Verbot von E-Scootern in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der AfD die aktuelle Situation des E-Scooter-Betriebs in Bochum. Derzeit sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Stadtgebiet im Einsatz, die alle über gültige Sondernutzungserlaubnisse verfügen. Im Jahr 2025 verzeichnete die Polizei 77 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen 66 Personen verletzt wurden. Als Hauptursachen wurden die Nutzung verbotener Fahrbahnteile, Alkoholeinfluss sowie Fehler beim Einfahren in den Verkehr identifiziert. Die Verwaltung bearbeitete im selben Zeitraum 72 Ordnungswidrigkeitenverfahren. An Sondernutzungsgebühren wurden seit März 2025 rund 95.000 Euro erzielt, während Verwarn- und Bußgelder etwa 9.950 Euro beliefen.
Im Innenstadtbereich wurden sechs feste Abstellflächen eingerichtet. Die geltenden Sondernutzungserlaubnisse untersagen das Bereitstellen sowie das Beenden von Mietvorgängen in bestimmten Zonen, wie etwa Fußgängerzonen, Grünflächen oder auf Brücken. Ein neues E-Scooter-Konzept zur künftigen Verkehrssteuerung wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet, welches unter anderem eine Ausweitung fester Abstellflächen vorsieht. Die Verwaltung wartet zudem auf eine ausstehende gerichtliche Entscheidung in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Anbietern ab.
Laut einem Gutachten zur Nachhaltigkeitsstrategie können E-Scooter einen Nutzen für den Klimaschutz leisten, sofern sie als Ersatz für Autofahrten dienen und mit Ökostrom geladen werden. Die Verwaltung strebt an, negative Auswirkungen auf das Stadtbild und die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu minimieren, ohne das Angebot zu untersagen. Ein regelmäßiger Austausch mit den Anbietern zur Optimierung der Betriebsbedingungen findet statt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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