Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich
20241296/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.06.2024 · Schulverwaltungsamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241296/1 eine Neuregelung zur Finanzierung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen beantragt. Da die bisherige Grundlage zur Finanzierung zum 31. Juli 2024 ausläuft, ist ab dem 1. August 2024 eine neue Rechtsgrundlage erforderlich. Hintergrund der Vorlage sind gestiegene Personalkosten bei den Trägern, die auf aktuelle tarifliche Lohnabschlüsse zurückzuführen sind.
Der Vorschlag sieht für das Schuljahr 2023/2024 einen Defizitausgleich in Höhe von rund 850.000 Euro vor. Dieser umfasst eine einmalige Erhöhung der Pro-Kopf-Zuschüsse um 122 Euro für Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie um 61 Euro für die Angebote der „Verlässlichen Grundschule“ und der „Verlässlichen Grundschule Plus Ferienbetreuung“.
Für die kommenden Schuljahre werden neue Pro-Kopf-Pauschalen vorgeschlagen. In der OGS ohne Förderbedarf steigt der Betrag von 2.751 Euro im Schuljahr 2024/2025 auf 2.811 Euro im Jahr 2025/2026. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aus Flüchtlingsfamilien werden Pauschalen von 3.907 Euro bzw. 4.002 Euro vorgesehen. Die Sätze für die „Verlässliche Grundschule“ und deren Erweiterung um Ferienbetreuung werden auf 673 bzw. 693 Euro sowie 963 bzw. 992 Euro angepasst. Um den tariflichen Steigerungen Rechnung zu tragen, schlägt das Schulverwaltungsamt eine Erhöhung der Pauschalen für das Schuljahr 2024/2025 um 11,5 Prozent vor.
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