Bebauungsplan statt Baugenehmigung
20261010 · Antwort der Verwaltung · 18.06.2026 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Bauanträgen in den Jahren 2023 bis 2025 geantwortet. Laut dem Bauordnungsamt werden alle eingegangenen Bauanträge geprüft, wobei eine Ablehnung der Genehmigung nur bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, etwa bei Verletzungen von Nachbarrechten oder planungsrechtlichen Vorgaben, erfolgt. Die Anzahl der nicht erteilten Genehmigungen belief sich 2023 auf 16, 2024 auf 33 und 2025 auf 30 Fälle. Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum zwischen 102 und 154 Bauanträge aufgrund von Unvollständigkeit oder Mängeln zurückgenommen.
Bezüglich der Bearbeitungszeiten gab die Behörde an, dass die meisten Verfahren mehr als drei Monate dauern. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen zur Prüfung der Vollständigkeit sowie das Einholen notwendiger Stellungnahmen anderer Stellen. Zur Frage des Siedlungsbildes erklärte die Verwaltung, dass Baugenehmigungen unter Einhaltung der örtlichen Eigenart erteilt werden und das Ortsbild nicht beeinträchtigen dürfen. Für Fälle von nachträglichen Legalisierungen, bei denen Baugenehmigungen erst nach Baubeginn erteilt wurden, liegen laut der Antwort keine statistischen Auswertungen vor.
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