Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027
20261669 · Anfrage · 18.06.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zur Ausschreibung und Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen sowie zu schulischen Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII eingereicht.
Verzögerte Vergabe wirft Fragen auf
Das Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit einer Bindefrist zum 6. Mai ausgeschrieben. Im weiteren Verlauf wurde die Bindefrist zunächst am 4. Mai bis zum 27. Mai und am 21. Mai ein weiteres Mal bis zum 17. Juni 2026 verlängert. Die Vergabe erfolgte schließlich am 29. Mai 2026. Die Fraktion fragt nun nach den Ursachen dieser Verzögerungen sowie nach den Details des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Fragen zur Ausschreibung und Vergabe (Teil A)
Die Anfrage umfasst zu diesem Komplex folgende Punkte:
- Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt?
- Welche Kriterien wurden für die Vergabe in der Ausschreibung formuliert und wie wurden sie gewichtet?
- Wie viele Träger haben sich insgesamt beworben, und wie viele davon stammen aus Bochum?
- Welche Träger haben den Zuschlag erhalten und aus welchem Grund?
- Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich, und wer trifft die Auswahlentscheidung?
- Wie hoch ist die Inklusionspauschale (InKiFöG), die das Land NRW der Stadt zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe werden diese Mittel pro Schuljahr abgerufen?
- Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
- Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt?
Fragen zu Individualmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII (Teil B)
Im zweiten Teil der Anfrage richtet sich die Fraktion an die zuständigen Stellen für Unterstützungsmaßnahmen bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) sowie bei körperlicher, geistiger und drohender Mehrfachbehinderung (SGB IX/XII):
- Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen nach § 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII?
- Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung auf Grundlage dieser Gesetze?
- Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger Individualmaßnahmen umzusetzen?
- Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt für diese beiden Rechtskreise – möglichst getrennt ausgewiesen?
- Gibt es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen zur Umsetzung einer möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungshilfe, und ist eine frühzeitige Einbindung der Träger in den Diskussionsprozess geplant?
Weiterleitung an mehrere Ausschüsse erbeten
Die Fraktion bittet darum, die Anfrage an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten und die Antworten dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Unterzeichnet ist die Anfrage von Wiebke Köllner.
Unterlagen