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Finanzvorlage investiv oder konsumtiv

Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung Kretastraße.

20241292 27.06.2024 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Für die Erneuerung der Kanalisation in der Kretastraße sowie in der Straße Auf dem Gericht sieht die Stadt Bochum eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1,4 Millionen Euro vor. Die entsprechende Finanzvorlage sieht vor, investive Haushaltsmittel innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung für das Tiefbauamt bereitzustellen.

Die Maßnahme ist aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Leitungen notwendig. Das im Jahr 1925 errichtete Kanalsystem weist Schäden wie Risse, Wurzeleinwuchs und Undichtigkeiten auf. Da zudem eine hydraulische Überlastung vorliegt, besteht das Risiko von Tagesbrüchen sowie die Gefahr, dass Abwasser in die Umwelt gelangt. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2024 geplant; die Bauzeit wird auf etwa zehn Monate geschätzt. Im Rahmen der Maßnahme sollen rund 262 Meter Haltungsstränge in offener Bauweise erneuert und acht Fertigteilschächte errichtet werden.

Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel. Die Deckung wird aus der Maßnahme „An der Papenburg“ bereitgestellt, da sich dort die Planung verzögert hat und die Umsetzung erst für die Haushaltsjahre 2025 bis 2026 vorgesehen ist. Damit steht der notwendigen Investition im aktuellen Haushaltsjahr kein zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber.

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