Wasserversorgungskonzept der Stadt Bochum 2024-2029 gemäß § 38 (3) Landeswassergesetz NRW
20241116 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Wasserversorgungskonzepts für den Zeitraum 2024 bis 2029 vorgelegt. Das Konzept aktualisiert die Vorlage aus dem Jahr 2018 und erfüllt die Anforderungen des Landeswassergesetzes NRW, wonach der Stand der öffentlichen Wasserversorgung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung dokumentiert werden müssen. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.
Das Dokument beschreibt die Herkunft, Aufbereitung, den Transport und die Verteilung des Trinkwassers in Bochum. Die Versorgung erfolgt über die Wasserwerke Essen und Witten und entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Laut Vorlage besteht kein Investitionsstau im Rohrnetz, welches aus etwa 1.176 Kilometern Transport- und Verteilleitungen sowie 675 Kilometern Anschlussleitungen besteht. Die Versorgungssicherheit gilt auch unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklungen und klimabedingten Veränderungen als gewährleistet. Im Jahr 2023 belief sich die benötigte Wassermenge auf circa 21,2 Millionen Kubikmeter.
Hinsichtlich der technischen Organisation umfasst das Konzept Maßnahmen zur Qualitätssicherung, den Einsatz qualifizierten Personals sowie Bereitschaftsdienste und Notfallpläne für Krisensituationen wie Stromausfälle. Die Erstellung des Konzepts erfolgt für den Zeitraum 2024 bis 2029 ohne Kostenbelastung für die Stadt durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
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