Aktueller Stand zur Finanzierung des Rettungsdienstes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die aktuelle finanzielle Situation des Rettungsdienstes, die durch eine geänderte Auffassung der Krankenkassen zur Gebührenkalkulation beeinflusst wird. Gegenstand des Konflikts ist die Refinanzierung von Einsätzen, bei denen zwar Rettungsmittel eingesetzt werden, jedoch kein Patiententransport stattfindet. Während bisher die Kosten für den Regelbetrieb inklusive Fehlfahrten weitgehend durch die Krankenkassen gedeckt waren, beschränken die Kostenträger die Erstattung künftig auf tatsächlich stattgefundene Transporte.
Für das Jahr 2026 werden zwei Szenarien für die Stadt Bochum betrachtet. Bei einer Umsetzung des vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Musterbeschlusses, der eine 50-prozentige Mitfinanzierung von Fehlfahrten bis zu einem Anteil von 15 % vorsieht, entstünde ein Kostenanteil der Stadt von etwa 6,8 Millionen Euro. In diesem Fall müssten geplante Ausbauvorhaben des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt werden. Sollten die Krankenkassen hingegen bei der Anwendung einseitiger Festbeträge bleiben, würde sich der Kostenanteil der Stadt auf rund 11,6 Millionen Euro belaufen.
Es bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten in den Bereichen Gebühren-, Haushalts- und Rettungsdienstrecht. Insbesondere die Frage, ob Kommunen Vereinbarungen mit finanziellen Belastungen ohne kommunalaufsichtliches Risiko zustimmen dürfen und wie die rechtssichere Gestaltung der Gebührenkalkulation aussieht, ist ungeklärt. Konkretisierungen durch landesrechtliche Erlasse werden nach der Sommerpause erwartet.
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