Landesstraßenbedarfsplan: Keine Meldung der Stadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, keine neuen Maßnahmen für den Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Stadt dazu aufgefordert, bis zum 7. Juni 2024 entsprechende Vorschläge einzureichen. Da die Rückmeldefrist sehr kurz bemessen ist und eine vorherige Beratung in den zuständigen Gremien sowie den Bezirksvertretungen nicht möglich war, wird die Verwaltung die Fehlanzeige zunächst unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Ratsbeschlusses einreichen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Auffassung, dass durch den bereits beschlossenen Vorbehaltsnetz weiterhin ein strukturiertes Straßennetz zur Verfügung steht und daher keine Maßnahmen geplant sind, welche die spezifischen Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllen würden. Der Prozess zur Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW umfasst neben dem Landesstraßenbedarfsplan auch den ÖPNV-Bedarfsplan sowie einen neuen Radschnellwegebedarfsplan. Nach der endgültigen Entscheidung durch den Rat werden die Bezirksvertretungen über das Ergebnis informiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.06.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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