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Beschlussvorlage der Verwaltung

Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über Stellungnahmen

20262218 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟡 Ergebnis offen Zuletzt 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung): kein Ergebnis hinterlegt · zuvor 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung): Weitergeleitet

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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20262218) behandelt die Verabschiedung des Wärmeplans der Stadt Bochum sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen. Der Plan dient als Orientierungsrahmen für eine treibgasneutrale Wärmeversorgung und unterteilt das Stadtgebiet in Bereiche für Fernwärme und dezentrale Versorgung. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen 12 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Eingaben wurden Ergänzungen zu den Themen Biomasse, Geothermie und Fernwärme vorgenommen, während wesentliche Änderungen am Plan nicht als notwendig erachtet wurden.

Der Plan umfasst zudem Identifizierungen von Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 50 Hektar sowie Informationen zur Geothermie, wobei Bohrungen bis 100 Meter in die Basisbetrachtung einfließen. Nahwärmenetze werden als dezentrale Einheiten betrachtet. Die Stadt initiiert keine eigenen Projekte, überlässt die Planung jedoch Projektentwicklern. Für den Rückbau des Gasnetzes wird aufgrund langer Vorlaufzeiten ein strategischer Rückzug angestrebt. Die Stadtwerke Bochum haben zudem Prüfkriterien für Fernwärme-Prüfgebiete, wie Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit, ergänzt und Zieljahre für den Prüfabschluss in verschiedenen Gebieten festgelegt.

Nach dem Beschluss durch den Rat soll der Plan an Landesbehörden übermittelt, im Amtsblatt bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Zur Information der Gebäudeeigentümer ist eine Postkartenaktion sowie sechs Informationsveranstaltungen ab November vorgesehen. Eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans ist spätestens alle fünf Jahre verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Belastungsausgleich.

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