Verbot von E-Scootern in Bochum
20261407 · Antwort der Verwaltung · 18.06.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Betrieb von E-Scootern im Stadtgebiet reagiert. Aktuell sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Einsatz, wobei alle Anbieter über eine gültige Sondernutzungserlaubnis verfügen.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit berichtet die Verwaltung unter Verweis auf polizeiliche Daten, dass sich im Jahr 2025 bislang 77 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen ereignet haben, bei denen 66 Personen verletzt wurden. Als häufige Unfallursachen wurden die Nutzung von Gehwegen oder Radwegen, Alkoholeinfluss sowie Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr identifiziert. Die Stadt bearbeitete im selben Zeitraum 72 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit E-Scootern.
Zur Regulierung des Abstellens von Fahrzeugen wurden im Innenstadtbereich sechs feste Abstellflächen eingerichtet. Zudem ist das Bereitstellen sowie der Beginn und das Ende von Mietvorgängen in verschiedenen Bereichen, wie etwa in Fußgängerzonen, Grünflächen oder Spielplätzen, untersagt. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einem neuen E-Scooter-Konzept. Bei Beschwerden über falsch abgestellte Fahrzeuge kontaktiert die Stadt die jeweiligen Anbieter, um eine Räumung zu veranlassen. Seit März 2025 wurden Sondernutzungsgebühren in Höhe von rund 95.000 Euro sowie Verwarn- und Bußgelder von etwa 9.950 Euro erhoben.
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