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Kindertagespflege

20241317 · Antwort der Verwaltung · 27.06.2024 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Kindertagespflege · 14.03.2024
🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Details zur Vergütungsstruktur der Kindertagespflege in Bochum angefordert. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die finanzielle Förderung nach der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Bochum“ erfolgt. Die Vergütung umfasst neben dem Tagespflegetagegeld auch die Möglichkeit eines Mietkostenzuschusses sowie die Erstattung anteiliger Sozialversicherungen und Altersvorsorge sowie eine Pauschale für Bildungs- und Betreuungsarbeit.

Der Stundensatz setzt sich aus einer Sachkostenerstattung und der Anerkennung der Förderleistung zusammen. Je nach Qualifikationsstufe variieren diese Beträge: Bei der Stufe 1 stieg der Gesamtsatz von 2,60 Euro im Jahr 2021 auf 2,72 Euro im Jahr 2024. In der Stufe 2 erhöhte sich der Satz von 5,30 Euro auf 5,54 Euro. Während die Sachkostenerstattung seit dem 1. Januar 2021 unverändert blieb, wird der Anteil der Anerkennungsleistung jährlich zum Beginn des Kindergartenjahres basierend auf der Fortschreibeungsrate gemäß Kinderbildungsgesetz angepasst.

Die Verwaltung stellte klar, dass an der vom Rat am 17. Dezember 2020 beschlossenen Richtlinie keine Änderungen vorgenommen wurden. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bezüglich der Sachkostenpauschale habe lediglich als Hinweis für die Steuererklärung gedient und keinen Einfluss auf die städtische Richtlinie genommen.

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Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung)
05.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.