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Mitteilung der Verwaltung

Zwischenbericht zur Verwendung der Fördermittel aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ (NRW Infrastrukturgesetz)

20262334 01.10.2026 Amt für Finanzsteuerung

🟡 In Beratung Nächste Station: 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Verwendung des pauschalen Förderbudgets aus dem NRW-Infrastrukturgesetz. Die Stadt Bochum verfügt über ein bereitgestelltes Budget in Höhe von rund 200,42 Millionen Euro, das durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sowie dem NRW-Plan für gute Infrastruktur bereitgestellt wurde. Die Mittel sind in die Bereiche Bildung und Betreuung (50 Prozent), Sanierung kommunaler Liegenschaften, Klimaschutz und Nachhaltigkeit (20 Prozent) sowie Verkehr, Digitalisierung, Sport, Sicherheit und Krisenresilienz (30 Prozent) unterteilt.

Im Rahmen der Maßnahmenplanung wurden die Vorhaben hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit, Kosten und zeitlichen Umsetzbarkeit konkretisiert. Dabei wurde von einer Teilfinanzierung abgesehen, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten. Zum Stichtag 30. Juni 2026 wurden bereits 15 Maßnahmen mit einem Volumen von 82,11 Millionen Euro im Förderportal gemeldet. Das derzeit als förderfähig geplante Gesamtvolumen beläuft sich auf 162,96 Millionen Euro, womit noch rund 37,46 Millionen Euro des Budgets nicht spezifisch zugeordnet sind.

Durch Anpassungen im Bundes- und Landesrecht können Mittel aus dem Sondervermögen nun als Ersatz für städtische Eigenmittel genutzt werden, was die Finanzierung flexibler gestaltet. Nach Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg können nun auch Maßnahmen aus dem Bereich der Liegenschaftssanierung angemeldet werden. Die Verwaltung plant, die Mittelabrufe quartalsweise vorzubereiten, um Zwischenfinanzierungen zu reduzieren. Über die Umsetzung wird gemäß Ratsbeschluss jährlich berichtet.

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