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Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNP

20240434 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Auflösung der Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) vor. Grund hierfür ist der Beschluss des Regionalplans Ruhr, durch den der bauleitplanerische Teil des RFNP in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) überführt wurde. Damit entfällt die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Planungsgemeinschaft, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen basiert.

Da die bestehenden Verträge durch die Änderung der Planverhältnisse nicht automatisch enden, empfiehlt das Zentralinstitut für Raumplanung eine explizite Auflösung. Hierfür sind gleichlautende Beschlüsse der beteiligten Stadträte erforderlich. Die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des GFNP wird unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgesetzt, wobei die organisatorischen Regelungen bereits in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt wurden. Der interkommunale, verfahrensbegleitende Ausschuss zum GFNP hat die Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP in seiner Sitzung am 9. Februar 2024 einstimmig empfohlen.

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Beratungen

Rat (32. Sitzung)
27.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
19.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung)
25.04.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag