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Baumfällungen und Kosten der Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1027 - Sportpark Feldmark

20261674 · Antwort der Verwaltung · 18.06.2026 · Referat für Sport und Bewegung

↳ Zugehörige Anfrage Baumfällungen und Kosten der Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1027 - Sportpark Feldmark · 18.06.2026
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |

Die Stadtgestalter/Volt hatte sieben Fragen zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark gestellt. Die Verwaltung beantwortet davon vier vollständig; drei weitere Fragen bleiben aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist zunächst offen.

Aufforstungskosten in Gesamtprojektkosten enthalten

Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte im Vorfeld der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 unter anderem gefragt, ob die Aufforstungskosten von rund 2,6 Mio. Euro separat zu den veranschlagten 4,5 Mio. Euro Gesamtkosten des Projekts hinzukommen. Die Verwaltung stellt klar: Die Aufforstungskosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Da die Projektkosten damit unter der Schwelle von 5 Mio. Euro liegen, ist eine externe Projektsteuerung nach dem 2015 beschlossenen Verfahren zur Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben nicht vorgeschrieben.

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Forstrechtlicher Ausgleich nicht förderfähig

Ein weiterer Fragepunkt betraf die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Die Verwaltung beantwortet dies eindeutig: Die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro sind nicht förderfähig. Sie sind vollständig dem kommunalen Eigenanteil zuzurechnen und müssen allein aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Das SKS-Programm sieht eine Förderung von 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vor.

Durchführungsbeschluss für September 2026 geplant

Auf die Frage, wann die politischen Gremien einen Realisierungsbeschluss treffen sollen, teilt die Verwaltung mit: Der Durchführungsbeschluss für die Errichtung des Sportparks Feldmark soll am 11. September 2026 in die politischen Gremien eingebracht werden. Fragen nach der Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses für den bereits erfolgten Mittelabfluss von 2,6 Mio. Euro sowie etwaigen Konsequenzen bleiben in dieser Antwort unbeantwortet.

Fällungen nicht in regulärer Baumfällungs-Vorlage aufgeführt

Die Ratsgruppe hatte außerdem gefragt, warum die Fällungen am Walter-Lohmann-Ring nicht in der Vorlage 20252552 zu Baumfällungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2025/2026 erwähnt wurden. Die Verwaltung erklärt: Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage war noch nicht sicher, ob die Maßnahme im Winterhalbjahr 2025/2026 umgesetzt werden kann.

Ausgleichsflächen in Beckum, Stadtlohn und Telgte

Auf die Frage nach den konkreten Flurstücken für die Ersatzaufforstungen im Umfang von 121.711 Quadratmetern nennt die Verwaltung folgende Flächen:

  • Gemarkung Beckum, Flur 315, Flurstücke 809, 810, 811, 812 sowie 884 (teilweise)

  • Gemarkung Kirchspiel Stadtlohn, Flur 404, Flurstück 16 (teilweise)

  • Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 32, Flurstücke 147 (teilweise) und 148 (teilweise)

Die Fragen 2 und 4 – zur Durchführung der Berichterstattung gemäß dem Projektsteuerungs- und Controlling-Verfahren sowie zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Kenntnisnahme der Ausgleichskosten – werden in der Antwort nicht beantwortet. Die Verwaltung verweist auf die kurze Bearbeitungsfrist.

Unterlagen

Beratungen

Rat (7. Sitzung)
18.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt