Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ff
20241280 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Sportstättenentwicklungsplanung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, die auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Bochumer Sportplatzanlagen basiert. Für den vereinsorganisierten Fußballsport wurde eine Prioritätenliste erstellt. Die Planung sieht vor, jährlich sechs priorisierte Sportplatzanlagen baulich und funktional aufzuwerten sowie zwei Kunstrasendecken zu sanieren. Zudem sollen auf drei Anlagen FUNino-Spielfelder geschaffen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Aufgabe der sportlichen Nutzung der Sportplatzanlage An der Landwehr. Eine baurechtliche Prüfung ergab, dass eine Umgestaltung in Kunstrasen aufgrund der notwendigen Abstände zur Autobahn nicht genehmigungsfähig ist. Die Anlage ist bereits seit Dezember 2021 aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Die Aktualisierung der Planung erfolgte durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, um den Anforderungen der Bochumer Sportstätten gerecht zu werden. Dabei wurden die Bedarfe von zahlreichen Fußballvereinen sowie anderer Sportarten berücksichtigt. Die Strategie zielt unter anderem auf die Erweiterung von Jugendspielfeldern und eine effizientere Nutzung der Kapazitäten ab. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und erfordert jeweils gesonderte Beschlüsse der zuständigen Gremien.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter).