Selektive Durchsetzung von Verkehrsregeln? – Gleichheit vor dem Gesetz auch gegenüber Rocker- und Clanmilieus durchsetzen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20262004 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Durchsetzung von Verkehrsregeln und der Kontrolle von Milieustrukturen im Bereich Brückstraße und Große Beckstraße reagiert. In Bezug auf die im Raum stehenden Sachverhalte, wie etwa Motorradansammlungen, Lärm oder Blockaden von Gehwegen, liegen dem Umwelt- und Grünflächenamt, dem Rechtsamt sowie dem Ordnungs- und Veterinäramt seit dem 1. April 2026 keine Erkenntnisse oder Beschwerden vor. Eine Statistik zu spezifischen Bürgerhinweisen mit Bezug zu Milieustrukturen wird von den zuständigen Ämtern nicht geführt.
Hinsichtlich der Kontrolltätigkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes und der städtischen Verkehrsüberwachung wird auf regelmäßige Streifen des ruhenden Verkehrs hingewiesen, die aufgrund der Nähe zur Citywache stattfinden. Im Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 17. Juni 2026 wurden im Bereich Brückstraße 205 und Große Beckstraße 88 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Zur Eigensicherung der Mitarbeitenden sieht die Dienstvereinbarung „Sicherheit an städtischen Arbeitsplätzen“ vor, dass Außendienste bei einer Gefährdungslage mindestens als Doppelstreife und in kritischen Situationen unter Hinzuziehung der Polizei erfolgen. Die weitere Vorgehensweise wird durch Gefährdungsbeurteilungen der Fachämter geregelt. Die Stadt setzt auf die Fortführung der Kontrollen im ruhenden Verkehr sowie die Bearbeitung von Beschwerden durch das Ordnungs- und Veterinäramt.
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