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Antwort der Verwaltung

Stellplätze an der Widumestraße

20241327 27.06.2024 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Stellplätze an der Widumestraße · 14.03.2024
🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD zur Parkplatzsituation in der Widumestraße reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Beschwerden aus der Anwohnerschaft über regelmäßige Verstöße gegen das Halteverbot sowie die Behinderung von Garageneinfahrten.

Laut Auskunft des Tiefbauamtes wird der Bereich durch das Rechtsamt mehrmals pro Woche kontrolliert. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024 wurden dabei rund 130 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt. An Werktagen gilt in der Widumestraße zwischen 7 und 19 Uhr eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden, wobei Bewohner mit entsprechendem Parkausweis von dieser Pflicht ausgenommen sind.

Bezüglich der Kennzeichnung von Ein- und Ausfahrten erklärte die Verwaltung, dass durch die geltende Straßenverkehrsordnung bereits ein ausreichendes Verbot besteht. Da die Verbotsstrecken durch die bauliche Gestaltung der Zufahrten erkennbar seien, seien zusätzliche Markierungen oder Verkehrszeichen nicht erforderlich. Zudem wurde klargestellt, dass Gewerbetreibende verpflichtet sind, die erforderlichen Stellplätze auf ihrem eigenen Grundstück nachzuweisen und vorzuhalten. Die Anzahl dieser Plätze berechnet sich nach der Bauordnung NRW sowie der Stellplatzsatzung der Stadt Bochum anhand der Nutz- oder Verkaufsfläche.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 27.06.2024
    Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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