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Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen

20261612 · Anfrage · 18.06.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |

Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW fragt in einer Anfrage zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 nach dem aktuellen Umsetzungsstand der im Radverkehrskonzept und in der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Schulen – und thematisiert erstmals auch den wachsenden Bedarf an Stellflächen für E-Scooter.

Hintergrund: Zwei Ratsbeschlüsse als Grundlage

Mit dem Radverkehrskonzept (Beschluss vom 4. Mai 2023) und der Nachhaltigkeitsstrategie (Beschluss vom 14. Dezember 2023) hat der Rat die Verwaltung mit der Verbesserung von Fahrradabstellmöglichkeiten an Schulen beauftragt. Das Radverkehrskonzept stellt fest, dass bestehende Anlagen an vielen Schulen hinsichtlich Kapazität, Komfort und Diebstahlschutz verbesserungsbedürftig sind. Als realistischen Zielwert nennt das Konzept einen künftigen Bedarf von bis zu 50 Prozent der Schülerschaft. Die Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, bis 2035 an allen Schulen angemessene, möglichst überdachte und abschließbare Fahrradparkanlagen zu errichten.

Gruppenprecher Tim Pohlmann verweist in der Anfrage zudem darauf, dass zunehmend auch Schülerinnen und Schüler mit E-Scootern zur Schule kommen und auch für diese Fahrzeuge geordnete und sichere Abstellmöglichkeiten benötigt werden.

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Neun Fragen an die Verwaltung

Die Anfrage umfasst insgesamt neun Fragen:

  • Welche Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Schulen wurden seit dem Beschluss des Radverkehrskonzepts umgesetzt?

  • An welchen Schulen wurden seit Mai 2023 neue Anlagen geschaffen oder bestehende erweitert beziehungsweise modernisiert?

  • Für welche Schulen liegen konkrete Planungen vor, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

  • Wurden die im Radverkehrskonzept empfohlenen jährlichen Kapazitätsanalysen durchgeführt – und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

  • Wie bewertet die Verwaltung die zunehmende Nutzung von E-Scootern durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg?

  • Werden bei der Planung neuer oder der Modernisierung bestehender Anlagen bereits Stellflächen für E-Scooter berücksichtigt – und nach welchen Kriterien?

  • Beabsichtigt die Verwaltung, künftig an allen Schulen kombinierte Abstellanlagen für Fahrräder und E-Scooter vorzusehen?

  • Welche finanziellen Mittel wurden seit 2023 bereitgestellt, verausgabt oder für kommende Jahre eingeplant?

  • Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen insgesamt?

Die Anfrage ist zur Behandlung in der 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eingereicht worden. Unterzeichnet ist sie von Tim Pohlmann als Gruppensprecher der UWG Freie Bürger – BSW.

Unterlagen

Beratungen

Rat (7. Sitzung)
18.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt