Umgang mit Äußerungen zu TOP 2.13
✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 2. Mai 2024 wurde durch ein Mitglied der SPD-Fraktion eine Anfrage zu Äußerungen gestellt, die im Rahmen des Tagesordnungspunktes 2.13 getätigt wurden. Die Anfrage bezog sich auf einen Wortbeitrag eines Ratsmitglieds und fragte nach der strafrechtlichen Relevanz dieser Aussagen sowie nach der Absicht der Stadt Bochum, Strafanzeige zu erstatten.
Die Verwaltung beantwortete diese Anfrage in einer vorliegenden Vorlage. Sie hielt fest, dass die betreffenden Äußerungen moralisch und ethisch als inakzeptabel einzustufen seien. Ob jedoch ein konkreter Straftatbestand, wie etwa der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch, erfüllt ist, könne letztlich nur durch die Staatsanwaltschaft bewertet werden. Infolgedessen hat die Stadt Bochum die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft Bochum weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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