Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem Kreditinstitut
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Mitteilung mit der Nummer 20262243 zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft vor. Gegenstand der Vorlage ist die Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent zugunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem Kreditinstitut.
Der Verein beabsichtigt, eine Einrichtung im Bereich des Kleingartenwesens mit entsprechenden Aufbauten auszustatten. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über ein Darlehen erfolgen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Das Institut fordert für die Kreditvergabe die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum. Laut der Vorlage besteht die Stadt im Rahmen der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben an dieser Maßnahme unmittelbar interessiert.
Die Beratung der Vorlage erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist erforderlich, da die Mitteilung finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen des Vereins und des Kreditinstituts enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte nach Angaben der Verwaltung zu wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen für den Verein sowie für das beteiligte Kreditinstitut führen. Die Vorlage bezieht sich auf einen bereits vorliegenden Beschluss des Rates vom 1. Oktober 2026. Federführend für das Dokument ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2026anstehend
- 23.09.2026anstehend
- 15.09.2026anstehend
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