Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 Ordnungsangelegenheiten im Budget des Ordnungsamts - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -
20261622 · Änderungsantrag · 18.06.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine dauerhaft gesicherte und vertraglich geregelte Finanzierung des Tierheims des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. abzielt.
Hintergrund: Wiederholt überplanmäßige Mittel erforderlich
Anlass des Änderungsantrags ist ein Tagesordnungspunkt zur überplanmäßigen Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 (Ordnungsangelegenheiten). Bereits im Jahr 2025 hatte der Rat überplanmäßige Mittel für das Tierheim bewilligt. Im laufenden Jahr werden nach Angaben der Fraktion rund doppelt so viele Mittel benötigt, wie die vertragliche Grundfinanzierung von 541.000 Euro sowie die zusätzlich eingestellten 100.000 Euro zusammen ergeben. Die bisherigen Zusatzmittel wurden dabei „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ gewährt.
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Drei Forderungen im Änderungsantrag
Die Fraktion Stadtgestalter/Volt beantragt, den Beschlusstext um folgende Punkte zu ergänzen:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, den bestehenden Vertrag mit dem Tierschutzverein so anzupassen, dass dem Tierheim eine sichere, verlässliche und auskömmliche Finanzierung zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe bei der Unterbringung von Fundtieren zukommt.
Es soll geprüft werden, dem Tierschutzverein vertraglich eine automatisierte Anpassung der Zuschüsse in Abhängigkeit von einschlägigen Inflationsraten sowie der Anzahl aufgenommener Fundtiere zuzusichern. Das Prüfergebnis soll dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
Die entsprechenden konsumtiven Mittel sollen ab dem Haushalt 2027 ff. in die Produktgruppe 1210 eingestellt werden.
Begründung: Kommunale Pflichtaufgabe braucht verlässliche Grundlage
In der Begründung des Antrags hebt die Fraktion hervor, dass der Tierschutzverein als Betreiber des Tierheims eine kommunale Pflichtaufgabe erfülle. Die bisherige Vertragskonstruktion reiche dauerhaft nicht mehr aus, um den Betrieb zu sichern. Es sei absehbar, dass auch 2027 erneut überplanmäßige Mittel beantragt werden müssten. Die Finanzierung des Tierheims solle daher in die Form eines aktualisierten, verlässlichen Vertrags überführt werden.
Unterzeichnet ist der Antrag von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger.
Unterlagen