Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt
20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie dem Bochumer Musiksommer verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen. Geplant sind Öffnungen am 9. Juni in Wattenscheid und Langendreer, am 16. Juni in Linden sowie am 8. September für die Lindener Meile und den Musiksommer in der Innenstadt. Weitere Termine umfassen das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das Jubiläum im Ruhr-Park am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem ein verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich für den 22. Dezember in Bochum-Harpen geplanter Termin wurde bereits zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erlaubt. Die Entscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung durch den Rat wird für den 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor verschiedene Bezirksvertretungen und Ausschüsse angehört wurden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter).