Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH – hier: Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbH
20241097 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FASG)dagegen: 4 (BD)dafür: 70 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, PAR&StG, LINKE,PAR)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Genehmigung der Gründung zweier neuer Gesellschaften durch die Trianel GmbH. Konkret geht es um die Errichtung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH (TFP V), welche als Komplementär-Gesellschaft fungieren soll. Die TFP ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Trianel GmbH geplant, wobei eine anfängliche Kommanditeinlage von bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen ist. Der Gründungsprozess sieht zunächst ein Kapital von 7,5 Millionen Euro vor.
Ziel dieser Neugründungen ist die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten, um der zunehmenden Flexibilisierung des Energiesystems zu begegnen. Die TFP soll dabei Aufgaben wie die Standortsicherung, Planung und Netzanschluss übernehmen. Der Beschluss umfasst zudem die Ermächtigung der Vertreter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, den Gründungen in den Organen der Trianel GmbH zuzustimmen. Dabei ist festgelegt, dass bei Einzelprojekten, deren Mittelanteil 2 Millionen Euro übersteigt, eine vorherige Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates einzuholen ist. Die neue Gesellschaft soll zudem befugt sein, weitere Beteiligungen zur Projektrealisierung zu erwerben oder zu gründen, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
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