Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, einer bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Kommunalgesetz Nordrhein-Westfalen beizutreten. Ziel dieser Vereinbarung ist die zentrale Entscheidung über die eingeschränkte Erlaubniserteilung sowie die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie. Durch den Beitritt sollen die entsprechenden Aufgaben künftig nicht mehr durch die Stadt Bochum, sondern zentral durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden.
Bisher wurden die Verfahren zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Podologie sowie die dazugehörigen Kenntnisüberprüfungen in eigener Zuständigkeit durch die Stadt Bochum abgewickelt. Die Verwaltung führt aus, dass die Vorhaltung der erforderlichen Prüfungsausschüsse aufgrund der geringen Anzahl an Antragstellenden mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Zudem empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit eine zentrale Durchführung, um eine landeseinheitliche Gestaltung der Überprüfungen zu gewährleisten.
Es existiert bereits eine Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und weiteren Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg, welche die Abwicklung dieser Verfahren übernimmt. Die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung wurde bereits in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Bochum im Jahr 2024 eingeholt. Die durch den Beitritt entstehenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Bochum erhoben und zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten einbehalten.
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