Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich
20241518 · Antwort der Verwaltung · 27.06.2024 · Schulverwaltungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion Details zur Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule (OGS) an Grund- und Förderschulen im Primarbereich veröffentlicht. Der pflichtige kommunale Eigenanteil ist laut einem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder ab dem 1. August 2024 auf 568 Euro pro Platz festgelegt. Eine jährliche Erhöhung dieses Anteils um drei Prozent zum jeweiligen 1. August ist durch den Erlass ebenfalls vorgeschrieben. Die Verwaltung bestätigte, dass diese jährlichen Erhöhungen des Landes in vollem Umfang an die Träger weitergegeben wurden.
Hinsichtlich der freiwilligen kommunalen Anteile ist für das Schuljahr 2024/2025 eine einmalige Erhöhung vorgesehen; für das darauffolgende Schuljahr werden diese auf dem Stand von 2024/2025 festgeschrieben. Diese zusätzlichen Mittel dienen der Sicherstellung eines auskömmlichen OGS-Betriebs. Während beim pflichtigen Eigenanteil keine Differenzierung nach Förderbedarf erfolgt, ist dies beim freiwilligen Anteil der Fall: Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt dieser für Kinder ohne Förderbedarf 749 Euro und für Kinder mit Förderbedarf 725 Euro. Über ein konkretes verbleibendes Defizit der Träger für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 liegen der Verwaltung keine Angaben vor, da diese Zahlen erst durch die Träger selbst oder im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen ermittelt werden können.
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