Zeitlimit für Anfragen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ bezüglich eines möglichen Zeitlimits für das Verlesen von Anfragen in den Ratssitzungen der Stadt Bochum reagiert. Die Fraktion hatte im Rahmen der Ratssitzung vom 16. Juli 2026 angefragt, ob es eine maximale Redezeit für das Vorlesen umfangreicher, vorab ausformulierter Anfragen gibt und ob eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung für sinnvoll erachtet wird.
In der Antwort der Verwaltung wird klargestellt, dass die Regelung der Redezeit nicht durch die Verwaltung erfolgt, sondern durch den Rat im Rahmen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen festgelegt wird. Gemäß § 6 Absatz 3 dieser Geschäftsordnung beträgt die allgemeine Redezeit für Rednerinnen und Redner, was auch für mündlich gestellte Anfragen gilt, bis zu 10 Minuten. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass ein vorangegangener Vorschlag, die allgemeine Redezeit auf 5 Minuten zu begrenzen, vom Rat abgelehnt und stattdessen die Beibehaltung der 10-minütigen Redezeit beschlossen wurde.
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