Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2023

20241481 · Mitteilung der Verwaltung · 27.06.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen einer jährlichen Informationspflicht über Verträge in Kenntnis gesetzt, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung fallen. Gemäß dieser Regelung bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen oder dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Davon ausgenommen sind jedoch Verträge, die auf öffentlich-rechtlichen Ausschreibungsverfahren basieren, auf tariflichen Grundlagen beruhen oder einen Geschäftswert von 5.000 Euro nicht überschreiten.

Für das Kalenderjahr 2023 wurden im Rahmen einer internen Abfrage der Verwaltung zwei entsprechende Vorgänge identifiziert. Zum einen wurde ein Dachdeckerbetrieb eines Bürgers mit Reparaturarbeiten beauftragt, wobei die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eingehalten wurden. Zum anderen besteht ein bereits im Jahr 2022 abgeschlossener Mietvertrag zur Unterbringung von Geflüchteten fort. Bei diesem Vertrag wurde im vergangenen Jahr der Schwellenwert von 5.000 Euro nicht überschritten, weshalb er ebenfalls unter die genannten Ausnahmeregelungen fällt. Die Information dient der regelmäßigen Rechenschaftslegung gegenüber dem Rat über Verträge, die ohne vorherige Zustimmung des Gremiums abgeschlossen werden konnten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter).

Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.