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Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalmaßnahme Harpener Straße.

20261296 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 18.06.2026 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (AfD)dafür:13 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)
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📍 Harpener Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 11.06.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |

Die Stadt benötigt außerplanmäßig 1,1 Millionen Euro für die Erneuerung der Abwasserinfrastruktur in der Harpener Straße. Die über 100 Jahre alte „Abwassertreppe“ verursacht Umweltprobleme durch austretendes Schmutzwasser.

Defekte Abwasseranlage aus dem Jahr 1920

Die im Jahr 1920 erbaute „Abwassertreppe“ in der Harpener Straße entspricht nicht mehr den heutigen technischen Standards. Bei Regen tritt regelmäßig verdünntes Schmutzwasser über die Grabenufer und versickert im Untergrund. Die defekte Anlage leitet Mischwasser über einen offenen Graben parallel zur Deutschen Bahn ab, bevor es über eine Verrohrung unter den Gleisen dem Mischwassersammler in der Josef-Neuberger-Straße zugeführt wird.

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Neuer Mischwasserkanal geplant

Um den umweltrelevanten Missstand zu beseitigen, soll ein neuer Mischwasserkanal DN 800 auf etwa 200 Meter Länge errichtet werden. Der Kanal wird in geschlossener Bauweise neu erstellt. Zusätzlich werden zwei neue Fertigteilschächte in der Start- und Zielbaugrube errichtet.

Rechtliche Verpflichtung zur schnellen Umsetzung

Die Stadt ist gemäß Landeswassergesetz NRW und Wasserhaushaltsgesetz zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da das austretende Mischwasser die Umwelt belastet und weitere Schäden nicht absehbar sind, stuft die Verwaltung die Maßnahme als zeitlich unabweisbar ein.

Finanzierung durch Umschichtung im Tiefbauamt

Die benötigten 1,1 Millionen Euro werden durch eine Umschichtung innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts finanziert. Deckungsmittel stehen aus der Maßnahme Aschenbruch/Parkstraße zur Verfügung, die sich aufgrund von Planungsverzögerungen auf die Jahre 2027-2028 verschiebt.

Folgekosten und Zinslast

Bei einem Zinssatz von 3,67 Prozent entstehen jährliche Zinskosten von durchschnittlich 21.000 Euro über 30 Jahre. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf etwa 33.000 Euro, was drei Prozent der Bausumme entspricht. Diese werden über das reguläre Budget des Tiefbauamts gedeckt.

Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 18. Juni 2026 im Rat entschieden.

Unterlagen

Beratungen

Rat (7. Sitzung)
18.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
11.06.2026
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (AfD)dafür:13 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)