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Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)

20240908 · Antrag · 27.06.2024

⏸ Zurückgestellt 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen gestellt. Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereichte Vorschlag sieht eine Überarbeitung von § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung vor. Konkret soll der erste Spiegelstrich dieses Paragrafen gestrichen werden.

Nach der derzeitigen Regelung kann der Oberbürgermeister Anfragen zurückweisen, wenn die gewünschte Auskunft innerhalb der letzten zwölf Monate bereits erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Die Fraktion begründet den Antrag mit einer Unvereinbarkeit dieser Regelung mit § 55 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser sieht vor, dass Rats- und Ausschussmitglieder das Recht haben, auf Verlangen Auskunft zu erhalten oder Stellungnahmen zu Sach- und Verfahrensbereichen der Verwaltung einzufordern.

Der Antrag fordert die Verwaltung auf, den betreffenden Teil der Geschäftsordnung zu überarbeiten und dem Rat eine neue Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen. Laut Begründung ist ein Verweis auf bereits erteilte Auskünfte nur dann zulässig, wenn diese den aktuellen Sachstand weiterhin korrekt widerspiegeln; eine grundsätzliche Ablehnung von Anfragen aufgrund des Zeitraums sei jedoch rechtlich nicht möglich.

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Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
kein Ergebnis hinterlegt
Rat (31. Sitzung)
02.05.2024
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.