„Batterie-Energiespeicher auf landwirtschaftlichen Flächen – Flächeninanspruchnahme, Sicherheitsaspekte und ökologische Risiken der Standorte ‚Am Kreuzacker‘ und ‚Am Stalleickenweg‘“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Bau von Batterie-Energiespeichern an den Standorten „Am Kreuzacker“ und „Am Stalleickenweg“ reagiert. Die geplanten Anlagen sollen im Außenbereich errichtet werden und umfassen Flächen von etwa 42.074 m² beziehungsweise 45.490 m², die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen sowie als landschaftlich geschützte Bereiche ausgewiesen sind.
Da für beide Vorhaben derzeit lediglich ein Antrag auf Vorbescheid vorliegt, können detaillierte Angaben zur konkreten Flächeninanspruchnahme, zur Bodenversiegelung sowie zu Brandschutzkonzepten erst im späteren Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche oder materiellrechtliche Fragestellungen nicht Gegenstand der aktuellen Bauvoranfrage sind.
Hinsichtlich des Gewässerschutzes wird auf die Einhaltung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verwiesen, um bei Brandereignissen die Rückhaltung von Löschwasser und Verbrennungsprodukten sicherzustellen. Ob die Anlagen unter die Störfall-Verordnung fallen und somit spezifische Anforderungen an Warn- und Evakuierungskonzepte oder die Ausbreitung von Rauchgasen bestehen, ist erst im Baugenehmigungsverfahren feststellbar.
Für den Rückbau der Anlagen nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren ist gemäß Baugesetzbuch eine Verpflichtungserklärung sowie eine finanzielle Absicherung durch eine Bankbürgschaft vorgesehen. Ökologische Auswirkungen auf Boden und Biodiversität sowie eine Risikoabschätzung werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch einzureichende Gutachten geprüft.
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Ort
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Beratungsfolge
- 01.10.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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