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Beschlussvorlage der Verwaltung

Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 29.09.2024

20241173 27.06.2024 Ordnungs- und Veterinäramt

🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU, UWG:FB, FDP)dafür: 50 (SPD, Grüne, BD, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024117lag einen Vorschlag zur Regelung von Verkaufsöffnungen an Sonntagen für das Jahr 2024 vorgelegt. Konkret wird darin empfohlen, einer Ladenöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 29. September 2024 nicht zuzustimmen. An diesem Datum ist das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks als Anlass für die beantragte Öffnung vorgesehen.

Der Antrag geht auf Initiative des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen eingereicht hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnunggesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen. Dieses erlaubt Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt, das über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen der Einzelhändler hinausgeht.

Die Vorlage führt aus, dass für die Entscheidung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Wahrung der Sonntagsruhe maßgeblich sind. Neben dem beantragten Termin im Ruhr-Park umfasst die Übersicht des Handelsverbandes weitere geplante Veranstaltungen in Stadtteilen wie Wattenscheid, Langendreer, Linden und der Innenstadt. Ein Antrag für den 22. Dezember 2024 wurde laut Mitteilung des Center Managers des Ruhr-Parks bereits zurückgezogen.

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