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Mitteilung der Verwaltung

Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellung größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2026

20262134 01.10.2026 Amt für Finanzsteuerung

🟡 In Beratung Nächste Station: 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Mitteilung zur Nachweisung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 vor. Die Vorlage dient der Information über Mittelbereitstellungen, die über einem Betrag von 5.000 Euro liegen und für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat, gemäß den Vorgaben des § 83 GO NRW.

Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2026 obliegt der Kämmerin die Zuständigkeit für die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 250.000 Euro bei Mehraufwendungen (konsumtiv) sowie bis zu 500.000 Euro bei Mehrauszahlungen (investiv). Für höhere Beträge, die im Bereich von 250.000 bis 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. 500.000 bis 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets, die auf organisatorischen Entscheidungen des Oberbürgermeisters beruhen, bedürfen laut der Haushaltssatzung keiner vorherigen Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.

Die vorliegende Mitteilung des Amts für Finanzsteuerung dient der Kenntnahme der durchgeführten Mittelbereitstellungen im genannten Zeitraum. Die entsprechenden Details sind in den beigefügten Nachweisungslisten für den konsumtiven und den investiven Bereich aufgeführt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.

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