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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20241504 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde zum Rat der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 wurden Fragen zur Veränderung des Baumbestandes im Bereich des Bebauungsplanentwurfs 0862 eingereicht. Der Antragsteller, welcher als Sprecher des Bochumer Klimaschutzbündnisses auftritt, erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Vegetation entlang der Markstraße und der Stiepeler Straße, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abriss der EKGS.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur Bestimmung von Ursachen, Zeitpunkten sowie den Verantwortlichen für etwaige Fällungen in diesem Bereich. Zudem wird nach dem Umfang der bereits erfolgten Maßnahmen sowie nach den entsprechenden Kompensationsleistungen für die entfernten Waldflächen gefragt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die zukünftige Planung für den verbleibenden Baumbestand, sollte dieser im Zuge des Bebauungsplanentwurfs ebenfalls entfernt werden.
Darüber hinaus werden Fragen zur Dokumentation und Transparenz gestellt. Es wird nach dem Fehlen eines landschaftsplanerischen Begleitplans in den Veröffentlichungen sowie nach der Vollständigkeit des städtischen Baumfäll- und Baumpflanzkatasters gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob dieses Kataster regelmäßig gepflegt wird.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241057 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) anweist, den Abschluss zu bestätigen. Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Verlust von rund 88,8 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) ausgeglichen, da ein entsprechender Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich auf etwa 440,8 Millionen Euro.
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 19,9 Millionen Euro auf insgesamt 123 Millionen Euro an, was primär auf höhere Fahrgastzahlen und die Entwicklung nach der Einführung des 9-Euro-Tickets zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen geringere sonstige betriebliche Erträge, da im Vorjahr noch Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm flossen. Bei den Aufwendungen zeigten sich Rückgänge bei den Energiepreisen für Diesel und Strom sowie ein planmäßiger Anstieg der Abschreibungen. Die Personalaufwendungen bewegten sich weitgehend auf dem geplanten Niveau.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (BD, FASG, FDP)dagegen: 4 (UWG:FB, PAR&StG)dafür: 63 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD/FASG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 2 (BD, Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 1 (UWG:Freie Bürger)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 9 (BD, FASG, FDP)dagegen: 4 (UWG:FB, PAR&StG)dafür: 63 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR) - 1.1.1BOGESTRA - hier: Jahresabschluss 2023 - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241588 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bochum sieht eine Ergänzung der Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2023 der BOGESTRA vor. Aufgrund einer Zielabweichung von mehr als 28 Prozent beim Gesamtergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Beauftragung einer externen Unternehmensberatung beantragt. Die Aufgabe dieser Beratung soll die Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie die Erarbeitung strategischer Maßnahmen zur Stabilisierung der Aktiengesellschaft umfassen.
Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die Steigerung der Fahrgastzahlen und der Einnahmen sowie die Identifizierung von Potenzialen zur Kostensenkung und die Prüfung notwendiger Investitionen. Die Begründung des Antrags verweist auf eine gefährdete Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, da keine zusätzlichen Mittel von Bund und Land zu erwarten seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Querfinanzierung defizitärer Nahverkehrsangebote durch Stadtwerke künftig kaum noch möglich sei. Vor diesem Hintergrund sollen auch interne Umstrukturierungsmaßnahmen unter Einbeziehung einer externen Perspektive geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.2Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2024 - 31.07.2025Zur Vorlage · 20240932 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan für die Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 genehmigen. Die Vorlage sieht Erträge und Zuschüsse in Höhe von 26.517.875 Euro vor, während die Aufwendungen auf 29.477.637 Euro beziffert werden. Daraus ergibt sich ein kalkuliertes Defizit von 2.959.762 Euro, das durch vorhandene Rücklagen gedeckt werden soll.
Die Kostensteigerungen resultieren laut Vorlage aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifabschlüssen sowie aus inflationsbedingten Erhöhungen bei den Sach- und Geschäftskosten, etwa im Bereich der Energie- und Reinigungskosten. Die Erträge setzen sich unter anderem aus Betriebskostenzuschüssen der Stadt Bochum und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenerträgen des Spielbetriebs zusammen.
Der Verwaltungsrat der Schauspielhaus Bochum AöR hat den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung am 11. April 2024 einstimmig festgestellt. Nach der aktuellen Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr und dem geplanten Defizit im neuen Zeitraum werden die vorhandenen Rücklagen zum Ende der Spielzeit 2024/2025 aufgebraucht sein.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2 (FASG, UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR) - 1.2.1Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2024 - 31.07.2025 - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241589 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag von Dr. Volker Steude zur 32. Sitzung des Bochumer Rates sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Schauspielhaus Bochum AöR neu geregelt werden. Der Antrag fordert, dass bei der Aufstellung künftiger Wirtschaftspläne ab dem Zeitraum 2025/2026 ein Ausgleich zwischen Erträgen und Aufwendungen angestrebt wird, um eine Deckung von Defiziten durch die Stadt zu vermeiden.
Zudem sieht der Antrag strategische Maßnahmen vor, um die Einnahmen aus Spenden und Sponsoring deutlich zu steigern. Die entsprechenden Planungen sollen den politischen Gremien bis Ende 2024 vorgestellt werden. Des Weiteren wird eine Untersuchung beantragt, welche die Auswirkungen einer Preiserhöhung bei Tickets im regulären Spielbetrieb – mit Ausnahme der günstigsten Kategorie – analysiert.
Hintergrund der Forderung ist die finanzielle Lage des Schauspielhauses. Trotz erheblicher Zuwendungen aus der Stadt Bochum und dem Land Nordrhein-Westfalen wird für das kommende Wirtschaftsjahr ein Defizit von rund drei Millionen Euro erwartet, welches derzeit noch durch Rücklagen aus der Corona-Zeit ausgeglichen werden kann. Da diese Rücklagen bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2024/2025 voraussichtlich aufgebraucht sind, zielt der Antrag darauf ab, eine dauerhafte Haushaltsausgeglichenheit sicherzustellen und die Ertragsstruktur durch gezieltes Sponsoring sowie die Prüfung von Ticketpreisanpassungen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH – hier: Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbHZur Vorlage · 20241097 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Genehmigung der Gründung zweier neuer Gesellschaften durch die Trianel GmbH. Konkret geht es um die Errichtung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH (TFP V), welche als Komplementär-Gesellschaft fungieren soll. Die TFP ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Trianel GmbH geplant, wobei eine anfängliche Kommanditeinlage von bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen ist. Der Gründungsprozess sieht zunächst ein Kapital von 7,5 Millionen Euro vor.
Ziel dieser Neugründungen ist die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten, um der zunehmenden Flexibilisierung des Energiesystems zu begegnen. Die TFP soll dabei Aufgaben wie die Standortsicherung, Planung und Netzanschluss übernehmen. Der Beschluss umfasst zudem die Ermächtigung der Vertreter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, den Gründungen in den Organen der Trianel GmbH zuzustimmen. Dabei ist festgelegt, dass bei Einzelprojekten, deren Mittelanteil 2 Millionen Euro übersteigt, eine vorherige Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates einzuholen ist. Die neue Gesellschaft soll zudem befugt sein, weitere Beteiligungen zur Projektrealisierung zu erwerben oder zu gründen, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FASG)dagegen: 4 (BD)dafür: 70 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, PAR&StG, LINKE,PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FASG)dagegen: 4 (BD)dafür: 70 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, PAR&StG, LINKE,PAR) - 1.4Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH durch die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20240771 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum und die BOGESTRA AG planen die Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH. Die neue Gesellschaft soll zu jeweils 50 Prozent von der Stadt Bochum und der BOGESTRA AG gehalten werden. Zweck der Gesellschaft ist die gemeinsame Planung, Projektierung sowie die Durchführung und Steuerung integrierter Projekte im öffentlichen Personennahverkehr. Als Generalübernehmer übernimmt die Projektgesellschaft die Aufgabe, Bauwerke und Anlagen schlüsselfertig zu realisieren.
Die finanzielle Grundlage bildet eine Stammeinlage von jeweils 12.500 Euro pro Gesellschafter. Um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, können zusätzliche Kapitaleinlagen von bis zu einer Million Euro pro Partner geleistet werden. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch die Abrechnung der Projekte gegenüber den Gesellschaftern.
Die geplante Struktur ist auf eine schlanke Organisation ausgelegt, bestehend aus einer Geschäftsführung, der Projektleitung für Straße und Schiene sowie einer Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung soll durch den Stadtbaurat und ein Vorstandsmitglied der BOGESTRA erfolgen. Administrative Aufgaben wie Personalwesen, Einkauf oder Rechtsdienstleistungen sollen als Dienstleistungen von den Gesellschaftern erbracht werden. Die Aktivität der Projektgesellschaft ist voraussichtlich für den Zeitraum von 2025 bis 2034 vorgesehen. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Bochum über die Gründung steht für Juni 204 an.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, LINKE, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 3 (BD, Die Partei & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, LINKE, PAR) - 1.4.1Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH durch die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241590 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 wird eine Neugestaltung der geplanten Projektgesellschaft vorgeschlagen. Anstelle einer reinen ÖPNV-Projektgesellschaft soll die „Infrastruktur-Projektgesellschaft mbH“ gegründet werden, deren alleiniger Gesellschafter die Stadt Bochum ist. Der Aufgabenbereich der Gesellschaft soll über den öffentlichen Personennahverkehr hinausgehen und auch Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr umfassen. Ziel ist das Erreichen eines Modal-Split-Wertes von 60 % für den Umweltverbund gemäß dem Mobilitätsleitbild der Stadt.
Die Gesellschaft soll mit einer Stammeinlage von 25.000 Euro starten, wobei zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit weitere Einlagen bis zu zwei Millionen Euro möglich sind. Die Geschäftsführung soll durch externe Fachkräfte besetzt werden, um Doppelfunktionen aus der Leitung der Verwaltung oder städtischen Tochterunternehmen auszuschließen. Zudem wird angestrebt, andere Städte des Ruhrgebiets als Träger für die Gesellschaft zu gewinnen. Der Antrag von Dr. Volker Steude sieht vor, dass die Verwaltung zur Durchführung der Gründung ermächtigt wird und die von der Projektgesellschaft entworfenen Maßnahmen den Fachgremien sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.5ÖPNV-Bedarfsplan: Meldungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20241281 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen führt derzeit die Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne durch, wozu neben dem ÖPNV-Bedarfsplan auch der Landesstraßenbedarfsplan sowie ein neuer Radschnellwegebedarfsplan gehören. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Bochum dazu aufgefordert, bis zum 31. Mai 2024 eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Maßnahmen aus einer initialen Vorschlagsliste einzureichen.
Aufgrund der kurzen Rückmeldefrist konnte ein Vorberatungsprozess durch die zuständigen Gremien sowie die Bezirksvertretungen vor dem Termin nicht durchgeführt werden. Die Verwaltung wird die Meldung daher fristgerecht, jedoch unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Ratsbeschlusses, an die Bezirksregierung übermitteln. Der vorbereitete Vorschlag wurde in Abstimmung mit der Bogestra erstellt und ergänzt die bestehende Liste um weitere Maßnahmen.
Nach der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat erfolgt eine Information der Bezirksvertretungen mittels einer Mitteilungsvorlage. Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Rückmeldungen der Kommunen bis zur Sommerpause 2024 von den Bezirksregierungen aufgearbeitet werden, bevor im weiteren Prozess die Bewertung der Maßnahmen und die finale Aufstellung der Bedarfspläne erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR) - 1.5.1ÖPNV-Bedarfsplan: Meldungen der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241591 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 regelt Dr. Volker Steude verschiedene Anpassungen am ÖPNV-Bedarfsplan 2024. Der Antrag sieht die Aufnahme einer neuen Direktverbindung zwischen dem Bahnhof Langendreer West und der Ruhr-Universität beziehungsweise dem Bio-Medizinpark vor. Zudem wird die Reaktivierung der Rheinischen Bahn als Regiotram-Konzept beantragt, welches eine Verbindung von Bochum Hauptbahnhof über Essen bis nach Duisburg vorsieht.
Der Antrag umfasst auch Änderungen an bestehenden Maßnahmen, wie etwa die Anpassung einer Verbindung in Wattenscheid sowie die Prüfung einer Verlängerung der Linie 308/318 in Richtung Castrop-Rauxel. Bei den Infrastrukturmaßnahmen wird die Tunnelverlängerung der U35 unterstützt, während andere Erweiterungen von Straßenbahntunneln aufgrund der Kosten abgelehnt werden. Der Antrag befasst sich zudem mit der Gestaltung eines Seilbahnnetzes und der Notwendigkeit, die Untersuchung der Rheinischen Bahn aufrechtzuerhalten. Hinsichtlich des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung in der Verantwortung der Gebietskörperschaften liegt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.6Zweite Änderungssatzung zur VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 20241186 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur zweiten Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die dauerhafte Streichung von gewerblichen Tanzveranstaltungen aus dem Steuergegenstand. Damit soll die wirtschaftliche Erholung der lokalen Diskotheken- und Clubkultur unterstützt werden, nachdem die Stadt die entsprechende Steuer seit April 2020 vorübergehend ausgesetzt hatte.
Ein weiterer Bestandteil ist die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 5,5 % auf 6 % des Spieleraufwandes. Diese Maßnahme folgt einem Beschluss des Rates vom Dezember 2023 und könnte laut Verwaltung zu einer jährlichen Ertragssteigerung von etwa 370.000 Euro führen.
Zudem sieht die Änderungssatzung neue Befugnisse für die steuerliche Kontrolle vor. Um Manipulationen an den Kassenstreifen der Geräte zu verhindern, sollen städtische Bedienstete künftig ermächtigt werden, Daten direkt aus den Geldspielgeräten auszulesen. Diese Erweiterung der Prüfungsrechte soll die Beweissicherung verbessern und auch dem Ordnungsamt bei der Kontrolle von Verstößen, etwa gegen Sperrzeiten, dienen. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 27. Juni 2024 über die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20240617 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen vorgelegt, die eine Anpassung der Gebühren für Angebote der Volkshochschule (VHS) vorsieht. Konkret soll die Regelung so geändert werden, dass Veranstaltungen der Elementarausbildung sowie der politischen Bildung gebührenfrei bleiben oder lediglich eine geringe Pauschale erheben. Die übrigen Kursangebote der VHS sollen weiterhin Entgelte in einer Bandbreite von 0,60 Euro bis 50,00 Euro pro Unterrichtseinheit von 45 Minuten beinhalten.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass die politische Bildung dazu beitragen soll, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens zu stärken und gesellschaftliche Partizipation zu fördern. Durch den Wegfall der Gebühren in diesen spezifischen Bereichen soll eine einkommensunabhängige Teilhabe ermöglicht werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2023 die Einnahmen aus den nun entgeltfreien Kursbereichen rund 7.000 Euro betrugen. Die Volkshochschule geht davon aus, dass dieser Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen im Bereich der Fremdsprachen kompensiert werden können. Der vorgeschlagene Beschluss wird im Juni 2024 zunächst im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 über die Änderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie dem Bochumer Musiksommer verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen. Geplant sind Öffnungen am 9. Juni in Wattenscheid und Langendreer, am 16. Juni in Linden sowie am 8. September für die Lindener Meile und den Musiksommer in der Innenstadt. Weitere Termine umfassen das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das Jubiläum im Ruhr-Park am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem ein verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich für den 22. Dezember in Bochum-Harpen geplanter Termin wurde bereits zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erlaubt. Die Entscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung durch den Rat wird für den 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor verschiedene Bezirksvertretungen und Ausschüsse angehört wurden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 5 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, BD)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 7 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 9 (SPD, CDU, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 12 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG) - 1.8.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241546 · Änderungsantrag
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgelegt. Der Antrag betrifft die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit dem Bochumer Musiksommer in der Innenstadt.
Mit dem Beschlussvorschlag wird beantragt, dass Verkaufsstellen am Sonntag, den 8. September 2024, im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Regelung gilt für ein durch einen Plan in der Anlage definiertes Teilgebiet der Bochumer Innenstadt, wobei die Grenzen der Straßen und angrenzenden Grundstücke einzubeziehen sind. Eine Voraussetzung für die Öffnung ist die Durchführung der Veranstaltung; findet der Bochumer Musiksommer nicht statt, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig.
Der Antrag sieht vor, dass Verstöße gegen diese Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können, wobei Geldbußen von bis zu 5.000 Euro möglich sind. Der Änderungsantrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.9Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 29.09.2024Zur Vorlage · 20241173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024117lag einen Vorschlag zur Regelung von Verkaufsöffnungen an Sonntagen für das Jahr 2024 vorgelegt. Konkret wird darin empfohlen, einer Ladenöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 29. September 2024 nicht zuzustimmen. An diesem Datum ist das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks als Anlass für die beantragte Öffnung vorgesehen.
Der Antrag geht auf Initiative des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen eingereicht hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnunggesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen. Dieses erlaubt Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt, das über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen der Einzelhändler hinausgeht.
Die Vorlage führt aus, dass für die Entscheidung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Wahrung der Sonntagsruhe maßgeblich sind. Neben dem beantragten Termin im Ruhr-Park umfasst die Übersicht des Handelsverbandes weitere geplante Veranstaltungen in Stadtteilen wie Wattenscheid, Langendreer, Linden und der Innenstadt. Ein Antrag für den 22. Dezember 2024 wurde laut Mitteilung des Center Managers des Ruhr-Parks bereits zurückgezogen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU, UWG:FB, FDP)dafür: 50 (SPD, Grüne, BD, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU, UWG:FB, FDP)dafür: 50 (SPD, Grüne, BD, FASG, PAR&StG, Linke, PAR) - 1.9.1Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 29.09.2024 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241547 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Möglichkeit, Verkaufsstellen im Ruhr-Park Bochum am Sonntag, den 29. September 2024, zu öffnen.
Konkret wird beantragt, eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, die es ermöglicht, dass die Geschäfte im Rahmen des 60-jährigen Bestehens des Einkaufszentrums in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben. Als Begründung führt der Fraktionsvorsitzende Karsten Herlitz ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm an, das Musik, Tanz und Showgäste sowie einen Spieleparcours und eine historische Ausstellung umfasst. Letztere soll in Zusammenarbeit mit dem Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte stattfinden.
Die geplante Öffnung ist an die Durchführung der Veranstaltungen gekoppelt; findet das Programm nicht statt, darf keine Sonntagsöffnung erfolgen. Der Antrag sieht zudem vor, dass Verstöße gegen diese Regelung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Die Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.10Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNPZur Vorlage · 20240434 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Auflösung der Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) vor. Grund hierfür ist der Beschluss des Regionalplans Ruhr, durch den der bauleitplanerische Teil des RFNP in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) überführt wurde. Damit entfällt die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Planungsgemeinschaft, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen basiert.
Da die bestehenden Verträge durch die Änderung der Planverhältnisse nicht automatisch enden, empfiehlt das Zentralinstitut für Raumplanung eine explizite Auflösung. Hierfür sind gleichlautende Beschlüsse der beteiligten Stadträte erforderlich. Die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des GFNP wird unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgesetzt, wobei die organisatorischen Regelungen bereits in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt wurden. Der interkommunale, verfahrensbegleitende Ausschuss zum GFNP hat die Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP in seiner Sitzung am 9. Februar 2024 einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten)Zur Vorlage · 20240751 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Teilprojekt I der Strategie „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmbarkeit der Stadt innerhalb der Metropolregion Ruhr zu erhöhen. Im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs sollen die Stadteingänge an den Autobahnen gestaltet werden.
Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH sollen an drei Standorten, unter anderem an der Halde am Kreuz West, Kunstwerke in den Autobahnbereichen aufgestellt werden. Die Auswahl der Künstler erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, das sich aus Vertretenden der Verwaltung, des Gestaltungsbeirats, des Kulturbüros sowie dem Kunstmuseum und der Politik zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Emscher Wassertechnik. Auch die Autobahn GmbH ist als Vertreterin der Flächeneigentümerin in diesem Gremium beteiligt.
Der Rat der Stadt soll die Zusammensetzung dieses Empfehlungsgremiums beschließen. Zudem wird beantragt, die Baukosten für die Kunstwerke in Höhe von zwei Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Entwürfe sollen im Frühjahr 2025 vorliegen, woraufhin die Umsetzung der Projekte erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 5 (SPD)Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD)Dafür: 3 (CDU)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, FDP)Dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,BD,Die Partei,FASG,BSW)
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.Siehe hierzu auch unter Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU, Linke)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm - 1.11.1Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241586 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Landmarken – Wir sehen Bochum“ hat die Fraktion im Rat der Stadt Bochum einen Änderungsantrag zur Vorlage 20241586 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, für die Errichtung einer Landmarke im Bereich des Westkreuzes A40/A448 im Haushalt 2025 einen Betrag von 100.000 Euro bereitzustellen. Ziel dieser Maßnahme ist ein zielgerichtetes Standortmarketing für die Stadt.
Die Verwaltung soll dabei die Möglichkeit erhalten, die Expertise der BO-Marketing GmbH zu nutzen. Ein aufwändiger künstlerischer Wettbewerb wird im Antrag nicht als notwendig erachtet. Das Vorgehen bei der Umsetzung soll sich stattdessen an der bestehenden Installation des Selfie-Points vor dem Rathaus orientieren. Der Änderungsantrag wurde von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke eingereicht.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- im ASDE am 20.06.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.12Wasserversorgungskonzept der Stadt Bochum 2024-2029 gemäß § 38 (3) Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 20241116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Wasserversorgungskonzepts für den Zeitraum 2024 bis 2029 vorgelegt. Das Konzept aktualisiert die Vorlage aus dem Jahr 2018 und erfüllt die Anforderungen des Landeswassergesetzes NRW, wonach der Stand der öffentlichen Wasserversorgung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung dokumentiert werden müssen. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.
Das Dokument beschreibt die Herkunft, Aufbereitung, den Transport und die Verteilung des Trinkwassers in Bochum. Die Versorgung erfolgt über die Wasserwerke Essen und Witten und entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Laut Vorlage besteht kein Investitionsstau im Rohrnetz, welches aus etwa 1.176 Kilometern Transport- und Verteilleitungen sowie 675 Kilometern Anschlussleitungen besteht. Die Versorgungssicherheit gilt auch unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklungen und klimabedingten Veränderungen als gewährleistet. Im Jahr 2023 belief sich die benötigte Wassermenge auf circa 21,2 Millionen Kubikmeter.
Hinsichtlich der technischen Organisation umfasst das Konzept Maßnahmen zur Qualitätssicherung, den Einsatz qualifizierten Personals sowie Bereitschaftsdienste und Notfallpläne für Krisensituationen wie Stromausfälle. Die Erstellung des Konzepts erfolgt für den Zeitraum 2024 bis 2029 ohne Kostenbelastung für die Stadt durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20231116
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241116
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Landesstraßenbedarfsplan: Keine Meldung der Stadt BochumZur Vorlage · 20241289 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, keine neuen Maßnahmen für den Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Stadt dazu aufgefordert, bis zum 7. Juni 2024 entsprechende Vorschläge einzureichen. Da die Rückmeldefrist sehr kurz bemessen ist und eine vorherige Beratung in den zuständigen Gremien sowie den Bezirksvertretungen nicht möglich war, wird die Verwaltung die Fehlanzeige zunächst unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Ratsbeschlusses einreichen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Auffassung, dass durch den bereits beschlossenen Vorbehaltsnetz weiterhin ein strukturiertes Straßennetz zur Verfügung steht und daher keine Maßnahmen geplant sind, welche die spezifischen Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllen würden. Der Prozess zur Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW umfasst neben dem Landesstraßenbedarfsplan auch den ÖPNV-Bedarfsplan sowie einen neuen Radschnellwegebedarfsplan. Nach der endgültigen Entscheidung durch den Rat werden die Bezirksvertretungen über das Ergebnis informiert.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ffZur Vorlage · 20241280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Sportstättenentwicklungsplanung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, die auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Bochumer Sportplatzanlagen basiert. Für den vereinsorganisierten Fußballsport wurde eine Prioritätenliste erstellt. Die Planung sieht vor, jährlich sechs priorisierte Sportplatzanlagen baulich und funktional aufzuwerten sowie zwei Kunstrasendecken zu sanieren. Zudem sollen auf drei Anlagen FUNino-Spielfelder geschaffen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Aufgabe der sportlichen Nutzung der Sportplatzanlage An der Landwehr. Eine baurechtliche Prüfung ergab, dass eine Umgestaltung in Kunstrasen aufgrund der notwendigen Abstände zur Autobahn nicht genehmigungsfähig ist. Die Anlage ist bereits seit Dezember 2021 aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Die Aktualisierung der Planung erfolgte durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, um den Anforderungen der Bochumer Sportstätten gerecht zu werden. Dabei wurden die Bedarfe von zahlreichen Fußballvereinen sowie anderer Sportarten berücksichtigt. Die Strategie zielt unter anderem auf die Erweiterung von Jugendspielfeldern und eine effizientere Nutzung der Kapazitäten ab. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und erfordert jeweils gesonderte Beschlüsse der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesHinweis: BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG/FDP, BD)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - im ASBF am 26.06.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.14.1Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ff - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241592 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag zur Sportstättenentwicklungsplanung wird im Bochumer Rat eine Beschleunigung der Sanierungsmaßnahmen für Sportplätze vorgeschlagen. Der Antrag von Dr. Volker Steude sieht vor, die Umsetzung der geplanten Entwicklungen für den Zeitraum 2025 bis 2030 auf den Zeitraum bis 2028 vorzuziehen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Zudem wird im Rahmen dieser Änderung die Aufgabe der Sportplatzanlage „An der Landwehr“ befürwortet.
Die Begründung des Antrags führt an, dass aus der Prioritätenliste 2022 bis 2024 bislang drei von zehn Sportplätzen abgeschlossen werden konnten. Um Verzögerungen bei der neuen Liste zu vermeiden, soll die Sanierung der Sportplätze früher erfolgen, wovon auch der Schulsport profitieren würde. Während für Projekte wie das Ruhrstadion oder das Lohrheidestadion hohe Investitionen vorgesehen sind, stehen für den Breitensport zwischen 2025 und 2030 rund 15,5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Verteilung dieser Mittel auf vier Haushaltsjahre – von 2025 bis einschließlich 2028 – sollen auch Sportstätten, die neben dem Fußball auch für Sportarten wie Rugby, Hockey oder American Football genutzt werden, früher in den Fokus der Umsetzung rücken. Die Planung der darauffolgenden Prioritätenliste soll somit bereits ab 2028 umsetzbar sein.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 1.15Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- aktualisierte Anlage 2 - Steckbriefe 2. Tranche
- 1.15.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241535 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung am 27. Juni 2024 einen Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum vorgelegt (Vorlage 20241535). Gegenstand des Antrags ist die inhaltliche Anpassung der sogenannten zweiten Tranche für das Jahr 2024.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird vorgeschlagen, den Beschlusstext so zu verändern, dass lediglich eine Auswahl spezifischer Aktivitäten aus der zweiten Tranche bestätigt wird. Zu den befürworteten Maßnahmen gehören unter anderem die Neufokussierung des PV-Förderprogramms, die Entwicklung eines Hitzeaktionsplans für die Stadt sowie die Schaffung von Notwasserwegen und die Verbesserung der Wasserspeicherkapazität. Des Weiteren umfasst der Vorschlag die klimagerechte Gestaltung von Parks, Nachhaltigkeitsbildung zu Ernährung und Konsum, die Erarbeitung eines Einkaufsleitbilds sowie die Optimierung von Netzstrukturen und Organisationsformen innerhalb des Stadtkonzerns.
Der Antrag sieht gleichzeitig vor, alle weiteren Aktivitäten, die ursprünglich für die zweite Tranche vorgesehen waren, aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Der Änderungsantrag wurde von den Ratsmitgliedern Dr. Daniel Obitz, Dr. Stefan Jox und Tim Woljeme unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.15.2Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1 - Änderungsantrag der Gruppe "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20241593 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum (Vorlagennummer 20241593) wird eine Bedingung für die Zustimmung zur zweiten Maßnahmen-Tranche vorgeschlagen. Der Antrag, unterzeichnet von Dr. Volker Steude, fordert, dass der Rat die zweite Tranche nur unter der Maßgabe genehmigt, dass die Verwaltung die dritte Tranche so plant, dass die nicht erreichten Treibhausgas-Einsparungen der ersten beiden Phasen ausgeglichen werden. Damit soll eine „CO2-Verschuldung“ verhindert und der Klimaplan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 eingehalten werden.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den vorgegebenen Reduktionspfad zu erfüllen. Laut Angaben der Verwaltung sind in der zweiten Tranche kumulierte Einsparungen von etwa 68.700 Tonnen CO2 vorgesehen. Von zwanzig Maßnahmen können nur zwei konkrete Zahlen liefern, während ein Großteil der Maßnahmen primär der Klimaanpassung oder den Nachhaltigkeitszielen dient. Um das 1,5-Grad-Ziel zu halten, sieht der Klimaplan eine Senkung des jährlichen CO2-Ausstoßes von 2.170.000 Tonnen auf 187.000 Tonnen bis zum Jahr 2035 vor.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.15.3Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20241595 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum (Vorlage 20241595) sieht verschiedene Anpassungen für die zweite Tranche des Jahres 2024 vor. Im Bereich Wohnen wird eine flexiblere Bauweise sowie die Einführung einer Kennzahl zum Verhältnis von neu versiegelter Fläche zu neuen Wohneinheiten vorgeschlagen. Bei der Photovoltaik-Förderung soll durch Einbeziehung von Verbänden und Verbraucherzentralen die Partizipation von Mieterinnen und Mietern im geförderten Wohnungsbau gestärkt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Klimaschutz: Es ist die Entwicklung eines Hitzeaktionsplans geplant, der Schulen und Senioreneinrichtungen priorisiert und den Bau von Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtteil vorsieht. Zudem sollen die Wasserspeicherkapazität in Grünflächen erhöht und die klimaresiliente Gestaltung von Parks durch Austausch mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) gefördert werden. Für Unternehmen soll ein Beratungsangebot zur Klimaneutralität geschaffen werden, das sowohl kleine als auch große Betriebe umfasst.
Im Bereich Bildung wird der Fokus auf Schulen und deren Mensen gelegt. Die Kommunikationsstrategierung der Nachhaltigkeitsstrategie soll um Aspekte des Veränderungsmanagements ergänzt werden. Schließlich regelt der Antrag die Struktur des Begleitenden Nachhaltigkeitsforums, wobei die Anzahl der beobachtenden Ratsmitglieder für die Fraktionen SPD, Grüne und CDU auf jeweils zwei begrenzt wird, während andere Fraktionen ein Mitglied entsenden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.16Außerdienststellung des Gebäudekomplexes (Trauerhalle, Aufbahrungsräume, Sozialtrakt und öffentliche Toiletten) des Friedhofes Stiepel, Nettelbeckstr. 98Zur Vorlage · 20240357 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Gebäudekomplex des Friedhofes Stiepel, bestehend aus der Trauerhalle, den Aufbahrungsräumen, dem Sozialtrakt sowie den öffentlichen Toiletten, außer Dienst zu stellen und vollständig zurückzubauen. Grund für diesen Schritt sind bauliche Mängel wie Schimmelbelastung, Schadstoffvorkommen sowie undichte Flachdächer, die eine Sanierung laut Einschätzung der Zentralen Dienste unwirtschaftlich machen. Die geschätzten Kosten für den Abriss belaufen sich im Jahr 2024 auf rund 342.000 Euro.
Im Zuge des Rückbaus soll die Verwaltung eine Alternativlösung zur Sicherstellung der öffentlichen Toiletten sowie eines überdachten Aussegnungsplatzes erarbeiten. Dieser neue Bereich könnte zudem Technik- und Lagerräume umfassen. Für die Parkplatzsituation ist vorgesehen, einen neuen Stellplatz mit drei bis vier Plätzen in der Nähe des künftigen Aussegnungsortes zu schaffen, während der derzeitige Parkplatz für die Öffentlichkeit erhalten bleibt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, neue Flächen für die bestehenden Pachtverträge der Evangelischen Kirchengemeinde Stiepel und des Geflügelzüchtervereins Phönix-Stiepel zu finden, um den aktuellen Lagerplatz durch eine kleinere Einheit auf dem Friedhofsgelände zu ersetzen. Vor dem Abriss ist zudem in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zu prüfen, ob vorhandene künstlerisch gestaltete Fenster als erhaltenswert eingestuft werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240357
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - im AUNO am 08.05.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.17Namensgebung Graf-Engelbert-Schule zu Graf-Engelbert-Gymnasium BochumZur Vorlage · 20240977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Namensänderung der Graf-Engelbert-Schule vorgelegt. Der Eilausschuss der Schulkonferenz der Schule hat am 16. April 2024 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung der Einrichtung in Graf-Engelbert-Gymnasium Bochum zu ändern.
Dieser Vorschlag bezieht sich auf einen Beschluss des Rats der Stadt Bochum vom 14. März 2024, mit dem die Namensänderung von Graf-Engelberg-Schule zu Graf-Engelbert-Gymnasium bereits genehmigt wurde. Die Ergänzung um den Zusatz „Bochum“ erfolgt, um die Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 Absatz 6) zu erfüllen. Gemäß dieser Regelung müssen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe im Namen enthalten sein sowie eine Unterscheidbarkeit von anderen Schulen am gleichen Standort gewährleistet sein. Durch den Zusatz wird der Name des Schulträgers im offiziellen Namen integriert.
Die Umbenennung soll zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt werden. Die Schule ist unter der Anschrift Königsallee 77/79 in Bochum ansässig.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&STG, Linke, OB)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240977
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&STG, Linke, OB) - 1.18Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029Zur Vorlage · 20241283 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 vor. Hintergrund ist eine Anfrage des Präsidenten des Sozialgerichts Dortmund, drei Personen zur Benennung einzureichen. Die aktuelle Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richter endet am 31. Dezember 2024.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) muss die Stadt eine Liste mit drei Kandidaten erstellen, wobei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen vorgesehen ist. Die zu schlagenden Personen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und vorzugsweise im Bezirk des Sozialgerichts Dortmund ansässig oder dort tätig sein. Ausschlüsse gelten für Personen, die bereits in anderen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit als ehrenamtliche Richter berufen sind oder eine prozessvertretende Tätigkeit ausüben.
Für die kommende Amtsperiode stehen Horst Günter Ludwig und Christopher Schmidt zur Wiederwahl zur Verfügung, da beide ihre Bereitschaft zur Fortführung des Amtes erklärt haben. Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, über die endgültige Vorschlagsliste zu entscheiden. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 19. Juni 2024 beraten, bevor die Entscheidung im Rat am 27. Juni 2024 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.18.1Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat"/"Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20241578 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Bochum berät in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 über einen Änderungsantrag zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund. Die Vorlage mit der Nummer 20241578 betrifft die Besetzung der Posten für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029.
Im Rahmen dieses Antrags werden zwei Personen als Kandidaten für das Amt eines ehrenamtlichen Richters vorgeschlagen. Die Vorschlagsliste umfasst ein Ratsmitglied der Fraktion „Die SPD im Rat“ sowie ein Ratsmitglied der Fraktion „Die Grünen im Rat“. Eine schriftliche Begründung für die Nominierung der Kandidaten ist dem Dokument nicht zu entnehmen; eine Erläuterung soll gegebenenfalls mündlich erfolgen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.18.2Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241587 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage 20241283, welche die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 betrifft.
Mit diesem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, dem Sozialgericht Dortmund ein weiteres Mitglied der CDU-Fraktion als Kandidat für das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorzuschlagen. Eine schriftliche Begründung für die Nominierung dieses weiteren Kandidaten ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten; die entsprechende Begründung soll laut dem Antrag mündlich erfolgen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.19Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung Kretastraße.Zur Vorlage · 20241292 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Erneuerung der Kanalisation in der Kretastraße sowie in der Straße Auf dem Gericht sieht die Stadt Bochum eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1,4 Millionen Euro vor. Die entsprechende Finanzvorlage sieht vor, investive Haushaltsmittel innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung für das Tiefbauamt bereitzustellen.
Die Maßnahme ist aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Leitungen notwendig. Das im Jahr 1925 errichtete Kanalsystem weist Schäden wie Risse, Wurzeleinwuchs und Undichtigkeiten auf. Da zudem eine hydraulische Überlastung vorliegt, besteht das Risiko von Tagesbrüchen sowie die Gefahr, dass Abwasser in die Umwelt gelangt. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2024 geplant; die Bauzeit wird auf etwa zehn Monate geschätzt. Im Rahmen der Maßnahme sollen rund 262 Meter Haltungsstränge in offener Bauweise erneuert und acht Fertigteilschächte errichtet werden.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel. Die Deckung wird aus der Maßnahme „An der Papenburg“ bereitgestellt, da sich dort die Planung verzögert hat und die Umsetzung erst für die Haushaltsjahre 2025 bis 2026 vorgesehen ist. Damit steht der notwendigen Investition im aktuellen Haushaltsjahr kein zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.20Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241296/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241296/1 eine Neuregelung zur Finanzierung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen beantragt. Da die bisherige Grundlage zur Finanzierung zum 31. Juli 2024 ausläuft, ist ab dem 1. August 2024 eine neue Rechtsgrundlage erforderlich. Hintergrund der Vorlage sind gestiegene Personalkosten bei den Trägern, die auf aktuelle tarifliche Lohnabschlüsse zurückzuführen sind.
Der Vorschlag sieht für das Schuljahr 2023/2024 einen Defizitausgleich in Höhe von rund 850.000 Euro vor. Dieser umfasst eine einmalige Erhöhung der Pro-Kopf-Zuschüsse um 122 Euro für Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie um 61 Euro für die Angebote der „Verlässlichen Grundschule“ und der „Verlässlichen Grundschule Plus Ferienbetreuung“.
Für die kommenden Schuljahre werden neue Pro-Kopf-Pauschalen vorgeschlagen. In der OGS ohne Förderbedarf steigt der Betrag von 2.751 Euro im Schuljahr 2024/2025 auf 2.811 Euro im Jahr 2025/2026. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aus Flüchtlingsfamilien werden Pauschalen von 3.907 Euro bzw. 4.002 Euro vorgesehen. Die Sätze für die „Verlässliche Grundschule“ und deren Erweiterung um Ferienbetreuung werden auf 673 bzw. 693 Euro sowie 963 bzw. 992 Euro angepasst. Um den tariflichen Steigerungen Rechnung zu tragen, schlägt das Schulverwaltungsamt eine Erhöhung der Pauschalen für das Schuljahr 2024/2025 um 11,5 Prozent vor.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Bochum Strategie – Ergebnis des ReviewprozessesZur Vorlage · 20241349 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt mit der Beschlussvorlage 20241349 die Ergebnisse eines Reviewprozesses zur Weiterentwicklung der Bochum Strategie vor. Der Antrag sieht die Verabschiedung der fortgeschriebenen Bochum Strategie 2030 in der vorgelegten Fassung vor.
Die textliche Überarbeitung basiert auf einer Analyse aktueller Entwicklungen und Trends, die im Rahmen eines Reviewprozesses in Abstimmung mit dem Strategiebeirat erarbeitet wurden. Dabei werden Themen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie der demografische Wandel berücksichtigt. Während die Kernstruktur der Strategie stabil bleibt, werden Querschnittsthemen weiter ausformuliert und strategische Ziele präzisiert. Zudem erfolgt eine Integration der Ansprüche des Nachhaltigkeitsprozesses in Bochum. Die Strategie dient als Handlungsrahmen für die soziale, wirtschaftliche, demografische und ökologische Entwicklung der Stadt und unterstützt dabei auch die Ziele einer soliden Haushaltsführung sowie der Investitionsfähigkeit.
Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa stattgefunden haben. Mögliche Anpassungen an Begrifflichkeiten können nach Abschluss des laufenden Markenreviews der „Marke Bochum“ im Herbst 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (UWG:FB) - 1.22Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum gem. § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Wahl der Ratsmitglieder zu Mitgliedern mit beratender StimmeZur Vorlage · 20241246 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Ergänzung der beratenden Mitgliedschaften in den städtischen Ausschüssen entscheiden. Im Rahmen der Vorlage 20241246 wird vorgeschlagen, Dr. Carsten Bachert und Moritz Müller als Mitglieder mit beratender Stimme zu bestimmen. Konkret ist die Bestellung von Herrn Dr. Bachert in den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie die Berufung von Herrn Müller in den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgesehen.
Die Notwendigkeit dieser Neuregelung ergibt sich aus der Sitzung des Rates am 2. Mai 2024, bei der bereits neue Besetzungen für verschiedene Fachausschüsse vorgenommen wurden. Da die beiden genannten Ratsmitglieder an der Sitzung im Mai nicht teilnahmen, müssen ihre beratenden Funktionen nun nachträglich festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die Ratsmitgliedern das Recht einräumt, Ausschüssen in beratender Funktion anzugehören. Der Rat hat zudem die Organisationshoheit, dieses Recht auf weitere Ausschüsse auszudehnen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen die entsprechenden Positionen nun final besetzt werden.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2020Zur Vorlage · 20241105 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2020 wird dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu verweisen.
Der Abschluss umfasst die Kernverwaltung sowie zahlreiche verbundene Unternehmen und Einrichtungen, darunter die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die USB Bochum GmbH und die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH. Ziel der Zusammenstellung ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des gesamten Konzerns als wirtschaftliche Einheit darzustellen.
Im Jahr 2020 belief sich das Gesamtvermögen des Konzerns auf 7,10 Milliarden Euro. Das Eigenkapital lag bei 1,16 Milliarden Euro, was einer Eigenkapitalquote von 16,37 % entspricht. Der Gesamtjahresüberschuss für den Konzern Stadt Bochum betrug 4,24 Millionen Euro. Dieser Wert resultiert aus einem Jahresüberschuss der Kernverwaltung in Höhe von 48,61 Millionen Euro und dem anteiligen Ergebnis anderer Gesellschafter in Höhe von minus 35,91 Millionen Euro. Die Vorlage führt zudem auf, dass die finanzielle Lage durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst wurde, was sich unter anderem in Veränderungen bei den Personalaufwendungen sowie durch besondere Erträge und Aufwendungen im außerordentlichen Ergebnis widerspiegelte.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2023Zur Vorlage · 20241228 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2023 wurde dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von rund 25,8 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum geplanten Fehlbetrag in Höhe von etwa 15,5 Millionen Euro entspricht dies einer Differenz von 41,3 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis jedoch um 2,67 Millionen Euro verringert. Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet Beträge in Höhe von 8,9 Millionen Euro für die Isolation coronabedingter Schäden sowie 11,0 Millionen Euro für Folgen des Ukrainekriegs.
Als wesentliche Faktoren für die Abweichung vom Plan werden ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen, höhere Zuweisungen des Landes sowie geringere Zinsaufwendungen angeführt. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen in den Bereichen Instandhaltung, Personal und Versorgung. Die Bilanzsumme der Stadt stieg um 248,1 Millionen Euro auf rund 5,48 Milliarden Euro an. Das Eigenkapital erhöhte sich um 25 Millionen Euro auf etwa 1,07 Milliarden Euro.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.25Eingabe gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum 2. Tranche (2024)Zur Vorlage · 20241583 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241583 befasst sich mit einer Eingabe von Mitgliedern der ehemaligen GNK-Steuerungsgruppe zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum (2. Tranche). Die Antragsteller regen an, den bestehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ersetzen. Zu ihren Forderungen gehören die Vorlage detaillierter Maßnahmenprofile bis Ende des zweiten Quartals 2024, die Einführung eines Controlling-Systems sowie eine spezifische Erweiterung der Beteiligungsstruktur. Konkret wird eine Einbindung von Vertretern der Zivilgesellschaft in zehn Handlungsfelder und die Ergänzung des Gremiums um zehn geloste Bürger gefordert, wobei eine erste Sitzung bereits im August 2024 stattfinden sollte.
Die Verwaltung schlägt vor, den Anregungen gemäß § 24 GO NRW nicht zu folgen. Die Begründung führt aus, dass die Forderungen nach inhaltlichen Anpassungen und einem Controlling-System bereits durch bestehende Beschlüsse oder laufende Umsetzungsprozesse abgedeckt sind. Bezüglich der Beteiligungsstruktur sieht die Verwaltung bereits ein „Begleitendes Nachhaltigkeitsforum“ vor, das Fachleute und zehn geloste Bürger umfasst. Eine erste Sitzung dieses Forums ist für das vierte Quartal 2024 geplant. Die Erarbeitung der Maßnahmenprofile erfolgt nach der Sommerpause.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 1.26Beantwortung der Anregung gem. § 24 GO NRW Millionen im zweistelligen Bereich für Straßenrandwerbung?Zur Vorlage · 20241596 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in der Beschlussvorlage 20241596 auf eine Anregung nach § 24 GO NRW reagiert. Die vorliegende Anregung eines Bürgers bezog sich auf das Projekt „Landmarken – wir sehen Bochum“ und thematisierte die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit Elementen an Straßenrändern.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. In der Begründung führt die Verwaltung aus, dass der überwiegende Teil der in der Anregung genannten Punkte bereits im Rahmen früherer Gremiensitzungen zur entsprechenden Vorlage erörtert wurde. Zudem wird darauf verwiesen, dass für die Unterhaltung bestehender identitätsstiftender Elemente bereits entsprechende Abläufe und Vorgehensweisen vorhanden sind. Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass die Stadt Bochum über eingespielte Strukturen zur Bürgerbeteiligung verfügt, die themenbezogen eingesetzt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20240908 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung, welcher die Handhabung von Anfragen und Anträgen regelt.
Der Vorschlag sieht vor, den ersten Spiegelstrich des genannten Paragrafen zu streichen. Dieser erlaubt es dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin derzeit, Anfragen zurückzuweisen, sofern die gewünschte Auskunft innerhalb der letzten zwölf Monate bereits erteilt wurde. Die Fraktion führt an, dass diese Regelung nicht mit § 55 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar sei. Nach dieser Rechtsgrundlage haben Rats- und Ausschussmitglieder das Recht auf Auskunft und Stellungnahme zu allen Sach- und Verfahrensbereichen, wobei ein grundsätzliches Zurückweisen von Anfragen aufgrund bereits erteilter Informationen rechtlich nicht zulässig sei.
Die Verwaltung soll mit der Überarbeitung des Paragrafen beauftragt werden, um eine mit dem Kommunalrecht vereinbare Fassung zur Beschlussfassung an den Rat vorzulegen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass eine Auskunftserteilung zwar durch Verweis auf bereits vorhandene Informationen erfolgen kann, sofern diese den aktuellen Sachstand widerspiegeln, ein pauschales Ablehnungsrecht jedoch nicht besteht.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 2.1.1Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen - Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne -Zur Vorlage · 20241480 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen im Rat der Stadt Bochum haben einen Änderungsantrag mit der Nummer 20241480 für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.1 und fordert eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen.
Konkret wird vorgeschlagen, § 9 Absatz 3 der genannten Geschäftsordnung zu ändern. Nach dem vorliegenden Entwurf soll es dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin ermöglicht werden, Anfragen zurückzuweisen, sofern deren Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag ist im Dokument nicht enthalten; eine Erläuterung soll gegebenenfalls mündlich erfolgen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 2.2Umbesetzung im IntegrationsausschussZur Vorlage · 20241441 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20241441 liegt ein Antrag für die Ratssitzung am 27. Juni 2024 vor, der eine Änderung in der Besetzung des Integrationsausschusses vorsieht. Die Fraktion Die GRÜNEN im Rat beantragt hierbei eine Anpassung der Mitgliedschaft innerhalb dieses Gremiums.
Der Antrag bezieht sich auf die Position einer sachkundigen Bürgerin im Integrationsausschuss. Nach der aktuellen Regelung ist diese sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss gelistet. Durch den vorliegenden Antrag soll dieser Status geändert werden, sodass die sachkundige Bürgerin künftig als ordentliches Mitglied im Gremium fungiert. Die entsprechende Änderung der Ausschussbesetzung wurde von der Fraktionsleitung der Grünen im Rat formuliert und zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG Linke, PAR, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG Linke, PAR, OB) - 2.3Grillverbot Ümminger SeeZur Vorlage · 20241468 · Antrag
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 einen Antrag zur Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, das Grillen am Ümminger See vollständig zu untersagen.
Der Antrag sieht eine Anpassung von § 19 Absatz 5 der Verordnung vor. Bisher ist das Grillen am Ümminger See auf zwei ausgewiesene, gepflasterte Flächen erlaubt. Durch die vorgeschlagene Änderung soll diese Ausnahme gestrichen werden, sodass das Grillen im gesamten Bereich des Sees untersagt ist. Zudem soll der entsprechende Lageplan angepasst werden, um den neuen Zustand abzubilden.
Als Begründung führt die Ratsfraktion an, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Grillbereiche zu Stoßzeiten nicht mehr sicherstellen können. Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher auch bei belegten Flächen das Grillen an anderen Stellen am See vollziehen. Dies führe in der Folge zu einer erhöhten Müllbelastung sowie zu ordnungswidrigem Parken in der Umgebung des Sees.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.3.1Grillverbot Ümminger See - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241603 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20241603 eingereicht, der das Thema Grillverbot am Ümminger See betrifft. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts „Grillen in Bochum“ zu beauftragen. Dieses Konzept soll im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beraten und abschließend im Rat beschlossen werden. Die Vorlage verlangt, dass das Konzept Angaben zur personellen Ausstattung, zu etwaigen Baumaßnahmen, zur Zusammenarbeit mit der Polizei im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft sowie einen Zeitplan für die Umsetzung enthält.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die bereits geltenden Regelungen für Grillverbote unabhängig von der neuen Konzeption konsequent durchgesetzt werden. Die Verwaltung soll durch eine verstärkte Präsenz des Ordnungsdienstes das illegale Grillen und das Vermüllen von Parkflächen verhindern sowie im Bedarfsfall sanktionieren. Die Ratsmitglieder Hans Henneke und Christian Haardt begründen den Antrag mit dem Ziel, den überregionalen Grilltourismus am Ümminger See einzudämmen. Sie führen an, dass ein Verbot nur bei ausreichender personeller und materieller Ausstattung zur Durchsetzung zielführend sei.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.4Dokumentation von Sitzungen im RatsinformationssystemZur Vorlage · 20241477 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Hans Henneke hat einen Antrag für die Ratssitzung am 27. Juni 2024 vorgelegt, der eine Erweiterung des Ratsinformationssystems (RIS) der Stadt Bochum vorsieht. Der Antrag fordert, dass sämtliche vom Rat eingesetzten Gremien, wie etwa politische Beiräte oder Jurys, in das System aufgenommen werden sollen. Dies soll die Bereitstellung von Einladungen mit Tagesordnungspunkten sowie die Veröffentlichung von Niederschriften dieser Gremien im RIS umfassen.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass die Bildung dieser Gremien der Optimierung von Informationswegen für die Aufgaben des Rates dient. Es wird angeführt, dass die Einrichtung solcher Gremien nicht dazu bestimmt sei, die Transparenz der politischen Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit oder für Ratsmitglieder, die nicht in den jeweiligen Beiräten vertreten sind, zu verringern. Daher sollen diese Gremien im RIS analog zu den bereits dort dokumentierten Gremien behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.5Transparenz im Rats-TVZur Vorlage · 20241489 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241489 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Transparenz beim Angebot „Rats-TV“ zu erhöhen. Die Stadtverwaltung soll damit beauftragt werden, ein Konzept zur verbesserten Übermittlung von Abstimmungsergebnissen an die Zuschauerinnen und Zuschauer zu erarbeiten. Ziel ist es, die jeweiligen Ergebnisse unmittelbar nach den Abstimmungen im Rat bekannt zu geben.
Der Antrag führt aus, dass die aktuelle Praxis der Sitzungsleitung, bei der lediglich grobe Resultate verkündet werden, eine detaillierte Information über das Abstimmungsverhalten der Fraktionen für die Öffentlichkeit erschwert. Die Bekanntgabe der Ergebnisse soll zeitnah und barrierefrei gestaltet sein, um auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen zu erreichen. Als technische Option wird im Rahmen der Konzeptentwicklung zudem die mögliche Installation elektronischer Abstimmungssysteme im Ratssaal angeführt, um die Übermittlung der Resultate zu erleichtern.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.6Sicherung von Veranstaltungen in der InnenstadtZur Vorlage · 20240142 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20240142 einen Antrag gestellt, um die Sicherheit bei Veranstaltungen in der Innenstadt durch dauerhafte Sperrelemente zu gewährleisten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zusammen mit Bochum Marketing ein aktualisiertes Sicherheitskonzept zu erarbeiten, das fest installierte Elemente wie versenkbare Poller oder entsprechende Stadtmöbel vorsieht.
Der Antrag beinhaltet die Forderung nach einer Vergleichsrechnung, welche die Kosten für fest installierte Sicherheitselemente den Kosten für temporäre Maßnahmen gegenüberstellt. Als Beispiel für die Berechnung soll der Kostenaufwand des Weihnachtsmarktes herangezogen werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Sicherung von Großveranstaltungen wie dem Maiabendfest, dem Musiksommer oder Bochum Kulinarisch derzeit durch den Einsatz von Indutainern und Miframs mit hohen Kosten verbunden ist. Diese Maßnahmen würden im sechsstelligen Bereich liegen und könnten die wirtschaftliche Durchführung künftiger Veranstaltungen beeinflussen. Zudem wird angeführt, dass temporäre Absperrungen das Erscheinungsbild der Innenstadt beeinträchtigen können. Laut dem Antrag befürworten auch Einzelhändler den Einsatz dauerhafter Sperrelemente zur Senkung der Kosten für Veranstalter.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.6.1Sicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20240260 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20240260 zur 29. Sitzung des Bochumer Rates am 1. Februar 2024 schlägt Dr. Volker Steude eine Ergänzung zum Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in der Innenstadt vor. Der Antrag sieht vor, im Rahmen der Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes zusätzlich die Installation von Abpollerungen oder allgemein eingebauten Sperrelementen zu prüfen. Diese sollen dazu dienen, die Sicherheit und Ordnung im alltäglichen Verkehr zu gewährleisten und dabei effizient mit den Maßnahmen für Veranstaltungen verknüpft werden. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll hierbei vorberatend einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine gemeinsame Planung von sicherheitstechnischen Elementen für Veranstaltungen und den regulären Verkehr Synergien nutzen könne. Als Beispiel wird der Rathausplatz angeführt, an dem die Installation von Sperrelementen dazu beitragen könnte, das rechtswidrige Befahren von Fußgängerbereichen zu verhindern. Hierbei werden auch technisch versenkbare Poller in Betracht gezogen, die beispielsweise durch Funksteuerung von Bussen der Bogestra bedient werden könnten, um den Bereich auch außerhalb von Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt abzusichern.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Es erlolgt keine Abstimmung
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2024Zur Vorlage · 20241033 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2024 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2024 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 17,18 Millionen Euro prognostiziert. Damit liegt die erwartete Abweichung um 2,34 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von 14,84 Millionen Euro.
Zu den wesentlichen finanziellen Verschlechterungen zählen eine Verringerung der Schlüsselzuweisungen um 36,8 Millionen Euro sowie ein Rückgang des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer um 5,0 Millionen Euro. Zudem wird ein Mehraufwand von 6,1 Millionen Euro durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erwartet. Ein wesentlicher Faktor ist zudem der Anstieg der Personalkosten: Diese werden auf 438,0 Millionen Euro geschätzt und übersteigen den Plan um etwa 9,0 Millionen Euro. Grund hierfür sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie deren Auswirkungen auf die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten.
Demgegenüber stehen positive Entwicklungen bei den Gewerbesteuereinnahmen um 17,2 Millionen Euro und der VRR-Umlage um 16,5 Millionen Euro. Auch Zinsersparnisse von 4,3 Millionen Euro sowie Bundeszuweisungen für die Versorgung von Geflüchteten in Höhe von 13,4 Millionen Euro wirken sich positiv auf die Prognose aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich das Ergebnis im weiteren Jahresverlauf durch Entwicklungen bei den Steuererträgen oder verzögerte Personaleinstellungen noch verändern kann.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Gründung der Sportstätten-Besitzgesellschaft Hier: Kauf Stadioncenter, Pachtverträge und finanzielle Ausstattung inkl. über- und außerplanmäßiger Bereitstellung konsumtiver und investiver Haushaltsmittel in der Produktgruppe 5709 Beteiligung WEG Bochum mbHZur Vorlage · 20241415 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die weiteren Schritte zur Umsetzung der Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH vor, deren Gründung der Rat der Stadt Bochum bereits im März 2024 beschlossen hat. Nach der Mitteilung der Kommunalaufsicht, dass keine Bedenken gegen den Gesellschaftsvertrag bestehen, sollen nun Flächen und Vermögensgegenstände auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Dazu gehören unter anderem das Vonovia Ruhrstadion, Trainingsplätze, Tennisanlagen sowie die Rundsporthalle. Für die Rundsporthalle ist ein Pachtvertrag zwischen der neuen Gesellschaft und der Stadt Bochum vorgesehen, damit die bisherige Verwaltung durch das Referat für Sport-<0xC2>_und Bewegung fortgeführt werden kann. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag soll zudem sicherstellen, dass die Sportflächen am Ruhrstadion weiterhin für den Schul- und Breitensport nutzbar bleiben.
Für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs werden verschiedene Beschlüsse beantragt. Diese umfassen den Erwerb des Stadioncenters sowie Pachtverträge mit der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA und der Stadt Bochum. Finanziell sieht die Vorlage eine bereitgestellte Summe von 14,6 Millionen Euro für eine konsumtive Kapitaleinzahlung in 2024 sowie 9,9 Millionen Euro für eine investive Kapitaleinlage vor. Zudem werden Mittel für Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum von 2025 bis 2027 in Höhe von insgesamt bis zu 70 Millionen Euro angestrebt. Die Umsetzung der Gründung soll bis zum 31. August 2024 mit steuerlicher Rückwirkung zum Jahresbeginn erfolgen. Aufgrund von Betriebsgeheimnissen werden Teile der Verhandlungen im nichtöffentlichen Teil geführt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Neutrale Farbgebung der Sitze im Lohrheidestadion Wattenscheid - Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid -Zur Vorlage · 20241258 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat im Rat der Stadt Bochum eine Entscheidung über die Gestaltung des Lohrheidestadions beantragt. In ihrer Sitzung vom 30. April 2024 empfahl das Gremium, die Zuständigkeit für die Gestaltung des Stadions an den Rat zu übertragen und einen Beschluss über eine neutrale Farbgebung der Sitzplätze zu fassen. Die Vorlage steht zur Kenntnisnahme in der Ratssitzung am 27. Juni 2024 bereit.
Für die Umsetzung werden zwei verschiedene Varianten vorgeschlagen. Die erste Möglichkeit sieht eine einheitliche, neutrale Farbgebung der Sitze vor, beispielsweise in Hellgrau. Die zweite Variante sieht eine farbliche Mischung aus den Farben Rot, Schwarz, Gelb und Grün vor. In Kombination mit der blau gestalteten Tartanbahn sollen diese Farben die olympischen Ringe abbilden, um der Nutzung des Stadions als Fußball- und Leichtathletikanlage gerecht zu werden. Ergänzend dazu wird vorgeschlagen, beide Varianten durch den Schriftzug „Wattenscheid“ in Anthrazit oder Blau zu ergänzen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Folgen der aktuellen Entwicklung im NahostkonfliktZur Vorlage · 20240410 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen des Nahostkonflikts auf die lokale Situation reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Maßnahmen zur Prävention von Extremismus und Antisemitismus in städtischen Integrationseinrichtungen sowie der Umgang mit dem Konflikt im Kontext muslimischer Jugendlicher.
Die Stadt nutzt verschiedene Instrumente, um Rassismus, Antisemitismus und Antimuslimismus entgegenzuwirken. Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt dabei die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften und führt in Kooperation mit der Volkshochschule Workshops sowie Diskussionsveranstaltungen durch. Zu den genannten Maßnahmen gehören unter anderem Projekte zum Tag der Menschenrechte, die Summer School sowie Schulbesuche zu Themen des Nahostkonflikts. Zudem fördert das Zentrum über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ zivilgesellschaftliche Projekte.
Für Betroffene religiöser Diskriminierung verweist die Verwaltung auf externe Anlaufstellen im Ruhrgebiet, wie etwa Beratungsstellen in Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamm, die Schwerpunkte bei der Prävention von Antisemitismus oder antimuslimischem Rassismus setzen. In Bochum sind zudem die Meldestelle für Diskriminierung im Fußball sowie das Projekt WeAct als Anlaufstellen bekannt. Ergänzend werden landesweite Meldestellen wie MEDAR und RIAS angeführt. Die Stabsstelle für Integration arbeitet zudem an der Implementierung von Antidiskriminierungsstrukturen als Querschnittsthema in der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Städtische Kommunikation Sportpark LohrheideZur Vorlage · 20241043 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat über Herrn Woljeme Fragen zur Kommunikation und Gestaltung des Sportparks Lohrheide gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen die Entscheidungsprozesse zum Farbkonzept sowie die Einbindung von Vereinen und der Öffentlichkeit beim Umbau des ehemaligen Lohrheidestadions.
Die Verwaltung teilte mit, dass die endgültige Entscheidung über das Farbkonzept und die Bestellung der Sitzschalen durch die am Projekt beteiligten Akteure aus den Bereichen Architektur, Bau, Steuerung und Verwaltung getroffen wurde. Dabei standen funktionale und gestalterische Aspekte im Vordergrund, um den Anforderungen eines Leichtathletikstadions mit überregionaler Bedeutung gerecht zu werden.
Hinsichtlich der Beteiligung von Sportvereinen gab die Verwaltung an, dass eine Einbindung der Vereine in die Bereiche, die sie unmittelbar betreffen, stattgefunden hat. Dies betraf den TV Wattenscheid für Funktionsbereiche der Leichtathletik, den RW Leithe für das Vereinsheim sowie die SG Wattenscheid 09 für die Geschäftsstelle. Diese Beteiligung erfolgte im November 2023.
Eine vorherige Information der Öffentlichkeit über das Material- und Farbkonzept fand nicht statt. Die Mitglieder des politischen Begleitgremiums sowie der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wurden jedoch Mitte April 2024 im Rahmen von Sitzungen und Baustellenführungen über die geplanten Konzepte informiert. Eine weitere Information der Vereine ist für zukünftige Termine vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung)
- 24.05.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Förderung von leerstehenden Ladenlokalen in BochumZur Vorlage · 20241085 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Bündnis Deutschland“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Förderung leerstehender Ladenlokale in Bochum verschiedene Details zum Stand der Förderprogramme erfragt. Die Verwaltung verweist bei einem Großteil der Fragen auf bereits vorliegende Sachstandsberichte zum ISEK Innenstadt sowie zum ISEK Wattenscheid.
Ergänzend zu diesen Berichten hält die Verwaltung für die Bochumer Innenstadt fest, dass rund 20 Anmietungen aus dem „Sofortprogramm Innenstadt“ auch über das Ende der Förderperiode hinaus bestehen bleiben konnten. Im Rahmen des Nachfolgeprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ wurden bereits vier Neuvermietungen initiiert. Bezüglich der Leerstandsquote gibt die Verwaltung an, dass diese in der Bochumer Innenstadt vor dem „Sofortprogramm“ bei über 11 Prozent lag. Bis zum Ende des Jahres 2023 sank dieser Wert auf 5,6 Prozent.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Lobbiysmus durch "Bund der Steuerzahler"Zur Vorlage · 20241127 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 2. Mai 2024 stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI Fragen zum Umgang mit Einladungen von Interessengruppen an die politischen Fraktionen in Bochum. Hintergrund war eine E-Mail des Bundes der Steuerzahler zu einem Webinar über die Zuständigkeiten zwischen Stadt, Land und Bund. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Entscheidungsprozesse bei der Weiterleitung solcher Informationen sowie auf die Teilnahme von Verwaltungskräften an entsprechenden Veranstaltungen.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass eingehende Anschreiben oder E-Mails einzelner Organisationen zu Informationsveranstaltungen für Mandatsträger an die Fraktionsgeschäftsstellen und die Einzelmandatsträger weitergeleitet werden. Dies diene dazu, den Mandatsträgern eine eigenverantwortliche Entscheidung über eine mögliche Teilnahme zu ermöglichen. Eine inhaltliche Bewertung der Angebote durch die Verwaltung findet nicht statt; lediglich offensichtlich unseriöse oder rein werbliche Angebote werden nicht weitergegeben. Zudem wurde klargestellt, dass die Verwaltung keine E-Mail-Adressen von Mandatsträgern an externe Absender herausgibt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Begrenzung von Konsumorten für CannabisZur Vorlage · 20241172 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 stellte die Fraktion „Die Partei“ eine Anfrage zur möglichen Begrenzung von öffentlichen Konsumorten für Cannabis. Die Fraktion regte an, durch frühzeitige Planung die Bereiche für den künftigen Konsum einzuschränken, beispielsweise durch zeitliche Beschränkungen in Fußgängerzonen zwischen 20 und 7 Uhr oder durch die Einrichtung von Spielplätzen im Umfeld des sogenannten Bermudadreiecks. Ziel dieser Maßnahmen sollte es sein, Veranstaltungen wie „Bochum Total“ von unkontrolliertem Drogenkonsum fernzuhalten.
Darüber hinaus erkundigte sich die Fraktion nach den Planungen der Verwaltung zur Bewältigung potenzieller gesellschaftlicher Veränderungen durch die Legalisierung sowie nach einer möglichen Aufstockung oder Schulung des Personals im Ordnungsamt. Die Verwaltung teilte in ihrer Antwort mit, dass zu den gestellten Fragen derzeit keine Planungen vorliegen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Bochum sicherer Hafen für Menschen ohne Obdach?Zur Vorlage · 20241196 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Partei „Die PARTEI“ wurden verschiedene Aspekte zur Situation wohnungsloser Menschen in Bochum erläutert. Für das Jahr 2023 verzeichnete die Stadt im städtischen Obdach 21 Todesfälle unter wohnungslosen Personen, wobei keine Gewaltverbrechen vorlagen. Zum aktuellen Stand des „Housing First“-Konzepts teilte Indra Hildebrandt-Sochor vom Amt für Soziales mit, dass der LWL in Kooperation mit der Diakonie und einer Wohnungsbaugesellschaft tätig ist, jedoch noch keine ersten Ergebnisse vorliegen.
Bezüglich der sogenannten „defensiven Architektur“, wie etwa unbewohnbarer Bänke, liegen dem Amt für Soziales keine Daten vor. Die Anfrage zur Ausweitung der Initiative „sicherer Hafen“ auf obdachlose Menschen wurde damit beantwortet, dass sich dieses Konzept ausschließlich an Geflüchtete richtet. Im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl am 9. Juni gab die Verwaltung an, dass das Wahlbüro der Stadt Bochum die Tagesaufenthaltsstellen über die Abläufe zur Teilnahme an Wahlen informiert hat, um die Wahlmöglichkeit für wohnungslose Menschen zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Philipp Würzburger, der Stadtpark, das Jubiläum und Augmented RealityZur Vorlage · 20241229 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand zweier Anträge aus dem Jahr 2022 geantwortet. Der erste Antrag befasste sich mit der Aufarbeitung des Lebens und Wirkens von Philipp Würzburger im Zusammenhang mit dem Jubiläum des Stadtparks. Hierzu wird für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 25. September 2024 eine ausführliche Mitteilung der Verwaltung erwartet.
Bezüglich der Planung einer virtuellen Führung durch den Stadtpark im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 hat das Umwelt- und Grünflächenamt erste Gespräche mit dem Tierpark geführt. Es besteht die Absicht, das System der Tierpark-App auf den Stadtpark zu übertragen. Durch die Einspielung von Themen wie Botanik, Kunst und Kultur in die Datenbank sollen auch Augmented-Reality-Führungen realisierbar werden. Die Verhandlungen zur Übertragung der App auf den Stadtpark sollen in den kommenden Monaten intensiviert werden, um einen Abschluss der Planungen zu erreichen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Teilnahme von Ratsmitgliedern an PresseterminenZur Vorlage · 20241306 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat in der Ratssitzung vom 2. Mai 2024 Fragen zur Teilnahme von Ratsmitgliedern an städtischen Presseterminen gestellt. Die Fraktion thematisierte, dass Mitglieder der SPD- und Grünen-Fraktionen an solchen Terminen teilnehmen und in der Bildberichterstattung erscheinen, während die CDU-Fraktion keine offiziellen Einladungen erhalte. Es wurde nach dem Verteilerkreis für Presseeinladungen sowie nach Maßnahmen zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilnahme aller Fraktionen gefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Pressestelle ausschließlich Medienvertreter wie lokale und regionale Redaktionen, Journalisten, Blogger sowie Influencer einlädt. Die Geschäftsstellen der Ratsfraktionen und -gruppen, einschließlich der CDU-Fraktion, erhalten aus Gründen der Transparenz Kopien dieser Einladungen zur Kenntnisnahme. Eine gezielte Auswahl einzelner Ratsmitglieder durch die Pressestelle findet nicht statt. Bei fachbezogenen Terminen der Fachämter, beispielsweise nach Abschluss von Baumaßnahmen, können jedoch durch die jeweiligen Ämter gezielt Personen wie der Oberbürgermeister, Dezernenten, Ausschussvorsitzende oder Bezirksbürgermeister eingeladen werden.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12KindertagespflegeZur Vorlage · 20241317 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Details zur Vergütungsstruktur der Kindertagespflege in Bochum angefordert. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die finanzielle Förderung nach der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Bochum“ erfolgt. Die Vergütung umfasst neben dem Tagespflegetagegeld auch die Möglichkeit eines Mietkostenzuschusses sowie die Erstattung anteiliger Sozialversicherungen und Altersvorsorge sowie eine Pauschale für Bildungs- und Betreuungsarbeit.
Der Stundensatz setzt sich aus einer Sachkostenerstattung und der Anerkennung der Förderleistung zusammen. Je nach Qualifikationsstufe variieren diese Beträge: Bei der Stufe 1 stieg der Gesamtsatz von 2,60 Euro im Jahr 2021 auf 2,72 Euro im Jahr 2024. In der Stufe 2 erhöhte sich der Satz von 5,30 Euro auf 5,54 Euro. Während die Sachkostenerstattung seit dem 1. Januar 2021 unverändert blieb, wird der Anteil der Anerkennungsleistung jährlich zum Beginn des Kindergartenjahres basierend auf der Fortschreibeungsrate gemäß Kinderbildungsgesetz angepasst.
Die Verwaltung stellte klar, dass an der vom Rat am 17. Dezember 2020 beschlossenen Richtlinie keine Änderungen vorgenommen wurden. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bezüglich der Sachkostenpauschale habe lediglich als Hinweis für die Steuererklärung gedient und keinen Einfluss auf die städtische Richtlinie genommen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Stellplätze an der WidumestraßeZur Vorlage · 20241327 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD zur Parkplatzsituation in der Widumestraße reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Beschwerden aus der Anwohnerschaft über regelmäßige Verstöße gegen das Halteverbot sowie die Behinderung von Garageneinfahrten.
Laut Auskunft des Tiefbauamtes wird der Bereich durch das Rechtsamt mehrmals pro Woche kontrolliert. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 wurden dabei rund 130 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt. An Werktagen gilt in der Widumestraße zwischen 7 und 19 Uhr eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden, wobei Bewohner mit entsprechendem Parkausweis von dieser Pflicht ausgenommen sind.
Bezüglich der Kennzeichnung von Ein- und Ausfahrten erklärte die Verwaltung, dass durch die geltende Straßenverkehrsordnung bereits ein ausreichendes Verbot besteht. Da die Verbotsstrecken durch die bauliche Gestaltung der Zufahrten erkennbar seien, seien zusätzliche Markierungen oder Verkehrszeichen nicht erforderlich. Zudem wurde klargestellt, dass Gewerbetreibende verpflichtet sind, die erforderlichen Stellplätze auf ihrem eigenen Grundstück nachzuweisen und vorzuhalten. Die Anzahl dieser Plätze berechnet sich nach der Bauordnung NRW sowie der Stellplatzsatzung der Stadt Bochum anhand der Nutz- oder Verkaufsfläche.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Gigabitausbau in BochumZur Vorlage · 20240574 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zum Ausbau des Glasfasernetzes in Bochum reagiert. Laut der Antwort werden die Netze von verschiedenen Betreibern mit unterschiedlicher Intensität ausgebaut, wodurch sowohl zusammenhängende als auch isolierte Netzgebiete entstehen. Für das Jahr 2024 sind über 300 Kilometer Tiefbauarbeiten angemeldet, was den bisher höchsten Stand an beantragten Glasfaserprojekten darstellt.
Hinsichtlich der Versorgungsquote gab die Verwaltung an, dass im Juni 2023 ein Anteil von 22,5 % der Anschlüsse – etwa 14.500 Haushalte und Unternehmen – mit Glasfaser versorgt war. Damit lag Bochum leicht unter dem NRW-Schnitt von 28,9 %. Bis April 2024 konnte die Quote jedoch auf 31,9 % gesteigert werden, was einem Zuwachs von 9,4 Prozentpunkten innerhalb eines Jahres entspricht, wenngleich der Wert weiterhin hinter dem Landesdurchschnitt von 35,2 % liegt.
Ein Antrag auf Bundesförderung für Beratungsleistungen wurde seitens der Stadt nicht gestellt, da aufgrund der aktuellen Ausbauankündündigungen kein entsprechender Beratungsbedarf festgestellt wurde. Im Bereich der Infrastrukturförderung wird ein Projekt zur Erschließung von „weißen Flecken“ mit weniger als 30 Mbit/s Downstream umgesetzt, für das die Bochum Wirtschaftsförderung WiFö GmbH bereits 2017 einen Antrag gestellt hatte. Zudem wurden Maßnahmen zur Glasfasererschließung von 46 Schulstandorten, die 2021 beantragt worden waren, bis Ende 2023 abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Photovoltaik-FörderungZur Vorlage · 20241357 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Status der Photovoltaik-Förderung in Bochum reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage, ob die für Förderzwecke bereitgestellten Mittel noch zur Verfügung stehen und warum bisher kein neues Programm aufgelegt wurde.
Nach Angaben der Verwaltung wurden die Mittel aus dem Jahr 202gestellt bereits vollständig verausgabt. Für das Jahr 2023 wurde eine zweite Förderrichtlinie mit einem Volumen von 100.000 Euro veröffentlicht. Aufgrund einer hohen Nachfrage mit über 300 Anträgen im Umfang von rund 299.000 Euro wurden zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. Hierzu zählen Umschichtungen aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie sowie 100.000 Euro aus dem Tiefbauamt. Da die Installationen teilweise erst im Jahr 2024 abgeschlossen werden, wurden die Mittel in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen.
Ein neues Förderprogramm wurde bislang nicht aufgelegt, da die Bearbeitung der bestehenden Anträge aufgrund des hohen Volumens und personeller Veränderungen in der Stabsstelle VIKN noch andauert. Die Finanzierung weiterer Maßnahmen ist derzeit nicht gesichert, da keine weiteren Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung stehen. Eine Umsetzung der im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie geplanten Neufokussierung wurde daher vorerst zurückgestellt. Sollten nach Abschluss der laufenden Anträge Mittel aus dem aktuellen Budget übrig bleiben, könnten diese für ein modifiziertes Förderprogramm verwendet werden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan - Entwicklung der Besucherzahlen.Zur Vorlage · 20241405 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zum Wirtschaftsplan des Schauspielhauses Bochum AöR reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die Entwicklung der Besucherzahlen sowie die Personalstruktur des Hauses über den Zeitraum der letzten zehn Jahre.
Die bereitgestellten Daten zur Personalsituation, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten, zeigen für die Spielzeiten von 2014/2015 bis 2023/2024 eine Gesamtzahl von Mitarbeitenden, die zwischen etwa 238 und 254 Positionen lag. Diese Aufteilung umfasst die Bereiche Verwaltung, Technik und Werkstätten, Ensemble sowie künstlerische Tätigkeiten.
Hinsichtlich der Besucherzahlen dokumentiert die Antwort einen Rückgang während der coronabedingten Einschränkungen, wobei in der Spielzeit 2020/2021 lediglich 12.184 Zuschauer verzeichnet wurden. Im Vergleich dazu lag die Zahl in der Spielzeit 2015/2016 bei über 208.000 Personen. Die Auswertung bis Ende April der Spielzeit 2023/2024 weist 104.406 Besucher aus. Parallel dazu sank die Anzahl der Abonnements von rund 5.900 in den Jahren 2013/2014 bis 2015/2016 auf 2.440 in der laufenden Spielzeit. Auch bei den preisreduzierten Karten und der Nutzung des Bochum Passes sind im Zuge der pandemiebedingten Restriktionen Veränderungen in den jährlichen Gesamtzahlen ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17§ 2b UStG – Verlängerung des Übergangszeitraums bis 31.12.2026Zur Vorlage · 20241406 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, die verlängerte Übergangsregelung des § 2b UStG in Anspruch zu nehmen. Diese gesetzliche Regelung weitet die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Körperschaften auf Tätigkeiten aus, die einem Wettbewerb mit privaten Unternehmen unterliegen. Nach dem aktuellen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 wird der verpflichtende Anwendungszeitpunkt voraussichtlich vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2027 verschoben.
Die Stadt Bochum wird die neue Rechtslage nach aktuellem Stand erst ab 2027 anwenden. Die Verwaltung begründet dies mit der Vermeidung zusätzlicher umsatzsteuerlicher Belastungen für Bürger, Vertragspartner und den städtischen Haushalt sowie mit noch ungeklärten Rechtsanwendungsfragen. Ein weiterer Aspekt ist die zeitliche Abstimmung mit der Einführung des neuen SAP-Systems zum 1. Januar 2027, um technischen Aufwand und mehrfache Schulungsmaßnahmen zu vermeiden. Infolgedessen werden Satzungen und Entgeltregelungen der Stadt vorerst nicht aufgrund anfallender Umsatzsteuerbeträge angepasst. Für die Kalenderjahre 2025 und 2026 bleibt die Umsatzsteuerpflicht in Bochum auf Betriebe gewerblicher Art beschränkt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Antragsstau beim WohngeldZur Vorlage · 20241332 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung von Wohngeldanträgen gefragt. Hintergrund ist die Kritik an langen Wartezeiten, die teilweise bis zu einem Jahr betragen können. Das Amt für Soziales teilte in einer Antwort mit, dass derzeit kein zusätzliches Fachpersonal benötigt wird, da bereits Personal für die Umsetzung der Wohngeldreform eingestellt und eingearbeitet wurde. Zur Entlastung der Fachkräfte von administrativen Aufgaben werden zudem studentische Hilfskräfte eingesetzt.
Bezüglich des Antragsstaus aus dem Jahr 2023 gab die Verwaltung an, dass im Mai 2024 eine Aufarbeitungsaktion stattfand. Seit Anfang Juni werden Neuanträge aus November 2023 sowie Weiterleistungsanträge aus März 2024 bearbeitet. Ein Abschluss der Anträge aus dem Jahr 2023 wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Um eine Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen wieder zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen geprüft oder umgesetzt. Dazu gehört die Prüfung des Einsatzes künstlicher Intelligenz zur automatisierten Vorprüfung der Anträge sowie organisatorische Veränderungen hin zu einer stärkeren Spezialisierung der Mitarbeitenden. Zudem soll eine neue IT-Schnittstelle die redundante Dateneingabe in verschiedene Systeme vermeiden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Schritte im Spätsommer wieder eine normalisierte Bearbeitungszeit erreicht werden kann.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Wachstumschancen durch Wachstumschancengesetz: Chance oder Risiko?Zur Vorlage · 20241425 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Vorlage zur Beantwortung einer Anfrage der Partei „Die Partei“ die Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf den städtischen Haushalt dargelegt. Das Gesetz, das nach Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat in einer Kompromissfassung verabschiedet wurde, führt auf kommunaler Ebene voraussichtlich zu Steuerausfällen von rund 0,6 Milliarden Euro pro Jahr bzw. insgesamt etwa 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028. Ein exakter Anteil für Bochum lässt sich dabei nicht konkret berechnen.
In der Antwort der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Fassung des Gesetzes im Vergleich zu früheren Entwürfen durch Zugeständnisse an die kommunale Ebene ein geringeres Ausfallvolumen aufweist. Dennoch findet für diese Steuerausfälle keine Kompensation durch zusätzliche Mittel des Landes oder des Bundes statt. Zusätzlich zur gesetzlichen Änderung beeinflussen weitere wirtschaftliche Faktoren wie Tarifsteigerungen, Zinsaufwand und Baupreise die Haushaltsentwicklung. Die Verwaltung arbeitet an einem Strukturlastentlastungspaket und prüft weitere Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Stadt. Einsparungen in den Bereichen Schulen und Kindergärten sind nach aktuellem Stand nicht geplant.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Fördergelder für die Stadt BochumZur Vorlage · 20241442 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zu den Fördergeldern für städtische Projekte der letzten fünf Jahre reagiert. Da die neue Fördermittelsoftware „Fömi.kommunal“ derzeit noch in der Pilotphase ist und erst im Laufe des Jahres 2025 flächendeckend in allen Ämtern implementiert werden soll, basieren die vorliegenden Informationen auf einer umfassenden Abfrage aus dem August 2023.
Nach dem Stand dieser Erhebung waren in der Kernverwaltung etwa 318 Förderprojekte im Umsetzungsprozess, die ein Gesamtkostenvolumen von rund 521,3 Millionen Euro aufwiesen. Davon entfallen circa 481,2 Millionen Euro auf zuwendungsfähige Ausgaben, was einem durchschnittlichen Förderanteil von etwa 80 Prozent entspricht. Der verbleibende Anteil stellt den Eigenanteil der Stadt Bochum dar, wobei Teile davon durch Drittmittel refinanziert werden.
Von den zum Stichtag im Juli 2023 erfassten Projekten befinden sich aktuell noch 202 in der Umsetzung. Zudem werden laufend weitere Anträge bei Bund und Land NRW gestellt, wie etwa das Ausbauprogramm für Ganztagsbetreuung (OGS) für den Zeitraum 2023 bis 2028 mit einem Budget von rund 14 Millionen Euro. Während ein tagesaktuelles Controlling aufgrund der Komplexität derzeit noch nicht möglich ist, soll dies durch die neue Software künftig ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2023Zur Vorlage · 20241481 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer jährlichen Informationspflicht über Verträge in Kenntnis gesetzt, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung fallen. Gemäß dieser Regelung bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen oder dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Davon ausgenommen sind jedoch Verträge, die auf öffentlich-rechtlichen Ausschreibungsverfahren basieren, auf tariflichen Grundlagen beruhen oder einen Geschäftswert von 5.000 Euro nicht überschreiten.
Für das Kalenderjahr 2023 wurden im Rahmen einer internen Abfrage der Verwaltung zwei entsprechende Vorgänge identifiziert. Zum einen wurde ein Dachdeckerbetrieb eines Bürgers mit Reparaturarbeiten beauftragt, wobei die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eingehalten wurden. Zum anderen besteht ein bereits im Jahr 2022 abgeschlossener Mietvertrag zur Unterbringung von Geflüchteten fort. Bei diesem Vertrag wurde im vergangenen Jahr der Schwellenwert von 5.000 Euro nicht überschritten, weshalb er ebenfalls unter die genannten Ausnahmeregelungen fällt. Die Information dient der regelmäßigen Rechenschaftslegung gegenüber dem Rat über Verträge, die ohne vorherige Zustimmung des Gremiums abgeschlossen werden konnten.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Umbesetzung des Vertreters der katholischen Kirche im Ausschuss für Schule und BildungZur Vorlage · 20241491 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20241491 über eine personelle Veränderung im Ausschuss für Schule und Bildung informiert. Der bisherige Vertreter der katholischen Kirche, Diakon Wilfried Rottenecker, scheidet als ständiges Mitglied mit beratender Stimme aus dem Gremium aus.
Als Nachfolgerin wird die katholische Kirche Dr. Elisabeth Hennecke entsenden, welche die Leitung der Don Bosco Schule innehat. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage von § 85 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), wonach in den Schulausschüssen jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche zu berufen ist.
Die Information über das Ausscheiden von Wilfried Rottenecker und die Nachfolge durch Dr. Elisabeth Hennecke wurde durch den Stadtdechant für Bochum und Wattenscheid, Propst Michael Kemper, mitgeteilt. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung wird im Rat am 27. Juni 2024 sowie im Ausschuss für Schule und Bildung am 29. August 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.08.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Eigennutz geht vor Gemeinnutz?Zur Vorlage · 20241393 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat am 2. Mai 2024 Fragen zur Befangenheit von Mandatsträgern gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob eine Anzeigepflicht vorliegt, wenn Ratsmitglieder durch Beschlüsse, wie etwa Änderungen am Vorbehaltsnetz, persönliche Vorteile oder Nachteile – beispielsweise durch veränderte Verkehrsführung vor der eigenen Wohnanschrift – oder Auswirkungen auf nahe Angehörige erfahren.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit Verweis auf § 31 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Ein Mitwirkungsverbot besteht dann, wenn eine Entscheidung einem Mandatsträger oder dessen Angehörigen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringt. Entscheidend ist dabei der konkrete Einzelfall. Eine Befangenheit liegt hingegen nicht vor, wenn der Vorteil oder Nachteil lediglich auf der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe beruht, etwa wenn eine Vielzahl von Grundstückseigentümern gleichermaßen betroffen ist. Die Pflicht zur Anzeige eines Ausschlussgrundes liegt bei den Mandatsträgern selbst.
Hinsichtlich der Möglichkeit, zusätzliche Offenlegungsregeln oder Compliance-Vorgaben unterhalb der Schwelle der gesetzlichen Befangenheit zu schaffen, erklärte die Verwaltung, dass die Regelungen des § 31 GO NRW abschließend seien. Weitere einschränkende Regelungen, etwa durch die Geschäftsordnung des Rates, sind nach einschlägiger Kommentierung nicht zulässig.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241518 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion Details zur Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule (OGS) an Grund- und Förderschulen im Primarbereich veröffentlicht. Der pflichtige kommunale Eigenanteil ist laut einem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder ab dem 1. August 2024 auf 568 Euro pro Platz festgelegt. Eine jährliche Erhöhung dieses Anteils um drei Prozent zum jeweiligen 1. August ist durch den Erlass ebenfalls vorgeschrieben. Die Verwaltung bestätigte, dass diese jährlichen Erhöhungen des Landes in vollem Umfang an die Träger weitergegeben wurden.
Hinsichtlich der freiwilligen kommunalen Anteile ist für das Schuljahr 2024/2025 eine einmalige Erhöhung vorgesehen; für das darauffolgende Schuljahr werden diese auf dem Stand von 2024/2025 festgeschrieben. Diese zusätzlichen Mittel dienen der Sicherstellung eines auskömmlichen OGS-Betriebs. Während beim pflichtigen Eigenanteil keine Differenzierung nach Förderbedarf erfolgt, ist dies beim freiwilligen Anteil der Fall: Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt dieser für Kinder ohne Förderbedarf 749 Euro und für Kinder mit Förderbedarf 725 Euro. Über ein konkretes verbleibendes Defizit der Träger für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 liegen der Verwaltung keine Angaben vor, da diese Zahlen erst durch die Träger selbst oder im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen ermittelt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Sicherheit des Wattenscheider BezirksbürgermeistersZur Vorlage · 20241549 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ stellte im Mai 2024 eine Anfrage zur Sicherheit des Bezirksbürgermeisters Hans-Peter Herzog sowie zu verschiedenen Infrastrukturprojekten in Bochum und Wattenscheid. Die Stadtverwaltung gab an, die Situation der persönlichen Sicherheit des Bezirksbürgermeisters angesichts von Kommentierungen im Internet nicht qualifiziert einschätzen zu können.
Hinsichtlich der Sportstätten wird berichtet, dass das Lohrheidestadion in Wattenscheid aktuell für 55 Millionen Euro saniert wird, um als Austragungsort für die FISU World University Games 2025 zu dienen. Für das Ruhrstadion existiert eine Grobplanung, während die Detailplanung noch aussteht. Bei den Grünanlagen ist die Sanierung der Waldbühne Höntrop bereits im Gange. Im Bochumer Stadtpark sollen die Arbeiten im ersten Bauabschnitt im Herbst 2024 beginnen.
Die Neugestaltung des August-Bebel-Platzes ist für das Jahr 2028 geplant, während am Hans-Ehrenberg-Platz kürzlich Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Für den Bereich Wilhelm-Leithe-Weg sind Planungen für ein neues Wohn- und Gewerbegebiet vorgesehen. Die Umgestaltung des Vorplatzes des Bahnhofs Wattenscheid hängt vom Erwerb eines noch nicht städtischen Grundstücks ab. Bezüglich der Bäderlandschaft wird auf den Ratsbeschluss verwiesen, die Standorte der WasserWelten Bochum GmbH zu erhalten und zu modernisieren.
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Beratungsfolge
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Fremdwassersanierung Riemke / Hofstede: SachstandZur Vorlage · 20241551 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Sachstand der Fremdwassersanierung in den Stadtteilen Riemke und Hofstede Auskunft gegeben. Im ersten Baulos werden die Anwohnerinnen und Anwohner durch das Tiefbauamt bezüglich der Untersuchung privater Grundleitungen sowie bei der Beantragung von Fördermitteln beraten. In diesem Zusammenhang finden auch Einzeltermine zur Unterstützung bei den Förderanträgen statt. Parallel dazu wird in Abstimmung mit der Emschergenossenschaft geprüft, ob die Errichtung eines zweiten Regenwasserpumpwerks oder eines Regenwasserkanals am Dorneburger Mühlenbach erforderlich ist. Die geplanten Drainagen sollen den mittleren Grundwasserstand auf dem aktuellen Niveau halten.
Hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels und möglicher Grundwasseranstiegs in den Wintermonaten hält die Verwaltung fest, dass durch die geplanten Maßnahmen der Status quo des Grundwasserspiegels beibehalten werden soll. Zwar schützen bereits vorhandene Pumpensümpfe und private Drainagen einige Keller vor Vernässung, dennoch kann der Bedarf für zusätzliche private Drainagen in Einzelfällen bestehen.
Der Zeitplan für die Bauabschnitte sieht vor, dass im ersten Baulos derzeit der erste Abschnitt mittels Rohrvortrieb umgesetzt wird, während der zweite Abschnitt in offener Bauweise für das Jahr 2025 geplant ist. Die Ausschreibung der Planung für das zweite Baulos befindet sich derzeit in Bearbeitung, wobei die weiteren Baulose sukzessive bearbeitet werden sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Umgang mit Äußerungen zu TOP 2.13Zur Vorlage · 20241486 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 2. Mai 2024 wurde durch ein Mitglied der SPD-Fraktion eine Anfrage zu Äußerungen gestellt, die im Rahmen des Tagesordnungspunktes 2.13 getätigt wurden. Die Anfrage bezog sich auf einen Wortbeitrag eines Ratsmitglieds und fragte nach der strafrechtlichen Relevanz dieser Aussagen sowie nach der Absicht der Stadt Bochum, Strafanzeige zu erstatten.
Die Verwaltung beantwortete diese Anfrage in einer vorliegenden Vorlage. Sie hielt fest, dass die betreffenden Äußerungen moralisch und ethisch als inakzeptabel einzustufen seien. Ob jedoch ein konkreter Straftatbestand, wie etwa der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch, erfüllt ist, könne letztlich nur durch die Staatsanwaltschaft bewertet werden. Infolgedessen hat die Stadt Bochum die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft Bochum weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Sanierung HusemannplatzZur Vorlage · 20241514 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Sanierung des Husemannplatzes reagiert und über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert. Aufgrund von Erschwernissen beim Rückbau von Stahlträgern aus dem Tiefgaragenbau sowie dem Auffinden unbekannter Leitungen im Untergrund ist der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr einzuhalten. Teile der Platzfläche, die bis zum 31. August 2025 fertiggestellt sind, werden in Abstimmung mit der Baufirma für Veranstaltungen freigegeben. Eine vollständige Nutzbarkeit des gesamten Platzes kann die Verwaltung jedoch erst unter Vorbehalt ab November 2025 zusichern, da weitere unvorhergesehene Erschwernisse im Bestand auftreten könnten.
Derzeit werden im Bereich der Kortumstraße Leitungs- und Straßenbauarbeiten durchgeführt sowie Abdichtungsarbeiten an der Tiefgaragendecke vorgenommen. Im Anschluss folgen Oberflächenarbeiten von Nordost nach Südwest, bevor abschließend der Bereich der Viktoriastraße hergestellt wird. Bezüglich der vertraglichen Gestaltung mit den ausführenden Unternehmen hat das Tiefbauamt auf die Vereinbarung von Vertragsstrafen oder Beschleunigungsprämien verzichtet. Die Verwaltung begründet dies damit, dass sich solche Regelungen bei unvorhersehbaren Ereignissen als wenig zielführend erwiesen haben. Stattdessen wird ein im Rahmen der Ausschreibung festgelegtes Bauzeitende als fester Bestandteil des Vertrages genutzt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Elternbeiträge Schulbetreuung/ Betreuung in KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 20241273 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die PARTEI stellt im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 Fragen zur Gestaltung der Elternbeiträge für die Schulbetreuung sowie für Kindertageseinrichtungen. Arnim Backs erkundigt sich nach den Gründen für das Ende der aktuellen Einkommensstaffelung in der Beitragsbemessung.
Zudem wird um Auskunft gebeten, in welchen Zeitabständen die Beitragssätze regulär angepasst werden und ob im Rahmen der aktuellen Legislaturperiode Diskussionen über eine Erweiterung der oberen Staffelgrenzen stattgefunden haben. Die Anfrage thematisiert ferner mögliche Einnahmen für die Stadt durch eine veränderte Struktur der Einkommensklassen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Anwendung von §5 der Satzung, wonach die Stadt Bochum zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigt ist. Hierzu wird gefragt, wie häufig solche Überprüfungen in den vergangenen drei Jahren durchgeführt wurden und welche Ergebnisse diese Kontrollen erbracht haben.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Ungültige Ausweispapiere bei ukrainischen FlüchtlingenZur Vorlage · 20241380 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum Informationen zur Situation ukrainischer Staatsangehöriger mit nicht mehr gültigen Ausweispapieren angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass ukrainische Botschaften keine Reisepässe mehr an wehrfähige Männer im Ausland ausstellen, wobei lediglich Personalausweise zur Rückkehr in die Ukraine ausgegeben werden sollen.
Die Fraktion thematisiert die Auswirkungen auf verschiedene Verwaltungsbereiche, wie etwa bei der Beantragung von Sozialleistungen oder bei Ummeldungen. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung: Es wird nach dem Kenntnisstand der Stadt zu diesem Sachverhalt sowie nach bereits aufgetretenen Fällen in Bochumer Ämtern gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung mit dieser Situation umgeht, ob die Behörden berechtigt sind, Ausnahmen zu machen und welche Hilfestellungen für Betroffene bereitgestellt werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Frage nach einer möglichen Unterscheidung zwischen Personen, die erst nach dem Kriegsausbruch nach Deutschland geflüchtet sind, und jenen, die bereits vor Beginn des Krieges in Deutschland lebten.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Freibier bei Wahlen oder andere Werbeaktionen?Zur Vorlage · 20241381 · Anfrage
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Die Bündnis Deutschland (BD) Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum gestellt, in der die rechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit von Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung thematisiert wird. Hintergrund der Anfrage ist die geringe Beteiligung bei der Kommunalwahl 2020.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Einschätzung zur rechtlichen Situation von Werbeaktionen, die durch Freigetränke, Präsente oder Veranstaltungen Wähler an die Urnen locken sollen. In diesem Zusammenhang werden Informationen über vergangene Maßnahmen der Stadt Bochum angefordert, insbesondere im Hinblick auf die Kampagne „LET’S EUROPE“. Die Anfrage umfasst zudem die Abfrage von Kosten für Wahlwerbung der letzten fünf Jahre sowie deren Zuordnung zu bestimmten Kostenstellen.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wer solche Aktionen in Auftrag gibt, wie die Finanzierung erfolgt und wie die Neutralität der Verwaltung sichergestellt wird. Es wird nach etwaigen Beschwerden wegen Verletzung der Neutralität sowie den daraus gezogenen Konsequenzen gefragt. Abschließend bittet die BD Ratsfraktion um Auskunft über langfristige Strategien der Stadt zur nachhaltigen Erhöhung der Wahlbeteiligung, die über kurzfristige Anreize hinausgehen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Gewaltprävention bei Kindern und JugendlichenZur Vorlage · 20241382 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20241382 Informationen zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen beim Rat der Stadt Bochum angefordert. Grundlage der Anfrage sind Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, wonach in den Altersgruppen unter 14 Jahren sowie zwischen 14 und 18 Jahren ein Anstieg der absoluten Gewalttaten verzeichnet wurde. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bestätigung oder Erläuterung dieser Entwicklung für das Stadtgebiet Bochum.
Im Rahmen der Anfrage werden zudem Details zu den bestehenden Präventionsprogrammen der Stadt sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Trägern erfragt. Die Verwaltung soll aufzeigen, welche personellen und finanziellen Mittel sowie Räumlichkeiten für diese Programme bereitgestellt werden und ob Fördermittel von Bund oder Land fließen. Darüber hinaus umfasst die Anfrage Fragen zur Auslastung der Programme in den vergangenen fünf Jahren, zu Rückfallquoten sowie zu den unterschiedlichen methodischen Ansätzen und der jeweiligen Dauer der Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Ausgleichspflanzungen auf BrachenZur Vorlage · 20241561 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 32. Sitzung des Bochumer Stadtrates wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Thematik der Ausgleichspflanzungen auf Brachen gestellt. Grundlage ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum, welche bei Baumfällungen – insbesondere im öffentlichen Raum – Ausgleichspflanzungen vorschreibt.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass bei der Umsetzung solcher Maßnahmen Interessenkonflikte entstehen können, wenn Flächen für Neupflanzungen bereits einen bestehenden Pflanzenbestand oder ein Ökosystem aufweisen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt, wo und in welchem Umfang ungenutzte Industriebrachen oder extensiv genutzte Gewerbeflächen ohne hohen ökologischen Eigenwert innerhalb der Stadt als potenzielle Ausgleichsflächen für städtische Baumpflanzungen angekauft werden könnten.
Des Weiteren wird angefragt, ob die Stadt Bochum bereits über eigene Flächen verfügt, welche diese Kriterien erfüllen. In diesem Zusammenhang wird zudem nach Möglichkeiten gefragt, solche Flächen im weiteren Verlauf als öffentliche Grünanlagen oder als Teil solcher Anlagen zu nutzen bzw. umzunutzen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Kein Platz für den SpatzZur Vorlage · 20241563 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit dem Schutz von Wildvögeln befasst. Im Fokus stehen dabei insbesondere Gebäudebrüter wie Haussperlinge oder Schwalben, deren Lebensräume durch moderne Bauweisen und energetische Sanierungen beeinträchtigt sein können. Die Fraktion bezieht sich in ihrer Anfrage auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund eines unzureichenden Schutzes unionsrechtlich geschützter Vogelarten.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Verwaltungspraxis der Stadt Bochum. Es wird nach der Priorisierung von Klima- und Arteninteressen bei Gebäudesanierungen gefragt sowie nach den Maßnahmen, die die Stadt in den letzten Jahren für den Wildvogelschutz ergriffen hat. Zudem möchte die Fraktion wissen, ob bei Bauprojekten die Einhaltung der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Erteilung von Baugenehmigungen sichergestellt wird und inwiefern Lebensräume bei Sanierungen öffentlicher Gebäude berücksichtigt werden. Weiterhin werden Fragen zur Versorgung verletzter Wildvögel, zu Kooperationen mit Wildvogelstationen sowie zur Entwicklung der Wildvogelpopulation in Bochum über die letzten zehn Jahre gestellt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Unfall mit E-Scooter auf der Bongardstr. am 05.06.2024Zur Vorlage · 20241564 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat zur Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 eine Anfrage zu einem Unfall mit einem E-Scooter auf der Bongardstraße eingereicht. Der Vorfall ereignete sich am 5. Juni 2024 in der Bochumer Innenstadt, wobei zwei elfjährige Kinder auf einem E-Scooter beteiligt waren. Bei dem Unfall wurden ein 70-jähriger Mann und eine 68-jährige Frau verletzt.
Mit der Anfrage möchte die Fraktion klären, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein privates Gerät oder um einen Scooter eines kommerziellen Anbieters handelte. Falls es sich um ein Mietfahrzeug handelt, stellt die BD-Fraktion die Frage, wie die Freischaltung durch die minderjährigen Nutzer möglich war und welche Kontrollmechanismen die Betreiber nutzen, um eine Nutzung durch Personen unter 14 Jahren zu verhindern.
Zudem wird nach etwaigen städtischen Auflagen oder vertraglichen Vereinbarungen mit den Scooter-Betreibern gefragt, die eine unbefugte Nutzung ausschließen sollen. Die Anfrage beinhaltet ferner die Frage, ob die Stadt Bochum Gespräche mit den Anbietern führen wird, um künftige Vorfälle dieser Art zu vermeiden, und ob im Falle eines Miet-Scooters Bußgelder gegen den Betreiber verhängt werden können.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Beleuchtung für Bolzplätze und multifunktionale SportflächenZur Vorlage · 20241571 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20241571 stellt Dr. Volker Steude Fragen zur Beleuchtung von Bolzplätzen und multifunktionalen Sportflächen wie Skateparks oder Pump-Tracks in Bochum. Die Anfrage begründet die Notwendigkeit einer Lichtanlage damit, dass die natürlichen Lichtverhältnisse in den Wintermonaten ab 17 Uhr eine Nutzung der Flächen einschränken. Ziel sei es, eine ganzjährige Nutzbarkeit analog zu den Sportplätzen des Vereinssports zu ermöglichen.
Die Anfrage fordert von der Verwaltung Informationen zum aktuellen Bestand an beleuchteten und nicht beleuchteten Sportflächen im Stadtgebiet sowie Angaben zu den grundsätzlichen Kosten für die Ausstattung eines Platzes mit einer Lichtanlage. Zudem wird nach einer Bewertung durch die Verwaltung bezüglich des Ziels gefragt, alle vorhandenen Flächen mit Lichtanlagen auszustatten, einschließlich eines möglichen Zeitplans für die Umsetzung. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Umweltschutz: Es wird nach dem aktuellen Stand der Insektenfreundlichkeit bei der Beleuchtung gefragt und welche technischen Möglichkeiten, wie etwa Bewegungssensoren, zur Verbesserung dieses Aspekts in Betracht kommen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Spielplanung für die Eventbühne LohrheidestadionZur Vorlage · 20241572 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anfrage zur 32. Sitzung des Rates der Stadt Bochum thematisiert die Spielplanung für die Eventbühne Lohrheidestadion. Nach der Sanierung soll das Stadion gemäß der Bochum-Strategie als „Hotspot der Livekultur“ fungieren und neben dem Sport auch kulturelle Großevents von überregionaler Bedeutung in Wattenscheid ermöglichen.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen zu bereits fest eingeplanten sportlichen sowie kulturellen Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 erbeten. Dabei wird nach den erwarteten Zuschauerzahlen und Auslastungsquoten gefragt sowie danach, ob für bestimmte Events auch die Freilichtbühne oder die Waldbühne als geeignete Spielstätten in Betracht kommen. Zudem wird nach der angestrebten Auslastung des Stadions für kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie nach den zu erwartenden Einnahmen in diesem Zeitraum gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Booking und der Vermarktung des Lohrheidestadions im Hinblick auf kulturelle Großevents. Es wird nach der Zielgruppe für Veranstalter und Formate sowie nach der Rolle der Stadt oder kommunaler Töchter, wie etwa der BOVG, als potenzieller Veranstalter gefragt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Facility Manager für die Innenstadt?Zur Vorlage · 20241573 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 32. Sitzung des Rates der Stadt Bochum liegt eine Anfrage zum Einsatz eines sogenannten Facility Managers für die Innenstadt vor. Als Vorbild dient ein Modell aus Gladbeck, bei dem seit Januar 2023 ein städtischer Bediensteter für die Instandhaltung des urbanen Bereichs zuständig ist. Durch handwerkliche Fähigkeiten in Bereichen wie Schlosserei oder Metallverarbeitung können dort kleinere Schäden an Geländern, Treppenstufen oder Pflasterungen behoben werden, bevor größere Reparaturen notwendig werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, dieses Modell grundsätzlich zu bewerten. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Instandhaltung in Bochum und Wattenscheid gefragt, insbesondere hinsichtlich der Regelmäßigkeit von Kontrollgängen sowie der Zeitspanne zwischen der Feststellung und der Behebung von Schäden. Abschließend wird erörtert, wie ein Einsatz eines solchen Facility Managers in Bochum und Wattenscheid konkret gestaltet werden könnte, welcher Nutzen daraus resultieren würde und welche Einsparungen die Verwaltung durch eine frühzeitige Schadensbehebung schätzt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Einsatz von Künstlicher Intelligenz für die Routenplanung bei USB, Technischer Betrieb und CoZur Vorlage · 20241574 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Oberbürgermeister wird die mögliche Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Optimierung der Routenplanung bei kommunalen Unternehmen und der Stadtverwaltung Bochum thematisiert. Unter Verweis auf Anwendungsbeispiele aus anderen Kommunen, wie etwa die Tourenplanung in Gelsenkirchen oder die bedarfsgerechte Bewässerung von Bäumen in Erlangen, wird das Potenzial für den Einsatz solcher Technologien untersucht.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Situation und zur künftigen Ausrichtung. Es wird nach der grundsätzlichen Bewertung des Einsatzes von KI zur Routenplanung durch die Verwaltung und die kommunalen Unternehmen gefragt. Zudem wird erfragt, wie die Planung der Routen in den betroffenen Stellen derzeit erfolgt und ob dabei bereits KI-Anwendungen zum Einsatz kommen.
Des Weiteren wird nach dem zeitlichen Rahmen sowie dem Umfang einer möglichen Einführung von KI-gestützter Routenplanung gefragt bzw. nach den Gründen für einen etwaigen Verzicht auf diese Technologie. Abschließend wird die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Themenfeld angefragt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Öffentliche Musikboxen für JugendlicheZur Vorlage · 20241575 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister wird die mögliche Installation von öffentlichen Bluetooth-Musikboxen für Jugendliche in Bochum thematisiert. Die Vorlage bezieht sich auf Beispiele aus Stuttgart und Umeå, um das Potenzial solcher Angebote zur Gestaltung des öffentlichen Raums darzustellen.
Es wird vorgeschlagen, öffentliche Plätze, Jugendplätze sowie Parks durch solche Boxen für junge Menschen erlebbarer zu machen. Um mögliche Nutzungskonflikte zu vermeiden, werden eine zeitliche Begrenzung der Nutzung sowie eine Limitierung der Lautstärke als Maßnahmen angeführt.
Die Verwaltung wird gebeten, die grundsätzliche Bewertung einer solchen Installation am Beispiel der Stadt Stuttgart vorzunehmen. Darüber hinaus wird nach geeigneten Standorten im Bochumer Stadtgebiet für eine mögliche Pilotinstallation gefragt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Anforderungen an ein entsprechendes Umsetzungskonzept – wie etwa die Bereitstellung von kostenfreiem WLAN oder der Abbau während der Herbst- und Wintermonate – sowie die zu erwartenden Kosten ermittelt werden.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Belohnung für Hinweise gegen Vandalismus bei der BOGESTRAZur Vorlage · 20241576 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20241576 wurde der Oberbürgermeister zu dem Thema Belohnung für Hinweise gegen Vandalismus bei der BOGESTRA befragt. Der Hintergrund der Anfrage ist die Zunahme von Sachbeschädigungen an Betriebsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs, wie etwa Bildschirmen oder Fahrgastunterständen. In Bochum seien insbesondere Rolltreppen Ziel von Vandalismus geworden, was die Barrierefreiheit beeinträchtige. Die daraus resultierenden Kosten werden von den Kunden der BOGESTRA sowie den Steuerzahlenden getragen.
Im Vergleich zu anderen Verkehrsunternehmen wie der DSW21 in Dortmund, die Belohnungen für Hinweise ausloben, verzichtet die BOGESTRA derzeit auf eine solche Praxis, auch wenn in der Vergangenheit bei schweren Schäden Belohnungen in Aussicht gestellt wurden. Die Anfrage des Vorsitzenden umfasst drei spezifische Fragen: Es wird nach der Anzahl der jährlich eingehenden Hinweise zur Identifizierung von Tätern gefragt sowie nach der Höhe des jährlichen Schadens der vergangenen fünf Jahre bei der BOGESTRA. Zudem soll die grundsätzliche Bewertung der BOGESTRA hinsichtlich der Auslobung kleinerer Belohnungen für Hinweise ermittelt werden.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Wie steht es um die Kampagne „Luisa ist hier!“Zur Vorlage · 20241584 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ hat eine Anfrage zum aktuellen Stand der Kampagne „Luisa ist hier!“ an den Oberbürgermeister gestellt. Die seit 2018 in Bochum aktive Initiative bietet Frauen Unterstützung an, wenn sie sich in Gastronomiebetrieben wie Clubs oder Diskotheken bedrängt oder bedroht fühlen. Durch eine spezifische Frage können Betroffene das Personal auf Hilfe aufmerksam machen, um beispielsweise ein Taxi zu rufen oder sich aus dem Lokal begleiten zu lassen. In Bochum wird die Kampagne durch den Verein Wildwasser Bochum e.V. umgesetzt, wobei aktuell über 37 Gastronomiepartner teilnehmen.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion die Verwaltung um statistische Daten darüber, wie viele Frauen seit Beginn der Kampagne konkret Hilfe gesucht haben, aufgeschlüsselt nach Jahren. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Beteiligung von Gastronomiebetrieben sowie nach möglichen Erweiterungen des Programms auf Großveranstaltungen gefragt. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um weitere Gaststätten und Partner zur Teilnahme an der Kampagne zu bewegen.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15VRR-ZuwendungsverfahrenZur Vorlage · 20241597 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum VRR-Zuwendungsverfahren an den Oberbürgermeister gerichtet. Grundlage der Anfrage sind Informationen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), wonach sowohl die Stadt Bochum als auch die BOGESTRA nur einen Teil der bewilligten Mittel effektiv abgerufen haben. Dabei wird für die Stadt Bochum eine Differenz von 3.227.600 Euro und für die BOGESTRA eine Differenz von 13.366.200 Euro ausgewiesen.
Die Fraktion bittet um Erläuterungen zu den Ursachen dieser Differenzen sowie nach Möglichkeiten, diese Abweichungen künftig zu verringern, um verstärkt Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Des Weiteren wird gefragt, welche Maßnahmen trotz der vorhandenen Fördermöglichkeiten entfallen sind und auf welcher Grundlage die entsprechenden Entscheidungen zur Priorisierung getroffen wurden.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Gesundheitswirtschaft in Bochum Auswirkungen - des Klinikatlas des Bundes - des Krankenhausplanes des LandesZur Vorlage · 20241598 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen über die Auswirkungen des bundesweiten Klinikatlasses sowie des Krankenhausplanes des Landes auf den Gesundheitsstandort Bochum angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung, wie die Festlegung des Versorgungsgebietes BO-DO-HER zustande kam und weshalb die Kreise Ennepe-Ruhr und Recklinghausen nicht diesem Gebiet zugeordnet wurden.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche klinischen Leistungen in den Bochumer Kliniken künftig zusätzlich erbracht werden sollen oder wegfallen könnten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Berücksichtigung der medizinischen Ausbildung und Forschung im Rahmen des sogenannten Bochum-Modells sowie die Frage, ob die im Klinikatlas dargestellten Kompetenzen der Kliniken realistisch abgebildet sind.
Die Fraktion erkundigt sich zudem nach bestehenden Stellungnahmen von Klinikträgern oder der Ruhr-Universität und möchte wissen, wie die Verwaltung zu den vorliegenden Planungen Stellung beziehen wird. Abschließend wird gefragt, ob im Zuge dieser Entwicklungen mit Schließungen von Kliniken zu rechnen ist.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Aufenthaltstitel für Ukrainer_innenZur Vorlage · 20241602 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat zur 32. Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 eine Anfrage zum Umgang mit ukrainischen Identitätskarten eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Verlängerung von Aufenthaltstiteln für ukrainische Staatsangehörige, bei der laut der Fraktion keine neuen Ausweisdokumente mit aktualisiertem Gültigkeitsdatum ausgestellt werden. Stattdessen stellt das Bürgerbüro ein Schreiben aus, welches die Anerkennung abgelaufener Identitätskarten durch deutsche Verwaltungsstellen bestätigt.
Die Fraktion thematisiert dabei mögliche Schwierigkeiten bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, wie etwa für Kinder oder Familien, die andere EU-Staaten besuchen möchten. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen an die Stadtverwaltung gestellt: Es wird gefragt, ob die abgelaufenen Identitätskarten auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden und ob das Bürgerbüro das entsprechende Bestätigungsschreiben in verschiedene Sprachen übersetzen sowie beglaubigen kann, um die Anerkennung im Ausland zu erleichtern. Eine mündliche Beantwortung der Anfrage wurde für die Sitzung des Rates beantragt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Fußgängerschutz im Bereich der Reisebushaltestelle am HauptbahnhofZur Vorlage · 20241604 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister befasst sich ein Ratsmitglied mit dem Fußgängerschutz im Bereich der Reisebushaltestelle am Bochumer Hauptbahnhof. Der Fokus liegt auf dem Abschnitt der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Ostring. Laut der Anfrage nutzen Radfahrer sowie Fahrer von Elektrorollern den westlichen Gehweg in diesem Bereich, obwohl beidseitig Radwege vorhanden sind. Dies führe zu regelmäßigen Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich der Bushaltestelle.
Die Anfrage beinhaltet Fragen zur Häufigkeit von Kontrollen zum Schutz der Fußgänger in diesem Abschnitt sowie zur Möglichkeit, die Kontrolldichte zu erhöhen, um einen Abschreckungseffekt zu erzielen. Des Weiteren wird nach alternativen Maßnahmen gefragt, mit denen einerseits der Schutz der Fußgänger erhöht und andererseits die Barrierefreiheit des Fußweges erhalten werden kann.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.19Grillen in Bochumer GrünanlagenZur Vorlage · 20241605 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die sich mit den Regelungen zum Grillen in öffentlichen Grünanlagen befasst. Hintergrund der Anfrage sind Bedenken hinsichtlich der Durchsetzung bestehender Vorschriften sowie des sogenannten Grilltourismus aus angrenzenden Kommunen.
In dem Dokument wird auf die Situation am Ümminger See verwiesen und darauf hingewiesen, dass es bei der Einhaltung der geltenden Regeln in anderen Bereichen der Stadt zu Verstößen kommen könne. Die Anfrage thematisiert zudem das Ziel, die Akzeptanz der aktuellen Regelungen zu erhöhen und deren Umsetzung besser kontrollieren zu können.
Konkret werden verschiedene Fragen zur rechtlichen und praktischen Gestaltung gestellt. Es wird angefragt, ob das Recht zum Betrieb eines Grills an den Wohnsitz beschränkt werden kann, sodass nur in Bochum gemeldete Personen hiervon profitieren. Zudem wird nach Möglichkeiten für die Kommunikation und Umsetzung einer solchen Regelung sowie nach der Verfolgung von Verstößen gefragt. Abschließend wird die Möglichkeit erörtert, nach festgestellten Verstößen individuelle Grill- oder Betretungsverbote auszusprechen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.20Wärmewende - kommunale Wärmeplanung - Nutzung des GasnetzesZur Vorlage · 20241606 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat eine Anfrage zur kommunalen Wärmeplanung und der künftigen Nutzung des Gasnetzes an den Oberbürgermeister gestellt. Im Fokus steht die Frage, in welchem Umfang die Gasinfrastruktur für die bestehende Wohnbebauung relevant ist und wie weit ein Rückbau des Netzes erfolgen muss.
Die Anfrage thematisiert die Rolle von Biomethan als Alternative zum Wasserstoff. Da die künftige Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff für private Haushalte ungewiss ist, wird auf Planungen verwiesen, die bis zum Jahr 2045 einen Versorgungsanteil von über 40 Prozent mit Biomethan und rund 10 Prozent mit Wasserstoff vorsehen. Dies könnte den Erhalt wesentlicher Teile des aktuellen Gasversorgungsnetzes ermöglichen.
Die Anfrage fordert Informationen darüber an, inwieweit die künftige Verfügbarkeit von Biomethan in der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt wird und mit welchem Anteil die Stadtverwaltung bei der Wärmeversorgung rechnet. Zudem wird gefragt, ob städtische Töchter Pläne verfolgen, sich an Biomethananlagen zu beteiligen, diese mitzubauen oder sich Optionen für den Zugang zum produzierten Gas zu sichern. Ein weiterer Punkt ist die Frage nach den Auswirkungen dieser Entwicklungen auf den Erhalt der vorhandenen Gasinfrastruktur.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.21Zugang zum Schulgebäude für Schulabschlussjahrgänge außerhalb der SchulzeitZur Vorlage · 20241607 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die den Zugang zu Schulgebäuden für Schulabschlussjahrgänge außerhalb der regulären Unterrichtszeiten zum Thema hat. Hintergrund ist das Bestreben, ehemaligen Schülerinnen und Schülern Besichtigungen ihrer ehemaligen Schulen im Rahmen von Klassentreffen zu ermöglichen.
Der Anfrage zufolge erschweren aktuelle Zugangsregelungen solche Begehungen, wenn keine anderen schulischen Veranstaltungen stattfinden oder kein Personal vor Ort ist. Da Treffen von Abschlussjahrgängen häufig an Freitagnachmittagen oder Samstagen stattfinden, wird die Schwierigkeit beim Zugang zu den Gebäuden thematisiert.
Die Anfrage stellt zwei Fragen zur Prüfung durch die Verwaltung: Es soll untersucht werden, ob eine Möglichkeit geschaffen werden kann, Schulbesichtigungen für Abschlussjubilare unabhängig von schulischen Veranstaltungen zu ermöglichen, gegebenenfalls gegen eine kostendeckende Gebühr zur Deckung der Lohnkosten des Hausdienstes. Zudem wird gefragt, bis wann und unter welchen Bedingungen sowie mit welcher Vorlaufzeit eine solche Regelung eingerichtet werden könnte.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.22Farbe Sitzschalen LohrheidestadionZur Vorlage · 20241609 · Anfrage
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In der Anfrage mit der Nummer 20241609 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI eine Frage für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 27. Juni 2024. Der Antragsteller nimmt Bezug auf die Wahl eines neuen Bezirksbürgermeisters im Bezirk Wattenscheid, die mit einem Ergebnis von 9:8 Stimmen zustande kam.
Gegenstand der Anfrage ist die farbliche Gestaltung der Sitzschalen im Lohrheidestadion. Arnim Backs erkundigt sich, ob es neue Überlegungen zur Farbgebung der Stadionbesitze gibt. Dabei werden verschiedene Optionen angefragt, darunter eine schwarz-weiß-rote Kombination, braune Sitzschalen oder eine rote Farbgestaltung. Zudem wird die Frage gestellt, ob an der bisherigen Planung festgehalten wird oder ob neue farbliche Konzepte in Betracht gezogen werden.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.23Etabliert sich in Bochum eine rechtsextreme Szene?Zur Vorlage · 20241611 · Anfrage
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Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, in der die mögliche Etablierung einer rechtsextremen Szene in der Stadt thematisiert wird. Hintergrund sind Berichte über einen Anstieg rechtsextremistischer Straftaten im Jahr 2023, insbesondere bei Delikten wie Volksverhetzung und Sachbeschädigungen durch Graffiti. Zudem bezieht sich die Anfrage auf ein aktuelles Ereignis in einem Gastronomiebetrieb namens Linie 5. Dort soll am vergangenen Wochenende eine Feier stattgefunden haben, bei der laut Anwohnern eine bekannte Rechtsrock-Band auftrat.
Nach Berichten kam es vor Ort zu Unruhen und Provokationen, woraufhin die Polizei die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen auflöste. Der Staatsschutz befasst sich mit dem Vorfall. Die Inhaber des Betriebs weisen eine Verbindung zur rechtsextremen Szene zurück. Die FDP-Fraktion bittet nun die Verwaltung um eine Bewertung der aktuellen Lage sowie um Informationen darüber, ob Anzeichen für eine stärkere Manifestation einer rechtsextremen Szene vorliegen. Des Weiteren werden Fragen dazu gestellt, welche Vorabinformationen der Verwaltung und der Polizei zu dem Treffen in der Gastronomie vorlagen, warum ein polizeiliches Eingreifen erst nach einer Eskalation erfolgte und wie die Verwaltung ihr Vorgehen gegen Rechtsextremismus künftig gestalten möchte.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.24Sportanlage am HillerbergZur Vorlage · 20241614 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Projekt der Sportanlage am Hillerberg eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19. Juni 2024, in der laut Fraktion eine bereits im April 2024 gestellte Anfrage nicht beantwortet werden konnte.
Im Fokus der Fragen stehen die Planungs- und Finanzierungsgrundlagen für die Beauftragung von NRW Urban sowie der Stand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die Fraktion möchte wissen, warum ein im Mai 2021 beschlossener Finanzierungsplan nach drei Jahren noch nicht vorliegt und welche wirtschaftlichen Folgen die inhaltlichen Planungsvorgaben des Ausschusses für Planung und Grundstücke haben. Zudem wird nach den Gründen für den bisher ausbleibenden Grundstückserwerb gefragt.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Informationen zum aktuellen Spielbetrieb des BV Hiltrop, zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung sowie zur zeitlichen Entwicklung des Projekts. Die Fraktion bittet um Auskunft über mögliche Zeitverluste durch Umplanungen und einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin der neuen Sportanlage. Abschließend wird die künftige Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und NRW Urban thematisiert.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.25Barrierefreiheit, Dienste und Hilfsangebote bei der BOGESTRAZur Vorlage · 20241615 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr in Bochum gestellt. Ein wesentlicher Punkt der Anfrage ist die Situation am Bahnhof Wattenscheid, wo ein defekter Aufzug die Mobilität von Menschen mit Bewegungseinschränkungen beeinträchtigt. Die Fraktion bittet um Auskunft zum Zeitplan der Reparatur sowie zu den aktuellen Maßnahmen und Notfallplänen, um den Zugang zur Plattform etwa durch den Einsatz von Rampen sicherzustellen.
Des Weiteren wird die Einstellung des Fahrgastbegleitservices durch die BOGESTRA thematisiert. Es wird nach den Gründen für die Beendigung dieses Dienstes sowie nach langfristigen Lösungen oder einer möglichen Wiedereinführung gefragt. Zudem wird die Sicherstellung der Unterstützung durch das Personal, beispielsweise beim Einsatz von Rampen für Rollstuhlfahrer, sowie die Durchführung von Schulungen angefragt. Ein weiterer Aspekt ist die geplante Einstellung des Fahrkartenverkaufs in Fahrzeugen und die Frage nach barrierearmen Ersatzangeboten, insbesondere für ältere Menschen.
Abschließend bittet die Fraktion um eine Untersuchung von Best-Practice-Modellen aus den Nachbarstädten Essen, Mülheim und Duisburg. Es wird angefragt, welche Ansätze zur Verbesserung der Barrierefreiheit übernommen werden könnten und ob die Einführung eines kostenfreien Begleitservices für die Bevölkerung in Bochum sowie die dafür notwendigen organisatorischen Voraussetzungen möglich sind.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.26Waldbühne HöntropZur Vorlage · 20241616 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Sanierungsstand der Waldbühne Höntrop angefordert. Hintergrund ist die Information, dass die für die Sommerferien 2024 geplanten Märchenspiele nicht stattfinden können.
In der Anfrage wird auf die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 1,8 Millionen Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Renovierung der Waldbühne verwiesen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten erwartet wird und wie der aktuelle Stand der Arbeiten ist. Zudem wird gefragt, ob es derzeit Hindernisse gibt, welche die Umsetzung verzögern könnten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage, ob die Gefahr besteht, dass die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen entfällt, sofern die Arbeiten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.27Toilette für alle (TFA)Zur Vorlage · 20241617 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf den aktuellen Sachstand der Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“ im Rahmen der Bochum-Strategie bezieht. Hintergrund ist eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom April 2024, in der mitgeteilt wurde, dass nach der Sommerpause ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden soll.
Im Fokus der Anfrage steht die Errichtung einer ersten „Toilette für alle“ (TFA) im Innenstadtbereich, vorzugsweise im Bereich des Bermudadrecks. Es wird darauf hingewiesen, dass seit 2018 verschiedene Versuche zur Umsetzung einer solchen Pilotinstallation ohne Erfolg blieben. Das Ratsmitglied erkundigt sich nun, ob die Pilotinstallation einer TFA Bestandteil der angekündigten Vorlage zum Thema „Bochums stille Örtchen“ sein wird und ob deren Installation im Rahmen der Planung vorrangig behandelt wird.
Zudem werden Fragen zum zeitlichen Ablauf gestellt. Es wird nach dem Zeitpunkt für eine konkrete Planung einer TFA in der Bochumer Innenstadt sowie nach der Möglichkeit gefragt, eine Umsetzung noch innerhalb der laufenden Wahlperiode sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.28Kann eine reine "Zweckratsgruppe" über drei Monate Bestand haben?Zur Vorlage · 20241618 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der angekündigten Auflösung der Ratsgruppe „Die Partei & Stadtgestalter“ befasst. Hintergrund ist eine Pressemitteilung der Gruppe, wonach die Kooperation mit einem Ratsmitglied der PARTEI zum 31. August 2024 enden soll. Anlass für diesen Schritt waren Äußerungen eines Ratsmitglieds während einer Ratssitzung im Mai, die laut Mitteilung der Stadtgestalter eine Verharmlosung von NS-Verbrechen darstellten.
Im Rahmen der Anfrage bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung um Auskunft zu mehreren Punkten. Es wird gefragt, ob der geplanten Auflösung der Ratsgruppe bereits bekannt ist und wie die rechtliche Bewertung dieser angekündigten Auflösung durch die Verwaltung ausfällt. Des Weiteren möchte die Fraktion klären, ob die Gruppe aufgrund der fehlenden Kooperationsbasis als reine „Zweckratsgruppe“ einzustufen ist. Zudem wird nach den Konsequenzen gefragt, welche die Verwaltung aus der geplanten Auflösung der Ratsgruppe zieht.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Verleihung der EhrenplaketteErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.2Gründung der Sportstätten-Besitzgesellschaft Hier: Kauf Stadioncenter, Pachtverträge und finanzielle Ausstattung inkl. über- und außerplanmäßiger Bereitstellung konsumtiver und investiver Haushaltsmittel in der Produktgruppe 5709 Beteiligung WEG Bochum mbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)dagegen: 4 (BD; PAR&StG)dafür: 70 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, Linke, PAR, OB)Hinweis:Herr Jentsch, Herr Pewny, Frau Marschall, Herr Herlitz un
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Erfolgte Auftragsvergaben (Rat)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Wohngebäude an der KohlenstraßeErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.3Personalbemessung bei der Stadtverwaltung Bochum - ZwischenmitteilungErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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