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Soziale Konsequenzen der neuen Grundsicherung

20261240 · Antwort der Verwaltung · 18.06.2026 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Soziale Konsequenzen der neuen Grundsicherung · 07.05.2026
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 07.05.2026 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |

Die Stadt bereitet sich auf die ab Juli geltende verschärfte Grundsicherung vor, plant aber keine zusätzlichen Maßnahmen gegen mögliche soziale Folgen. Die Linke hatte nach den Auswirkungen der Gesetzesänderung gefragt.

Schulungen für Jobcenter-Personal

Die Verwaltung bereitet sich durch Schulungen des Jobcenter-Personals auf die neue Grundsicherung vor, die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Sämtliche Mitarbeitende in den operativen Bereichen werden über die Rechtsänderungen informiert, wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilte.

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Keine zusätzlichen Beratungsangebote geplant

Einen Austausch mit Wohlfahrtsverbänden speziell zu den Gesetzesänderungen hat nicht stattgefunden und ist auch nicht geplant. Die Verwaltung verweist darauf, dass bereits ein regelmäßiger Austausch mit sozialen Organisationen besteht, beispielsweise im „Runden Tisch Energiearmut“.

Eine zusätzliche kostenlose städtische Sozialberatung wird nicht geprüft. Die Verwaltung begründet dies damit, dass bereits Beratungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch bestehen und eine umfassende Beratungsstruktur bei Behörden, Vereinen und Trägern existiere.

Gesetzliche Verschärfungen

Das neue Gesetz sieht vor, dass Geldleistungen bereits beim zweiten Versäumnis eines Jobcenter-Termins um 30 Prozent gemindert werden können. Bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch die Ablehnung von Förderkursen führt zu einer 30-prozentigen Kürzung für drei Monate.

Schutzmaßnahmen im Gesetz

Die Verwaltung hebt hervor, dass das Gesetz verschiedene Schutzmaßnahmen vorsieht:

  • Persönliche Anhörungen bei psychischen Erkrankungen oder anderen Anhaltspunkten
  • Schutz der Unterkunfts- und Heizungskosten vor Kürzungen
  • Weiterzahlung von einem Euro bei vollständiger Kürzung, um den Krankenversicherungsschutz zu erhalten
  • Bei Mehrpersonen-Haushalten werden die Unterkunftskosten auf andere Mitglieder aufgeteilt

Bestehende Präventionsmaßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung verweist auf das bestehende Wohnungsnotfallhilfekonzept mit präventivem Fokus. Der Fachbereich wird über anstehende Räumungen informiert und kontaktiert betroffene Haushalte proaktiv. Das Beratungsangebot der Wohnungsnotfallhilfen steht mit offenen Sprechzeiten zur Verfügung.

Georg Sondermann, Geschäftsführer des Jobcenters, wird in der Anfrage zitiert, dass er in den verschärften Sanktionen „echte Möglichkeiten und Chancen“ sieht und von „sozialer Fairness“ spricht.

Unterlagen

Beratungen

Rat (7. Sitzung)
18.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt