Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Schule und Bildung - Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne -
20261470 · Antrag · 18.06.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Drei Fraktionen beantragen gemeinsam die Berufung von sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ausschuss für Schule und Bildung. Neben allgemeinen sachkundigen Bürgern sollen auch Vertreter der Kirchen und Schulen beratend mitwirken.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
SPD, CDU und Grüne haben einen gemeinsamen Antrag zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eingereicht. Sie beantragen die Berufung von insgesamt sechs Personen in beratender Funktion für den Ausschuss für Schule und Bildung.
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Verschiedene Vertretungsformen vorgesehen
Die vorgeschlagenen Mitglieder gliedern sich in drei Kategorien:
- Zwei sachkundige Einwohnerinnen gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW
- Zwei Vertreter der Kirchen gemäß § 85 (2) Satz 2 Schulgesetz NRW – je eine Vertreterin der katholischen und evangelischen Kirche
- Zwei Vertreter der Schulen gemäß § 85 (2) Satz 3 Schulgesetz NRW
Rechtliche Grundlagen
Die Berufung erfolgt auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen. Während die allgemeinen sachkundigen Einwohner nach der Gemeindeordnung NRW berufen werden, regelt das Schulgesetz NRW die Mitwirkung von Kirchen- und Schulvertretern in kommunalen Bildungsausschüssen.
Die Antragsteller sind Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Vicki Marschall und Sebastian Pewny für die Grünen-Fraktion.
Unterlagen