwaltung reagieren zu können. Als Referenzmodell wird die Umsetzung in der Stadt Kiel angeführt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Herausforderung, personelle Ressourcen in großen Organisationseinheiten bei sich verändernden Aufgabenlagen effizient einzusetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre im Zuge der Haushaltskonsolidierung. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche bisherigen Lösungen für einen flexiblen Personaleinsatz verfolgt wurden und wie erfolgreich diese waren.
Des Weiteren wird die Verwaltung um eine Bewertung des Kieler Modells sowie um eine Einschätzung gebeten, welcher Effizienzgewinn und welche Vorteile für spezifische Ämter oder Sachgebiete in Bochum durch eine solche Einheit entstehen könnten. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, wie die Verwaltung den Aufbau einer interkommunalen Flex-Unit bewertet, die über die Stadtgrenzen Bochums hinaus im Ruhrgebiet zur flexiblen Personalverwendung genutzt werden könnte.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Gelsenwasser AG und Trianel GmbH hier: Veräußerung der Beteiligung an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE)
- 5.2GELSENWASSER AG hier: Erwerb der restlichen Kommanditanteile an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG durch die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH
- 5.3Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem noch nicht feststehenden Kreditinstitut
- 5.4Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Vereins gegenüber einem zurzeit noch nicht feststehenden Kreditinstitut
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Zusammenarbeit der Stadt mit dem anscheinend linksextremistischen Verein "Quartiershalle in der KoFabrik e.V."
- 7.2Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und Adressen
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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