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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Neufassung Geschäftsordnung Beirat "Gleichstellung und Vielfalt"Zur Vorlage · 20261276/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Rates vom 19. März 2026 und dient der Umsetzung notwendiger redaktioneller Anpassungen sowie der Abstimmung mit den Neuerungen in der Geschäftsordnung des Rates.
Zu den vorgenommenen Änderungen gehören unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie aktualisierte Regelungen zu den Wahlen und zur Redeordnung innerhalb des Beirats. Die von Luisa Maria Volz aus dem Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion erstellte Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vor. Der Entwurf wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Juni 2026 über die Änderung entscheiden soll.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 7 (UWG FB-BSW,StG/V)dagegen17 (AfD,FDP-UWG:WAT)dafür:64 (SPD,CDU,Grüne,Linke,Backs,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — MehrheitlichEnthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT)dagegen: 2 (AfD)dafür:12 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 7 (UWG FB-BSW,StG/V)dagegen17 (AfD,FDP-UWG:WAT)dafür:64 (SPD,CDU,Grüne,Linke,Backs,OB) - 1.1Neufassung Geschäftsordnung Beirat "Gleichstellung und Vielfalt"Zur Vorlage · 20261276 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20261276 eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Überarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 19. März 2026.
Im Rahmen der Neufassung wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, um die Geschäftsordnung des Beirats an die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates anzugleichen. Zu den konkreten Änderungen gehören die Digitalisierung des Versands sowie die Aktualisierung der Regelungen zu den Wahlen und zur Redeordnung.
Die Vorlage, die unter der Federführung von Luisa Maria Volz im Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion erstellt wurde, sieht keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten vor. Ebenso werden keine klimarelevanten Auswirkungen ausgewiesen. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni 2026 vorberaten. Eine Entscheidung des Rates über die Änderung der Geschäftsordnung ist für die Sitzung am 18. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 1.1.1Neufassung Geschäftsordnung Beirat "Gleichstellung und Vielfalt" - Änderungsantrag der Gruppen "UWG Freie Bürger-BSW" und "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261638 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 7. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 wird über einen Änderungsantrag zur Neufassung der Geschäftsordnung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ beraten. Der Antrag mit der Nummer 20261638 wurde von den Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW sowie STADTGESTALTER/Volt eingebracht.
Der vorliegende Änderungsantrag sieht eine Anpassung des § 1 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Beirats vor. Die vorgeschlagene Neufassung besagt, dass die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen vom Rat gewählt werden sollen.
Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag ist im Dokument nicht enthalten; eine Erläuterung soll laut Vorlage mündlich erfolgen. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 1.2Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Leben im AlterZur Vorlage · 20261163 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20261163 eine Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Leben im Alter vorgelegt. Die Neufassung der Geschäftsordnung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 19. März 2026.
Die Anpassungen wurden vorgenommen, um die Geschäftsordnung des Beirats mit den Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates in Einklang zu bringen. Zu den inhaltlichen Änderungen gehören unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie die Aktualisierung der Regelungen zu den Wahlen und zur Redeordnung. Die entsprechenden Änderungen sind der Vorlage in einer Übersicht beigefügt.
Der Vorgang wird im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 zur Vorberatung behandelt. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist in der Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 1.2Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Leben im AlterZur Vorlage · 20261163/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“ vorgelegt. Hintergrund ist die Neufassung der Geschäftsordnung, die bereits durch einen Ratsbeschluss vom 19. März 2026 beschlossen wurde. Bei einer anschließenden Überprüfung der Unterlagen wurden redaktionelle Fehler festgestellt, die nun korrigierte Fassungen der Geschäftsordnung sowie eine Übersicht der Änderungen erfordern.
Neben der Korrektur dieser Fehler wurden Anpassungen vorgenommen, um die Geschäftsordnung des Beirats an die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates anzupassen. Zu den inhaltlichen Aktualisierungen gehören unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie überarbeitete Regelungen zu den Wahlen und zur Redeordnung.
Der Vorschlag wird zunächst im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 beraten. Eine abschließende Entscheidung über die Änderung der Geschäftsordnung soll im Rat am 18. Juni 2026 fallen. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales unter der Federführung von Dr. Janina Kandt erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4(UWG FB-BSW)dagegen:20(AfD,FDP-UWG:WAT,StG/V)dafür:64(SPD,CDU,Grüne,Linke,Backs,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — EinstimmigEnthaltungen: 3 (AfD,FDP-UWG:WAT)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 4(UWG FB-BSW)dagegen:20(AfD,FDP-UWG:WAT,StG/V)dafür:64(SPD,CDU,Grüne,Linke,Backs,OB) - 1.2.1Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Leben im Alter - Änderungsantrag der Gruppen "UWG Freie Bürger-BSW" und "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261639 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 7. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 liegt ein Änderungsantrag zur Neufassung der Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“ vor. Die Vorlage mit der Nummer 20261639 wurde von den Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW sowie STADTGESTALTER/Volt eingebracht. Als Antragsteller sind Tim Pohlmann, Sven Ratajczak, Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger aufgeführt.
Der Antrag sieht eine inhaltliche Änderung von § 1 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“ vor. Die Neufassung soll festlegen, dass sich das Gremium aus Personen zusammensetzt, die auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen des Rates gewählt werden. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsvorschlag ist im Dokument nicht enthalten; eine Erläuterung soll laut dem Antrag mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 1.3Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft; hier: vollständige Abtretung der Anteile an der ecce - european centre for creative economy GmbH an die Stadt DortmundZur Vorlage · 20260752 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die vollständige Übertragung der Anteile an der ecce - european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund entscheiden. Die Stadt Bochum hält derzeit 10 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft. Mit der Übernahme der Anteile sollen auch die bisherigen Vertreter der Stadt Bochum aus den Organen der Gesellschaft abberufen werden. Dies betrifft Dietmar Dieckmann und Deborah Steffens im Kuratorium sowie Matthias Frense in der Gesellschafterversammlung.
Hintergrund der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Gesellschaft. Durch eine neue Vereinbarung zur „Regionalen Kulturstrategie Ruhr“ zwischen dem Regionalverband Ruhr und dem Land Nordrhein-Westfalen ist die ecce künftig nicht mehr Teil dieser Strategie. Damit einher geht der Wegfall der institutionellen Förderung. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Gesellschaft neu auszurichten, und strebt die Übernahme sämtlicher Anteile der übrigen Gesellschafter an.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.06.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (2. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalmaßnahme Harpener Straße.Zur Vorlage · 20261296 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat wird über die außerplanmäßige Bereitstellung von 1,1 Millionen Euro für eine Kanalmaßnahme in der Harpener Straße beraten. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, im Bereich der Abwasserbeseitigung investive Haushaltsmittel bereitzustellen, um eine bestehende „Abwassertreppe“ zu ersetzen. Diese Anlage aus dem Jahr 1920 entspricht nicht mehr den aktuellen Regeln der Technik. Bei Regen tritt derzeit Mischwasser über die Ufer eines offenen Grabens parallel zu den Gleisen der Deutschen Bahn aus und versickert im Untergrund.
Um diesen Zustand zu beheben, soll ein neuer Mischwasserkanal der Nennweite DN 800 auf einer Länge von etwa 200 Metern in geschlossener Bauweise errichtet werden. Die Maßnahme ist laut Vorlage zur Vermeidung von Umweltschäden notwendig, da die Stadt gemäß dem Landeswassergesetz NRW zur Beseitigung solcher Missstände verpflichtet ist.
Die Finanzierung der 1,1 Millionen Euro erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Projekt Aschenbruch/Parkstraße. Da sich die Planung dieses Projekts verzögert hat und dessen Umsetzung voraussichtlich erst in die Jahre 2027 bis 2028 verschoben wird, stehen die entsprechenden Deckungsmittel im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni 2026 vorberaten, bevor der Rat am 18. Juni 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDp-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (AfD)dafür:13 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDp-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 1.5Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 Ordnungsangelegenheiten im Budget des Ordnungsamts.Zur Vorlage · 20261308 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat wird um die überplanmäßige Bereitstellung von 1.010.000 Euro für die Produktgruppe Ordnungsangelegenheiten gebeten. Diese Mittel sind für das Budget des Ordnungsamtes vorgesehen, um den Mehrbedarf bei der Versorgung und Unterbringung von Fundtieren durch den Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e. V. zu decken. Der aktuelle jährliche Zuschuss von 541.000 Euro reicht aufgrund gestiegener Fallzahlen sowie erhöhter Betriebskosten, etwa durch Personal- und Tierarztkosten, nicht mehr aus.
Die Kostensteigerungen resultieren unter anderem aus der Nutzung neuer Unterbringungsmöglichkeiten, wie einer Katzenquarantänestation, sowie der geplanten Eröffnung des Hundehauses 4 im Jahr 2026. Für die Errichtung neuer Quarantäne- und Krankenstationen für Hunde und Katzen ist ein Investitionsvolumen von etwa 3 Millionen Euro veranschlagt. Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Beteiligung in Höhe von 350.000 Euro zugesichert, sofern die Stadt einen gleichwertigen Betrag übernimmt.
Die Deckung der beantragten Mittel soll durch Mittel aus dem Budget des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation erfolgen. Dort stehen Mittel aus dem Bereich der Software-Unterhaltsaufwendungen zur Verfügung, da diese aktuell nicht in vollem Umfang beansprucht werden. Die Vorlage wurde von Marc Kaes aus dem Amt für Finanzsteuerung erstellt und wird im Juni 2026 im Rat entschieden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (AfD)dafür:13 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 1.5.1Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 Ordnungsangelegenheiten im Budget des Ordnungsamts - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261622 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20261622 streben Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger eine Ergänzung der Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Bereich der Ordnungsangelegenheiten an. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, den Vertrag mit dem Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. dahingehend anzupassen, dass eine verlässliche und ausreichende Finanzierung für die kommunale Aufgabe der Unterbringung von Fundtieren sichergestellt ist.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung einer automatisierten Anpassung der Mittel, die sich an den Inflationsraten sowie an der Anzahl der aufgenommenen Fundtiere orientieren soll. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit sowie dem Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschuss zur Vorberatung und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden. Für die entsprechenden Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2027 Planansätze in der Produktgruppe 1210 vorgesehen werden.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass die bisherigen vertraglich festgelegten Zuschüsse für den Betrieb des Tierheims nicht mehr ausreichen. Im laufenden Jahr seien etwa doppelt so viele Mittel erforderlich, wie durch die bestehende Vertragskonstruktion und zusätzliche Haushaltsmittel vorgesehen waren. Ziel der Vorlage ist es, eine dauerhafte und regulierte Finanzierung der kommunalen Pflichtaufgabe zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 1.6Ruhr:HUB GmbH; hier: Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch die Wirtschafts-EntwicklungsGesellschaft Bochum mbH und rückwirkende Verschmelzung der Ruhr:HUB GmbH auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01.01.2026Zur Vorlage · 20261339 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Übernahme der restlichen Geschäftsanteile an der Ruhr:HUB GmbH entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung beabsichtigt die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, die verbleibenden 81,31 Prozent der Anteile von den weiteren Gesellschaftern zu übernehmen. Im Anschluss an die Übernahme soll die Ruhr:HUB GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen werden.
Die Maßnahme erfolgt, da die Finanzierung durch Landesmittel im Oktober 2025 ausgelaufen ist und die Fortführung der Gesellschaft als rechtlich eigenständige Einheit nach dem bisherigen Konzept nicht mehr möglich ist. Ziel der Umstrukturierung ist es, die Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 sicherzustellen und die Kosten sowie den organisatorischen Aufwand gering zu halten. Da die Gesellschaft zuletzt Fehlbeträge auswies und die Übernahme der wirtschaftlichen Risiken durch die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH erfolgt, ist die unentgeltliche Übertragung der Anteile vorgesehen. Die Verwaltung sowie die beteiligten Gesellschaften werden ermächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2024Zur Vorlage · 20261305 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Dem Rat der Stadt Bochum wird der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es ist beabsichtigt, den Entwurf gemäß den geltenden Vorschriften zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Der Abschluss umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene Beteiligungen, die entweder vollständig konsolidiert oder nach der Equity-Methode einbezogen werden, um die wirtschaftliche Gesamtlage des Konzerns Stadt Bochum darzustellen.
Das Gesamtvermögen des Konzerns beläuft sich auf 8,37 Mrd. EUR, wovon 82,88 % auf Anlagevermögen entfallen. Das Eigenkapital beträgt 1,48 Mrd. EUR, während das Fremdkapital aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten einen Anteil von 66,30 % an der Kapitalstruktur einnimmt.
Die Gesamtergebnisrechnung weist einen Gesamtjahresüberschuss von 142,44 Mio. EUR aus. Das ordentliche Gesamtergebnis liegt bei -11,55 Mio. EUR, was auf rückläufige Erträge im Energieversorgungsbereich zurückzuführen ist. Dem steht ein positives Finanzergebnis von 148,36 Mio. EUR gegenüber, das maßgeblich durch die Effekte aus dem Verkauf der STEAG beeinflusst wurde. Nach Berücksichtigung der Anteile fremder Gesellschafter ergibt sich der ausgewiesene Jahresüberschuss. Der Abschluss beinhaltet neben der Bilanz auch die Gesamtergebnisrechnung, den Gesamtkapitalfluss sowie den Beteiligungsbericht 2024.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)Zur Vorlage · 20260930 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:15(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG Freie Bürger-BSW, Backs)dafür:72(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke)dafür:13 (SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW)
- 29.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Grüne, Linke)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:15(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG Freie Bürger-BSW, Backs)dafür:72(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB) - 1.9Änderung der Entgeltregelung der Stadt Bochum, hier: MusikschuleZur Vorlage · 20261128 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelung vorgelegt, die zum 1. August 2026 in Kraft treten soll. Die Anpassung der Entgelte und Mieten sieht eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 12 Prozent vor; dies wäre die erste Anpassung seit August 2017.
Die Neuregelung umfasst neben der preislichen Anpassung auch inhaltliche und strukturelle Änderungen. Vorgesehen ist die Aufnahme zusätzlicher Tarifstellen sowie die Einführung einer Ermäßigung für Geringverdienende bei einem Familienbruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zudem werden die Sozialermäßigungen für Inhaber des Bochum-Passes oder entsprechender Nachweise sowie die Geschwisterermäßigung neu geregelt. Im Bereich der Instrumentenmiete ist eine Staffelmiete vorgesehen. Die vorgenommenen strukturellen Anpassungen bei den Entgeltbefreiungen und -ermäßigungen sind so gestaltet, dass sie künftig auch in anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung Anwendung finden können.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 26. Mai 2026 sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 18. Juni 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.06.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (2. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen der CDU-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Änderung der Schulordnung der Musikschule zum 01.08.2026Zur Vorlage · 20261168 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Bochum plant zum 1. August 2026 eine Änderung ihrer Schulordnung, um die Regelungen an aktuelle organisatorische Strukturen und das Nutzerverhalten anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Anmeldung verstärkt über Online-Formulare abzuwickeln und die Nutzung eines Formulars als Voraussetzung festzulegen.
Hinsichtlich der Abmeldungen wird die Textform, beispielsweise per E-Mail oder über eine App, als ausreichend anerkannt. Während für bestimmte Angebote wie die „Musikmäuse“, „Musikwichtel“ sowie für Projekte und kooperativen Klassenunterricht zwischenzeitliche Abmeldungen nicht vorgesehen sind, können Abmeldungen bei anderen Unterrichtsangeboten, einschließlich JeKits, zu den Terminen 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November erfolgen. Für den Ensemble- und Theorieunterricht wird eine Abmeldung zum Ende eines laufenden Monats ermöglicht.
Die Neuregelung umfasst zudem die Befugnis der Musikschule, den Unterricht in Ausnahmefällen zu verlegen oder durch Vertretungskräfte zu ersetzen. Die Ferienregelung orientiert sich an den allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen, wobei der Rosenmontag als unterrichtsfrei definiert bleibt. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 über die Änderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.06.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (2. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Einrichtung des Bildungsganges Notarfachangestellte/r am Klaus-Steilmann-Berufskolleg (KSBK) (Schulnr. 180889)Zur Vorlage · 20261088 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung des Bildungsganges „Notarfachangestellte/r“ am Klaus-Steilmann-Berufskolleg (KSBK) in Bochum vorgelegt. Der neue Bildungsgang soll zum 1. August 2026 als einzügiges Angebot in Teilzeitform starten. Das Unterrichtskonzept ist hybrid gestaltet und umfasst 60 Prozent Präsenzunterricht sowie 40 Prozent Distanzunterricht. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.
Die Einführung des Bildungsganges dient der Ergänzung des bestehenden juristischen Angebots am KSBK. Die Westfälische Notarkammer befürwortet die Maßnahme und unterstützt die Ausbildung. Eine Umfrage der Kammer unter Berufsträgern im Kammerbezirk Hamm ergab eine hohe Zustimmung zum Bildungsgang sowie einen potenziellen Bedarf an 264 Ausbildungsplätzen. Auch die Bundesagentur für Arbeit Bochum bestätigt einen zunehmenden Bedarf an Fachkräften im Bereich der notariellen Dienstleistungen.
Die notwendigen räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie die Lehrkräftekapazitäten sind am KSBK laut Vorlage vorhanden. Die Einrichtung des Bildungsganges verursacht keine zusätzlichen Kosten. Der Entwurf durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026, bevor der Rat der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor SüdZur Vorlage · 20261122 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20261122 einen Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums vorgelegt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird empfohlen, die Schule zum Schuljahr 2027/2028 am Standort „Am Kulturgleis/City-Tor Süd“ zu etablieren. Eine ursprüngliche Planung, die Standorte der Gesamtschule Bochum-Mitte in der Feldsieper Straße und der Gahlenschen Straße zu nutzen, wurde angepasst, da die entsprechenden Gebäude erst nach dem Auszug der Gesamtschule, voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2032, verfügbar werden.
Das Areal am City-Tor Süd steht der Stadt zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option für eine Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hat. Der Rat wird angefragt, die bauliche Umsetzung am neuen Standort inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen zu beschließen. Zudem soll die Verwaltung die Realisierungsbedingungen für den Bau einer Sporhalle an diesem Standort prüfen. Die Standortänderung wird in die Maßnahmenliste zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen sowie in das Multiprojektmanagement aufgenommen.
Im Rahmen der Standortuntersuchungen wurden verschiedene Interimslösungen geprüft. Eine Variante, die eine Containeranlage an der Gahlenschen Straße vorsah, wurde aufgrund von Kostenprognosen sowie baulichen Herausforderungen für den laufenden Schulbetrieb nicht weiterverfolgt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:27(AfD,Linke,FDP-UWG:WAT,StG/V,Backs)dafür:60(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (3. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.12.1Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor Süd - Hier: Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261483 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Vorlagennummer 20261483 sieht vor, die Fläche City-Tor Süd dauerhaft als Standort für das 11. Gymnasium auszuschließen, was auch Interimslösungen umfasst. Stattdessen soll ein Prozess eingeleitet werden, der Nutzungen wie Wohnen, Kultur, Gastronomie, Gewerbe oder Stadtgrün prüft. Ein Bestandteil der Entwicklung soll die Schaffung einer Fußverbindung zwischen dem Bermudadreieck und der Bessemerstraße sein. Hierzu soll ein städtebaulicher Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung sowie ein mögliches Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für das Gymnasium im Bezirk Mitte zu prüfen und mit Kostenprognosen zu versehen. Die Suche soll sich auf das Gleisdreieck oder die U35-Achse konzentrieren, wobei eine kombinierte Nutzung von Gebäuden wie dem Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), der Musikschule oder dem Gesundheitsamt untersucht werden soll. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ein sachkundiger Bürger bezeichnet den Standort City-Tor Süd aufgrund der geplanten Containerlösungen und der Nähe zu Veranstaltungen sowie dem Umfeld am Bermudadreieck als ungeeignet. Er schlägt stattdessen eine urbane und grüne Nutzung der Fläche vor. Für den neuen Schulstandort sollen primär bestehende städtische Liegenschaften im Fokus stehen, um eine flächensparende Lösung zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.12.2Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor Süd - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261667 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat für die 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage über den Standort des 11. Gymnasiums eingereicht. Die von Elias Bala und Wiebke Köllner unterzeichnete Vorlage sieht vor, die bauliche Umsetzung des 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen zu beschließen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Realisierungsbedingungen für eine Sporthalle an diesem Standort zu prüfen und das Vorhaben in die Maßnahmenliste zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen aufzunehmen.
Zusätzlich beantragt die Fraktion die bauliche Umsetzung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe zum nächstmöglichen Schuljahr. Die Verwaltung wird angehalten, die Standortplanung neu auszurichten und einen alternativen, innenstadtnahen Standort zu prüfen. In der Begründung führt die Fraktion an, dass Gesamtschulen zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen können, indem sie die frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen vermeiden. Der Antrag weist zudem darauf hin, dass nach einer geplanten Verlagerung der Gesamtschule Mitte nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule gegenüber fünf Gymnasien stünde. Als weiterer Aspekt werden lärmschutztechnische Fragen am Standort des 11. Gymnasiums angeführt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.13Errichtung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 am Standort City-Tor Süd/ Am KulturgleisZur Vorlage · 20261197 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die dauerhafte Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Die Umsetzung soll zum Schuljahr 2027/28 mit einer vorlaufenden Interimsmaßnahme als vierzügige Schule erfolgen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist der Schulentwicklungsplan, der einen zusätzlichen Bedarf an Gymnasialplätzen ausweist. Basierend auf dem „Bevölkerungsszenario 2035“ wird eine Entwicklung der Schülerzahlen an den Bochumer Gymnasien von rund 8.600 im Schuljahr 2022/23 auf knapp 11.000 in den frühen 2030er-Jahren prognostiziert. Parallel dazu wird ein Anstieg der Klassenanzahl von etwa 347 auf bis zu 467 Klassen erwartet.
Das pädagogische Konzept der neuen Schule umfasst die Förderung sprachlicher Kompetenzen, die Stärkung von Demokratie und sozialer Verantwortung sowie die Vermittlung digitaler und KI-Kompetenzen. Die Schule soll als Lern- und Lebensort konzipiert sein, der individuelle Förderung und moderne Lernformen in den Mittelpunkt stellt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1(Backs)dagegen:25(AfD,Linke,StG/V)dafür:61(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke)dafür:13 (SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.13.1Errichtung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 am Standort City-Tor Süd/ Am Kulturgleis - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261668 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.13 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die geplante Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis durch die Einrichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe zu ersetzen. Diese soll zum nächstmöglichen Schuljahr realisiert werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegen sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass Gesamtschulen zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen, da sie längeres gemeinsames Lernen ermöglichen und die soziale Durchmischung fördern. Zudem wird auf potenzielle Lärmschutzprobleme am Standort City-Tor Süd sowie auf die Unterstützung des Vorhabens durch verschiedene Bildungsverbände verwiesen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.14Neubau einer Parkanlage mit Sportangeboten am "City Tor Süd"Zur Vorlage · 20260926 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Parkanlage „City Tor Süd“ vorgelegt, die eine Anpassung der Kosten für das Projekt vorsieht. Nach Abschluss der Ausführungsplanung weist die aktualisierte Kostenberechnung eine Steigerung der Gesamtkosten von rund 2,98 Millionen Euro auf 3,53 Millionen Euro aus. Da die Fördersumme des Bundes auf 2,20 Millionen Euro begrenzt ist, erhöht sich der städtische Eigenanteil von 781.116 Euro auf 1.333.075 Euro.
Als Gründe für die Kostenentwicklung nennt das Umwelt- und Grünflächenamt unter anderem die allgemeine Preissteigerung im Bauwesen sowie die Einbindung einer zusätzlichen städtischen Fläche in das Planungsgebiet. Weitere Faktoren sind die Anpassungen in der Entwässerungsplanung, die Entsorgung von belastetem Boden sowie erhöhte Anforderungen an die Standsicherheit und Absturzsicherung. Zudem wurde die Bepflanzungskonzeption aufgrund der Standortbedingungen überarbeitet.
Der Rat der Stadt Bochum soll die fortgeschriebene Kostenberechnung zur Kenntnis nehmen und die neuen Gesamtkosten sowie den erhöhten städtischen Eigenanteil beschließen. Die Verwaltung ist beauftragt, nach der Entscheidung die entsprechenden Ausschreibungen für die Bauleistungen vorzubereiten und zu veröffentlichen. Die Realisierung soll im Rahmen des Förderzeitraums bis Ende 2027 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (AfD)dafür:12 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 1.15Bebauungsplan Nr. 1010 – Hattinger Straße / Hinter der Kiste – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20261001 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ als Satzung vor. Das Vorhaben im Stadtteil Bochum-Linden sieht die Entwicklung eines klimaresilienten Wohngebiets auf einer rund 2,5 Hektar großen Fläche vor. Geplant ist die Errichtung von etwa 100 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern, wobei auch geförderter Wohnraum vorgesehen ist. Die Bebauung soll sich in zwei bis drei Geschossen sowie mit Staffelgeschossen an das bestehende städtebauliche Umfeld anpassen.
Zur Umsetzung der Klimaresilienz sind Elemente der sogenannten Schwammstadt vorgesehen, darunter Dachbegrünungen, Retentionsdächer sowie Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden-Rigolen und ein Regenrückhaltebecken. Zudem soll das Gebiet durch die Verknüpfung mit bestehenden Rad- und Fußwegen integriert werden. Ein öffentlicher Spielplatz wird als Grünfläche festgesetzt.
Die Vorlage führt aus, dass durch die neue Bebauung ein zusätzliches Verkehrsaufkommen entsteht, dessen Auswirkungen in einer Untersuchung als nicht erheblich bewertet wurden. Auch die prognostizierte Erhöhung des Schallemissionspegels liege unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen wird durch Maßnahmen zum Bodenschutz und durch Kompensationspflanzungen ausgeglichen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat für den 18. Juni 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:25(AfD,Linke,StG/V,Backs)dafür:63(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (AfD,Linke)dafür:11 (SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
- 27.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:25(AfD,Linke,StG/V,Backs)dafür:63(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 1.16Bebauungsplan Nr. 1027 - Sportpark Feldmark - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20260957 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:18(AfD,FDP-UWG:WAT,StG/V,Backs)dafür:70(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (AfD)dafür:13 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
- 06.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:18(AfD,FDP-UWG:WAT,StG/V,Backs)dafür:70(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) - 1.16.1Bebauungsplan Nr. 1027 - Sportpark Feldmark - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261623 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 7. Sitzung des Bochumer Stadtrats am 18. Juni 2026 liegt ein Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark vor. Der von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger eingereichte Antrag sieht eine inhaltliche Neuausrichtung der geplanten Flächennutzung vor.
Der Antrag schlägt vor, die Umsetzung des Projekts mit einem Fokus auf einen Radsportpark zu gestalten. Damit verbunden ist der Verzicht auf die Realisierung von Calisthenics-Anlagen, Spielplätzen sowie Duschen und Umkleideräumen. Als sanitäre Einrichtung soll stattdessen eine Trockentoilette errichtet werden. Der durch diese Streichungen gewonnene Raum soll anschließend mit Bäumen aufgeforstet werden. Eine schriftliche Begründung für den Antrag wurde nicht beigefügt; die Erläuterungen dazu sollen im Rahmen der Sitzung mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 1.17Sportanlage Erbstollen – Funktionale Aufwertung und Umbau zu einem KunstrasenplatzZur Vorlage · 20260605 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1(Backs)dafür:87(SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW,StG/V,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (2. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1(Backs)dafür:87(SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW,StG/V,OB) - 1.18Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20261358 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage zur Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt. Das Programm, das seit Dezember 2025 bestand, zielte darauf ab, einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen durch Zuschüsse von bis zu 500 Euro zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Förderprogramm bereits pausiert.
Der Grund für die geplante Einstellung ist die geringe Beteiligung der vorgesehenen Zielgruppe. Von den 121 eingegangenen Anträgen stammten lediglich drei aus den beabsichtigten Haushalten. Die Verwaltung hat verschiedene Optionen zur Verbesserung der Reichweite geprüft, darunter eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum oder eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum, was jedoch aus rechtlichen oder haushaltsrechtlichen Gründen nicht realisierbar war. Auch ergänzende Kommunikationsmaßnahmen über Vermieter oder die Verbraucherzentrale führten nicht zum gewünschten Erfolg.
Mit der Vorlage wird beantragt, das Programm offiziell zu beenden. Bestehende Anträge werden nicht weiter bewilligt, und die Antragstellenden werden entsprechend informiert. Die nicht verausgabten Haushaltsmittel sollen in den allgemeinen Haushalt der Stadt zurückfließen, um andere Maßnahmen zu finanzieren. Eine Entscheidung des Rates wird für den 18. Juni 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:12(Linke,StG/V,Backs)dafür:76(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke)dafür:13 (SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:12(Linke,StG/V,Backs)dafür:76(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 1.18.1Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261570 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag über die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) eingebracht. Anstatt das Programm einzustellen, fordert die Fraktion eine Intensivierung der gezielten Ansprache von Haushalten mit geringem Einkommen, um deren Beteiligung am Förderprogramm zu erhöhen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung prüfen soll, ob das Programm künftig auf diese Zielgruppe beschränkt werden kann. Zudem wird eine Prüfung angefordert, ob Inhaber des Bochum-Passes über das Angebot und die damit verbundenen finanziellen Einsparmöglichkeiten informiert werden können. Zur Erschließung zusätzlicher Kommunikationswege soll unter anderem Bochum Marketing einbezogen werden, um die Zielgruppe genauer zu analysieren und geeignete Anspracheformate zu entwickeln.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Förderung von Steckersolaranlagen einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in der Energiewende leisten könne. Eine kurze Laufzeit von drei Monaten sei nicht ausreichend, um die Wirksamkeit des Programms belastbar zu bewerten. Zudem wird auf das Pilotprojekt der BürgerSolarBerater verwiesen, welches darauf ausgelegt sei, Bürger bei der Nutzung solcher Fördermöglichkeiten zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates
- 2.1.1Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates - Antrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20261468 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20261468 wurde ein Antrag zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 vorgelegt. Der von einem Fraktionsvorsitzenden an den Oberbürgermeister gerichtete Antrag befasst sich mit der Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates.
Der Vorschlag sieht vor, verschiedene Personen als beratende Mitglieder in die Fachgremien zu wählen. Dies betrifft den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe. Des Weiteren sollen Vertreter für den Ausschuss für Kultur und Tourismus, den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke benannt werden. Ebenfalls umfasst der Antrag Besetzungen für den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.5Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Antrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261507 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 einen Antrag zur Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20261507 wird die Wahl beratender Mitglieder für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt. Federführend für diesen Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Der Antrag sieht vor, Vertreter der Caritas sowie des Deutschen Roten Kreuzes und eine weitere Person als sachkundige Mitglieder in diesen Ausschuss zu berufen. Die Einreichung des Antrags erfolgte durch den Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz. Eine schriftliche Begründung für die vorgeschlagenen Personen ist dem Dokument nicht zu entnehmen, da die Begründung laut Vorlage mündlich erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.2Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates - Antrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261506 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Karsten Herlitz hat für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 einen Antrag zur Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse vorgelegt. Mit dem Antrag wird der Rat gebeten, verschiedene Personen beratend in die jeweiligen Gremien zu wählen.
Der Vorschlag umfasst die Besetzung mehrerer Ausschüsse durch beratende Mitglieder. Konkret sollen Personen für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie für den Ausschuss für Kultur und Tourismus benannt werden. Ebenso sind personelle Besetzungen für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgesehen. Darüber hinaus umfasst der Antrag die Benennung von Mitgliedern für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.3Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates - Antrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20261479 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20261479 liegt ein Antrag der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ für die Ratssitzung am 18. Juni 2026 vor. Gegenstand des Antrags ist die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, die in beratender Funktion in den Fachausschüssen des Rates mitwirken sollen.
Der Antrag sieht die Wahl verschiedener Personen für unterschiedliche Gremien vor. Dies umfasst Besetzungen für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie für den Ausschuss für Kultur und Tourismus. Zudem werden Vorschläge für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eingereicht. Die personelle Ergänzung soll auch den Ausschuss für Planung und Grundstücke, den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit betreffen. Darüber hinaus wird die Benennung einer Person für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe beantragt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.4Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Antrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20261469 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 wird über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse entschieden. Ein vorliegender Antrag sieht vor, beratende Mitglieder für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu bestimmen.
Die vorgeschlagenen Personen sollen die fachliche Expertise in den Ausschuss einbringen. Die Benennungen umfassen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Darüber hinaus werden zwei weitere sachkundige Einwohner für die beratende Mitwirkung im genannten Ausschuss vorgeschlagen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister zur Vorlage im Rat. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.5Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - aktualisierter Antrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261507/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 wird über den Antrag mit der Vorlagennummer 20261507/1 beraten. Der vorliegende Antrag einer Fraktion befasst sich mit der Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates.
Im Fokus steht dabei die Besetzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch beratende Mitglieder. Die Fraktion beantragte die Wahl von drei Personen als sachkundige Mitglieder für diesen Ausschuss. Die vorgeschlagenen Besetzungen umfassen Vertreter der Caritas sowie des DRK sowie eine weitere Person mit Sachkunde. Der Antrag wurde zur Vorlage gebracht, um die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses durch die Wahl von Experten aus der Bürgerschaft zu ergänzen. Federführend für diese Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.6Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Antrag der Fraktion "Die Grünen im Rat", Fraktion "Die Linke im Rat", Gruppe "FDP-UWG:WAT" -Zur Vorlage · 20261480 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Grünen im Rat, Die Linke im Rat sowie die Gruppe FDP-UWG: WAT haben mit der Vorlage Nummer 20261480 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern als beratende Mitglieder in den Fachausschüssen des Rates.
Im Rahmen dieses Antrags wird vorgeschlagen, vier Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu wählen. Die vorgeschlagenen Personen sind Vertretungen verschiedener Interessengruppen, darunter die Paritätische sowie die Jüdische Gemeinde. Der Antrag ist für die Beratung in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 vorgesehen. Federführend für das Verfahren ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.7Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Schule und Bildung - Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne -Zur Vorlage · 20261470 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Ratssitzung am 18. Juni 2026 liegt ein Antrag zur Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ausschuss für Schule und Bildung vor. Der Antrag, der von der Fraktion „Die SPD im Rat“, der CDU-Ratsfraktion sowie der Fraktion „Die Grünen im Rat“ gestellt wurde, regelt die Besetzung beratender Mitglieder für dieses Gremium.
Im Rahmen des Antrags werden zwei Personen als sachkundige Einwohnerinnen gemäß § 58 GO NRW vorgeschlagen. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Benennung von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche vor, die gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW beratend mitwirken sollen. Ergänzend dazu sollen Vertreter der Schulen als beratende Mitglieder in den Ausschuss berufen werden. Die Vorlage dient somit der Festlegung der personellen Zusammensetzung der beratenden Mitglieder für den Ausschuss für Schule und Bildung.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.1.8Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20261642 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20261642 zum Tagesordnungspunkt 2.1 der 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 wird die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse der Stadt Bochum behandelt. Der von Ulrich Fuchs, Fraktionsvorsitzendem der AfD, eingereichte Antrag regelt die beratende Mitwirkung verschiedener Personen in den kommunalen Gremien.
Der Vorschlag sieht vor, Personen für die Ausschüsse Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Schule und Bildung zu benennen. Zudem sollen Vertreter für die Ausschüsse Kultur und Tourismus sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur gewählt werden. Schließlich umfasst der Antrag die Benennung von sachkundigen Mitgliedern für die Ausschüsse Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, Beteiligung und Controlling sowie Planung und Grundstücke.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.2Umbesetzung im „Ausschuss für Kultur und Tourismus“Zur Vorlage · 20261471 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat für die kommende Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Ausschuss für Kultur und Tourismus vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20261471 wird eine Änderung in der Zusammensetzung des betreffenden Gremiums beantragt.
Der vorliegende Antrag sieht vor, dass Alice Grzybowski künftig nicht mehr als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Kultur und Tourismus agiert, sondern stattdessen als stellvertretendes Mitglied fungieren soll. Im Zuge dieser personellen Neuregelung wird vorgeschlagen, einen sachkundigen Bürger zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses zu wählen.
Die entsprechende Vorlage wurde von Peter Reinirkens im Namen der SPD-Fraktion eingereicht. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Ziel der Maßnahme ist eine Anpassung der personellen Besetzung innerhalb des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Benennung von weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürgerin in die Fachausschüsse des RatesZur Vorlage · 20261508 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 wird über einen Antrag zur Benennung eines weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürgers entschieden. Die Vorlage, die vom Referat für politische Gremien, Bürgerbeteienteiligung und Kommunikation bearbeitet wird, stammt von einer Fraktion im Rat der Stadt Bochum.
Der Antrag sieht vor, eine Person als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zu wählen. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag ist dem Dokument nicht zu entnehmen, da die Begründung laut der Vorlage mündlich erfolgen soll. Damit befasst sich der Rat mit der personellen Ergänzung des genannten Fachausschusses durch sachkundige Bürger.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Ziele für den Haushalt 2027 ff.Zur Vorlage · 20261472 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In dem Antrag der Fraktionen SPD und Grüne zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 werden Vorgaben für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 formuliert. Die Verwaltung wird aufgefordert, die finanzielle Situation der Stadt Bochum im Hinblick auf mögliche Haushaltssicherungskonzepte zu prüfen und die unzureichende Gegenfinanzierung von Aufgaben gegenüber Bund, Land und Kommunalaufsicht zu kommunizieren. Zudem soll eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes erfolgen.
Für den konsumtiven Haushalt werden die Fortführung der Entlastungen bei Kita-Beiträgen sowie der Schulsozialarbeit und des kostenlosen Ferienpasses bis in die Jahre 2027/2028 vorgeschlagen. Im Bereich Grünpflege sollen die Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen um 30 % gesenkt werden, während die Nachhaltigkeitsstrategie und die kommunale Wärmeplanung fortgeführt werden sollen. Im Sozial- und Kulturwesen sollen Mittel für das Gesundheitswesen, die Wohlfahrtspflege sowie Betriebskostenzuschüsse für die Kultur bis 2030 stabil bleiben oder steigen, während das Budget für Hilfen zur Erziehung ab 2029 sinken soll.
Weitere finanzielle Maßnahmen umfassen eine geplante Senkung der Personalausgaben um 7 % sowie eine Erhöhung der Parkgebühren ab 2028. Die Verwaltung wird gebeten, die Digitalisierung zur Prozessoptimierung voranzutreiben und die Gewerbestehebesätze unverändert zu lassen. Zudem sollen die Sachkostenzuschüsse für Fraktionen ab 2027 um 15 % gekürzt werden. Im investiven Bereich sollen laufende Maßnahmen beendet und Schulbaumaßnahmen prioritär behandelt werden, während eine Entscheidung über eine neue Großsporthalle erst ab 2029 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 33 (CDU,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,Backs) dagegen: 16 (AfD,StG/V) dafür: 39 (SPD,Grüne,OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 33 (CDU,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,Backs) dagegen: 16 (AfD,StG/V) dafür: 39 (SPD,Grüne,OB) - 2.4.1Ziele für den Haushalt 2027 ff. - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261640 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur 7. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 schlagen Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger eine Ergänzung der Ziele für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 vor. Der Antrag sieht vor, von der Methode des Doppelhaushalts Abstand zu nehmen und dauerhaft zur jährlichen Haushaltsplanung zurückzukehren. Zudem werden ein regelmäßiger Wechsel zum Zero-Based-Budgeting alle fünf Jahre sowie eine verstärkte Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung angestrebt.
Die Ziele sollen auf dem Prinzip der Generationengerechtigkeit basieren, was unter anderem die Veräußerung klimaschädlicher Beteiligungen und die Schaffung eines Seilbahnnetzes zur Verbesserung des ÖPNV umfasst. Der Antrag sieht zudem eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen sowie eine Anpassung der Parkgebühren an die tatsächlichen Kosten der Flächennutzung vor. Zur Sicherung von Unterrichtskapazitäten sollen die Verwaltung die Kosten für Schulverwaltungsassistenten übernehmen.
Im Bereich des Verwaltungsmanagements wird ein externes Change-Management beantragt. Vorgesehen sind der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Prozessautomatisierung sowie die Reduzierung von Büroflächen durch Shared Desks und Homeoffice. Weiterhin werden die Zusammenlegung kaufmännischer Bereiche kultureller Institutionen in einer regionalen Kultur-Holding, die Gründung einer interkommunalen Personalgesellschaft sowie die Bündelung der Verkehrsgesellschaften im Ruhrgebiet vorgeschlagen. Der Antrag umfasst zudem die Prüfung eines Benchmarking-Systems für den Gewerbesteuerhebesatz und die Veräußerung städtischer Parkgaragen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 2.5Eckwerte zum Haushalt 2027Zur Vorlage · 20261509 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In dem Antrag mit der Nummer 20261509 fordert die CDU-Fraktion die Verwaltung der Stadt Bochum auf, verschiedene Themenschwerpunkte für die Haushaltsplanung 2027 zu prüfen. Angesichts der angespannten Finanzlage sollen Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltung sowie zur Sicherung der langfristigen Handlungsfähigkeit untersucht werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Abbau von Bürokratie und der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, um die Effizienz zu steigern und die Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verbessern. Dies umfasst auch die Überprüfung bestehender Satzungen und Vorschriften hinsichtlich ihres Verwaltungsaufwands und ihrer Auswirkungen auf die Bürger.
Zudem wird eine umfassende Organisations- und Aufgabenanalyse aller Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen beantragt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Fachberatung. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Aufgaben zu bewerten und Konzepte für eine Neugestaltung oder die Nutzung interkommunaler Kooperationen zu entwickeln. Parallel dazu soll der demografische Wandel in die Personal- und Strukturentwicklung einbezogen werden, um Fachkräfteengpässen und Wissensverlust entgegenzuwirken. Abschließend wird die Prüfung zur Stärkung der IT-Sicherheit und Cyberresilienz gefordert, um die digitale Infrastruktur und die kommunale Daseinsvorsorge gegen moderne Bedrohungslagen abzusichern.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 55 (SPD,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) dagegen: 17 (AfD,StG/V,Baccks) dafür: 16 (CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 55 (SPD,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) dagegen: 17 (AfD,StG/V,Baccks) dafür: 16 (CDU) - 2.6Bochum bürgerfreundlicher und zukunftsfähig gestalten – Entbürokratisierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit als gemeinsame SchwerpunkteZur Vorlage · 20261510 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen sowie die UWG/BSW haben einen Antrag an den Rat der Stadt Bochum eingebracht, um Entbürokratisierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit als strategische Schwerpunkte im Haushalt ab dem Jahr 2027 zu verankern. Ziel der Vorlage ist es, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes sowie die Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Schwerpunkte bei der Prozessdigitalisierung, der Nutzung von KI-gestützten Anwendungen sowie dem Ausbau der E-Akte zu setzen. Zudem sollen die IT-Infrastruktur modernisiert und die IT-Sicherheit sowie der Datenschutz gestärkt werden. Ab 2027 soll bei neuen Projekten eine verbindliche Digitalisierungsprüfung durchgeführt werden, um Auswirkungen auf Servicequalität, Bearbeitungszeiten und den Wirtschaftsstandort zu dokumentieren.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Modernisierung der Verwaltung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels sowie die Prüfung einer organisatorischen Bündelung der entsprechenden Aufgabenbereiche. Die Verwaltung soll zudem bis zum Jahr 2027 ein übergeordnetes Zielprogramm bis zum Jahr 2030 vorlegen und jährlich über den Fortschritt bei der Entbürokratisierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit berichten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 2.7Austritt der Stadt Bochum aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ und Aufhebung des Beschlusses zur freiwilligen Zusatzaufnahme von Migranten auf kommunaler EbeneZur Vorlage · 20261515 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der kommenden Ratssitzung am 18. Juni 2026 wird ein Antrag zur Behandlung stehen, der den Austritt der Stadt Bochum aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ sowie die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11. Juli 2019 vorsieht. Mit diesem Beschlussvorschlag soll die Erklärung Bochums als „Sicherer Hafen“ beendet und die Bereitschaft zur Aufnahme von Personen über die gesetzlichen Verteilmechanismen hinaus zurückgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisatoren der Initiative über diesen Entschluss zu informieren.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ihre gesetzlichen Verpflichtungen bei der Aufnahme zugewiesener Personen weiterhin erfüllt, jedoch keine zusätzlichen Selbstverpflichtungen mehr eingeht. Gleichzeitig soll die Nutzung von Überlastungsanzeigen gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg bei Bedarf bekräftigt werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Ziele des Beschlusses aus dem Jahr 2019 nicht realisiert wurden und die Stadt über die rechtliche Kompetenz für zusätzliche Aufnahmeprogramme nicht verfüge, da dies in die Zuständigkeit des Bundes falle. Zudem wird auf den steigenden finanziellen Druck der Kommune in Bereichen wie Unterbringung, Sozialleistungen und Integration verwiesen. Der Antrag sieht vor, sich auf die kommunalen Kernaufgaben zu konzentrieren und symbolische politische Positionierungen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:74(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,Backs,OB)dafür:13(AfD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:74(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,Backs,OB)dafür:13(AfD) - 2.7.1Austritt der Stadt Bochum aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ und Aufhebung des Beschlusses zur freiwilligen Zusatzaufnahme von Migranten auf kommunaler Ebene - Änderungsantrag der Gruppe "FDP-UWG:WAT" -Zur Vorlage · 20261672 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP-UWG hat mit der Vorlage 20261672 einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.7 und sieht vor, das Bekenntnis der Stadt Bochum als „Sicherer Hafen“ zurückzunehmen. Damit soll die Bereitschaft beendet werden, Flüchtlinge über die regulären gesetzlichen Verteilungsmechanismen hinaus aufzunehmen. Zudem fordert der Antrag, dass die Stadt künftig keine freiwilligen finanziellen Zuwendungen mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen leistet.
In der Begründung führt die FDP-UWG aus, dass die Steuerung von Migration und Flüchtlingsaufnahme primär in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liege. Die Kommunalpolitik verfüge nicht über die rechtlichen Instrumente, um migrationspolitische Herausforderungen auf nationaler oder europäischer Ebene zu bewältigen. Zudem wird auf die finanzielle Situation der Stadt verwiesen. Angesichts erwarteter Haushaltsdefizite sei eine Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben erforderlich, weshalb freiwillige Ausgaben außerhalb des Kernaufgabenspektrums kritisch zu prüfen und nach Möglichkeit einzustellen seien.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung)
- 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1GELSENWASSER AG hier: Gründung der Infrastrukturgesellschaft Münsterland GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20261265 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt die Gründung der Infrastrukturgesellschaft Münsterland mbH & Co. KG sowie eine Beteiligung an der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Dabei soll die GELSENWASSER AG mit einem Anteil von 51 Prozent als Kommanditistin auftreten.
Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Beratung der Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt, um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG sowie der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu wahren. Die Termine zur Kenntnisnahme im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie im Rat sind für Juni 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20261267 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die notwendige Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG. Grund hierfür ist die Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Prozent. Eine entsprechende Zustimmung für diese Beteiligung wurde vom Rat der Stadt Bochum bereits in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 erteilt.
Aufgrund der bestehenden Beteiligungsverhältnisse ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die GELSENWASSER AG ist über die GELSENWASSER Energienetze GmbH mit 49 Prozent an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt. Die Städte Bochum und Dortmund sind wiederum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt.
Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG sowie der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG notwendig.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Unna Wasser & Mehr GmbHZur Vorlage · 20261269 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20261269 über eine geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages der Unna Wasser & Mehr GmbH informiert. Das Unternehmen, an dem die GELSENWASSER AG eine Beteiligung von 49 Prozent hält, beabsichtigt, seinen Unternehmensgegenstand zu erweitern. Ziel dieser Änderung ist es, die Rolle als Stromnetzbetreiber in den Geschäftsbereich der Gesellschaft aufzunehmen.
Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass die Beratung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung stattfindet. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unna Wasser & Mehr GmbH zu wahren. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Bestellung zur 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen DienstenZur Vorlage · 20261185 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, die Position der zweiten kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu zu besetzen. Bei den Zentralen Diensten handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20261185 regelt die Bestellung für diese Stelle.
Die inhaltliche Beratung sowie die Entscheidung über die beabsichtigte Stellenübertragung finden im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen unter der Vorlagennummer 20261174 statt. Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird die Information im Rahmen seiner Sitzung am 28. Mai 2026 zur Kenntnis nehmen. Auch der Rat der Stadt Bochum wird die Vorlage in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.05.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Beteiligungsbericht 2024 der Stadt BochumZur Vorlage · 20261387 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Mitteilung 20261387 den Beteiligungsbericht 2024 vorgelegt. Der Bericht, der unter der Federführung des Amtes für Finanzsteuerung erstellt wurde, bietet eine Übersicht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt zum Stichtag 31. Dezember 2024. Darin werden über 90 Beteiligungen aus fünf verschiedenen Bereichen dokumentiert, darunter die Bereiche Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie, Entsorgung, Verkehr und Versorgung, Immobilienwirtschaft, soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur, Tourismus sowie Banken und Einkaufsgemeinschaften.
Der von Heike Lettau verfasste Bericht enthält rechtliche und wirtschaftliche Informationen, einschließlich der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Geschäftsjahres 2024 sowie der Anteilsstrukturen. Zudem werden Informationen über die Besetzung von Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien, Neugründungen und Anteilsveränderungen im Jahr 2024 aufgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die grafische Darstellung der bereinigten Jahresergebnisse der maßgeblichen Beteiligungen. Diese Bereinigung erfolgt durch den Ausschluss von städtischen Zuschüssen sowie konzerninternen Finanzverflechtungen wie Verlustübernahmen oder Ergebnisabführungsverträgen, um die isolierte Erwirtschaftung der Ergebnisse aus Sicht der Stadt darzustellen. Die Vorlage wird im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 sowie im Rat am 18. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Bebauungsplan statt BaugenehmigungZur Vorlage · 20261010 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Bauanträgen in den Jahren 2023 bis 2025 geantwortet. Laut dem Bauordnungsamt werden alle eingegangenen Bauanträge geprüft, wobei eine Ablehnung der Genehmigung nur bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, etwa bei Verletzungen von Nachbarrechten oder planungsrechtlichen Vorgaben, erfolgt. Die Anzahl der nicht erteilten Genehmigungen belief sich 2023 auf 16, 2024 auf 33 und 2025 auf 30 Fälle. Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum zwischen 102 und 154 Bauanträge aufgrund von Unvollständigkeit oder Mängeln zurückgenommen.
Bezüglich der Bearbeitungszeiten gab die Behörde an, dass die meisten Verfahren mehr als drei Monate dauern. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen zur Prüfung der Vollständigkeit sowie das Einholen notwendiger Stellungnahmen anderer Stellen. Zur Frage des Siedlungsbildes erklärte die Verwaltung, dass Baugenehmigungen unter Einhaltung der örtlichen Eigenart erteilt werden und das Ortsbild nicht beeinträchtigen dürfen. Für Fälle von nachträglichen Legalisierungen, bei denen Baugenehmigungen erst nach Baubeginn erteilt wurden, liegen laut der Antwort keine statistischen Auswertungen vor.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Beidseitiges Parken an der Kreuzstraße im Bereich des Bermudadreiecks?Zur Vorlage · 20261102 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat am 19. März 2026 angefragt, wie die Verwaltung die Parksituation an der Kreuzstraße im Bereich des Bochumer Bermudadreiecks beurteilt. Hintergrund der Anfrage ist das beidseitige Parken in diesem Abschnitt, welches laut Fraktionsanfrage die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge erschweren und Gefahren für Fußgänger beim Überqueren der Straße verursachen könne. Zudem wurde nach Möglichkeiten zur verstärkten Kontrolle der bestehenden Halteverbote gefragt.
Die Verwaltung erläuterte, dass in dem betreffenden Abschnitt der Kreuzstraße tagsüber ein eingeschränktes Haltverbot sowie nachts ein absolutes Haltverbot gilt, weshalb das beschriebene Parken unzulässig ist. Der Bereich wird bereits mehrmals täglich durch den Außendienst der städtischen Verkehrsüberwachung kontrolliert, wobei auch die Nachtschicht eingesetzt wird. Die Kreuzstraße zählt somit zu den am intensivsten überwachten Bereichen im Stadtgebiet. Eine weitere Verdichtung der Kontrollen ist derzeit nicht vorgesehen, da auch andere Straßen und Plätze im Stadtgebiet unter Überwachung stehen. Bei Feststellung von Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung greift die Verkehrsüberwachung ein; die Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgt durch die Bußgeldstelle.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Defekte Rolltreppen an U-Bahn-Stationen in BochumZur Vorlage · 20261136 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm Stellung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich defekter Rolltreppen an Bochumer U-Bahn-Stationen. Der langjährige Ausfall der Fahrtreppe am Bahnhof Bermudadreieck/Musikforum wurde auf einen Nagerschaden zurückgeführt, der umfangreiche Reinigungsarbeiten erforderte. Da eine Reparatur wirtschaftlich nicht darstellbar war, wurde ein Ersatzbeschaffungsprozess eingeleitet, der 2024 begann und die Sicherung von Fördermitteln sowie Ausschreibungen umfasste. Eine Wiederinbetriebnahme bis Ende Juni 2026 ist nicht sichergestellt; aufgrund noch ausstehender Sperrgenehmigungen und möglicher Auswirkungen auf die Außengastronomie wird der Einbau frühestens im September 2026 und die Inbetriebnahme voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erwartet.
Hinsichtlich weiterer längerfristiger Ausfälle seit 2020 wurden drei Kategorien identifiziert: geplante Erneuerungen mit einer Dauer von etwa vier bis sechs Monaten an den Bahnhöfen Bochum Hbf, Rathaus Nord und Deutsches Bergbaumuseum; technische Defekte mit anschließender Erneuerung, die zwischen neun Monaten und mehreren Jahren dauerten, an Riemke Markt, Schauspielhaus, Deutsches Bergbaumuseum und Bermuda3Eck/Musikforum sowie externe Baumaßnahmen der Stadt mit einer Dauer von vier bis neun Monaten an Rathaus Nord und Zeche Constantin. Als einzige Möglichkeit zur Reduzierung künftiger Ausfallzeiten sieht die Verwaltung angesichts der schwierigen Markt- und Ersatzteilverfügbarkeit sowie der Finanzierungsmodalitäten die konsequente Ersatzbeschaffung abgängiger Fahrtreppen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9"Ruhrstadion für alle" - Mehr Barrierefreiheit im Zuge der Sanierung schaffenZur Vorlage · 20261178 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung des Ruhrstadions durch das Planungsbüro Alber-Speer + Partner GmbH umfasst bis zum Jahr 2028 öffentliche Investitionen in Höhe von mindestens 70 Millionen Euro. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vorhabens ist die Schaffung von Barrierefreiheit innerhalb der bestehenden Strukturen. Im Bereich der Südtribüne ist die Erweiterung der Sanitäranlagen sowie die Errichtung einer „Toilette für alle“ vorgesehen. Durch die vollständige Erneuerung der WC-Anlagen für mobilitätseingeschränkte Personen sollen künftig fünf barrierefreie Sanitäranlagen zur Verfügung stehen. Zudem ist die Einrichtung eines Rückzugsraums für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen geplant, wobei der Zugang über das Ticketing geregelt wird.
Im Rahmen der Modernisierung ist eine Erhöhung der Kapazität auf 28.000 Zuschauende vorgesehen. Eine räumliche Neuordnung oder Erweiterung der derzeit 60 Rollstuhlplätze auf höhere Tribünenbereiche oder Gästeblöcke ist aufgrund des hohen baulichen Aufwands und des drohenden Verlusts des Bestandsschutzes im aktuellen Sanierungsrahmen nicht vorgesehen. Weitere Inklusionsmaßnahmen umfassen die Optimierung der Zugänglichkeit zu den Rollstuhlplätzen, die barrierearme Gestaltung neuer Bereiche sowie die Einrichtung zusätzlicher Behindertenparkplätze in Stadionnähe. Auch die Kioskausgaben sollen barrierefrei gestaltet und das taktile sowie visuelle Leitsystem im gesamten Stadion verbessert werden. Barrierefreie Plätze und Erschließungen in den Businessbereichen sind ebenfalls Bestandteil der Planung. Ein Stadionneubau ist nicht Teil der strategischen Planung, weshalb eine Untersuchung potenzieller Vorteile eines Neubaus für die Inklusion nicht durchgeführt wurde.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Containerunterkunft Kemnader Straße 437 in Bochum-Stiepel – Beschlussgrundlage, Kostenentwicklung und aktuelle BedarfslageZur Vorlage · 20261241 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Containerunterkunft an der Kemnader Straße 437 in Bochum-Stiepel geantwortet. Nach einem Grundsatzbeschluss des Rates vom 14. Dezember 202komplex 2023 wurde die Fläche für die Unterbringung von Geflüchteten mit einer Kapazität von bis zu 120 Personen ausgewiesen. Während zunächst 750.000 Euro für die Detailplanung bereitgestellt wurden, beschloss der Rat am 14. März 2024 überplanmäßige investive Haushaltsmittel in Höhe von 24,16 Millionen Euro zur Anschaffung von Modulbauten.
Die Einrichtung wurde Anfang April 2026 in Betrieb genommen. Die Gesamtkosten für den Standort belaufen sich auf rund 4,7 Millionen Euro brutto, wovon 0,6 Millionen Euro auf die Planung und 4,1 Millionen Euro auf Bau und Inbetriebnahme entfallen. Bei der Ausstattung wurden größtenteils vorhandene Bestände oder gebrauchte Materialien genutzt; lediglich etwa 10.000 Euro wurden für neue Anschaffungen wie Bettwaren und Waschmaschinen aufgewendet.
Die jährlichen Betriebskosten werden auf circa 784.756 Euro geschätzt, was Kosten für Reinigung, Sicherheitsdienst und Betreuung bei einer durchschnittlichen Belegung von 90 Personen umfasst. Die Finanzierung der laufenden Lasten ist im Haushaltsplan 2025/2026 in der Produktgruppe für Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete vorgesehen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Parkplätze ohne Ladesäule für ElektrofahrzeugeZur Vorlage · 20261291 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der AfD-Fraktion hat die Verwaltung zur Anzahl und zum Status von Elektrofahrzeug-Parkplätzen ohne Ladeinfrastruktur in Bochum Stellung bezogen. Im öffentlichen Straßenraum befinden sich derzeit 369 ausgewiesene Stellplätze für Elektrofahrzeuge. In den von der WEG betriebenen Parkhäusern stehen insgesamt 99 Stellplätze mit Lademöglichkeit zur Verfügung.
Aktuell verfügen 26 Parkplätze über keine Ladeeinrichtung. Die Verwaltung gab an, dass ursprünglich 50 Parkplätze ohne Ladesäulen ausgewiesen wurden, um die Attraktivität der Flächen zu steigern. Während 24 dieser Plätze bereits mit einer Ladesäule ausgestattet werden konnten, war dies an 26 weiteren Standorten aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich. Der Rückbau dieser 26 Parkplätze wurde bereits veranlasst und wird in Kürze abgeschlossen sein. Zukünftig sollen im Stadtgebiet Bochum keine Flächen für Elektrofahrzeuge mehr ohne entsprechende Ladeinfrastruktur ausgewiesen werden.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Carsharing Parkplätze Herner Str. 365Zur Vorlage · 20261316 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat die Umwidmung von zwei Parkplätzen in der Herner Straße 365 zu Carsharing-Stellplätzen hinterfragt. Dabei wurden Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung ansässiger Gewerbetreibender sowie die Diskrepanz zwischen der Kontrolle fremder Fahrzeuge und einer vermeintlich geringen Nutzung durch Carsharing-Anbieter angeführt.
Die Verwaltung erklärte, dass die Ausweitung des Carsharings auf einem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 basiert. Bei der Standortwahl wurden verschiedene Optionen im Bereich des Riemker Marktes geprüft. Ein Taxen-Halteplatz wurde aufgrund verkehrssicherheitstechnischer Bedenken verworfen, während der Marktplatz wegen des wöchentlichen Marktes nicht als Standort infrage kommt. Da am Parkstreifen gegenüber der Sparkasse Behindertenparkplätze vorhanden sind, blieb die Herner Straße 365 als einzige verbleibende Möglichkeit, da dort die Verkehrssicherheit sowie die Unbeeinträchtigung von Taxen und dem Wochenmarkt gewährleistet sind. Eine Verlagerung der Stellplätze wird nicht angestrebt.
Die Überwachung der Flächen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung, um eine unberechtigte Nutzung durch andere Fahrzeuge zu verhindern und die Rückgabe der Carsharing-Autos zu ermöglichen. Aktuell umfasst das Carsharing-Angebot in Bochum 24 Standorte mit 46 Fahrzeugen, wovon 14 im öffentlichen Straßenraum liegen. Eine Aufstockung auf 51 Fahrzeuge ist vorgesehen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Finanzielle Auswirkungen der geplanten Entlastungsprämie 2026 auf den Haushalt der Stadt Bochum sowie Entlastungsprämie für städtische BeschäftigteZur Vorlage · 20261363 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf Anfragen der Fraktion der AfD sowie der Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW zur möglichen Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie im Jahr 2026 reagiert. Die Anfrage der AfD befasste sich mit den finanziellen Folgen einer potenziellen Auszahlung von bis zu 1.000 Euro an städtische Beschäftigte. Hierbei wurden Fragen zur Anzahl der Anspruchsberechtigten, zum benötigten Finanzvolumen sowie zu möglichen Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und notwendige Mittelumschichtungen gestellt. Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW fragte nach der Zweckmäßigkeit einer solchen Zahlung und dem Umfang des Kreises der Begünstigten.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine detaillierte Beantwortung der Fragen zur Entlastungsprämie hinfällig sei. Da der Bundesrat die Einführung der Prämie abgelehnt hat, bestehe keine rechtliche Grundlage für deren Auszahlung durch die Stadt Bochum.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Mobilfunkversorgung und Notruffähigkeit in der Tiefgarage P3 Rathaus (BVZ) und weiteren InnenstadtparkhäusernZur Vorlage · 20261366 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Mobilfunkversorgung und Notruffähigkeit in den Innenstadtparkhäusern reagiert. Dabei wurde bestätigt, dass in der Tiefgarage P3 Rathaus kein Mobilfunkempfang besteht. In den von der Bochum Wirtschaftsentwicklung betriebenen Hochgaragen P5, P7 und P8 ist die Versorgung hingegen in der Regel zuverlässig, während in den Tiefgaragen kein Empfang möglich ist.
Zur Sicherstellung der Notruffähigkeit in der Tiefgarage P3 sind im Bereich der Frauenstellplätze Notrufmelder installiert, die die Parkhausbetreuung alarmieren, welche wiederum die Rettungsleitstelle oder die Polizei informiert. Ein Sicherheitsdienst, der alle Parkhäuser nach einem festgelegten Muster bestreift, nutzt eine mobilfunkunabhängige Funkgeräteausstattung. Zudem erfolgt eine 24/7-Überwachung über das Kamerasystem der Leitstelle „Parken in Bochum“.
Eine flächendeckende Ausstattung aller Tiefgaragen mit Signalverstärkern ist aufgrund der erwarteten Kosten im hohen sechsstelligen Bereich pro Parkhaus derzeit nicht geplant. Die Verwaltung betrachtet einen vollständigen Mobilfunkempfang nicht als notwendigen Mindeststandard für die öffentliche Sicherheitsinfrastruktur, da die bestehenden Maßnahmen und die kontinuierliche Überwachung eine ausreichende Sicherheit gewährleisten sollen. Aktuelle Investitionen fließen in die Erweiterung der technischen Ausstattung der Leitstelle sowie in die Vernetzung der Videoüberwachung mit der Gebäudeleittechnik.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Diebstahl einer Bronzeskulptur vor der Stadthalle WattenscheidZur Vorlage · 20261386 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zum Diebstahl einer Bronzeskulptur vor der Stadthalle Wattenscheid. Das Objekt, eine etwa 500 Kilogramm schwere kinetische Bronzeplastik des Künstlers Werner Habig, wurde am 16. oder 17. April 2026 entwendet. Die Skulptur war in einem steinernen Sockel gesichert.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Kunstmuseum nicht in die polizeilichen Ermittlungen zum genauen Tathergang eingebunden ist. Bezüglich des künstlerischen Wertes wird das Werk als eines der ersten Beispiele konkreter Kunst und kinetischer Objekte in Bochum eingeordnet. Der Künstler Werner Habig war Absolvent der Düsseldorfer Kunstakademie und als Kunsterzieher in Wattenscheid tätig. Die Plastik wurde im Jahr 2008 umfassend restauriert. Aktuell bestehen keine Pläne für die Errichtung einer neuen Skulptur an diesem Standort.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Politische Parolen an der Gesamtschule Bochum-MitteZur Vorlage · 20261375 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zu Graffiti an der Gesamtschule Bochum-Mitte gestellt, die zu einem Schülerstreik gegen das neue Wehrdienstmodernisierungsgesetz aufriefen. Die Fraktion thematisierte dabei eine mögliche Verletzung der Neutralitätspflicht sowie die verzögerte Entfernung der Schriftzüge am Gebäude.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Graffiti bekannt waren und am 30. April 2026 vollständig entfernt wurden. Eine Verzögerung der Beseitigung sei auf witterungsbedingte Schwierigkeiten während der Wintermonate zurückzuführen. Aktuell liegen in der Stadt Bochum 116 Aufträge zur Graffitientfernung vor, die auch Verwaltungsgebäude betreffen. Der Meldeweg über die Schulhausmeister an das zuständige Gebäudemanagement wurde im vorliegenden Fall genutzt.
Bezüglich der angrenzenden Feldsieper Grundschule konnte das Schulamt keine Beeinflussung der Schülerschaft durch die Markierungen feststellen. Die Polizei Bochum hat Ermittlungen eingeleitet, wobei bislang kein Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründet werden konnte. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 23.06.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Kurz nach der Eröffnung wird die Opeltrasse bereits wieder gesperrt – Gab es einen Planungsfehler?Zur Vorlage · 20261377 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur erneuten Sperrung eines Teilstücks der Opeltrasse zwischen der Wiemelhauser Straße und der Steinkuhlstraße reagiert. Die Sperrung erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Autobahn GmbH an der angrenzenden Autobahnausfahrt sowie an einer Lärmschutzwand südlich der A448.
Nach Angaben der Verwaltung sind die geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH seit 2024 bekannt, ein exakter Zeitraum für die Sperrung wurde der Stadt jedoch erst kurz vor deren Beginn mitgeteilt. Eine Abstimmung zwischen der Stadt und der Autobahn GmbH hat stattgefunden; die Stadtverwaltung ist jedoch nicht in die internen Prozesse und Bauabläufe des Bundesunternehmens eingebunden. Ein Baustellenzugang nördlich der A448 ist laut Verwaltung nicht umsetzbar, da für die Arbeiten an der Ausfahrt und der Lärmschutzwand ein direkter Zugang über die Opeltrasse notwendig ist.
Die Verantwortung für den Schutz der Oberflächen der neu fertiggestellten Trasse liegt bei der Autobahn GmbH. Sollten durch die Nutzung von Baustellenfahrzeugen Schäden an der Opeltrasse entstehen, ist das Unternehmen für die Beseitigung sowie die Instandsetzungskosten verantwortlich.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Parkmöglichkeiten in der Bochumer Innenstadt für Berufspendler sowie Auswirkungen für Einzelhändler durch den Wegfall von öffentlichen ParkplätzenZur Vorlage · 20261408 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Vorlage 20261408 die Anfrage der AfD-Fraktion zur Parkraumsituation in der Bochumer Innenstadt sowie deren Auswirkungen auf den Einzelhandel und Pendler. Bezugnehmend auf eine Erhebung aus dem Frühjahr 2023 werden rund 14.300 Stellplätze im Straßenraum erfasst, von denen etwa 9.300 als frei nutzbar eingestuft werden. Laut der zuständigen Fachabteilung fand kein systematischer Abbau von Parkplätzen statt; Änderungen resultierten aus punktuellen verkehrlichen Maßnahmen wie dem Projekt Radkreuz Bochum.
Im Bereich der Parkhäuser wurde die Kapazität des Parkhauses P7 von 567 auf 432 Stellplätze reduziert, während die Tiefgarage Husemann-Karree 510 Plätze bereitstellt. Aktuell sind 2.475 Dauerparkplätze vermietet, wobei 231 Personen auf Wartelisten stehen. Die Auslastung der Parkhäuser variiert zwischen 30 % und 100 %. Die Verteilung der Stellplätze an verschiedenen Standorten, wie etwa am Husemannplatz, am Rathaus oder am Hauptbahnhof, wird detailliert aufgeführt. Am Dr.-Ruer-Platz werden keine Dauerparkverträge angeboten, weshalb dort keine Warteliste existiert.
Die Begrenzung von Dauerparkverträgen dient der Sicherung der Flexibilität für Kurzzeitparker. Zwar liegen keine Daten zum Parkverhalten von Berufspendlern vor, jedoch zeigen Analysen Verdrängungseffekte in Wohngebiete. Eine Online-Beteiligung zum Konzept des ruhenden Verkehrs ergab Zustimmung zur Aufwertung des öffentlichen Raums, jedoch Kritik an externem Dauerparken. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs sank laut Haushaltsbefragungen von 56 % im Jahr 2013 auf 49 % im Jahr 2023. Die Maßnahmen beinhalten Anpassungen der Bewirtschaftung ohne Stellplatzabbau.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Möglichkeiten zur Untersagung von Sportwettenwerbung im Ruhrstadion prüfenZur Vorlage · 20261145 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER / Volt hat die Verwaltung zur Frage befragt, ob Möglichkeiten zur Untersagung von Sportwettenwerbung an städtischen Sportstätten, insbesondere im Ruhrstadion, geprüft werden können. Hintergrund der Anfrage ist eine neue Partnerschaft des VfL Bochum mit einem Anbieter für Online-Sportwetten.
Die Verwaltung erklärte, dass im Falle des Ruhrstadions die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) keine Zuständigkeit für die inhaltliche Prüfung oder Genehmigung von Vermarktungsverträgen, wie etwa Bandenwerbung, besitzt. Eine Abstimmung mit der BoSB ist lediglich bei der Benennung des Stadions oder einzelner Gebäudeteile erforderlich. Für andere städtische Sportanlagen gilt, dass Werbung für Sportwetten und Glücksspiele grundsätzlich zulässig ist, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Eine Beschlussvorlage zur Reglementierung solcher Werbeformen wird derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine gesonderte Einschränkung, da die bestehenden vertraglichen Regelungen im Ruhrstadion sowie die rechtliche Zulässigkeit der Werbung an anderen städtischen Anlagen keine Grundlage für inhaltliche Verbote bieten. Zudem teilte die Verwaltung mit, dass keine belastbaren Zahlen zur Anzahl wettsüchtiger Personen in Bochum oder zur Inanspruchnahme von Beratungsstellen vorliegen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Soziale Konsequenzen der neuen GrundsicherungZur Vorlage · 20261240 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Bochumer Rat Fragen zu den sozialen Folgen der neuen Grundsicherung gestellt, die zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Der Gesetzesentwurf sieht Sanktionen bei Versäumnissen von Terminen beim Jobcenter sowie bei der Ablehnung von Förderkursen vor. Die Anfrage bezog sich auf die Vorbereitung der Verwaltung, den Austausch mit Wohlfahrtsverbänden sowie Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen wie Wohnungslosigkeit oder dem Bedarf an zusätzlicher Sozialberatung.
Die Verwaltung teil mit, dass die Mitarbeitenden des Jobcenters auf die Rechtsänderungen geschult werden. Ein spezifischer Austausch mit Wohlfahrtsverbänden zu diesem Gesetzesentwurf sei nicht geplant, jedoch bestehe ein regelmäßiger Austausch in bestehenden Strukturen wie dem „Runden Tisch Energiearmut“.
Zur Abfederung möglicher Auswirkungen wird das Instrument der persönlichen Anhörung ausgeweitet, etwa bei psychischen Erkrankungen oder zur Vermeidung von Leistungskürzungen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen durch Sanktionen nicht verringert werden können. Um den Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung sicherzustellen, wird im Falle eines Leistungsstopps ein Betrag von einem Euro bewilligt. Eine zusätzliche städtische Sozialberatung wird nicht geprüft, da die bestehenden Angebote des Jobcenters, des Amtes für Soziales sowie des Kommunalen Integrationsmanagements als ausreichend erachtet werden.
Hinsichtlich der Vermeidung von Wohnungslosigkeit verweist die Verwaltung auf das bestehende Wohnungsnotfallhilfekonzept. Durch proaktive Kontaktaufnahme nach Räumungsklagen und das Angebot des Fachteams Prävention sollen Miet- oder Energieschulden durch Vermittlung oder Darlehen verhindert werden. Zusätzliche Maßnahmen seien nicht vorgesehen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Stand und Weiterentwicklung der Defibrillator-Infrastruktur in BochumZur Vorlage · 20261304 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Stand der Defibrillator-Infrastruktur in Bochum gibt das Gesundheitsamt bekannt, dass bis zum 31. Mai 2026 insgesamt 189 Laien-Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet registriert sind. Seit Juni 2023 ist die Zahl der gemeldeten Geräte um sieben gestiegen. Eine detaillierte Bewertung der räumlichen Verteilung ist laut Verwaltung nicht möglich, da keine Meldepflicht für AED-Standorte besteht und somit eine hohe Quote unbekannter Standorte anzunehmen ist. In den Randbezirken wie Stiepel, Linden, Eppendorf oder Hordel sind weniger Standorte verzeichnet.
Bezüglich der Ausstattung öffentlicher Sportstätten führt das Gesundheitsamt derzeit neun AED in Sporthallen auf. Eine vollständige Erfassung aller Geräte kann nicht garantiert werden, da keine Verpflichtung zur Ausstattung besteht. Die Initiative „Bochum rettet Leben – Stadt mit Herz“ verfolgt Ziele wie die Pflege einer digitalen Standortkarte im Geoportal sowie die Aufklärungsarbeit durch Veranstaltungen wie den Aktionstag zur Woche der Wiederbelebung.
Die Leitstelle der Feuerwehr Bochum hat seit Januar 2021 insgesamt 155 AED-Standorte erfasst. Die Einführung einer Ersthelfer-App wird aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit geprüft.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2026Zur Vorlage · 20261340 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung Bochums hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2026 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2026 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 127,70 Millionen Euro prognostiziert. Dies entspricht einer Verschlechterung um 44,08 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz für 2026, der ein Defizit von 83,62 Millionen Euro vorsah.
Zu den wesentlichen Kostensteigerungen zählen die Grundsteuer B mit 20,6 Millionen Euro, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 16,9 Millionen Euro sowie Hilfen zur Erziehung mit 32,8 Millionen Euro. Auch der Personalaufwand wird voraussichtlich um 7,6 Millionen Euro über dem Ansatz liegen. Demgegenüber stehen Ertragsverbesserungen bei der Gewerbesteuer um 25,0 Millionen Euro, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 6,0 Millionen Euro sowie bei den Abwassergebühren um 11,4 Millionen Euro.
Im Bereich des globalen Minderaufwands wurden im ersten Quartal bereits 12 Millionen Euro realisiert. Aufgrund der Haushaltslage hat die Kämmerin jedoch eine zweite Bewirtschaftungsverfügung mit restriktiveren Vorgaben zur Haushaltsführung erlassen. Zudem wurde ein Risiko von 1,6 Millionen Euro für die Besoldung von Beamten berücksichtigt, wobei weitere Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen im zweiten Quartal zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Verbot von E-Scootern in BochumZur Vorlage · 20261407 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der AfD die aktuelle Situation des E-Scooter-Betriebs in Bochum. Derzeit sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Stadtgebiet im Einsatz, die alle über gültige Sondernutzungserlaubnisse verfügen. Im Jahr 2025 verzeichnete die Polizei 77 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen 66 Personen verletzt wurden. Als Hauptursachen wurden die Nutzung verbotener Fahrbahnteile, Alkoholeinfluss sowie Fehler beim Einfahren in den Verkehr identifiziert. Die Verwaltung bearbeitete im selben Zeitraum 72 Ordnungswidrigkeitenverfahren. An Sondernutzungsgebühren wurden seit März 2025 rund 95.000 Euro erzielt, während Verwarn- und Bußgelder etwa 9.950 Euro beliefen.
Im Innenstadtbereich wurden sechs feste Abstellflächen eingerichtet. Die geltenden Sondernutzungserlaubnisse untersagen das Bereitstellen sowie das Beenden von Mietvorgängen in bestimmten Zonen, wie etwa Fußgängerzonen, Grünflächen oder auf Brücken. Ein neues E-Scooter-Konzept zur künftigen Verkehrssteuerung wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet, welches unter anderem eine Ausweitung fester Abstellflächen vorsieht. Die Verwaltung wartet zudem auf eine ausstehende gerichtliche Entscheidung in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Anbietern ab.
Laut einem Gutachten zur Nachhaltigkeitsstrategie können E-Scooter einen Nutzen für den Klimaschutz leisten, sofern sie als Ersatz für Autofahrten dienen und mit Ökostrom geladen werden. Die Verwaltung strebt an, negative Auswirkungen auf das Stadtbild und die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu minimieren, ohne das Angebot zu untersagen. Ein regelmäßiger Austausch mit den Anbietern zur Optimierung der Betriebsbedingungen findet statt.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Newroz Kurdenfest am Ümminger SeeZur Vorlage · 20261425 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Feierlichkeiten am Ümminger See reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Verkehrsbehinderungen und Parkplatzprobleme während des Newroz-Festes am 21. März 2026. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass das Zusammentreffen weder als genehmigte Veranstaltung noch als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes eingestuft wurde, da die Personen die Parkanlage im Rahmen der Freizügigkeit nutzten. Da keine organisierte Veranstaltung vorlag, gab es auch keine verantwortliche Person für die Erstellung eines Verkehrs- oder Sicherheitskonzepts.
Vom 20. bis 22. März 2026 führten das Ordnungsamt und die Polizei einen Schwerpunkteinsatz am Ümminger See durch, wobei Straßensperrungen im Rahmen des Einsatzgeschehens vorgenommen wurden. Zusätzliche Kosten für Personal oder Material seien nicht angefallen, da die eingesetzten Kräfte im regulären Dienst waren. An der neu gestalteten Anlage konnten keine Sachbeschädigungen festgestellt werden; die ordnungsbehördlichen Feststellungen beschränkten sich auf Vermüllung und eine erhöhte Beanspruchung der Wiesenflächen. Über künftige Maßnahmen oder Planungen der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Ost liegen seitens der Verwaltung keine Angaben vor.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Kosten für das Haus des Wissens und BewirtschaftungsverfügungZur Vorlage · 20261430 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG Freie Bürger-BSW zu den Kosten des Projekts „Haus des Wissens“ sowie zur Einhaltung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob die jüngsten Auftragsvergaben in Höhe von etwa 23 Millionen Euro mit der restriktiven Haushaltsführung im Einklang stehen.
Nach aktuellem Kenntnisstand belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die Fertigstellung des Gebäudes auf 152,6 Millionen Euro. In dieser Prognose sind Risikovorsorgen für bautechnische Herausforderungen enthalten, darunter bekannte Mehraufwendungen bei der Tragkonstruktion, die durch vorhandene Reserven abgedeckt werden sollen. Die genannten Vergaben betreffen vor allem Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung sowie Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten.
Hinsichtlich der Budgetvorgaben erklärte die Verwaltung, dass es sich bei der Sanierung und dem Teilneubau um eine Fortsetzungsmaßnahme gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW handelt. Da der bauliche Beginn bereits im Mai 2022 erfolgte, sind die Investitionen durch die Bewirtschaftungsverfügung vom 14. April 2026 weiterhin zu 100 Prozent freigegeben. Damit sollen Mehrkosten vermieden werden, die durch einen Baustopp oder steigende Baupreise entstehen könnten.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Abgeschlossene Absperrpfosten in KleingartenanlagenZur Vorlage · 20261467 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zur Zugänglichkeit von Kleingartenanlagen durch Absperrpfosten gestellt. Anlass war die Darstellung, dass Rettungskräfte bei einem Einsatz in Riemke durch verschlossene Pfosten behindert wurden und keine Bolzenschneider mitführten. Die Verwaltung widersprach dieser Schilderung und gab an, dass ein untersuchter Einsatz am 9. April 2026 in der Zillertalstraße nicht durch Absperrpfosten, sondern durch die Enge der Wege erschwert wurde, weshalb das Rettungsfahrzeug nicht einfahren konnte.
Hinsichtlich der Ausrüstung erklärte die Verwaltung, dass sämtliche Rettungswagen der Stadt Bochum ausnahmslos mit Bolzenschneidern ausgestattet sind und deren Vorhandensein täglich mittels Checkliste überprüft wird. Rechtlich sind Absperrvorrichtungen in Kleingartenanlagen zulässig, sofern sie durch die Feuerwehr oder den Rettungsdienst geöffnet werden können, beispielsweise mit einem Bolzenschneider. Für 80 Anlagen im Stadtgebiet liegen Feuerwehrpläne vor, wobei eine flächendeckende Überprüfung aller Anlagen auf die Aktualisierung der Einsatzunterlagen beschränkt ist. Die Verwaltung sieht aktuell keinen Bedarf für neue Konzepte oder Anpassungen der geltenden Standards.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Verlosung von HaushaltsmittelnZur Vorlage · 20261551 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20261551 wurde die Frage behandelt, ob Haushaltsmittel im Rahmen der Etatberatungen durch ein Zufallsprinzip verteilt werden können. Hintergrund ist eine Anfrage eines Ratsmitglieds aus der Fraktion Die PARTEI aus der Ratssitzung vom 7. Mai 2026. In dieser wurde vorgeschlagen, die Kämmerei mit der Organisation einer Verlosung von Haushaltsanmeldungen zu beauftragen, bis der verfügbare Finanzrahmen ausgeschöpft ist.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass eine solche Verlosung weder in der Gemeindeordnung noch in der Kommunalhaushaltsverordnung oder der Geschäftsordnung des Rates vorgesehen ist und somit nicht umsetzbar ist. Änderungen am aufgestellten Haushaltsplanentwurf können laut der zuständigen Fachabteilung nur über Anträge erfolgen, über die in den politischen Gremien im Einzelfall einzeln abgestimmt werden muss.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Baumfällungen und Kosten der Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1027 - Sportpark FeldmarkZur Vorlage · 20261674 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER/Volt zu den Baumfällungen am Walter-Lohmann-Ring im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 1027 „Sportpark Feldmark“ reagiert. Die Fällungen lösen einen forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von rund 121.711 Quadratmetern aus, der durch Ersatzaufforstungen in den Gemarkungen Beckum, Stadtlohn und Telgte umgesetzt wurde.
Die Kosten für diesen Ausgleich, einschließlich der Folgekosten für Pflege und Kontrolle, belaufen sich auf etwa 2,6 Millionen Euro. Diese Mittel sind laut Verwaltung bereits abgeflossen. Die Kosten für die Aufforstung sind in den derzeit geschätzten Gesamtkosten des Projekts Sportpark Feldmark in Höhe von 4,5 Millionen Euro enthalten. Da das Projektvolumen unter der Grenze von 5 Millionen Euro liegt, ist eine externe Projektsteuerung nicht vorgeschrieben.
In Bezug auf eine mögliche Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellte die Verwaltung klar, dass die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich nicht förderfähig sind. Ein Durchführungsbeschluss zur Errichtung des Sportparks Feldmark soll am 11. September 2026 in die politischen Gremien eingebracht werden.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Beitrag der Sanierung des Ruhrstadions zur KlimaneutralitätZur Vorlage · 20261306 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage zur 8. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 befasst sich die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt mit dem Beitrag der Sanierung des Ruhrstadions zur Klimaneutralität. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses, bis zum Jahr 2035 Klimaneutralität zu erreichen, wurden dem Oberbürgermeister verschiedene Fragen gestellt.
Die Anfrage umfasst Informationen zu konkreten Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität während der Sanierungsarbeiten am Stadion. Es wird nach der Menge an CO2-Äquivalenten gefragt, die durch die Sanierung selbst entstehen, beispielsweise in Form von „grauem CO2“. Zudem wird nach dem Einsatz und dem Umfang von recycelten Baustoffen im Rahmen des Bauprojekts gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Betriebsemissionen des Stadions. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, wie viele Tonnen CO2e das Ruhrstadion aktuell pro Jahr ausstößt und mit welcher Menge nach Abschluss der Sanierung zu rechnen ist. Abschließend wird nach der Höhe der Mittel gefragt, die konkret für die genannten Nachhaltigkeitsziele eingesetzt werden sollen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Multifunktionsbunker und Schwengelpumpen für den ErnstfallZur Vorlage · 20261434 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20261434 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zum Zivil- und Katastrophenschutz in Bochum für die Sitzung des Rates am 18. Juni 2026. Hintergrund ist der vom Bund beschlossene „Pakt für Bevölkerungsschutz“, der bis 2029 Investitionen in Höhe von zehn Milliarden Euro in die Ausstattung, Warnsysteme und Schutzstrukturen vorsieht.
Backs erkundigt sich, wie die Stadt Bochum diese Bundesmittel nutzen kann, um die vorhandene Bunkerstruktur zu verbessern, und ob hierzu bereits Planungen vorliegen. Dabei wird die Möglichkeit angefragt, in Multifunktionsbunker zu investieren, die im Ernstfall als Schutzraum dienen, aber auch im Alltag für soziale oder sportliche Zwecke – etwa als Kindertagesstätten oder Sportstätten – genutzt werden können.
Zudem befasst sich die Anfrage mit dem Zustand und der Verfügbarkeit von Schwengelpumpen in Bochum. Es wird nach der Anzahl, dem Funktionszustand sowie der Existenz eines Konzepts oder eines digitalen Katasters für diese Pumpen gefragt.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Einführung einer NahverkehrsabgabeZur Vorlage · 20261511 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt. Das Ziel ist die Untersuchung eines Instruments zur breiteren Finanzierung, Stabilisierung und zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Dabei wird auf die Möglichkeit einer Drittnutzerfinanzierung verwiesen, wie sie auch im Koalitionsvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass für weiterführende Schritte des Landes kommunale Interessensbekundungen erforderlich sind, da derzeit noch die notwendigen Rechtsgrundlagen im Kommunalabgabengesetz NRW fehlen.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Zunächst wird die Beurteilung der kurz- oder mittelfristigen Einführung einer Nahverkehrsabgabe als dritte Finanzierungssäule angesichts der aktuellen Finanzierungsprobleme im ÖPNV erbeten. Des Weiteren wird nach bestehenden Überlegungen oder Gesprächen zur Einführung eines solchen Modells, unter Einbeziehung anderer Kommunen oder kommunaler Spitzenverbände, gefragt. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, welche Modelle einer Nahverkehrsabgabe aus Sicht der Verwaltung für Bochum als denkbar angesehen werden.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4KanalbaumaßnahmenZur Vorlage · 20261549 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat beim Oberbürgermeister der Stadt Bochum eine Anfrage zu den Budgeterhöhungen bei mehreren Kanalbaumaßnahmen eingereicht. Im Fokus stehen die Projekte in der Eppendorfer Straße, Stolzestraße, Buchenstraße und Vorstadtstraße, bei denen die Kosten gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung deutlich gestiegen sind.
Die Fraktion bittet um eine Erläuterung der technischen und inhaltlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Planungsständen sowie der Gründe für die Steigerungen von den Vorlagen des Jahres 2025 zu den Vorlagen des Jahres 2026. Zudem wird gefragt, welche Kosten bei einer rein auf gesetzliche Mindestanforderungen beschränkten Umsetzung ohne zusätzliche städtische Strategien entstehen würden.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Entscheidungskompetenz der Gremien. Es wird hinterfragt, ob die Budgeterhöhungen für die genannten Maßnahmen durch die Bezirksvertretungen Mitte und Wattenscheid rechtmäßig beschlossen werden konnten oder ob aufgrund der Höhe der Abweichungen die Zuständigkeit beim Rat bzw. dessen Ausschüssen liegt. Schließlich bittet die Fraktion um Informationen darüber, wie die Verwaltung künftig realistische Planansätze für den Haushalt 2027 sicherstellen will, um zukünftige Kostenabweichungen bei Baumaßnahmen zu vermeiden.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Feuchtigkeit im Keller der FriederikaschuleZur Vorlage · 20261611 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum werden Fragen zu Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich der Friederikaschule aufgeworfen. Nachdem im November Maßnahmen zur Dämmung und Erneuerung des Fassadenputzes abgeschlossen wurden, wird berichtet, dass die Entwässerung derzeit über provisorische Ersatzfolien anstelle regulärer Fallrohre erfolgt.
Nach Regenereignissen treten laut der Anfrage Blasenbildungen an den Wänden im Kellerbereich auf, welcher unter anderem von der Offenen Ganztagesschule (OGS) genutzt wird. Es liegen Bilddokumentationen aus dem Jahr 2025 sowie aktuelle Aufnahmen vor, die diesen Zustand dokumentieren.
Die Anfrage bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die beschriebenen Feuchtigkeitserscheinungen bekannt sind und welche Maßnahmen zur Untersuchung und Beseitigung der Ursachen bereits unternommen wurden. Zudem wird nach den beauftragten Unternehmen sowie deren Auftragstätigkeiten gefragt. Des Weiteren sollen Erkenntnisse über die Ursachen der Wasserschäden sowie Informationen darüber bereitgestellt werden, ob eine Gesundheitsgefährdung für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte ausgeschlossen werden kann. Abschließend wird nach der Planung weiterer Maßnahmen gefragt.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer SchulenZur Vorlage · 20261612 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Radverkehrskonzepts sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum liegt eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Umsetzungsstand von Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Schulen vor. Die entsprechenden Beschlüsse aus dem Jahr 2023 sehen Verbesserungen bei Kapazität, Komfort und Diebstahlschutz vor, wobei bis zum Jahr 2035 sichere und möglichst überdachte Parkmöglichkeiten an allen Bochumer Schulen erreicht werden sollen.
Die Anfrage thematisiert verschiedene Aspekte der Umsetzung seit Mai 2023. Es wird nach konkreten Projekten an einzelnen Schulen, dem aktuellen Planungsstand sowie den Zeitplänen für künftige Erweiterungen gefragt. Zudem wird die Durchführung und das Ergebnis jährlicher Kapazitätsanalysen angefragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der zunehmenden Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und Schüler. Hierbei wird nach der Berücksichtigung von Stellflächen für E-Scooter bei der Planung neuer oder modernisierter Anlagen sowie nach der Absicht gefragt, künftig kombinierte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter bereitzustellen. Abschließend werden Informationen zum finanziellen Aufwand angefordert, insbesondere zur Bereitstellung, Verwendung und Planung von Mitteln für Fahrradabstellanlagen an Schulen seit dem Jahr 2023.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Baumfällungen und Kosten der Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1027 - Sportpark FeldmarkZur Vorlage · 20261621 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark gestellt. Gegenstand der Anfrage sind Baumfällungen am Walter-Lohmann-Ring, die vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen führen zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf für eine Fläche von etwa 121.711 Quadratmetern. Die Kosten für diesen Ausgleich sowie für die notwendige Pflege und Kontrolle belaufen sich laut Verwaltung auf rund 2,6 Millionen Euro, wobei dieser Betrag bereits abgeflossen sei.
Die Ratsgruppe bittet um Informationen darüber, ob diese Aufforstungskosten in den aktuell mit 4,5 Millionen Euro geplanten Gesamtkosten für das Projekt Sportpark Feldmark enthalten sind. Des Weiteren wird nach der Einhaltung der Verfahren zur Projektsteuerung und zum Controlling bei kommunalen Investitionsvorhaben gefragt. Die Anfrage thematisiert zudem die Frage, ob die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ förderfähig sind oder als Eigenanteil der Stadt zu finanzieren sind. Abschließend werden Fragen zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Kosten durch die Verwaltung sowie zur genauen Lage der Ausgleichsmaßnahmen gestellt.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Parkplätze ohne Ladesäule für Elektrofahrzeuge - NachfrageZur Vorlage · 20261643 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung zum Thema Parkplätze ohne Ladesäulen für Elektrofahrzeuge bezieht. In der Vorlage mit der Nummer 20261643 werden Fragen zu den Kosten im Zusammenhang mit 26 Parkflächen aufgeworfen.
Der Ratsherr und Vorsitzende der AfD-Fraktion, Ulrich Fuchs, bittet um Auskunft darüber, wie hoch die Kosten für die Planung und die entsprechende Auszeichnung dieser 26 Parkplätze waren, bei denen aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine Ladesäulen errichtet werden konnten. Zudem wird nach den anfallenden Kosten für den Rückbau dieser Parkplätze gefragt.
Die schriftliche Beantwortung der Fragen wird im Rat sowie im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur angestrebt.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Schutz kommunaler PV- und Solaranlagen vor Ausspähung und CyberangriffenZur Vorlage · 20261649 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Schutz kommunaler Photovoltaik- und Solaranlagen vor Cyberangriffen sowie Ausspähungsversuchen befasst. Hintergrund der Anfrage ist die zunehmende Digitalisierung der Energieinfrastruktur, wodurch durch digitale Schnittstellen, Monitoring-Systeme und Cloud-Anbindungen neue Angriffsflächen für IT-Sicherheitsrisiken entstehen könnten.
Mit der Anfrage werden verschiedene Aspekte der IT-Sicherheit kommunaler Anlagen auf städtischen Gebäuden und bei Beteiligungen abgefragt. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche dieser Anlagen über digitale Steuerungs- oder Fernwartungszugänge verfügen und welche Sicherheitsstandards dabei gelten. Zudem wird gefragt, ob bereits Prüfungen durchgeführt wurden, ob solche Anlagen als Einfallstore für Angriffe auf die städtische IT-Infrastruktur dienen könnten.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob Hinweise auf unbefugte Zugriffe oder verdächtige Netzwerkaktivitäten im Zusammenhang mit diesen Anlagen vorliegen und welche Schutzmaßnahmen die Stadt bereits ergreift. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen bei der Planung und Beschaffung sowie zur Existenz eines stadtweiten Sicherheitskonzepts für dezentrale Energieerzeugungsanlagen. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob angesichts der aktuellen Bedrohungslage zusätzlicher Handlungsbedarf beim Schutz vor staatlich gesteuerten Cyberaktivitäten besteht.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027Zur Vorlage · 20261669 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit dem Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen für den Zeitraum 2026/2027 sowie mit individuellen Unterstützungsmaßnahmen befasst.
Hinsichtlich des Inklusionsprojekts werden Informationen zum Ausschreibungsverfahren erfragt. Die Anfrage thematisiert die mehrfachen Verlängerungen der Bindefrist im Frühjahr 2026 und bittet um die Angabe der Gründe für die Verzögerung der Vergabe. Zudem werden Details zu den Vergabekriterien, deren Gewichtung sowie zur Anzahl und Herkunft der teilnehmenden Träger gefordert. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft darüber, welche Anbieter den Zuschlag erhalten haben, wer für die Erstellung der Ausschreibungstexte verantwortlich ist und wie die Inklusionspauschale des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird. Auch das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs an schulischen Betreuungsmaßnahmen wird hinterfragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf Unterstützungsmaßnahmen gemäß SGB VIII sowie SGB IX/XII. Die Fraktion bittet um Daten zur Anzahl der im Jahr 2025 unterstützten Personen und zu den finanziellen Aufwendungen der Stadt. Des Weiteren werden Fragen zu den notwendigen Qualifikationen der Träger sowie zu etwaigen Überlegungen der Verwaltung im Kontext einer möglichen Reform des SGB VIII gestellt, insbesondere in Bezug auf die Einbindung der Leistungsträger in künftige Prozesse.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Kosten für GetränkeZur Vorlage · 20261670 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags zur Bereitstellung von Wasserspendern an Schulen, mit Priorisierung von Ganztagsschulen, durch den Ausschuss für Schule und Bildung in dessen Sitzung am 21. Mai. Als wesentlicher Grund für diese Entscheidung wurden im Vorlagentext Kostengründe angeführt.
In der Anfrage thematisiert die Fraktion die Versorgung mit Getränken bei politischen Gremiensitzungen. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie hoch die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Getränken bei Ratssitzungen, Bezirksvertretungssitzungen, Ausschüssen, Beiräten und weiteren Gremien sind, wobei eine möglichst getrennte Auflistung der Beträge angefordert wird. Darüber hinaus fordert die Fraktion Informationen darüber an, wie hoch die jährlichen Gesamtkosten der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken im Allgemeinen ausfallen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12SparpotentialZur Vorlage · 20261671 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Haushaltsplanung ab dem Jahr 202läufig bezieht. Hintergrund sind Vorschläge der Fraktionen SPD und Grüne, die Sachkostenzuschüsse für Fraktionen und Gruppen im Rat sowie in den Bezirken ab 2027 dauerhaft um 15 Prozent zu kürzen. Zudem ist vorgesehen, die Zuschüsse für IT-Endgeräte an Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder einzustellen.
Im Rahmen der Anfrage wird nach dem Einsparpotenzial gefragt, das entstehen könnte, wenn auf die Durchführung von Vorbereitungssitzungen für Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse verzichtet würde. Hierzu wird eine Aufschlüsselung der Ausgaben für diese Sitzungen nach Fraktionen, Gruppen sowie Gremien für die Jahre 2024 und 2025 gefordert. Des Weiteren bittet die Ratsgruppe um eine Schätzung der jährlichen Kosten für den postalischen Versand von Sitzungsunterlagen. Diese Berechnung soll auf der Annahme basieren, dass sich infolge des Wegfalls der IT-Zuschüsse etwa 25 Prozent der Mitglieder aus dem Ratsinformationsmanagementsystem abmelden würden.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Eckwerte zum Haushalt 2027Zur Vorlage · 20261673 · Anfrage
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Die Fraktion FDP-UWG hat im Rahmen einer Anfrage zum Haushalt 2027 verschiedene Themenbereiche zur Beantwortung durch die Verwaltung vorgelegt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Infrastruktur, wobei nach dem aktuellen Stand, den Kosten und dem Zeitplan für eine zusätzliche Grundschule in Wattenscheid sowie nach dem Sanierungsbedarf von Gehwegen gefragt wird.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Anfrage betrifft die städtische Finanzpolitik. Die Fraktion bittet um Informationen zur Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2022 bis 2026 und um Berechnungen zu den finanziellen Folgen einer Senkung des Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesatzes. Dabei sollen auch mögliche Kompensationsmöglichkeiten für Einnahmeausfälle sowie die Kosten und Erträge von Bagatellsteuern untersucht werden.
Zudem werden Fragen zur Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Bezirksvertretungen und zur Einführung eines Bürgerhaushalts gestellt. Die Anfrage umfasst ferner Aspekte der öffentlichen Ordnung, wie die personelle Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Mülldetektive sowie Regelungen zum Entzug von Fördermitteln bei Diskriminierung in kulturellen Einrichtungen. Abschließend wird nach Einsparpotentialen durch die Ausweitung hybrider Arbeitsmodelle und die Reduzierung von Büroflächen gefragt.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Energy Sharing - Strom aus kommunalen PV-Anlagen mit Bürger*innen und kleine Unternehmen teilenZur Vorlage · 20261677 · Anfrage
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Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema „Energy Sharing“ eingereicht. Ziel ist die Untersuchung der Möglichkeit, Strom aus kommunalen Photovoltaik-Anlagen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie kleinen Unternehmen zu teilen. Seit Juni 2026 erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien über das allgemeine Versorgungsnetz, sofern eine zentrale Internetplattform für den Netzzugang vorhanden ist und Smart Meter eine viertelstündliche Messung ermöglichen.
In diesem Modell könnten die Stadtwerke Bochum als Dienstleister für die Abnahme, Bilanzierung und Stromlieferung auftreten, wobei eine Rolle als Anlagenbetreiber ausgeschlossen ist. Die Anfrage bittet die Verwaltung und die Stadtwerke um eine Bewertung der Möglichkeiten sowie der potenziellen Vorteile für die lokale Bevölkerung und kleine Unternehmen. Zudem wird gefragt, ob Erfahrungen aus einem Testprojekt der Gemeinde Bakum genutzt werden sollen, um Best Practices zu übernehmen. Ein weiterer Fokus liegt auf den notwendigen Voraussetzungen in Bochum, insbesondere dem Fortschritt des Smart-Meter-Rollouts, sowie auf möglichen Marketing- und Vertriebsformen zur Umsetzung eines solchen Energy-Sharing-Modells.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Einsatz von KI im städtischen MailverkehrZur Vorlage · 20261686 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im städtischen E-Mail-Verkehr befasst. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, welche KI-gestützten Anwendungen derzeit in der Stadtverwaltung genutzt werden und inwieweit diese Systeme Inhalte von E-Mails, Dokumenten oder Kalendern analysieren. Dabei wird nach der Bereitstellung durch die Verwaltung oder externe Anbieter sowie nach dem möglichen Datentransfer in Länder außerhalb der Europäischen Union gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Auswirkungen auf die politische Kommunikation. Die Fraktion möchte wissen, ob KI-Funktionen zur automatisierten Auswertung von E-Mails genutzt werden, welche Schutzmaßnahmen für die digitale Kommunikation von Ratsmitgliedern und Fraktionen gelten und ob Funktionen individuell deaktiviert werden können. Zudem wird nach einer technischen oder organisatorischen Unterscheidung zwischen allgemeiner Verwaltungskommunikation und politischer Kommunikation gefragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den rechtlichen Grundlagen, einschließlich der Einbindung des Datenschutzbeauftragten sowie des Personalrats und der Einhaltung des EU AI Act. Abschließend werden Informationen zum Einsatz von Daten für das Training von KI-Modellen, zur Übermittlung an externe Dienstleister sowie zu bestehenden Leitlinien oder Schulungen für Beschäftigte der Verwaltung erbeten.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16SchwarzarbeitZur Vorlage · 20261687 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Schwarzarbeit eingereicht. Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen Ratsbeschluss vom Juni 2019, durch den die Bekämpfung von Schwarzarbeit in die Bochum-Strategie aufgenommen wurde. Laut der Anfrage hat die Verwaltung diesen Beschluss nicht als Kernaktivität umgesetzt und den Strategiebeirat nicht darüber informiert, dass präventive Maßnahmen seitens der Stadt nicht möglich seien.
Die Anfrage fordert detaillierte Informationen zur Tätigkeit des Ordnungsamtes für die Jahre 2024, 2025 und bis Mai 2026 an. Erfragt werden unter anderem die Anzahl der Kontrollen, die Höhe der eingenommenen Bußgelder sowie die damit verbundenen Personalkosten. Zudem möchte die Fraktion wissen, welche Gewerke oder Branchen im Fokus der Überprüfungen standen und wie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, etwa dem Zoll, gestaltet ist. Des Weiteren werden Informationen zu den Kriterien für Kontrollen, zur rechtlichen Grundlage der Maßnahmen sowie zum Umgang mit Hinweisen aus der Bevölkerung verlangt. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft über die aktuelle personelle Ausstattung des Ordnungsamtes und die Planung der Stellenanteile für das Haushaltsjahr 2027.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Hausmeister im RathausZur Vorlage · 20261688 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, in der die Frage nach der personellen Ausstattung für die Reinigung und Ordnung im Rathaus sowie im öffentlichen Raum thematisiert wird. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob das Rathaus über einen Hausmeister verfügt und ob die Stadt über einen kommunalen Ordnungsdienst unterhält.
Die Anfrage bezieht sich auf Bildmaterial des Durchgangs zwischen dem Willy-Brandt-Platz und dem Gustav-Heinemannplatz aus der Zeit vom 15. bis zum 18. Juni 2026. Dabei wird insbesondere auf die Situation im Ausgangsbereich des Rathauses am 15. Juni 2026 verwiesen, wie es die vorliegenden Aufnahmen dokumentieren.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Zusammenarbeit der Stadt Bochum mit dem anscheinend linksextremistischen Verein "Quartiershalle in der KoFabrik e.V."Zur Vorlage · 20261689 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die die Zusammenarbeit der Stadt mit dem Verein „Quartiershalle in der KoFabrik eV.“ zum Gegenstand hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine von ihr angezeigte Plakatierungsaktion des Vereins, welche laut der Vorlage dazu aufrief, den Bundesparteitag der AfD zu verhindern.
Die Anfrage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die Art und den Umfang der Kooperation zwischen der Stadt, ihren Tochterunternehmen wie den Stadtwerken Bochum und dem Verein zu erläutern. Dabei werden Fragen zur Einhaltung des staatlichen Neutralitätsgebotes sowie zum „Bochumer Versprechen“ gegen politischen Extremismus gestellt. Die Fraktion erkundigt sich zudem nach der Zulässigkeit städtischer Förderung, wenn in den Räumlichkeiten des Vereins Veranstaltungen politischer Gruppierungen wie der Partei „Die Linke“ oder des DKP stattfinden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Überprüfung von Verträgen mit der „Montag Stiftung Urbane Räume“. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Grundstücks an der Stühmeyerstraße gemäß den Vereinbarungen sichergestellt wird und wie die Kontrolle der Überschussverwendung erfolgt. Zudem werden Informationen über mögliche Zahlungsflüsse zwischen der Stadt und dem Verein angefordert.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.19Selektive Durchsetzung von Verkehrsregeln? – Gleichheit vor dem Gesetz auch gegenüber Rocker- und Clanmilieus durchsetzenZur Vorlage · 20261690 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, in der die Gleichheit der Durchsetzung von Verkehrsregeln thematisiert wird. Die Fraktion bezieht sich auf Berichte über regelmäßige Zusammenkünfte von Motorradfahrern im Bereich Brückstraße und Große Beckstraße. Dort seien Lärmbelästigung, das Blockieren von Gehwegen sowie Verstöße wie Fahren ohne Helm oder Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur ordnungsrechtlichen Praxis. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, welche Erkenntnisse die Stadt zu den genannten Auffälligkeiten seit dem 1. April 2026 vorliegen und welche Maßnahmen, wie etwa Bußgelder oder Abschleppvorgänge, durchgeführt wurden. Zudem wird nach den Dienstanweisungen für das Ordnungsamt bei Kontrollen gefragt, wenn Hinweise auf einschüchterndes Gruppenauftreten oder Milieubezüge bestehen. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie viele Bürgerhinweise zu Verstößen durch entsprechende Milieus seit dem 1. Januar 2024 eingegangen sind und welchen Maßnahmenplan die Stadt verfolgt, um eine einheitliche Durchsetzung der Vorschriften unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit sicherzustellen.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.20Getränke in den SitzungsräumenZur Vorlage · 20261692 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage vom 18. Juni 2026 erkundigt sich ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat beim Oberbürgermeister über die aktuelle Getränkeversorgung in den Sitzungsräumen des Rates. Der Anlass für die Anfrage ist die Beobachtung, dass in den betreffenden Räumlichkeiten seit einiger Zeit nur noch Wasser und Apfelschorle bereitgestellt werden.
Das Ratsmitglied nimmt Bezug auf Informationen aus sozialen Medien, wonach diese Reduzierung der Auswahl mit Einsparvorschlägen der Dezernate zur Erzielung eines globalen Minderaufwands verknüpft sein könnte. Die Anfrage zielt darauf ab, die Hintergründe dieser Veränderung zu klären. Konkret wird um Auskunft darüber gebeten, wer den Vorschlag zur Beschränkung der Getränkeauswahl in den Sitzungsräumen eingebracht hat.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.21Zahlungssystem WeroZur Vorlage · 20261691 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Nutzung von Zahlungssystemen in der Stadtverwaltung befasst. Im Fokus stehen dabei Fragen zur Einführung des europäischen Zahlungssystems Wero sowie zum künftigen Einsatz von PayPal.
Mit der Anfrage wird zunächst nach dem geplanten Zeitpunkt gefragt, ab wann die Verwaltung die Nutzung von Wero für sämtliche Transaktionen der Stadtverwaltung anbieten möchte. Zudem wird um Auskunft über den aktuellen Fortschritt bei der Einführung dieses Systems gebeten. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die Reduzierung der Abhängigkeit von US-amerikanischen Dienstleistern. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gefragt, ob eine Verringerung der Verfügbarkeit von PayPal als Zahlungsmittel beabsichtigt ist und falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt dies realisiert werden soll.
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- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.22Transparenz der Kosten des Containerdorfs Kemnader Straße / Bochum-StiepelZur Vorlage · 20261693 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, in der die Transparenz der Kosten für das geplante Containerdorf an der Kemnader Straße in Bochum-Stiepel thematisiert wird. Hintergrund ist eine Informationsveranstaltung vom 26. März 2026 zur Unterbringung von bis zu 120 Personen. Laut der Anfrage wurden auf die Nachfrage eines Bürgers nach den konkreten Gesamt- und Betriebskosten keine Auskünfte erteilt, da dies zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht als Thema deklariert wurde.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterung, aus welchen Gründen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung keine Angaben zu den Kosten gemacht wurden und wie die Verpflichtung zur Transparenz bei Projekten dieser Größenordnung bewertet wird. Zudem wird gefragt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form eine Information über die vollständigen Investitions-, Betriebs- und Folgekosten vorgesehen ist. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung künftig eine sachgerechte und vollständige Beantwortung von Bürgeranfragen zu öffentlichen Maßnahmen sicherstellen will. Die Anfrage begründet das Ersuchen mit dem Interesse an der Offenlegung der Finanzierung bei öffentlich finanzierten Unterkünften sowie dem Grundsatz der Öffentlichkeit kommunalen Handelns.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Gründung der Infrastrukturgesellschaft Münsterland GmbH & Co. KGErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (FDP-UWG:WAT)
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.2GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:13(AfD)dafür:68(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,StG/V, Backs,OB)
- 5.3GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Unna Wasser & Mehr GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:13(AfD)dafür:68(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,StG/V, Backs,OB)
- 5.4Bestellung zur 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen DienstenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Bebauungsplan 1010 – Hattinger Straße / Hinter der Kiste – hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- 8.1Ablehnung einer Eingabe nach § 24 GO NW eines Bürgers zum Bebauungsplan Wilhelm-Leithe-Weg-SüdErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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