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Mitteilung der Verwaltung

Fortführung Modell DeutschlandTicket für das Schuljahr 2026/2027

20261721 01.10.2026 Schulverwaltungsamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Schulverwaltungsamt informiert über die Fortführung des Modells DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027. Die Umsetzung erfolgt über eine neue Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden SchokoTicket-Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Diese Vereinbarung ist zunächst auf zwei Schuljahre angelegt, wobei eine Kündigung zum Ende des ersten Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich ist.

Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, deren Fahrtkosten durch die Schülerfahrkostenverordnung abgedeckt sind, bleiben die Eigenanteile in der bisherigen Höhe bestehen. Selbstzahlende Schülerinnen und Schüler können das DeutschlandTicket zu einem um 20,00 Euro reduzierten Preis erwerben. Aktuell umfasst die Gruppe der Anspruchsberechtigten rund 7.190 Personen, während rund 11.500 Schülerinnen und Schüler als Selbstzahler gelten.

Die finanzielle Kalkulation basiert auf einem monatlichen Preis von 63,00 Euro für das DeutschlandTicket. Die Schulträger leisten Zahlungen auf Basis des SchokoTicket-Vertrags, jedoch mindestens das Zwölffache des DeutschlandTicket-Preises pro Anspruchsberechtigten. Im Vergleich zum SchokoTicket-Modell entstehen durch die Fortführung des DeutschlandTickets haushaltsjahrübergreifende Mehrkosten von etwa 669.300 Euro. Für die BOGESTRA ergeben sich durch das Modell DeutschlandTicket Erträge in Höhe von 13,04 Millionen Euro, wobei ein selbstfinanzierter Ertrag von 7,61 Millionen Euro verbleibt. Eine mögliche Preisänderung des DeutschlandTickets oder ein Anstieg der Anzahl anspruchsberechtigter Personen könnte die Kosten weiter beeinflussen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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