Kommunaler Hitzeschutz für Pflegeeinrichtungen in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP-UWG zum kommunalen Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen Stellung bezogen. Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) führt während Hitzeperioden keine spezifischen Schwerpunktprüfungen durch, verzichtet jedoch auf Regelprüfungen, um das Personal in den Einrichtungen zu entlasten. Stattdessen werden im Rahmen von Anlassprüfungen die Maßnahmen zum Schutz der Bewohnenden sowie die Dokumentation der Maßnahmen kontrolliert. Vor Hitzeperioden versendet die Aufsicht zudem ein Rundschreiben mit Empfehlungen an alle Einrichtungen. Die Verantwortung für die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen, wie etwa den Einsatz von Kühlgeräten, liegt bei den jeweiligen Trägern, wobei die Aufsicht beratend zur Verfügung steht.
Im Bereich des Katastrophenschutzes stehen der Stadt zur örtlichen Gefahrenabwehr mehrere Notstromaggregate zur Verfügung, die bei Bedarf eingesetzt werden können. Ventilatoren oder mobile Kühlgeräte sind nicht im Bestand des Bevölkerungsschutzes vorhanden. Die Notfallplanung der Einrichtungen obliegt den Betreibern.
Für die Kommunikation bei Hitzeereignissen existiert der Bochumer Hitzeaktionsplan. Bei amtlichen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes wird eine Meldekette aktiviert, über die städtische Ämter Informationen an nachgeordnete Einrichtungen weitergeben. Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz führt bereits ab einer DWD-Warnstufe 2 Abstimmungen mit Fachämtern, Hilfsorganisationen und dem Rettungsdienst durch, um die Lage kontinuierlich zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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