Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
20241546 · Änderungsantrag · 27.06.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 vorgelegt. Der Antrag betrifft die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit dem Bochumer Musiksommer in der Innenstadt.
Mit dem Beschlussvorschlag wird beantragt, dass Verkaufsstellen am Sonntag, den 8. September 2024, im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Regelung gilt für ein durch einen Plan in der Anlage definiertes Teilgebiet der Bochumer Innenstadt, wobei die Grenzen der Straßen und angrenzenden Grundstücke einzubeziehen sind. Eine Voraussetzung für die Öffnung ist die Durchführung der Veranstaltung; findet der Bochumer Musiksommer nicht statt, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig.
Der Antrag sieht vor, dass Verstöße gegen diese Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können, wobei Geldbußen von bis zu 5.000 Euro möglich sind. Der Änderungsantrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter).