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Zweite Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung

20241186 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur zweiten Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die dauerhafte Streichung von gewerblichen Tanzveranstaltungen aus dem Steuergegenstand. Damit soll die wirtschaftliche Erholung der lokalen Diskotheken- und Clubkultur unterstützt werden, nachdem die Stadt die entsprechende Steuer seit April 2020 vorübergehend ausgesetzt hatte.

Ein weiterer Bestandteil ist die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 5,5 % auf 6 % des Spieleraufwandes. Diese Maßnahme folgt einem Beschluss des Rates vom Dezember 2023 und könnte laut Verwaltung zu einer jährlichen Ertragssteigerung von etwa 370.000 Euro führen.

Zudem sieht die Änderungssatzung neue Befugnisse für die steuerliche Kontrolle vor. Um Manipulationen an den Kassenstreifen der Geräte zu verhindern, sollen städtische Bedienstete künftig ermächtigt werden, Daten direkt aus den Geldspielgeräten auszulesen. Diese Erweiterung der Prüfungsrechte soll die Beweissicherung verbessern und auch dem Ordnungsamt bei der Kontrolle von Verstößen, etwa gegen Sperrzeiten, dienen. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 27. Juni 2024 über die Entscheidung trifft.

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Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
19.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung)
06.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag