Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 mit ihren Anlagen in den Rat
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Beschlussvorlage 20262305 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 inklusive der dazugehörigen Anlagen in den Rat eingebracht. Der vorliegende Haushaltsplan umfasst zudem den Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes, welches den Zeitraum von 2027 bis 2035 abdeckt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 sowie die Anlagen zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens soll der Entwurf ohne Aussprache an die Bezirksvertretungen, die Fachausschüsse des Rates sowie an den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss verwiesen werden.
Die Verwaltung stellt die Unterlagen den Fraktionen, Gruppen und einzelnen Ratsmitgliedern zur Verfügung. Nach der Einbringung in den Rat wird der Entwurf öffentlich bekannt gemacht. Die Einsichtnahme in die Satzung und den Haushaltsplan ist während des Beratungsverfahrens an der Infotheke im Rathaus Bochum, in den Bezirksverwaltungsstellen sowie im Internet möglich. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der öffentlichen Bekanntgabe Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.
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