OGS Rechtsanspruch
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion FDP-UWG zum Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) Stellung bezogen. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 ist in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der ersten Klasse in Kraft getreten. Dieser Prozess ist als stufenweise Einführung konzipiert und soll bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Jahrgangsstufen der Grundschule ausgeweitet werden.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2026/2027, das im Frühjahr abgeschlossen wurde, konnten 293 Kindern an Bochumer Grundschulen kein gewünschter Betreuungsplatz in der OGS oder einer anderen Betreuungsform an ihrer jeweiligen Schule angeboten werden. Während Kinder der ersten Klasse aufgrund des neuen Rechtsanspruchs automatisch einen Platz erhalten, unterliegen Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 einem Auswahlverfahren. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger der Schulbetreuungsmaßnahmen auf Basis von Kriterienkatalogen, die individuelle Umstände wie das Alter und die familiäre Situation berücksichtigen. Eine detaillierte Begründung für die Ablehnung der einzelnen Plätze kann von der Verwaltung nicht erbracht werden.
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