Beantwortung der Anregung gem. § 24 GO NRW Millionen im zweistelligen Bereich für Straßenrandwerbung?
20241596 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in der Beschlussvorlage 20241596 auf eine Anregung nach § 24 GO NRW reagiert. Die vorliegende Anregung eines Bürgers bezog sich auf das Projekt „Landmarken – wir sehen Bochum“ und thematisierte die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit Elementen an Straßenrändern.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. In der Begründung führt die Verwaltung aus, dass der überwiegende Teil der in der Anregung genannten Punkte bereits im Rahmen früherer Gremiensitzungen zur entsprechenden Vorlage erörtert wurde. Zudem wird darauf verwiesen, dass für die Unterhaltung bestehender identitätsstiftender Elemente bereits entsprechende Abläufe und Vorgehensweisen vorhanden sind. Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass die Stadt Bochum über eingespielte Strukturen zur Bürgerbeteiligung verfügt, die themenbezogen eingesetzt werden können.
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