Freiwillige finanzielle Zuwendungen an zivile Seenotrettungsorganisationen durch die Stadt Bochum seit 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich finanzieller Zuwendungen an zivile Seenotrettungsorganisationen seit dem Jahr 2015 geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Höhe direkter und indirekter Förderungen sowie auf die Unterstützung von Kampagnen wie „Seebrücke“ oder „Sicherer Hafen“.
Nach Angaben des Amtes für Soziales wurden im Haushalt 2022 eine Patenschaft sowie eine finanzielle Unterstützung für ein ziviles Seenotrettungsschiff beschlossen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde vorgesehen, private Spenden aus der Bürgerschaft bis zu einer Obergrenze von 30.000 Euro zu verdoppeln. Die Verwaltung führt aus, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem Beitritt der Stadt zum Bündnis „Sichere Häfen“ und der Unterstützung der Ziele der Initiative „SEEBRÜCKE“ steht.
Die maximale Fördersumme im Rahmen dieser Regelung wurde erreicht. Über diese Maßnahme hinaus sind laut der Antwort der Verwaltung keine weiteren Förderungen erfolgt. Die Anfrage der Fraktion diente der Klärung der finanziellen Beteiligung der Stadt Bochum an zivilen Seenotrettungsorganisationen und entsprechenden Kampagnen seit 2015.
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