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Begrenzung von Konsumorten für Cannabis

20241172 · Antwort der Verwaltung · 27.06.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt

↳ Zugehörige Anfrage Begrenzung von Konsumorten für Cannabis · 02.05.2024
🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Bochumer Rates am 2. Mai 2024 stellte die Fraktion „Die Partei“ eine Anfrage zur möglichen Begrenzung von öffentlichen Konsumorten für Cannabis. Die Fraktion regte an, durch frühzeitige Planung die Bereiche für den künftigen Konsum einzuschränken, beispielsweise durch zeitliche Beschränkungen in Fußgängerzonen zwischen 20 und 7 Uhr oder durch die Einrichtung von Spielplätzen im Umfeld des sogenannten Bermudadreiecks. Ziel dieser Maßnahmen sollte es sein, Veranstaltungen wie „Bochum Total“ von unkontrolliertem Drogenkonsum fernzuhalten.

Darüber hinaus erkundigte sich die Fraktion nach den Planungen der Verwaltung zur Bewältigung potenzieller gesellschaftlicher Veränderungen durch die Legalisierung sowie nach einer möglichen Aufstockung oder Schulung des Personals im Ordnungsamt. Die Verwaltung teilte in ihrer Antwort mit, dass zu den gestellten Fragen derzeit keine Planungen vorliegen.

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Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.