Sparkasse Bochum AöR; hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Entlastung der Organe der Sparkasse Bochum AöR für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Verwendung des Jahresüberschusses zum Gegenstand hat. Der Jahresabschluss 2025 wurde vom Verwaltungsrat der Sparkasse bereits festgestellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Der vorliegende Bilanzgewinn beläuft sich auf 19.650.061,56 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass 16.500.000,00 Euro dieses Betrags zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Von dem verbleibenden Überschuss sollen 3.100.000,00 Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Ein Restbetrag von 50.061,56 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2026 übernommen werden.
Zusätzlich wird der Rat der Stadt Bochum gebeten, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. Die im Haushaltsplan 2026 veranschlagte Ausschüttung in Höhe von 16,5 Millionen Euro brutto entspricht der Planung der Verwaltung, wobei von diesem Betrag die anfallende Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026anstehend
- 23.09.2026anstehend
- 17.09.2026anstehend
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