Neufassung Geschäftsordnung Beirat "Gleichstellung und Vielfalt" - Änderungsantrag der Gruppen "UWG Freie Bürger-BSW" und "Stadtgestalter/Volt" -
20261638 · Änderungsantrag · 18.06.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW und STADTGESTALTER/Volt beantragen, das Vorschlagsrecht für die Mitgliedschaft im Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ auf Ratsgruppen auszuweiten. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.
Inhalt des Änderungsantrags
Die beiden Fraktionen beantragen eine Ergänzung des Beschlusstextes zur Neufassung der Geschäftsordnung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“. Konkret soll § 1 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung neu gefasst werden.
Die vorgeschlagene neue Formulierung lautet: „Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen vom Rat gewählt.“
Gegenüber der bisherigen Fassung wird der Begriff „Gruppen“ ergänzt. Damit würden künftig nicht nur Fraktionen, sondern auch Ratsgruppen das Recht erhalten, Mitglieder für den Beirat vorzuschlagen.
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Antragsteller und Verfahren
Der Antrag wurde gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Rates eingereicht und ist als Änderungsantrag zu TOP 1.1 der 7. Ratssitzung vorgesehen. Unterzeichnet haben:
Tim Pohlmann und Sven Ratajczak (UWG:Freie Bürger-BSW)
Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger (STADTGESTALTER/Volt)
Eine schriftliche Begründung ist dem Antrag nicht beigefügt; die Antragsteller haben angekündigt, die Begründung mündlich in der Sitzung vorzutragen.
Unterlagen