Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)
✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung, welcher die Handhabung von Anfragen und Anträgen regelt.
Der Vorschlag sieht vor, den ersten Spiegelstrich des genannten Paragrafen zu streichen. Dieser erlaubt es dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin derzeit, Anfragen zurückzuweisen, sofern die gewünschte Auskunft innerhalb der letzten zwölf Monate bereits erteilt wurde. Die Fraktion führt an, dass diese Regelung nicht mit § 55 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar sei. Nach dieser Rechtsgrundlage haben Rats- und Ausschussmitglieder das Recht auf Auskunft und Stellungnahme zu allen Sach- und Verfahrensbereichen, wobei ein grundsätzliches Zurückweisen von Anfragen aufgrund bereits erteilter Informationen rechtlich nicht zulässig sei.
Die Verwaltung soll mit der Überarbeitung des Paragrafen beauftragt werden, um eine mit dem Kommunalrecht vereinbare Fassung zur Beschlussfassung an den Rat vorzulegen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass eine Auskunftserteilung zwar durch Verweis auf bereits vorhandene Informationen erfolgen kann, sofern diese den aktuellen Sachstand widerspiegeln, ein pauschales Ablehnungsrecht jedoch nicht besteht.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 02.05.2024Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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