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Umgang mit Äußerungen zu TOP 2.13

20241486 · Antwort der Verwaltung · 27.06.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Zugehörige Anfrage Umgang mit Äußerungen zu TOP 2.13 · 02.05.2024
🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

In der Ratssitzung vom 2. Mai 2024 stellte Herr Jentsch von der SPD-Fraktion eine Anfrage zu den Äußerungen von Herrn Dahlmann im Rahmen des Tagesordnungspunktes 2.13. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die getätigten Aussagen strafbewertend seien und ob die Stadt Bochum Strafanzeige erstatten werde.

Die Verwaltung beantwortete diese Anfrage in der vorliegenden Vorlage. Sie bezeichnete den betreffenden Beitrag als moralisch sowie ethisch inakzeptabel. Ob jedoch ein Straftatbestand, beispielsweise Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, erfüllt ist, könne letztlich nur durch die Staatsanwaltschaft bewertet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bochum den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft Bochum weitergeleitet.

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Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.