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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Resolution
- 01DB Fernverkehrshalte müssen bestehen bleiben!Zur Vorlage · 20261895 · Resolution
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 liegt eine Resolution vor, die von den Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, Linken, FDP-UWG: WAT, UWG: Freie Bürger, BSW sowie Stadtgestalter/Volt unterzeichnet wurde. Die Vorlage fordert den Rat der Stadt Bochum dazu auf, die Deutsche Bahn anzuweisen, auf die geplante Streichung von zwölf der bisher 90 Fernverkehrshalte am Standort Bochum zu verzichten. Gleichzeitig soll das Bundesministerium für Verkehr aufgefordert werden, die Beibehaltung aller Fernverkehrshalte in der Stadt sicherzustellen.
Die Begründung der Resolution bezieht sich auf die Pläne der Deutschen Bahn, die Anzahl der Halte zu reduzieren, um den Betrieb bei der derzeit angespannten Netzkapazität zu stabilisieren. Laut dem Dokument betrifft diese Änderung nicht nur die Bewohner Bochums, sondern auch die Städte Herne, Witten und Hattingen, welche dem ICE-Halt Bochum zugeordnet sind. Die Resolution zielt darauf ab, das bestehende Mobilitätsangebot für die betroffenen Regionen unverändert zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 02Soziale Auswirkungen der neuen GrundsicherungZur Vorlage · 20261924 · Resolution
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die Linke im Rat“ und die Einzelmandatsträger der PARTEI haben eine Resolution zur 8. Ratssitzung am 16. Juli 2026 vorgelegt, die sich mit den sozialen Auswirkungen der neuen Grundsicherung befasst. Die Vorlage bezieht sich auf Bedenken von Sozialverbänden wie dem VdK oder dem SoVD hinsichtlich des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums. Es wird angeführt, dass die gesetzlichen Änderungen zu sozialen Verschlechterungen führen könnten, was laut Text auch Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften betreffen würde; die Stadt Bochum teilt diese Einschätzung.
Die Resolution fordert, bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Sozialbereich alle kommunalen Spielräume sowie Härtefallregelungen auszuschöpfen, um die Auswirkungen abzuwenden. Zudem wird ein intensivierter Austausch mit Wohlfahrtsverbänden angeregt.
Der Rat der Stadt Bochum soll zudem an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen appellieren, eine verfassungsrechtliche Prüfung der Regelungen vorzunehmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, diesen Beschluss an die örtlichen Abgeordneten des Bundestages und des Landtags sowie an den Deutschen Städtetag zu übermitteln.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3(StG/V)dagegen:74(SPD,CDU,Grüne,AfD,FDP-UWG:WAT, UWG FB- BSW,OB)dafür:10(Linke,Backs)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3(StG/V)dagegen:74(SPD,CDU,Grüne,AfD,FDP-UWG:WAT, UWG FB- BSW,OB)dafür:10(Linke,Backs) - 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöRZur Vorlage · 20260754 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von Vertretern des Stadtrates in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Vorgesehen ist die Bestellung von drei Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Bochum. Das Gremium soll laut Satzung aus insgesamt bis zu elf Personen bestehen, wobei der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum automatisch Mitglied des Kuratoriums ist.
Der Zweck der Stiftung liegt in der Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, darunter Wissenschaft, Forschung, Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst, Kultur und Umweltschutz. Die Stiftung verfügt über ein Grundstockvermögen von 250.000 Euro, welches in den ersten drei Folgejahren jeweils um weitere 250.000 Euro aufgestockt werden soll. Zudem ist eine jährliche Unterstützung durch Spenden der Sparkasse Bochum in Höhe von 100.000 Euro für die ersten vier Jahre vorgesehen. Die Amtszeit der Ratsvertreter orientiert sich an der jeweiligen Wahlperiode des Rates. Eine Entscheidung über die Benennung wird im Rat der Stadt Bochum für den 16. Juli 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 12 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 12 (AfD) - 1.1.1Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der "Gemeinsam für Bochum - Stiftung" der Sparkasse Bochum AöR - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20261861 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 liegt ein Änderungsantrag zur Besetzung des Kuratoriums der Stiftung „Gemeinsam für Bochum“ vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1 und befasst sich mit der personellen Zusammensetzung des genannten Gremiums.
Mit der Vorlage Nummer 20261861 wird vorgeschlagen, Christian Kalisch aus der Fraktion der SPD als Vertreter in das Kuratorium zu wählen. Der Änderungsantrag wurde von Peter Reinirkens im Namen der Fraktion „Die SPD im Rat“ eingereicht. Federführend für diesen Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Die Vorlage dient der offiziellen personellen Besetzung des Kuratoriums.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.1.2Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261890 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 16. Juli 2026 wird über einen Änderungsantrag zur Benennung von Vertretern in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR beraten. Der vorliegende Antrag mit der Nummer 20261890 bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1 und befasst sich mit der Bestellung eines Vertreters der Stadt Bochum in das besagte Kuratorium.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Karsten Herlitz als Vertreter für die Stadt Bochum in dieses Gremium zu wählen. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag ist im Dokument nicht enthalten; eine entsprechende Erläuterung erfolgt gegebenenfalls mündlich während der Beratung im Rat. Die Vorlage wurde am 9. Juli 2026 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.1.3Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20261946 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1, welcher die Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR zum Gegenstand hat.
Im Rahmen des Änderungsantrags wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Bochum beschließt, Cornelia Heitmann als Ratsmitglied in das Kuratorium der genannten Stiftung zu wählen und dorthin zu entsenden. Der Antrag wurde von Cornelia Heitmann in ihrer Funktion als Fraktionsgeschäftsführung der AfD-Fraktion eingereicht. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.1.4Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der "Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261912 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlagennummer 20261912 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke im Rat“ für die 8. Ratssitzung am 16. Juli 2026 vor. Der Gegenstand des Antrags betrifft den Tagesordnungspunkt 1.1, welcher die Benennung und Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR behandelt.
Die Fraktion stellt im Rahmen dieses Änderungsantrags den Vorschlag, einen Kandidaten für die Besetzung eines Sitzes im Kuratorium der genannten Stiftung zu wählen. Die Vorlage wurde durch das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation zur Behandlung vorbereitet. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt Bochum mit der Bitte um einen entsprechenden Beschluss.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.2USB Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Dr. Thorsten Zisowski zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20261278 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Dr. Thorsten Zisowski zum Geschäftsführer der USB Bochum GmbH vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Amtszeit von Dr. Zisowski über das Ende des aktuellen Dienstvertrags am 31. August 2027 hinaus bis zum 31. August 2032 zu verlängern.
Obwohl der bestehende Dienstvertrag eine automatische Verlängerung vorsieht, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum für eine solche Vertragsverlängerung ein neuer Beschluss des Rates erforderlich. Die Stadt Bochum ist über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr), die Holding für Versorgung und Verkehr Bochum (HVV) sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu 100 Prozent an der USB Bochum GmbH beteiligt.
Dr. Zisowski hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, seine Tätigkeit fortführen zu wollen. Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH wird sich in seiner Sitzung am 12. Juni 2026 mit der Vertragsverlängerung befassen. Die Entscheidung im Rat ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen, nachdem die beratenden Gremien, der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten haben.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Wirtschaftsplan 2026 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG)Zur Vorlage · 20261065 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2026 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wurde bereits im Aufsichtsrat der Gesellschaft beraten und wird in den kommenden Wochen durch die zuständigen Ausschüsse geleitet. Die BoVG ist für den Betrieb der Veranstaltungsstätten RuhrCongress Bochum, Jahrhunderthalle Bochum und Freilichtbühne Wattenscheid verantwortlich und übernimmt Aufgaben in den Bereichen Gebäudemanagement, Veranstaltungstechnik sowie Gastronomie und Sicherheit.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2025 sieht die Planung für das Jahr 2026 einen Rückgang der Umsatzerlöse um etwa 371.000 Euro vor, was mit dem zweijährlichen Rhythmus bedeutender Veranstaltungen begründet wird. Die sonstigen betrieblichen Erträge sollen durch Zuschüsse und Förderprojekte um rund 83.000 Euro steigen. Bei den Ausgaben sind Rückgänge beim Materialaufwand, den Personalkosten sowie bei den Abschreibungen und Steuern vorgesehen. Demgegenüber stehen ein Anstieg der Zinsaufwendungen um etwa 13.000 Euro infolge eines Liquiditätsdarlehens sowie ein zusätzlicher Kapitalbedarf für die Darlehenstilgung in Höhe von rund 190.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wirtschaftsplan 2026Zur Vorlage · 20261295 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum den Wirtschaftsplan 2026 für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Plan wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung beraten und soll nach Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen am 16. Juli 2026 im Rat entschieden werden.
Für das Geschäftsjahr 2026 werden Erträge in Höhe von 52,3 Millionen Euro prognostiziert, denen Aufwendungen von 52,5 Millionen Euro gegenüberstehen. Dies entspricht einem geplanten Überschuss aus dem operativen Geschäft von rund 163.000 Euro. Die Erlöse steigen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 5,4 Millionen Euro, was primär auf höhere Investitionskostensätze und vereinbarte Entgeltsteigerungen zurückzuführen ist. Bei den Aufwendungen sind eine Tariferhöhung der Personalkosten um 2,8 Prozent sowie eine Reduzierung der Kosten für Personalleasing vorgesehen. Zudem werden Einsparungen bei den Energiekosten durch neue Rahmenverträge im Rahmen einer Partnerschaft mit der Diakonie Ruhr berücksichtigt.
Die Planung umfasst insgesamt 722 Pflegeplätze in sieben Einrichtungen der SBO. Im Bereich der Investitionen sind für das Jahr 2026 keine großvolumigen Maßnahmen vorgesehen. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für die Jahre 2026 bis 2030 eine kontinuierliche Steigerung der geplanten Jahresüberschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (FDP-UWG:WAT)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (FDP-UWG:WAT) - 1.5Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2026 - 31.07.2027Zur Vorlage · 20261685 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 umfasst die Teilbereiche Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker, Planetarium sowie die zentrale Administration. Der Plan sieht Erträge und Zuschüsse in Höhe von 46.333.811 EUR sowie Aufwendungen von 46.329.866 EUR vor, was zu einem geplanten Jahresüberschuss von 3.946 EUR führt. Der Stellenplan bleibt mit 392,35 Vollzeitäquivalenten unverändert, wobei die Personalkosten insgesamt knapp 35,83 Mio. EUR betragen. Der Verwaltungsrat hat diesen Plan am 17. Juni 2026 beschlossen; der Rat der Stadt Bochum soll die Genehmigung erteilen.
Die Sach- und Materialaufwendungen steigen insgesamt um etwa 328.000 EUR auf 10.503.866 EUR, wobei Zunahmen im Schauspielhaus, bei den Bochumer Symphonikern und im Planetarium verzeichnet werden. Die Eigenerträge werden auf rund 8 Mio. EUR prognostiziert, ergänzt durch Projektförderungen in Höhe von 560.000 EUR und eine Landesförderung von 2,86 Mio. EUR. Der städtische Betriebskostenzuschuss beläuft sich auf 34.860.496 EUR.
In der mittelfristigen Planung werden Synergieeffekte von rund 125.000 EUR durch die Zusammenführung der Personalverwaltung für die Bochumer Symphoniker und das Planetarium sowie Einsparungen bei IT-Lizenzkosten in Höhe von 150.000 EUR erwartet. Die Investitionsplanung sieht Aufwendungen für das Schauspielhaus, Instrumente für die Bochumer Symphoniker sowie langfristige Investitionen in die Technik und Bestuhlung des Planetariums vor. Die Kalkulation der Personalkosten berücksichtigt angenommene Tarifsteigerungen von 2,2 % bis 2,3 %.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:12(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1(FDP-UWG:WAT)dagegen:2(AfD)dafür:11(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW,OB)Die Fraktion "Die Linke im Rat" hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:12(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 1.6Einrichtung eines Begleitgremium "Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ des RatesZur Vorlage · 20261698 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20261698 die Einrichtung eines Begleitgremiums „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ vorgeschlagen. Das Vorhaben, das vom Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten ausgeht, soll die politische Meinungsbildung sowie die Entscheidungsprozesse in den zuständigen Gremien bei den anstehenden Haushaltsberatungen unterstützen. Hintergrund der Initiative sind die Entwicklungen im Haushalt 2026 sowie Prognosen, die ein strukturelles Defizit ausweisen, welches die Dimensionen der Konsolidierungsphase zwischen 2012 und 2022 übertrifft.
Das Gremium soll die Transparenz hinsichtlich der Voraussetzungen für den Haushalt 2027 erhöhen und eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Politik ermöglichen, um verfahrensbegleitende Informationen zur Haushaltsplanung zu liefern. Die Zusammensetzung des Gremiums soll sich an der Struktur des Strategiebeirates orientieren: Die Fraktionen SPD und CDU sollen jeweils zwei Sitze erhalten, während die weiteren Fraktionen mit je einem Sitz vertreten sein werden. Das Begleitgremium soll erstmals nach der Sommerpause einberufen werden, noch vor der Einbringung des Haushalts. Für die Durchführung der Maßnahmen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6.1Einrichtung eines Begleitgremium "Haushalt und Haushaltskonsolidierung" des Rates - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20261862 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 liegt ein Änderungsantrag zur Besetzung des Begleitgremiums „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ vor. Mit der Vorlage Nummer 20261862 befasst sich der Rat im Rahmen des Tagesordnungspunktes 1.6 mit der personellen Zusammensetzung dieses Gremiums.
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ beantragt in diesem Zusammenhang die Wahl von zwei Vertretern für das betreffende Begleitgremium. Konkret werden Peter Reinirkens und Christian Kalisch vorgeschlagen, um die Besetzung des Ausschusses vorzunehmen. Der Antrag dient der personellen Besetzung des Gremiums für Haushalt und Haushaltskonsolidierung durch den Rat. Federführend für die Bearbeitung dieses Änderungsantrags ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.6.2Einrichtung eines Begleitgremium "Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ des Rates - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261891 · Änderungsantrag
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Für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 16. Juli 2026 liegt ein Änderungsantrag mit der Nummer 20261891 vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.6 und befasst sich mit der Einrichtung eines Begleitgremiums unter dem Titel „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Wahl von zwei Vertretern für das besagte Gremium vorgeschlagen. Konkret sollen Karsten Herlitz und Christian Haardt als Mitglieder in das Begleitgremium berufen werden. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz unterbreitet.
Eine schriftliche Begründung für die personelle Besetzung des Gremiums ist dem Dokument nicht zu entnehmen, wobei vermerkt ist, dass eine entsprechende Erläuterung gegebenenfalls mündlich erfolgen kann. Federführend für diesen Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.6.3Einrichtung eines Begleitgremiiums "Haushalt und Haushaltskonsolidierung" des Rates - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20261879 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 einen Änderungsantrag mit der Nummer 20261879 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.6, welcher die Einrichtung eines Begleitgremiums unter dem Titel „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ zum Gegenstand hat.
Mit diesem Änderungsantrag wird der Rat der Stadt Bochum aufgefordert, ein bestimmtes Ratsmitglied in das genannte Begleitgremium zu wählen und dorthin zu entsenden. Die Vorlage wurde durch die Fraktionsgeschäftsführung der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum eingereicht. Federführend für den Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Der Antrag regelt somit die personelle Besetzung des vorgeschlagenen Begleitgremiums durch eine entsprechende Wahlentscheidung des Rates.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.6.4Einrichtung eines Begleitgremium "Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ des Rates - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20261893 · Änderungsantrag
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Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261893 befasst sich mit der personellen Besetzung des Begleitgremiums „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ im Rahmen der Ratssitzung am 16. Juli 2026. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.6 und sieht die Wahl einer Person als Vertreter in das besagte Gremium vor.
Die Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Rat haben diesen Vorschlag an den Oberbürgermeister gerichtet. Mit diesem Änderungsantrag wird eine Entscheidung über die Zusammensetzung des Begleitgremiums beantragt, um eine personelle Ergänzung zu bewirken. Federführend für die Bearbeitung dieses Vorgangs ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.6.5Einrichtung eines Begleitgremium "Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ des Rates - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261913 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat für die 8. Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20261913 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.6, welcher die Einrichtung eines Begleitgremiums mit der Bezeichnung „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ zum Gegenstand hat.
Im Rahmen dieses Änderungsantrags wird der Rat dazu aufgefordert, eine Entscheidung über die personelle Besetzung des Gremiums zu treffen. Der Antrag sieht vor, dass eine zur Wahl vorgeschlagene Person in das Begleitgremium berufen wird. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Das Dokument adressiert den Oberbürgermeister der Stadt Bochum und dient der formellen Ergänzung des Beschlussvorschlags zur Besetzung des genannten Gremiums.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.7Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2025Zur Vorlage · 20261679 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2025 liegt dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Prüfung vor. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung weist für das Haushaltsjahr 2025 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 42 Millionen Euro (41.995.282,62 EUR) aus. Im Vergleich zum geplanten Fehlbetrag von etwa 58 Millionen Euro liegt das Ergebnis damit um 16,09 Millionen Euro besser als veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis jedoch um rund 68 Millionen Euro verschlechtert.
Die Ertragslage entwickelte sich laut Vorlage bei den ordentlichen Erträgen positiv, was insbesondere auf höhere Steuererträge sowie gestiegene Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen zurückzuführen ist. Demgegenüber standen erhöhte Aufwendungen, vor allem durch gestiegene Sozialtransferaufwendungen, einen höheren Instandhaltungsaufwand sowie höhere Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Die Bilanzsumme der Stadt Bochum stieg im Vergleich zum Vorjahr um 213,3 Millionen Euro auf rund 5,93 Milliarden Euro an, was primär auf Zuwächse beim Anlagevermögen zurückzuführen ist. Das Eigenkapital verringerte sich infolge des Jahresfehlbetrags um 42 Millionen Euro auf etwa 1,05 Milliarden Euro. Der Entwurf soll nach der Kenntnisnahme im Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen werden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des KreiswahlausschussesZur Vorlage · 20261654 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 vorgelegt. Der Rat der Stadt soll hierfür sechs Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretungen wählen. Dieser Ausschuss ist für die Wahlkreise Bochum I, II und III zuständig.
Die Bezirksregierung hat bereits Sebastian Kopietz als Kreiswahlleiter und Dr. Eva Maria Hubbert als stellvertretende Kreiswahlleiterin ernannt. Der Kreiswahlausschuss übernimmt wesentliche Aufgaben im Wahlprozess, darunter die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Feststellung der Wahlergebnisse in den jeweiligen Wahlkreisen sowie die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren.
Als Mitglieder des Ausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Ratsmitglieder nicht erreicht. Personen, die als Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge fungieren, sind von einer Berufung in den Ausschuss ausgeschlossen. Die Vorlage wird am 8. Juli 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und soll am 16. Juli 2026 im Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.8.1Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20261863 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 20261863 liegt für die Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 ein Änderungsantrag zur personellen Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 vor. Der von Peter Reinirkens aus der Fraktion „Die SPD im Rat“ eingereichte Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.8 und regelt die Zusammensetzung des Gremiums.
Der Vorschlag sieht eine spezifische Besetzung der Beisitzerpositionen sowie deren persönliche Stellvertretungen vor. Konkret sollen Alfred Guth und Caroline Ströttchen als Beisitzer in den Kreiswahlausschuss gewählt werden. Für die Positionen der persönlichen Stellvertretung sind Martina Schnell und Kerstin Paschke vorgesehen. Die Vorlage dient dazu, die personelle Grundlage für die Durchführung der kommenden Landtagswahl im Rahmen des Ausschusses zu schaffen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.8.2Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261892 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 16. Juli 2026 befasst sich der Rat der Stadt Bochum mit der Bildung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027. Mit dem Änderungsantrag Nummer 20261892 wird eine personelle Besetzung für diesen Ausschuss vorgeschlagen.
Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingebrachte Antrag sieht vor, Dr. Daniel Obitz als Beisitzer in den Kreiswahlausschuss zu wählen. Zudem soll Irina Becker als persönliche Stellvertreterin für diese Position nominiert werden. Die Vorlage wird im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation geführt.
Der Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt 1.8 der kommenden Sitzung. Eine schriftliche Begründung zu den vorgeschlagenen Besetzungen wurde in dem Dokument nicht aufgeführt; die entsprechende Erläuterung soll laut Antrag mündlich erfolgen. Damit befasst sich der Rat mit der organisatorischen Vorbereitung der anstehenden Landtagswahl durch die Festlegung der zuständigen Gremienmitglieder.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.8.3Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20261880 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20261880 einen Änderungsantrag für die 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.8, welcher die Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses der Stadt Bochum im Hinblick auf die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 behandelt.
Mit diesem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, die Besetzung des Ausschusses durch bestimmte Ratsmitglieder zu regeln. Die Fraktion beantragt, Ulrich Fuchs als Beisitzer sowie Uwe Heitmann als persönliche Stellvertretung in den Kreiswahlausschuss zu wählen. Der Antrag wurde von der Fraktionsgeschäftsführung Cornelia Heitmann unterzeichnet und liegt dem Oberbürgermeister zur Vorbereitung der Sitzung vor. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.21Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261445/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers im Bezirk Bochum-Nord vor, das auf einer etwa einen Hektar großen Fläche gegenüber dem Schulzentrum Gerthe rund 70 Wohneinheiten umfassen soll.
Die Vergabe der Fläche erfolgt über ein Konzeptverfahren im Wege des Erbbaurechts. Die Bewertung der eingereichten Beiträge basiert auf den Kategorien Architektur und Städtebau, Nutzungskonzept sowie Ökologie und Klima. Der Prozess ist für einen Start im September 2026 geplant und unterteilt sich in eine Phase zur Interessensbekundung sowie eine zweite Phase zur Einreichung der eigentlichen Konzepte.
Die Auswahlkommission soll Vertreter aus der Verwaltung, der Politik und der Fachwelt umfassen. Zur Kommission gehören Mitglieder des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Zudem sind der/die Bezirksbürgermeister*in von Bochum-Nord, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur vorgesehen. Die Einbindung der Vorsitzenden des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erfolgt aufgrund der Relevanz ökologischer Kriterien in der Bewertungsmatrix. Die Kosten für die Sitzungen der Kommission werden auf maximal 4.000 Euro geschätzt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 1.8.4Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20261894 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261894 befasst sich mit der Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen im Jahr 2027. Die Vorlage ist als Tagesordnungspunkt 1.8 für die Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 vorgesehen.
In dem von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny eingereichten Antrag wird vorgeschlagen, die personelle Besetzung des Ausschusses festzulegen. Der Rat wird gebeten, eine Beisitzerin sowie deren persönliche Stellvertreterin in den Kreiswahlausschuss zu wählen. Die Vorlage wurde am 9. Juli 2026 erstellt und unterliegt der Federführung des Referats für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Damit dient die Vorlage der Vorbereitung der personellen Strukturen für die Durchführung der kommenden Landtagswahl in der Stadt Bochum.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.22Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261204 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe im „Quartier am Gesundheitscampus“ vorgelegt. Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen im Jahr 2026 die Wohnbaugrundstücke 2 bis 5 vergeben werden. Dabei soll statt eines Bestgebotsverfahrens eine Konzeptvergabe durchgeführt werden, die ausschließlich konzeptionelle Kriterien wie Städtebau, Architektur, Klimaresilienz und Nutzungskonzepte berücksichtigt.
Die Auswahlkommission soll sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und Fachleuten zusammensetzen. Die Verwaltung wird durch die Abteilungsleitungen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster vertreten. Die politische Besetzung umfasst den Bezirksbürgermeister von Bochum-Süd sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, jeweils inklusive ihrer Stellvertreter. Zudem sollen Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur an der fachlichen Beurteilung beteiligt sein.
Der Start der Konzeptvergabe ist für die Zeit nach den Sommerferien 2026 vorgesehen. Die Kosten für die Durchführung der Sitzungen der Auswahlkommission werden auf circa 2.000 Euro pro Sitzung geschätzt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 1.8.5Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261914 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat für die 8. Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Änderungsantrag zur Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20261914 wird durch das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation bearbeitet.
Der Antrag befasst sich mit der personellen Zusammensetzung des Ausschusses. Es wird vorgeschlagen, Gavin Währisch als Beisitzer zu wählen, wobei Sarah Lange als persönliche Stellvertretung fungieren soll. Des Weiteren werden im Rahmen der Besetzungsplanung Wiebke Köllner und Carolin Paskuda angeführt. Der Rat ist dazu aufgerufen, über die Benennung dieser Personen für das Gremium zur Vorbereitung der kommenden Landtagswahl zu entscheiden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.8.6Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des Kreiswahlausschusses - Änderungsantrag der Gruppe "UWG Freie Bürger-BSW" -Zur Vorlage · 20261949 · Änderungsantrag
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Im Rahmen der 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 16. Juli 2026 wird über die Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 beraten. Hierzu liegt die Vorlage Nummer 20261949 als Änderungsantrag vor, dessen Federführung beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation liegt.
Der Antrag befasst sich mit der personellen Besetzung des Ausschusses im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl. Es wird vorgeschlagen, Sven-Eric Ratajczak als Beisitzer in den Kreiswahlausschuss zu wählen. Ergänzend dazu soll Marc Hölper die Funktion des persönlichen Stellvertreters übernehmen. Die Vorlage dient der Festlegung der personellen Zusammensetzung für das zuständige Gremium zur Durchführung der Wahlvorbereitungen im Jahr 2027.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.9Neufassung gemeinsame Geschäftsordnung des Beirats "Gleichstellung und Vielfalt" und des Beirats "Leben im Alter"Zur Vorlage · 20261701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20261701 einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der gemeinsamen Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ sowie den Beirat „Leben im Alter“ vorgelegt. Federführend für dieses Anliegen ist das Amt für Soziales.
Die Vorlage basiert auf einer Entscheidung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses aus der Sitzung vom 18. Juni 2026. In diesem Gremium wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine gemeinsame Geschäftsordnung für beide Beiräte erstellt. Der entsprechende Entwurf ist dem Dokument als Anlage beigefügt.
Der Prozess zur Verabschiedung der neuen Regelungen sieht eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli 2026 vor. Im Anschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 über die Änderung der Geschäftsordnung entscheiden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:19(AfD,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:67(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:19(AfD,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:67(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB) - 1.10Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt)Zur Vorlage · 20261035 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20261035 vorgelegt, die eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., wonach im Jahr 2026 Verkaufsstellen im Rahmen von Veranstaltungen geöffnet werden sollen.
Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Innenstadt und umfasst die Termine für den Musiksommer sowie den Weihnachtsmarkt. Für andere Stadtteile sollen gesonderte Beschlussvorlagen behandelt werden. Die Regelung basiert auf den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, etwa durch lokale Feste oder Märkte, vorliegt.
Der weitere Entscheidungsprozess sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzen vor. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 geplant. Die Vorlage wurde vom Ordnungs- und Veterinäramt erstellt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:16(CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:70(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:16(CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:70(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB) - 1.10.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261955 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261955 befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Bochumer Stadtbezirk Mitte. Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereichte Antrag regelt die Ladenöffnungszeiten für zwei Termine im Jahr 2026.
Nach den vorliegenden Vorschlägen sollen Verkaufsstellen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Musiksommer“ am 13. September 2026 sowie zum „Weihnachtsmarkt“ am 20. Dezember 2026 jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der Antrag sieht vor, die räumlichen Gebiete für diese Öffnungen gemäß den Plänen in den Anlagen 3 und 4 festzulegen. Die Verordnung schließt dabei auch die unmittelbar anliegenden Grundstücke der markierten Straßen ein.
Eine rechtliche Voraussetzung für die Öffnung ist die tatsächliche Durchführung der genannten Veranstaltungen; entfällt eine Veranstaltung, ist eine Ladenöffnung nicht gestattet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20261056 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20261056 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Federführend ist das Ordnungs- und Veterinäramt. Die Vorlage geht auf eine Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westlich-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der für das Jahr 2026 verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Veranstaltungen anstrebt.
Der aktuelle Beschlussvorschlag beschränkt sich ausschließlich auf den Termin des Weinfestes in Wattenscheid am 6. September 2026. Weitere Termine für andere Stadtteile werden in gesonderten Vorlagen behandelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, das Öffnungen an bis zu acht Sonntagen und Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, beispielsweise durch den Zusammenhang mit einer lokalen Veranstaltung, vorliegt.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 vor. Danach folgen Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:18(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:68(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 19.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 2 (GrünLinks)Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD, UWG:WAT, WatC)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:18(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:68(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB) - 1.12Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026Zur Vorlage · 20261038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park für zwei Termine im Jahr 2026 vorgelegt. Im Fokus stehen dabei der 6. September 2026 im Zusammenhang mit dem Kunstfestival „Arts’N’Acts“ sowie der 13. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bochum-Nord.
Die Initiative für die Sonntagsöffnungen geht vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. aus. Die Vorlage prüft die Einhaltung der Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ein öffentliches Interesse muss dabei über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen hinausgehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Verkaufsöffnung für die beiden genannten Termine im Ruhr Park nicht zuzustimmen. Diese Vorlage beschränkt sich ausschließlich auf die Termine im Stadtbezirk Bochum-Nord; für andere Stadtteile und Termine im Jahr 2026 liegen bereits entsprechende Beschlüsse vor oder werden in separaten Vorlagen behandelt. Die Begründung der Verwaltung verweist auf die rechtlichen Anforderungen an einen hinreichenden Sachgrund zur Wahrung der Sonntagsruhe.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:18(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW)dagegen:24(AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:44(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 14 (SPD, CDU, Grüne, AfD)Dafür: 1 (Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:18(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW)dagegen:24(AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:44(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB) - 1.12.1Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261920 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park für zwei Termine im Jahr 2026 vorgelegt. Der Antrag betrifft die Sitzung des Rates am 18. Juli 2026 und regelt die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen.
Für den 6. September 2026 schlägt die Fraktion vor, eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen im Bereich des Ruhr Parks zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr ermöglicht. Anlass für diese geplante Öffnung ist das Kunst- und Kulturfestival „Arts ‚N‘ Acts“. Die Verordnung umfasst dabei auch die unmittelbar anliegenden Grundstücke gemäß dem beigefügten Plan. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig. Verstöße gegen diese Regelung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hinsichtlich des Termins am 13. Dezember 2026 spricht sich die Fraktion gegen eine Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park aus. Der Antrag wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz eingereicht.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.12.2Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026 - Änderungsantrag der Gruppe "FDP-UWG:WAT" -Zur Vorlage · 20261934 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP-UWG hat für die 8. Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20261934 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.12, welcher die Verkaufsöffnung im Einkaufszentrum Westfield Ruhr Park an zwei Terminen im Jahr 2026 behandelt.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschlussvorschlag zu modifizieren. Die FDP-UWG beantragt, dass der Öffnung von Verkaufsstellen im Westfield Ruhr Park am 6. September 2026 nicht zugestimmt wird. Im Gegensatz dazu soll die Öffnung von Verkaufsstellen am 13. Dezember 2026 bewilligt werden.
Der Antrag wurde von Léon Beck, dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-UWG, unterzeichnet. Eine schriftliche Begründung für diese Änderung ist im Dokument nicht enthalten; die Begründung soll laut Vorlage mündlich im Rat erfolgen. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.13Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Stadt Bochum vom 14.07.2025.Zur Vorlage · 20261086 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Bochumer Verordnung vorgelegt, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagte. Die kommunale Regelung war im Juli 2025 auf Antrag der CDU-Ratsfraktion beschlossen worden, um gesundheitliche Risiken und die Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum zu adressieren.
Die Aufhebung der örtlichen Verordnung wird nun durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 12. April 2026 wurden bundesweit neue Regelungen etabliert. Diese untersagen unter anderem den Handel mit Lachgas im Wege des Versandhandels oder über Automaten sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren. Da die bundesrechtlichen Bestimmungen die bisherige kommunale Regelung nun abdecken, ist die Bochumer Verordnung hinfällig geworden. Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen der Sitzung am 16. Juli 2026 über den Beschluss zur Aufhebung der Verordnung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (6. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich sowie in der Pädagogischen Übermittagbetreuung (Bochumer Modell) in der Sekundarstufe IZur Vorlage · 20261547 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 20261547) befasst sich mit der Neuregelung der Finanzierung für außerunterrichtliche Betreuungsangebote für das Schuljahr 2026/2027. Hintergrund ist das Ende des aktuellen Ratsbeschlusses zum 31. Juli 2026.
Die Verwaltung schlägt vor, die Pro-Kopf-Pauschalen im Primarbereich einmalig um 4,5 % zu erhöhen. Für die Offene Ganztagsschule (OGS) ohne Förderbedarf wird ein Betrag von 2.937,00 EUR vorgesehen, während die Pauschale für die OGS mit Förderbedarf bzw. für Flüchtlingsfamilien auf 4.182,00 EUR festgesetzt werden soll. Für die Verlässliche Grundschule (VG) wird ein Betrag von 724,00 EUR und für die VG+ ein Betrag von 1.037,00 EUR vorgeschlagen. Zudem soll der Personalkostenzuschuss für rhythmierte Klassen um 10 % auf 13.750,00 EUR angehoben werden.
In der Sekundarstufe I sieht die Vorlage eine Erhöhung der Pauschale für die pädagogische Übermittagbetreuung von 842,00 EUR auf 939,00 EUR vor. Damit wird die Forderung der Trägerschaft nach einer Erhöhung auf 1.035,00 EUR pro Platz zur Hälfte umgesetzt. Die Trägerschaft bereitet zudem eine Neuausschreibung vor und sichert die Fortführung der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung für das betreffende Schuljahr zu. Die daraus resultierenden Mehrkosten sollen ab 2027 im Haushaltsentwurf berücksichtigt werden. Die Vorlage wird am 8. Juli 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 16. Juli 2026 im Rat entschieden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Sportstättenentwicklungsplanung Sanierung von Funktionsgebäuden auf den Sportplatzanlagen – Umsetzungskonzept und PrioritätenlisteZur Vorlage · 20261534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats für Sport und Bewegung befasst sich mit der Sportstättenentwicklungsplanung, insbesondere mit der Sanierung von Funktionsgebäuden auf Bochumer Sportplatzanlagen. Im Rahmen einer Untersuchung wurden 45 Funktionsgebäude und 9 Funktionsräume auf 44 der insgesamt 53 Sportplatzanlagen baufachlich und sportfachlich bewertet. Die Bewertung erfolgte anhand des baulichen Zustands sowie sportfachlicher Kriterien wie der Mannschaftszahl und der vorhandenen Umkleidekapazitäten. Auf Basis dieser Analyse wurde eine Prioritätenliste erstellt, welche die Anlagen „Am Hessenteich“, „Gahlensche Straße“, „Waldesrand“ und „Stadtgartenring“ auf die Ränge eins bis vier setzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat dem Vorgehen zustimmt und die Verwaltung beauftragt, für die Anlagen der Prioritätsstufen 1 bis 4 eine Machbarkeitsstudie zu erstellen sowie die notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten. Die Ergebnisse dieser Studie, einschließlich der zu erwartenden Kosten, sollen dem Rat erneut vorgelegt werden. Ein definiertes Raumprogramm dient dabei als Grundlage für zukünftige Planungen und umfasst Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Brand- und Arbeitsschutz sowie All-Gender-Lösungen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sind Kosten von maximal 220.000 Euro vorgesehen, die aus der entsprechenden Finanzstelle bereitgestellt werden. Konkrete Baukosten für die bauliche Umsetzung der Anlagen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.06.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.16Bericht zur kommunalen Pflegeplanung - Fortschreibung zum Stand Dezember 2024Zur Vorlage · 20261113 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20261113 die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Der Bericht, der vom Amt für Soziales unter der Federführung von Fabian Schumann erstellt wurde, basiert auf der Beauftragung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG). Ziel der Planung ist die Bestandsaufnahme pflegerischer und pflegeergänzender Versorgungsangebote sowie die Beurteilung des zukünftigen Bedarfs unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Zahl der Menschen mit Demenz.
Die Grundlage für diese Planung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchung umfasst die Analyse der aktuellen Versorgungsstrukturen sowie Prognosen für die künftige Angebotsstruktur im Sinne einer altersgerechten Quartiersentwicklung.
Nach einer Unterbrechung des ursprünglichen Gremienlaufs aufgrund von Unstimmigkeiten im Bericht wurde das Dokument einer erneuten fachlichen Prüfung unterzogen. Das ISG hat daraufhin rechnerische und inhaltliche Präzisierungen vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der Pflegeplanung durch diese Korrekturen unberührt bleiben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der unverbindlichen kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Richtlinie des Jugendamts Bochum über elterngeldähnliche Beihilfen für PflegeelternZur Vorlage · 20261171 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Richtlinie über elterngeldähnliche Beihilfen für Pflegeeltern vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Gewinnung von Vollzeitpflegepersonen zu fördern und gleichzeitig die Nutzung kostenintensiver stationärer Hilfen zu reduzieren. Der Rat soll die neue Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2026 verabschieden.
Die Beihilfe richtet sich an Pflegeeltern, die im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um die Integrationsphase zu unterstützen. Bei vorheriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kann die monatliche Leistung bis zu 1.200 Euro betragen, während sie bei geringfügiger Beschäftigung auf maximal 603 Euro begrenzt ist. Von der Regelung ausgenommen sind Pflegepersonen, die Kinder im Rahmen stationärer Einrichtungen gemäß § 34 SGB VIII betreuen.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit dem Rückgang bzw. der Stagnation von Pflegefamilien aufgrund finanzieller Belastungen der Bewerber. Durch die finanzielle Unterstützung soll die Hürde für berufstätige Eltern gesenkt werden, die einen Verdienstausfall durch Erziehungsurlaub nicht tragen können. Die Einführung führt zu ungeplanten jährlichen Mehraufwendungen von schätzungsweise 86.400 Euro. Dem stehen jedoch potenzielle Einsparungen gegenüber, da die Kosten für Vollzeitpflege deutlich unter den Ausgaben für stationäre Unterbringungen liegen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 12 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2(AfD)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der AfD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 12 (AfD) - 1.18Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz Havkenscheider Straße 33, BochumZur Vorlage · 20261533/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes auf der Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil der Modernisierung der Anlage, die bereits durch die Umstellung eines Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz für Fußball und Lacrosse erfolgt ist.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden zwei Bauvarianten geprüft. Die erste Variante sieht eine Sanierung des Bestandsgebäudes vor, was mit geschätzten Kosten von rund 4,39 Millionen Euro verbunden wäre. Die zweite Variante umfasst den Rückbau des bestehenden Gebäudes sowie der Tribüne und den Neubau eines Funktionsgebäudes in Systembauweise. Für diese zweite Option wird ein Kostenbedarf von etwa 2,8 Millionen Euro veranschlagt, wobei durch die neue Bauweise eine Reduzierung des energetischen Bedarfs angestrebt wird.
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, das Vorhaben im Wege eines kombinierten Planungs- und Realisierungsbeschlusses umzusetzen. Dabei soll ein Totalunternehmer mit der Planung und Errichtung betraut werden, um die Projektdauer zu verkürzen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 vollständig sichergestellt, sodass keine Belastung für den städtischen Haushalt entsteht. Sollten die Angebote im Vergabeverfahren die Kostenannahmen erheblich überschreiten, sieht die Vorlage eine Aufhebung der Ausschreibung und eine erneute Prüfung des Projektumfangs vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesBefangen: 1 (Kosel)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesBefangen: 1 (Kosel) - in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 01.07.2026 beschlossene Ergänzung
- 1.19Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor SüdZur Vorlage · 20261122 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20261122 einen Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums vorgelegt. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird empfohlen, die Schule zum Schuljahr 2027/2028 am Standort „Am Kulturgleis/City-Tor Süd“ zu etablieren. Eine ursprüngliche Planung, die Standorte der Gesamtschule Bochum-Mitte in der Feldsieper Straße und der Gahlenschen Straße zu nutzen, wurde angepasst, da die entsprechenden Gebäude erst nach dem Auszug der Gesamtschule, voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2032, verfügbar werden.
Das Areal am City-Tor Süd steht der Stadt zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option für eine Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hat. Der Rat wird angefragt, die bauliche Umsetzung am neuen Standort inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen zu beschließen. Zudem soll die Verwaltung die Realisierungsbedingungen für den Bau einer Sporhalle an diesem Standort prüfen. Die Standortänderung wird in die Maßnahmenliste zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen sowie in das Multiprojektmanagement aufgenommen.
Im Rahmen der Standortuntersuchungen wurden verschiedene Interimslösungen geprüft. Eine Variante, die eine Containeranlage an der Gahlenschen Straße vorsah, wurde aufgrund von Kostenprognosen sowie baulichen Herausforderungen für den laufenden Schulbetrieb nicht weiterverfolgt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:27(AfD,Linke,FDP-UWG:WAT,StG/V,Backs)dafür:60(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
- 28.05.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (3. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:0dagegen:27(AfD,Linke,FDP-UWG:WAT,StG/V,Backs)dafür:60(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 1.19.1Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor Süd - Hier: Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261483 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Vorlagennummer 20261483 sieht vor, die Fläche City-Tor Süd dauerhaft als Standort für das 11. Gymnasium auszuschließen, was auch Interimslösungen umfasst. Stattdessen soll ein Prozess eingeleitet werden, der Nutzungen wie Wohnen, Kultur, Gastronomie, Gewerbe oder Stadtgrün prüft. Ein Bestandteil der Entwicklung soll die Schaffung einer Fußverbindung zwischen dem Bermudadreieck und der Bessemerstraße sein. Hierzu soll ein städtebaulicher Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung sowie ein mögliches Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für das Gymnasium im Bezirk Mitte zu prüfen und mit Kostenprognosen zu versehen. Die Suche soll sich auf das Gleisdreieck oder die U35-Achse konzentrieren, wobei eine kombinierte Nutzung von Gebäuden wie dem Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), der Musikschule oder dem Gesundheitsamt untersucht werden soll. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ein sachkundiger Bürger bezeichnet den Standort City-Tor Süd aufgrund der geplanten Containerlösungen und der Nähe zu Veranstaltungen sowie dem Umfeld am Bermudadreieck als ungeeignet. Er schlägt stattdessen eine urbane und grüne Nutzung der Fläche vor. Für den neuen Schulstandort sollen primär bestehende städtische Liegenschaften im Fokus stehen, um eine flächensparende Lösung zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Sitzung)
- 1.19.2Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor Süd - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261667 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat für die 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage über den Standort des 11. Gymnasiums eingereicht. Die von Elias Bala und Wiebke Köllner unterzeichnete Vorlage sieht vor, die bauliche Umsetzung des 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen zu beschließen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Realisierungsbedingungen für eine Sporthalle an diesem Standort zu prüfen und das Vorhaben in die Maßnahmenliste zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen aufzunehmen.
Zusätzlich beantragt die Fraktion die bauliche Umsetzung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe zum nächstmöglichen Schuljahr. Die Verwaltung wird angehalten, die Standortplanung neu auszurichten und einen alternativen, innenstadtnahen Standort zu prüfen. In der Begründung führt die Fraktion an, dass Gesamtschulen zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen können, indem sie die frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen vermeiden. Der Antrag weist zudem darauf hin, dass nach einer geplanten Verlagerung der Gesamtschule Mitte nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule gegenüber fünf Gymnasien stünde. Als weiterer Aspekt werden lärmschutztechnische Fragen am Standort des 11. Gymnasiums angeführt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 1.20Errichtung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 am Standort City-Tor Süd/ Am KulturgleisZur Vorlage · 20261197 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die dauerhafte Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Die Umsetzung soll zum Schuljahr 2027/28 mit einer vorlaufenden Interimsmaßnahme als vierzügige Schule erfolgen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist der Schulentwicklungsplan, der einen zusätzlichen Bedarf an Gymnasialplätzen ausweist. Basierend auf dem „Bevölkerungsszenario 2035“ wird eine Entwicklung der Schülerzahlen an den Bochumer Gymnasien von rund 8.600 im Schuljahr 2022/23 auf knapp 11.000 in den frühen 2030er-Jahren prognostiziert. Parallel dazu wird ein Anstieg der Klassenanzahl von etwa 347 auf bis zu 467 Klassen erwartet.
Das pädagogische Konzept der neuen Schule umfasst die Förderung sprachlicher Kompetenzen, die Stärkung von Demokratie und sozialer Verantwortung sowie die Vermittlung digitaler und KI-Kompetenzen. Die Schule soll als Lern- und Lebensort konzipiert sein, der individuelle Förderung und moderne Lernformen in den Mittelpunkt stellt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1(Backs)dagegen:25(AfD,Linke,StG/V)dafür:61(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke)dafür:13 (SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1(Backs)dagegen:25(AfD,Linke,StG/V)dafür:61(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 1.20.1Errichtung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 am Standort City-Tor Süd/ Am Kulturgleis - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261668 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.13 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die geplante Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis durch die Einrichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe zu ersetzen. Diese soll zum nächstmöglichen Schuljahr realisiert werden.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegen sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass Gesamtschulen zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen, da sie längeres gemeinsames Lernen ermöglichen und die soziale Durchmischung fördern. Zudem wird auf potenzielle Lärmschutzprobleme am Standort City-Tor Süd sowie auf die Unterstützung des Vorhabens durch verschiedene Bildungsverbände verwiesen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 1.21Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261445/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Konzeptvergabe für ein etwa ein Hektar großes Areal im Bezirk Bochum-Nord, auf dem rund 70 Wohneinheiten entstehen sollen. Die Fläche am Castroper Hellweg wird im Wege des Erbbaurechts vermarktet, wobei die Bewertung der eingereichten Konzepte anhand von Kriterien wie Architektur, Städtebau, Nutzungskonzept sowie Ökologie und Klima erfolgt.
Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretungen der Verwaltung, politischer Gremien und Fachleuten zusammen. Neben Mitgliedern des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sind die/der Bezirksbürgermeister*in Bochum-Nord und die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke, Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgesehen. Zudem wird ein Mitglied des Beirats für Gestaltung und Baukultur in die Kommission berufen.
Der Start der Konzeptvergabe ist für September 2026 geplant. Das Verfahren umfasst zunächst eine Phase zur Bekundung des Interesses potenzieller Investierender, gefolgt von der Einreichung der eigentlichen Entwürfe. Die Kosten für die Durchführung der Auswahlkommission werden auf maximal 4.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.22Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261204/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll über die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe im „Quartier am Gesundheitscampus“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Entwicklung der Wohnbaugrundstücke 2 bis 5 in Bochum-Querenburg, an der Grenze zu Wiemelhausen. Nach einem Anpassungsbeschluss soll statt eines Bestgebotsverfahrens eine Konzeptvergabe durchgeführt werden, bei der städtebauliche und konzeptionelle Kriterien wie Klimaresilienz und Ökologie im Fokus stehen. Ziel ist die Schaffung eines nachhaltigen Quartiers mit rund 360 Wohneinheiten.
Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und Fachleuten zusammen. Die Verwaltung stellt Mitglieder der Amtsleitungen für Stadtplanung und Wohnen sowie für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Politisch vertreten sind der Bezirksbürgermeister von Bochum-Süd sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke, Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur. Die Einbindung des Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses erfolgt aufgrund der Bedeutung der Mobilitätskonzepte für die Quartiersentwicklung. Ergänzt wird das Gremium durch Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur. Die Kosten pro Sitzung werden auf etwa 2.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Umbenennung des "Geologischen Gartens"Zur Vorlage · 20261108 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umbenennung des Geologischen Gartens in Bochum vorgelegt. Hintergrund ist ein Bürgeranschreiben, mit dem die Benennung der Anlage nach dem verstorbenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Liedtke angeregt wurde. Die Antragsteller führen die politischen Verdienste Liedtkes für die Stadtentwicklung sowie seine Bedeutung für die Förderung von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in Bochum an.
Der Vorschlag sieht vor, den bisherigen Namen des Gartens um den Zusatz „Karl Liedtke“ zu ergänzen, um die fachliche Identität der Anlage zu wahren. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll das Anliegen zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Bochum eine Zustimmung empfehlen. Ergänzend wird die Errichtung einer Erinnerungsmöglichkeit, wie etwa einer Stele, im Garten in Betracht gezogen. Der Ältestenrat hat bereits für die Vorbereitung eines entsprechenden Beschlusses gestimmt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Mittel oder jährlichen Folgelasten erforderlich.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7(CDU)dagegen:33(CDU,AfD,Linke,StG/V,Backs)dafür:44(SPD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7(CDU)dagegen:33(CDU,AfD,Linke,StG/V,Backs)dafür:44(SPD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) - 1.23.1Umbenennung des "Geologischen Gartens" - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261904 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20261904 wird vorgeschlagen, den „Geologischen Garten“ in Bochum in „Geologischer Garten - Eva Paproth“ umzubenennen. Ergänzend dazu soll innerhalb der Anlage auf das Leben und Wirken von Eva Paproth hingewiesen werden.
Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger begründen diesen Vorschlag mit den wissenschaftlichen Leistungen von Eva Paproth für die Geologie des Ruhrgebiets. Als ehemalige Mitarbeiterin des Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen forschte sie unter anderem zu den „Bochumer Schichten“ und war an der Ausweisung geologischer Aufbrüche als Naturdenkmäler beteiligt. Zudem wird ihre Rolle beim Aufbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte hervorgehoben. Der Antrag bezieht sich zudem auf das Bestreben der Stadt Bochum, die Benennung öffentlicher Orte durch die Ehrung bedeutender Frauen auszugleichen.
Gegen den in der Verwaltungsvorlage vorgesehenen Namenszusatz wird im Antrag argumentiert, dass dessen Bezug zur Geologie für eine Benennung des Gartens nicht ausreichend sei. Eine Ehrung der betreffenden Person wird stattdessen für andere Einrichtungen, wie etwa ein geplantes Gymnasium, als angemessener erachtet.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.23.2Umbenennung des "Geologischen Gartens" - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20261935 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag für die 8. Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Umbenennung des Geologischen Gartens. Die Verwaltung soll beauftragt werden, der Anregung des Beirats „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ zu folgen und einen Vorschlag für eine Benennung nach einer Frau einzureichen.
Der Antrag sieht vor, die Eignung von Erna Philipp als Namensgeberin zu prüfen. Dabei soll die Verwaltung die Angehörigen von Erna Philipp kontaktieren und um deren Einverständnis bitten, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Als Grundlage für die Suche nach geeigneten Persönlichkeiten wird auf die Sammlung „700 Jahre – 700 Frauen“ verwiesen.
Die Begründung des Antrags durch das Ratsmitglied Carolin Paskuda bezieht sich auf den Grundsatz des genannten Beirats, bei der Benennung von Plätzen eine Prüfung auf weibliche Namensgeberinnen durchzuführen. Erna Philipp war als Gemeindesekretärin der Jüdischen Gemeinde Bochum tätig und organisierte unter anderem Kindertransporte zur Flucht vor den Nationalsozialisten.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.24Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen StellplatzsatzungZur Vorlage · 20261441 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Stellplatzsatzung sowie zur Kenntnisnahme einer Evaluation der bisherigen Regelungen vor. Ziel der Satzung, die bereits 2022 eingeführt wurde, ist es, Baukosten im Wohnungs- und Gewerbebau zu senken und alternative Mobilitätsangebote wie den öffentlichen Personennahverkehr sowie Fahrradabstellanlagen zu fördern.
Die durchgeführte Evaluation zeigt, dass die bisherige Satzung in der Praxis gut anwendbar ist und insbesondere bei kleineren Bauvorhaben zu Vereinfachungen bei Bauanträgen geführt hat. Dennoch wurden Anpassungsbedarf bei den Anforderungen an Fahrradabstellanlagen sowie punktuelle Optimierungsmöglichkeiten bei den Richtwerten zur ÖPNV-Lagegunst identifiziert. Die neue Satzung sieht daher redaktionelle Klarstellungen und angepasste Kriterien vor, um die Anwendung weiter zu vereinfachen und die Kosten für Bauvorhaben potenziell weiter zu reduzieren.
Mit dem Beschluss wird zudem die Verwaltung beauftragt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der angepassten Satzung einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Eine erneute umfassende Evaluation soll nach drei Jahren stattfinden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen auf die Stadtentwicklung und die Mobilitätsstruktur fundiert bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:16(AfD,StG/V)dafür:65(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1(FDP-UWG:FB)dagegen:2(AfD)dafür:13(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen: 2 (AfD, FDP)Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bie zwei Enthaltungen (AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlagesdagegen: 3 (AfD, StG/Volt)dafür: 11 (SPD, CDU. Grüne, Linke, UWG:FB-BSW)Enthaltungen: 0
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:WAT)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:16(AfD,StG/V)dafür:65(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs,OB) - 1.24.1Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261910 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur Vorlage 20261910 wird eine Erweiterung des Beschlussvorschlags zur Evaluation der Stellplatzsatzung sowie der Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum beantragt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine ergänzende Stellplatzabgabensatzung zu erarbeiten. Diese soll eine Flächennutzungsgebühr für das langfristige Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen vorsehen, deren Höhe sich nach der Fahrzeuggröße und dem Bodenrichtwert richtet. Eine Befreiung von dieser Gebühr soll durch den Nachweis privater Stellplätze möglich sein.
Der Antrag sieht zudem Anpassungen der Radabstellanlagen vor, indem die Radien für Haltepunkte und Bahnhöfe in Anlage 2 auf 600 Meter erhöht werden sollen. In der Richtzahlentabelle werden neue Vorgaben für Dachgeschossausbauten festgelegt, die keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Pkw-Stellplätzen vorsehen. Zudem werden die Quoten für Fahrradabstellplätze bei Wohngebäuden, Gewerbe, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Sportstätten und Bildungseinrichtungen angepasst.
Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Förderung der umweltverträglichen Mobilität, etwa durch den Ausbau von Anlagen an Schulen. Für die nachträgliche Schaffung von Wohnraum durch Aufstockungen und Dachausbauten in Bestandsgebäuden soll grundsätzlich auf den Nachweis oder die Ablösung von Stellplätzen verzichtet werden, um die Wohnraumschaffung zu erleichtern. Die Verwaltung beziffert die Kosten für die zu internalisierenden Maßnahmen auf etwa 20 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 01.07.2026 beschlossene Ergänzungen
- 1.256. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)Zur Vorlage · 20260733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur sechsten Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20260733 regelt den weiteren Ablauf der Aktualisierung der städtischen Abfallwirtschaftsstrategie.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst mehrere Stufen. Zunächst sind Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen geplant. Diese beginnen am 21. April 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und setzen sich über die Bezirksvertretungen Mitte, Nord, Süd, Südwest und Ost bis zum 9. Juni 2026 fort.
Im Anschluss an die Anhörungen in den Bezirksgremien erfolgt die Vorberatung in den städtischen Ausschüssen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 30. Juni 2026 beraten, woraufhin am 8. Juli 2026 die Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss stattfinden soll. Die endgültige Entscheidung über die sechste Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist für die Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 29.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 16 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 21.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 1.25.16. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261906 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts werden verschiedene Anpassungen für die Stadt Bochum vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Ausweitung der Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2027. Die Verwaltung soll hierzu eine Änderung der Abfallsatzung erarbeiten, wobei der Leerungsrhythmus der Biotonnen von zweiwöchentlich auf wöchentlich erhöht werden soll. Zudem wird die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Biogasanlage am Standort des Wertstoffhofes an der Zentraldepத்தினை Kornharpen beantragt. In diesem Zusammenhang soll auch die Nutzung biologisch abbaubarer Kunststoffbeutel ermöglicht werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den Stadtputz, dessen Termin künftig außerhalb der Nist- und Brutzeiten von Vögeln liegen soll, um den Tierschutz zu unterstützen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Stadt Bochum eine Interessenbekundung für die Mitgliedschaft bei „Zero Waste Cities Europe“ einreicht. Ziel ist die Entwicklung eines umfassenden Zero-Waste-Konzepts nach dem Vorbild der Stadt Kiel, um ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Der Antrag wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger gestellt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 1.26Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bochum 2027 (ABK 2027)Zur Vorlage · 20261211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum legt das Abwasserbeseitigungskonzept 2027 (ABK 2027) zur Beratung und Entscheidung vor. Gemäß dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen ist die Kommune verpflichtet, alle sechs Jahre ein solches Konzept zu erstellen und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Das ABK 2027 dient als Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2021 und umfasst die Planung, Errichtung sowie Instandhaltung der Abwasseranlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem ABK 2027 zuzustimmen und die Verwaltung anzuweisen, das Dokument bei der Bezirksregierung einzureichen. Das Konzept beinhaltet neben der Abwasserbeseitigung auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie Maßnahmen zur Fremdwassersanierung. Ein wesentlicher Bestandteil sind Strategien zur Klimafolgenanpassung, um auf Auswirkungen wie Starkregen, Hitze und Trockenheit zu reagieren. Hierbei kommen unter anderem eine Starkregengefahrenkarte und das Leitbild der „Schwammstadt“ zum Einsatz, welches die Verdunstungsrate erhöhen und die Versickerung fördern soll.
Die Planung basiert zudem auf einem Modell zur Alterungsprognose des Kanalnetzes, um die langfristige Erhaltung der Infrastruktur sicherzustellen. Das Entwässerungsnetz der Stadt umfasst etwa 1.246 Kilometer an Kanalleitungen sowie verschiedene Sonderbauwerke wie Pumpwerke und Regenrückhalteanlagen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB) - 1.27Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 20261321 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 58 BO für das Gebiet Steinhausstraße / Günnigfelder Straße. Mit dieser Anpassung soll die Schaffung von etwa 175 Wohneinheiten, teilweise im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, vorbereitet werden. Zudem ist der Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte geplant.
Die Änderung sieht vor, die Flächennutzung im Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße anzupassen. Während das Gebiet derzeit teilweise als Grünfläche ausgewiesen ist, wird eine überwiegende Darstellung als Wohnbaufläche angestrebt. Die Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzende Bereiche sollen künftig als Grünfläche im Plan verzeichnet werden.
Die Vorlage beinhaltet den Feststellungsbeschluss sowie die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit. Der Entwurf umfasst zudem einen Umweltbericht und eine Begründung. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum am 16. Juli 2026 erwartet, nachdem zuvor Beratungen in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie in den zuständigen Ausschüssen erfolgt sind.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.28Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20261338 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Teilaufhebung von Flächen aus den Bebauungsplänen Nr. 344 (Tippelsberg / Berger Mühle) und Nr. 351 (Ölbachtal Teilgebiet Bochum I). In dem vorliegenden Beschlussvorschlag des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sollen drei Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 sowie ein Bereich des Bebauungsplans Nr. 351 von ihrer derzeitigen Festsetzung als landwirtschaftliche Flächen entbunden werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die rechtliche Grundlage für Erstaufforstungen zu schaffen, um diese als forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich (Ökokonto) für Eingriffe in Natur und Landschaft nutzen zu können.
Die betroffenen Flächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 344 erstrecken sich über etwa 19 Hektar im Ortsteil Bergen, nahe der Bundesautobahn 43. Durch die geplante Aufforstung sollen bestehende Waldflächen miteinander verbunden und ein Biotopverbund gestärkt werden. Im Ortsteil Gerthe ist zudem eine Fläche von circa zwei Hektar aus dem Bebauungsplan Nr. 351 betroffen. Da Bochum als waldarme Kommune Verpflichtungen zum Walderhalt und zur Waldvermehrung hat, sind geeignete Flächen für den ökologischen Ausgleich derzeit schwer verfügbar.
Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Mitte und Bochum-Nord sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung des Stadtrates ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.29Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) und Weiterentwicklung des Wertstoffhofkonzeptes der Stadt BochumZur Vorlage · 20261414 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Modernisierung der städtischen Wertstoffhofinfrastruktur durch den Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen sowie die Umgestaltung der Standorte „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“. Ziel ist es, diese Anlagen für einen autonomen Betrieb umzubauen, um den technischen Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Durch die baulichen Maßnahmen sollen zudem die Verkehrsführung optimiert, Wartezeiten reduziert und die Sortiertiefe bei der Abfallannahme verbessert werden.
Die USB Bochum GmbH soll die erforderlichen Genehmigungs- und Ausführungsplanungen konkretisieren sowie die entsprechenden Vergabeverfahren einleiten. Die notwendigen Investitionsmittel sollen im Wirtschaftsplan ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung voraussichtlicher Preissteigerungen bis zum Jahr 2029 wird eine Erhöhung der Abfallgebühren um etwa 1,69 Prozent erwartet. Die USB Bochum GmbH wurde zudem beauftragt, die politischen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend über den Projektstand, die Kostenentwicklung und die Auswirkungen auf die Gebühren zu informieren.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 13 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2(AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (AfD)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 13 (AfD) - 2.Anträge
- 2.1Gremienumbesetzung in der Verbandsversammlung Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)Zur Vorlage · 20261719 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die anstehende 8. Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag zur Neubesetzung der Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vorgelegt.
Der vorliegende Antrag mit der Nummer 20261719 sieht eine personelle Veränderung innerhalb der stellvertretenden Mitglieder im genannten Gremium vor. Im Rahmen dieses Antrags wird vorgeschlagen, dass Dr. Sonja Knobbe als stellvertretendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des VRR ausscheidet. Als Ersatz soll Horst Hohmeier als neues stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung gewählt werden.
Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. Der Antrag dient der formellen Neuregelung der personellen Zusammensetzung der Bochumer Vertretung im regionalen Verkehrsverbund.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Standort 11. Gymnasium - hier: GriesenbruchZur Vorlage · 20261786 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Ulrich Fuchs einen Antrag für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 20261786 fordert die Verwaltung dazu auf, eine grobe Planung für den Bau eines elften Gymnasiums sowie einer Grundschule auf dem Gelände der heutigen Arnoldschule im Griesenbruch auszuarbeiten. Dabei sollen Eckwerte zur zeitlichen Planung und erste Kostenschätzungen als Richtwerte für politische Abwägungen vorliegen.
Der Antrag sieht eine Neugestaltung eines etwa 25.000 Quadratmeter großen Areals vor, das unter anderem die Arnoldschule, den Generationenpark sowie die Hundewiese Henriettenstraße umfasst. Das Konzept beinhaltet die Errichtung einer mehrstöckigen Tiefgarage zur Nutzung als Quartiersgarage und für Lehrkräfte sowie eine unterirdische Sporthalle. Auf der darüberliegenden Fläche soll ein Campus entstehen, der ein vier- bis fünfstöckiges Gymnasium für etwa 1.000 Schüler, eine dreistöckige Grundschule für bis zu 250 Kinder in Modulbauweise und ein Gebäude zur Ganztagsbetreuung mit Kantine umfasst. Zudem sind eine Doppel-Sporthalle sowie separate Pausenhofflächen vorgesehen, die nach dem Schulbetrieb der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Um den laufenden Schulbetrieb während der Bauphase sicherzustellen, sieht der Antrag die Nutzung einer temporären Containergrundschule auf dem Gelände „Am Kulturgleis“ vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.3Standort 11. Gymnasium - hier: KirmesplatzZur Vorlage · 20261787 · Antrag
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Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Ulrich Fuchs einen Antrag für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 gestellt. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, eine grobe Planung für den Bau eines elften Gymnasiums auf dem heutigen Kirmesplatz an der Castroper Straße zu erstellen. Ziel ist die Vorlage von Richtwerten bezüglich einer zeitlichen Planung sowie einer Kostenschätzung für wesentliche Bauabschnitte, um der Politik verschiedene Optionen zur Abwägung zu ermöglichen.
Der Antrag basiert auf der Annahme, dass die Stadt das Gelände der derzeitigen Erstaufnahmeeinrichtung am Gersteinring vom Land beziehungsweise dem Bundesland NRW erwirbt. Vorgesehen ist ein vier- bis fünfstöckiger Neubau für etwa 1.000 Schülerinnen und Schüler, der eine Dreifachturnhalle sowie eine Ganztagsbetreuung umfasst. Ein Teil des Vorhabens sieht die Errichtung einer mehrstöckigen Tiefgarage unter dem Gebäude vor. Diese soll Parkflächen für Lehrkräfte und Lernende sowie Fahrradabstellplätze bereitstellen und zusätzlich als Quartiersgarage sowie zur Deckung von Parkbedarfen bei Sportveranstaltungen dienen. Nach dem Auszug der Erstaufnahmeeinrichtung sollen die bestehenden Gebäude auf dem Gelände am Gersteinring abgerissen werden, um dort einen neuen Kirmesplatz zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.4Standort 11. Gymnasium - hier: PolizeipräsidiumZur Vorlage · 20261788 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Ulrich Fuchs einen Antrag für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 eingereicht. Mit der Vorlage Nummer 20261788 wird die Verwaltung beauftragt, eine grobe Planung für den Umbau des künftigen ehemaligen Polizeipräsidiums in das 11. Gymnasium zu erstellen. Ziel ist die Vorlage von Richtwerten bezüglich einer zeitlichen Planung sowie einer ersten Kostenschätzung, um politische Abwägungen zwischen verschiedenen Optionen zu ermöglichen.
Der Antrag knüpft an bestimmte Annahmen an: Die Stadt Bochum soll das Gelände des heutigen Polizeipräsidiums vom BLB NRW erwerben. Nach dem Umzug der Polizei in die Neubauten am Harpener Hellweg sollen der Altbau und der mittlere Bau des Präsidiums für rund 1.000 Schüler umgenutzt werden, einschließlich einer Ganztagsbetreuung und einer Kantine.
Für den im Süden gelegenen Neubau sieht der Antrag den Abriss vor. Auf diesem Areal sollen eine mehrstöckige Tiefgarage zur Bereitstellung von Parkplätzen für Lehrkräfte und Schüler sowie als Quartiersgarage entstehen, ergänzt durch eine Dreifachturnhalle und Pausenhofflächen. Zudem soll der Schillerplatz in einen Pausenhof umgestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.5Standort 11. Gymnasium - hier: Prinz-Regent-StraßeZur Vorlage · 20261789 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Ulrich Fuchs einen Antrag für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 eingebracht. Mit diesem Vorhaben wird die Verwaltung beauftragt, eine grobe Planung für den Bau eines elften Gymnasiums auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Bochum in der Prinz-Regent-Straße zu erstellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Eckwerte zu einem zeitlichen Ablauf sowie eine erste Kostenschätzung vorlegt. Dabei sollen lediglich Richtwerte als Grundlage für politische Abwägungen dienen. Die Planung soll auf der Annahme basieren, dass das Gelände saniert wird und ein vier- bis fünfstöckiger Neubau in klassischer Bauweise errichtet wird. Das Gebäude soll Platz für etwa 1000 Schülerinnen und Schüler bieten und eine Dreifachturnhalle, Ganztagsbetreuungseinrichtungen sowie Pausenhofflächen umfassen. Zudem ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen, die Parkplätze für Lehrkräfte und Schüler sowie Fahrradabstellplätze bereitstellt. Diese Garage soll im Falle einer späteren Wohnbebauung des restlichen Geländes erweiterbar sein.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.6Standort 11. Gymnasium - hier: Kleingartenanlage ThiemannshofZur Vorlage · 20261790 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag gestellt, der die Ausarbeitung einer groben Planung für den Bau eines elften Gymnasiums vorsieht. Das geplante Schulzentrum soll auf dem Gelände der Kleingartenanlage Thiemannshof errichtet werden. Die Verwaltung wird durch den Antrag dazu angehalten, Eckwerte zu einer zeitlichen Planung sowie eine erste Kostenschätzung vorzulegen, um als Grundlage für politische Abwägungsprozesse zu dienen.
Der Antrag knüpft an verschiedene Annahmen für das Bauvorhaben an: Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans 933 soll aufgehoben und das Gelände vollständig saniert werden. Das Vorhaben umfasst einen vier- bis fünfstöckigen Neubau in klassischer Bauweise für etwa 1000 Schüler, der unter anderem eine Dreifachturnhalle, Ganztagsbetreuung und Pausenhofflächen beinhalten soll. Zur Infrastruktur gehört zudem eine Tiefgarage zur Bereitstellung von Parkplätzen für Lehrkräfte und Schüler sowie Fahrradabstellflächen. Für die restliche Fläche des Geländes sieht der Antrag eine Nutzung für Büroentwicklungen und Handwerksbetriebe vor, wobei die Kapazität der Tiefgarage entsprechend erweitert werden könnte.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.7Ausschuss für Planung und Grundstücke und weitere VertretungenZur Vorlage · 20261812 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 einen Antrag zur Änderung der Ausschussbesetzung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein personeller Wechsel in der Ratsgemeinschaft, nachdem Johannes Kuriewicz als Mitglied der CDU-Fraktion nachgerückt ist. Dies geschah infolge des Ausscheidens von Ratsmitglied Fabian Schütz.
Der Antrag sieht vor, dass Johannes Kuriewicz aus seiner bisherigen Funktion als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Planung und Grundstücke ausscheidet und stattdessen als ordentliches Mitglied in diesen Ausschuss gewählt wird. Für alle weiteren Ausschüsse des Rates soll er als stellvertretendes Mitglied fungieren. Die Vorlage wurde von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.7.1Ausschuss für Planung und Grundstücke und weitere Vertretungen - Ergänzungsantrag der Gruppe "UWG Freie Bürger-BSW" -Zur Vorlage · 20261873 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ergänzungsantrag zur 9. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 16. Juli 2026 wird eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Planung und Grundstücke beantragt. Der von Sven Ratajczak und Tim Pohlmann von der Fraktion Freie Bürger – BSW im Rat eingereichte Antrag mit der Vorlagennummer 20261873 sieht Änderungen in der Zusammensetzung des Gremiums vor.
Dem Antrag zufolge soll eine sachkundige Bürgerin aus dem Ausschuss für Planung und Grundstücke ausscheiden. Für die Neubesetzung der entsprechenden Positionen werden Steven Thomas Wallace als ordentliches Mitglied sowie Günter Krethke als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die Entscheidung über diese personellen Veränderungen im Ausschuss wird im Rahmen der kommenden Ratssitzung erwartet.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 2.8Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20261828 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 8. Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 wird über personelle Änderungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen beraten. Der vorliegende Antrag zur Umbesetzung von Gremien sieht die Ernennung von drei stellvertretenden Mitgliedern aus dem Kreis der sachkundigen Bürger vor.
Konkret ist vorgesehen, eine sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Bildung zu berufen. Des Weiteren soll ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur aufgenommen werden. Zudem wird die Ernennung eines weiteren sachkundigen Bürgers als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Planung und Grundstücke beantragt.
Eine Begründung für diese personellen Veränderungen soll gegebenenfalls mündlich erfolgen. Der Antrag wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger eingebracht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Der Antrag wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Ergebnis: Der Antrag wird von der Tagesordnung abgesetzt. - 2.9Flächendeckende Ausstattung städtischer Sportstätten und Sporthallen mit Defibrillatoren (AED)Zur Vorlage · 20261843 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben einen Antrag zur flächendeckenden Ausstattung städtischer Sportstätten mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) gestellt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, sämtliche Hallen, Plätze und Schwimmbäder der Stadt mit AED-Geräten auszustatten, sofern dort bislang keine vorhanden sind. Die Geräte sollen an gut sichtbaren und jederzeit zugänglichen Standorten installiert und einheitlich beschildert werden. Zudem wird die Erstellung eines Konzepts für die regelmäßige Wartung sowie das Angebot von Schulungen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung in Kooperation mit Sportvereinen und Hilfsorganisationen beantragt. Ein Umsetzungs- und Finanzierungsplan inklusive Zeitplan soll dem Rat vorgelegt werden, wobei eine vollständige Ausstattung der Sportstätten bis Ende 2027 angestrebt wird. Perspektivisch sollen auch alle städtischen Gebäude mit AED ausgestattet werden.
Der Antrag begründet die Forderung mit der Notwendigkeit, die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen zu erhöhen. Als Grundlage dient eine Verwaltungsauskunft, wonach dem Gesundheitsamt derzeit nur neun Defibrillatoren in öffentlichen Sportstätten bekannt sind und die Gesamtzahl der registrierten Geräte im Stadtgebiet seit 2023 lediglich von 182 auf 189 gestiegen ist. Die Antragsteller Sophie-Charlotte Sommer, Tim Pohlmann, Sven Ratajczak, Felix Haltt und Hans-Josef Winkler verweisen zudem auf vergleichbare Maßnahmen in den Städten Dortmund und Wuppertal und fordern die Verwaltung auf, mögliche Förderprogramme für das Vorhaben zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Entscheidung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Entscheidung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.10Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20261844 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag zum Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen vorgelegt. Der Antrag (Nummer 20261844) sieht vor, dass die Verwaltung ein Realisierungskonzept zur Klimaresilienz städtischer Flächen im Besitz der Stadt Bochum erarbeitet.
Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung nach nachvollziehbaren Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mögliche Förderprogramme des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union für den Hitzeschutz im öffentlichen Raum zu prüfen, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze wie Dehydration oder Hitzschlag zu schützen. Ein verbesserter Schutz soll zudem die Inklusion gewährleisten, insbesondere für Kinder mit gesundheitlichen Risiken. Die städtischen Maßnahmen sollen als Grundlage für eine Beratung anderer Träger dienen, indem sie Erkenntnisse über effektive Maßnahmen und die Akquise von Fördermitteln liefern.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.10.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261953 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261953 befasst sich mit dem Hitzeschutz auf Schulhöfen sowie den Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger beantragen eine Änderung des Beschlusstextes zur Vorlage 20220790.
Die Verwaltung soll den bestehenden Beschluss auf die Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen ausweiten. Zudem wird gefordert, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Übersicht über bereits entsiegelte und verschattete Schulhöfe sowie über laufende Maßnahmen vorlegt. Ein Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand soll jeweils im ersten Quartal eines Jahres erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine Kühlung der Flächen durch die Entsiegelung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie durch die Pflanzung großkroniger Bäume erreicht werden kann. Der Antrag knüpft an ein Vorhaben aus dem Jahr 2022 an, welches die Neugestaltung von Schulhöfen nach Abschluss von Baumaßnahmen vorsah. Ziel ist es, die Flächen durch Entsiegelung und Begrünung zur Schattenbildung zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)Dafür: 1 (StG/V)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen. - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Flächenfraß am Technologie Quartier verhindern - Bedarfe durch Nachverdichtung im Bestand deckenZur Vorlage · 20261562 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Stadtgestalter / Volt zur Vermeidung von Flächenverbrauch im Technologie Quartier reagiert. Die Fraktion regte Nachverdichtungsmaßnahmen wie Gebäudeaufstockungen oder die Überplanung von Stellplatzanlagen an, um das Ziel der Null-Nettoversiegelung bis 2030 zu unterstützen.
Nach Angaben der Verwaltung ist eine Nachverdichtung mit dem derzeit gültigen Bebauungsplan durch bestehende Wegerechte, Verkehrsflächen, private Eigentumsverhältnisse sowie statische Voraussetzungen stark begrenzt. Eine Änderung des Bebauungsplans könnte zwar Gebäudeaufstockungen und eine Neuorganisation von Stellplätzen ermöglichen, dies hänge jedoch von der Mitwirkung der Grundstückseigentümer und bauordnungsrechtlichen Anforderungen ab.
Bezüglich spezifischer Flächen erklärte die Verwaltung, dass der Leonardo-da-Vinci-Platz als Quartiersplatz die städtebaulichen Erwartungen erfülle, jedoch keine regelmäßigen Großveranstaltungen stattfinden. Die Pflanzung von Bäumen im südöstlichen Teil des Quartiers sei auf privatem Grund durch den dortigen Eigentümer erfolgt. Der Parkplatz an der Konrad-Zuse-Straße sei nur temporär genehmigt und soll im Zuge künftiger Planungen zurückgebaut werden. Eine Überplanung vorhandener Stellplatzanlagen sei aufgrund von Privateigentum und dem bestehenden Parkdruck nur eingeschränkt möglich, da der Stadt keine geeigneten Flächen für Ersatzparkhäuser zur Verfügung stehen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zusätzlicher Nutzungen liegen keine belastbaren Aussagen vor, wobei eine Zunahme des Verkehrsaufkommens im Straßennetz möglich sei.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum vor dem Hintergrund jüngster Sabotageakte auf kritische InfrastrukturZur Vorlage · 20261647 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der AfD zur Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage sind Sabotageakte an kritischen Infrastrukturen in anderen Bundesländern sowie die Aktivitäten bestimmter Gruppen. Die Verwaltung bewertet das Risiko eines großflächigen, länger andauernden Ausfalls der Energieversorgung im Stadtgebiet aktuell als gering, schließt jedoch eine solche Möglichkeit nicht aus. Konkrete Hinweise auf eine erhöhte Gefährdungslage für Bochum liegen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht vor.
Zur Erhöhung der Resilienz der Gas- und Energieinfrastruktur führt die Verwaltung fortlaufend Risikoanalysen und Notfallkonzepte durch. Details zum Schutz spezifischer Anlagen werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. In den vergangenen drei Jahren wurden die Abstimmungsprozesse mit Netzbetreibern und Behörden intensiviert sowie die Vorbereitung auf Szenarien wie Energiemangel weiterentwickelt. Bestehende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft.
Die kommunalen Krisenstäbe und Notfallpläne dienen der koordinierten Lagebewältigung und der Priorisierung von Maßnahmen bei großflächigen Ausfällen. Die Planung und Durchführung entsprechender Übungen erfolgt kontinuierlich. Hinweise auf Gefährdungen durch politisch motivierte Gruppen werden bei Vorliegen spezifischer Informationen in die Sicherheitsplanung einbezogen. Die Verwaltung setzt auf eine präventive Sicherheitsplanung und die Stärkung der Wiederherstellungsfähigkeit unter Nutzung der bestehenden Strukturen des Krisenmanagements. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Einführung einer NahverkehrsabgabeZur Vorlage · 20261651 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage von Dr. Sonja Knobbe aus der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe reagiert. In der Antwort wird die Nutzung einer Drittnutzerfinanzierung als mögliche dritte Säule zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) derzeit kritisch bewertet. Ein solches Instrument könne zwar einen ergänzenden Beitrag leisten, diene jedoch nicht als nachhaltige Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung. Die Stadt sieht die primäre Verantwortung für eine langfristige Finanzierung beim Bund und den Ländern.
Derzeit existieren keine konkreten Planungen oder Gespräche zur Einführung eines solchen Modells in Bochum. In einer vorangegangenen Abfrage des Städtetages NRW im März 2026 wurden zudem Herausforderungen wie der hohe administrative Umsetzungsaufwand sowie eine begrenzte Wirkung außerhalb hochverdichteter Gebiete angeführt. Eine Bewertung spezifischer Modelle sei aktuell nicht möglich, da die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Land Nordrhein-Westfalen noch fehlen. Die Stadt wird die weitere Entwicklung der politischen und fachlichen Rahmenbedingungen beobachten.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Bochum Strategie: Strategiebericht 2026Zur Vorlage · 20261726 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Strategiebericht 2026 zur Bochum Strategie vorgelegt. Der Bericht, der vom Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten erstellt wurde, bietet eine Übersicht über die Umsetzung strategischer Ziele im vergangenen Jahr. Er gliedert sich in zwei Teile: Teil A behandelt Strategieerfolge, das Projektportfolio sowie Rahmenbedingungen, während Teil B detaillierte Berichte zu laufenden und abgeschlossenen Kernaktivitäten enthält.
Im Bereich der Kernaktivitäten umfasst das Portfolio für das Jahr 2025 insgesamt 38 Vorhaben, davon 29 laufende Projekte und 9 abgeschlossene Aktivitäten. Seit Beginn der Bochum Strategie im Jahr 2017 wurden 75 Kernaktivitäten entwickelt; bis zum Jahr 2030 soll diese Zahl auf etwa 125 steigen. Ein Teil der bereits umgesetzten Projekte, wie etwa der Bochum-Fonds oder die Beteiligungsplattform Consul, wurde in den Regelbetrieb der Stadtverwaltung überführt.
Der Bericht führt zudem Maßnahmen im Rahmen des regulären Verwaltungsbetriebs auf, darunter die Einführung des KI-gestützten Bürgerservices ChatBOt sowie Bürgerkonferenzen. Die Umsetzung der Strategie erfolgt durch die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie durch die Nutzung von Fördermitteln von Bund, Land und EU.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5SparpotentialZur Vorlage · 20261728 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger-BSW hat im Rahmen einer Anfrage die Einsparmöglichkeiten bei den Sitzungsgeldern für Vorbereitungssitzungen der Fraktionen und Gruppen thematisiert. Die Verwaltung legte hierzu die Ausgaben für die Jahre 2024, 2025 sowie das erste Halbjahr 2026 vor. Während die Gesamtsumme der Sitzungsgelder im Jahr 2024 noch 349.111,30 Euro betrug, sank dieser Wert im Jahr 2025 auf 243.030,00 Euro. Als weitere Möglichkeit zur Kostensenkung wies die Verwaltung den Wechsel von einer Teilpauschale inklusive Sitzungsgeldern zu einer monatlichen Vollpauschale in Höhe von 591,20 Euro aus. Für das erste Halbjahr 2026 ergab sich daraus ein rechnerisches Einsparpotenzial von etwa 67.138,20 Euro.
Bezüglich der Frage nach den Kosten für einen postalischen Versand von Sitzungsunterlagen, falls Mitglieder aufgrund gekürzter IT-Zuschüsse auf das digitale Ratsinformationsmanagementsystem verzichten würden, erklärte die Verwaltung, dass ein solcher Versand nicht mehr möglich sei. Die neue Geschäftsordnung des Rates sieht den ausschließlich elektronischen Versand aller Unterlagen vor.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Nachhaltigkeitsstrategie - Aufgaben zu den tatsächlichen TreibhausgaseinsparungenZur Vorlage · 20261737 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Quantifizierbarkeit von Treibhausgaseinsparungen bei den Maßnahmen der vierten Tranche der Strategie sowie die Einhaltung des Klimaplans 2035.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine exakte Zuordnung realisierter Einsparungen auf einzelne Maßnahmen derzeit nicht möglich sei, da diese über die gesamtstädtische Treibhausgasbilanz des Regionalverbands Ruhr (RVR) erfasst werden. Bisher quantifizierbare Beiträge aus den ersten vier Tranchen werden auf ein Potenzial von rund 510.000 Tonnen CO2-Äquivalenten bis zum Jahr 2035 geschätzt. Für die vierte Tranche liegen für viele Maßnahmen keine konkreten Einsparwerte vor, da diese oft auf Verhaltensänderungen oder Steuerungsprozessen basieren. Als wesentlicher Effekt wird die Umstellung des kommunalen Fuhrparks genannt.
Hinsichtlich des Reduktionspfades zur Klimaneutralität gab die Verwaltung an, dass das Ziel derzeit nicht eingehalten wird. Im Jahr 2022 lag die Reduktion im Vergleich zum Vorjahr bei etwa 5 Prozent, womit der Korridor um rund 130.000 Tonnen CO2-Äquivalente verfehlt wurde. Als notwendige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 wurden der Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebestand sowie die Verkehrswende angeführt. Bei Technologien wie Agri-Photovoltaik oder Floating-PV wird auf ein Potenzial hingewiesen, das jedoch von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen und der Nutzungskonkurrenz abhängt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Multifunktionsbunker und Schwengelpumpen für den ErnstfallZur Vorlage · 20261740 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 stellte die Fraktion „Die PARTEI“ Fragen zur Situation des Bevölkerungsschutzes in Bochum sowie zur Nutzung bundesweiter Förderprogramme. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, inwieweit die Stadt aus dem sogenannten „Pakt für Bevölkerungsschutz“ Mittel für den Ausbau von Schutzräumen oder die Schaffung multifunktionaler Untergrundstrukturen beziehen kann.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass derzeit keine detaillierten Informationen über die Verteilung der finanziellen Mittel im Rahmen dieses Bundesprogramms vorliegen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Entwicklung und Ausgestaltung von Schutzraumkonzepten sowie die Bereitstellung von Bunkern zur Aufgabe des Bundes gehören. Die Zuständigkeit für den Zivilschutz liegt somit beim Bund und nicht bei der Kommune.
Zusätzlich wurde nach dem Bestand, der Funktionsfähigkeit und der Dokumentation von Schwengelpumpen in Bochum gefragt. Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz gab an, dass sich in Bochum keine Schwengelpumpen befinden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Kosten für GetränkeZur Vorlage · 20261759 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat die Kosten für die Bereitstellung von Getränken bei politischen Sitzungen der Stadt Bochum angefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Ablehnung eines Antrags zur Installation von Wasserspendern an Schulen aus Kostengründen.
Für die Ratssitzungen fallen pro Termin zwischen 800 und 1.000 Euro netto an, was bei acht geplanten Sitzungen jährlich etwa 8.800 Euro brutto entspricht. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für Bezirksvertretungen, Ausschüsse und Beiräte ist nicht möglich, da das zuständige Referat 01 Sammelbestellungen nutzt und die Verbräuche in den Sitzungsräumen nicht einzeln erfasst werden. Die Gesamtkosten für Getränke im Referat 01 beliefen sich 2025 auf rund 24.000 Euro, während sie 2026 bislang etwa 7.250 Euro erreichten. Letzterer Rückgang wird auf eine Reduzierung der Auswahl auf Wasser und Apfelschorle zurückgeführt.
Die allgemeinen Kosten der Stadt Bochum für Kaltgetränke lagen im Jahr 2024 bei etwa 54.800 Euro und im Jahr 2025 bei rund 49.000 Euro. Für das Jahr 2026 sind bislang Kosten in Höhe von circa 18.200 Euro verzeichnet. Diese Angaben enthalten keine Getränkekosten, die durch externe Caterer bei Veranstaltungen anfallen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Getränke in den SitzungsräumenZur Vorlage · 20261760 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Herrn Pewny aus der Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat die Verwaltung zur Beschränkung der Getränkeauswahl in den Sitzungsräumen Stellung bezogen. Die Reduzierung des Angebots auf Wasser und Apfelschorle wurde durch die Leitung des Referates 01 initiiert und umgesetzt. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen der ersten angepassten Bewirtschaftungsverfügung und dient der Haushaltskonsolidierung innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs.
Als wesentlicher Entscheidungsfaktor für die Auswahl nannte die Verwaltung die Preisstruktur der verschiedenen Getränke. Während die Literpreise für Wasser mit 1,28 Euro und Apfelschorle mit 2,38 Euro vergleichsweise niedrig sind, liegen die Kosten für andere Sortimente deutlich höher. So kostet beispielsweise Cola 3,51 Euro pro Liter und Orangensaft 4,78 Euro pro Liter. Vor diesem Hintergrund wurde die Auswahl gezielt auf die kostengünstigsten Optionen beschränkt, um Einsparpotenziale zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Zahlungssystem WeroZur Vorlage · 20261781 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 stellte die Fraktion Die Grünen Fragen zur künftigen Nutzung von Zahlungssystemen durch die Stadtverwaltung Bochum. Im Fokus stand dabei die Einführung des europäischen Bezahldienstes Wero für städtische Transaktionen.
Die Verwaltung erklärte in einer Antwort des Amtes für Finanzsteuerung, dass die Abwicklung von Wero über die Plattform ePayBL erfolgt. Für die technische Umsetzung sind primär das Ministerium für Finanzen NRW sowie die zentralen IT-Dienstleister des Landes verantwortlich. Da die aktuelle Bezahlplattform derzeit nicht um weitere Zahlungsarten erweiterbar ist, wird eine neue Version benötigt. Diese wurde für das Jahr 2026 angekündigt, ist jedoch noch nicht verfügbar. Ein konkreter Zeitplan für die Einführung von Wero liegt aktuell nicht vor.
Hinsichtlich der Nutzung von PayPal teilte die Verwaltung mit, dass derzeit keine Pläne bestehen, dieses Zahlungsmittel einzuschränken oder die Abhängigkeit von US-Anbietern zu verringern. Die Stadt möchte den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin verschiedene gängige Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Entscheidung über das gewählte Zahlungsmittel obliegt dabei den jeweiligen Kundinnen und Kunden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Feuchtigkeit im Keller der FriederikaschuleZur Vorlage · 20261793 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20261793 Stellung zu Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich der Friederikaschule bezüglich der Offenen Ganztagsschule (OGS) genommen. Im Zuge eines Sanierungsprogramms für die Außenhüllen der Don-Bosco- und Friederikaschule werden seit etwa acht Jahren verschiedene Bauabschnitte durchgeführt.
Nach Abschluss der energetischen Fassadensanierung waren eine Sockelsanierung sowie eine Kellerwandabdichtung im Bereich der OGS als abschließende Maßnahmen geplant. Laut Verwaltung führten wiederholt entfernte Provisorien der Dachentwässerung während des letzten Bauabschnitts zu erhöhten Wassermengen, die Feuchtigkeitsschäden an den Kellerwänden verursachten. Die Technischen Dienste haben die Trocknung sowie die Sanierung der Schäden veranlasst; die Schadstoffabteilung begleitete diesen Prozess. Eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer der OGS konnte dabei ausgeschlossen werden. Die Arbeiten zur Abdichtung der Außenwände sollen zeitnah durchgeführt und noch im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen werden.
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- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Fläche des ehem. Kraftwerks Bochum als Gymnasialstandort geeignet?Zur Vorlage · 20261833 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Eignung des ehemaligen Kraftwerks Bochums als Standort für ein neues Gymnasium geantwortet. Das Areal zwischen der Prinz-Regent-Straße und der A448 wurde als möglicher Standort geprüft, kommt jedoch für einen Schulneubau nicht infrage.
Wie Ulf Schmiedeberg von der Technischen Betriebsleitung erläutert, ist Grund für den Ausschluss die notwendige Sanierung des Bodens. Die Stadt ist für diese Maßnahmen auf Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angewiesen. Da der Bereich Erziehung und Unterricht gemäß dem aktuellen GRW-Koordinierungsrahmen nicht förderfähig ist, ist ein Schulbau auf diesem Grundstück nicht möglich. Stattdessen ist die Entwicklung eines zweiten Gesundheitscampus auf dem Gelände vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH. Aufgrund des erforderlichen Sanierungsaufwands ist eine Bebauung durch Dritte nach aktuellem Zeitplan frühestens ab dem Jahr 2032 möglich.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Unstimmigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr GünnigfeldZur Vorlage · 20261527 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der UWG Freie Bürger im Rat zu Unstimmigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr Günnigfeld reagiert. In Bezug auf die Einsatzfähigkeit stellte die zuständige Fachabteilung klar, dass sich diese nicht an der Gesamtzahl der Mitglieder orientiere, sondern am tatsächlich verfügbaren Personal der aktiven Einsatzeinheit. Beurlaubungen beträfen teilweise nicht aktive Bereiche und beeinflussen die Einsatzbereitschaft daher nicht unmittelbar. Die Löscheinheit Günnigfeld liege bei der Einsatzfähigkeit weiterhin im stadtweiten Durchschnitt.
Zur Konfliktlösung wurden laut Verwaltung bereits Gespräche mit den Beteiligten sowie ein Betriebspsychologe hinzugezogen. Die getroffenen Maßnahmen erfolgten in Abstimmung mit den gewählten Sprechern der Feuerwehr und den zuständigen Führungskräften. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Kameradschaftsverein sei aktuell nicht beabsichtigt, da dort zuletzt kein angemessen kooperatives Verhalten erkennbar war. Stattdessen konzentriert sich die Zusammenarbeit auf den neuen Förderverein, der als eingetragener gemeinnütziger Verein bereits positiv in Erscheinung getreten ist.
Hinsichtlich der Auswirkungen von Maßnahmen wie dem Ausschluss von Mitgliedern oder einem Hausverbot betonte die Verwaltung die fortwährende Wertschätzung des Ehrenamts durch den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung. Entscheidungen in Konfliktfällen würden unter Beachtung rechtlicher Vorgaben und im Austausch mit der Interessenvertretung getroffen. Ziel sei die nachhaltige Stärkung der Einsatzbereitschaft und des sozialen Gefüges der Einheit.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Hausmeister im RathausZur Vorlage · 20261752 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat in der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 angefragt, ob das Rathaus über Hausmeister und einen kommunalen Ordnungsdienst verfügt. Grundlage der Anfrage waren Fotografien, die im Zeitraum vom 15. bis 18. Juni 2026 Verschmutzungen im Durchgang zwischen dem Willy-Brandt-Platz und dem Gustav-Heinemannplatz dokumentierten.
Die Verwaltung erklärte dazu, dass die Hausdienste im Rathaus organisatorisch den Zentralen Diensten zugeordnet sind und der Kommunale Ordnungsdienst dem Ordnungs- und Veterinäramt angehört. Beide Einheiten führen tägliche Kontrollgänge im Bereich des Rathauses durch. Zudem übernimmt die USB Bochum GmbH die Reinigung des Umfelds an sechs Tagen pro Woche.
Bezüglich der gezeigten Situation stellte die Verwaltung fest, dass im angegebenen Zeitraum ein Defizit bei der Reinigung des betroffenen Bereichs vorlag. Die erforderliche Reinigung wurde zwischenzeitlich nachgeholt. Zudem wurde eine auf den Bildern sichtbare graue Box verschlossen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIIIZur Vorlage · 20261841 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Vorlage 20261841 die Anfrage der Fraktion Die Linke zur Ausschreibung des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen für den Zeitraum 2026/2027. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 20. Februar 2026, die Angebotsöffnung am 12. März 2026. Der Zuschlag für das Projekt wurde an den Leni – Leuchtturm am Niederrhein e.V. erteilt, da dieses Angebot unter einer Preisgewichtung von 100 % als das wirtschaftlichste eingestuft wurde. Ein weiteres Unternehmen wurde aufgrund unvollständiger Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen. Verantwortlich für die Textgestaltung und die Auswahl waren das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt sowie die Zentrale Vergabestelle.
Für das Schuljahr 2025/2026 beläuft sich der Bochumer Anteil an der Inklusionspauschale auf 1.180.328,53 Euro. Diese Mittel werden für die systemische Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal oder Pool-Modelle eingesetzt. Im Jahr 2025 wurden 707 Fälle im Bereich der Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII verzeichnet.
Im Bereich der Individualbetreuung waren im Jahr 202<0xC2>5 etwa 60 Träger tätig. Das Klassenassistenzmodell wird unter anderem durch die Familien- und Krankenpflege sowie das Zukunft Bildungswerk durchgeführt. Voraussetzung für die Träger ist eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes sowie die Vorlage von Kalkulationen. Die Finanzierung der Einzelfallhilfen belief sich 2025 auf 14.102.421,88 Euro nach SGB VIII sowie auf 17.224.387,07 Euro nach SGB IX, einschließlich der Klassenassistenten. Zur Reduzierung der Einzelfallhilfen wird eine Ausweitung des Klassenassistenzmodells im inklusiven Raum geprüft. Die Bedarfsfeststellung erfolgt hierbei durch die Clearing- und Diagnostikstelle.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 25.09.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss (4. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Beitrag der Sanierung des Ruhrstadions zur KlimaneutralitätZur Vorlage · 20261867 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Dr. Volker Steude von der Ratsgruppe STADTGESTALTER / Volt hat im Bochumer Rat nach dem Beitrag der Sanierung des Ruhrstadions zur Klimaneutralität gefragt. Die Anfrage umfasste Fragen zu konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen, den zu erwartenden CO2-Emissionen sowie zum Einsatz von Recyclingbaustoffen im Rahmen des Bauvorhabens.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Entscheidung gegen einen Neubau und für die Sanierung der bestehenden Bausubstanz zur Ressourcenschonung beitrage. Im Rahmen des Vorhabens sollen Abbruchmaterialien nach Möglichkeit dem Recycling zugeführt und wiederverwendet werden. Auch Stahlbauteile sollen recycelt werden. Durch die Beauftragung eines lokalen Bauunternehmens sollen zudem kurze Transportwege realisiert werden. Die neuen Gebäude, wie das Ligaspielergebäude und der Betriebshof, sollen technisch auf einem Stand der Effizienz sein, der einen energieeffizienten Betrieb ermöglicht.
Eine genaue Quantifizierung der CO2-Emissionen während der Sanierungsphase oder für den späteren Betrieb ist derzeit nicht möglich, da die Planung noch nicht abgeschlossen ist. Ebenso lassen sich die Kosten für spezifische Klimaschutzmaßnahmen aufgrund eines bestehenden Totalunternehmervertrages nicht einzeln aufschlüsseln. Die Verwaltung verwies abschließend auf bereits durch den VfL Bochum umgesetzte Maßnahmen wie die Nutzung von 100 Prozent Ökostrom, die Installation einer Photovoltaikanlage sowie die Einführung von Mehrwegbechern.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Energy Sharing - Strom aus kommunalen PV-Anlagen mit Bürger*innen und kleine Unternehmen teilenZur Vorlage · 20261876 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER / Volt, vertreten durch Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger, hat im Juni 2026 eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Ziel der Anfrage war es, die Möglichkeiten zu untersuchen, Strom aus kommunalen Photovoltaikanlagen über das öffentliche Netz mit Bürgerinnen, Bürgern und kleinen Unternehmen zu teilen. Dabei wurden insbesondere die Rolle der Stadtwerke Bochum als Dienstleister, die notwendigen technischen Voraussetzungen wie der Smart-Meter-Rollout sowie mögliche Vorteile für die lokale Gemeinschaft erfragt.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Antwort, dass die durch das Projekt „Mission Solar“ gewonnene Energie vorrangig für den Eigenverbrauch der jeweiligen Immobilien oder zur regionalen Direktvermarktung durch die Stadt Bochum vorgesehen sei, weshalb ein Energy Sharing derzeit nicht erforderlich sei. Die Stadtwerke Bochum bewerteten den administrativen und abrechnungstechnischen Aufwand als sehr hoch, da viele Prozesse und Datenformate in der Branche noch unklar seien. Zwar wurden Vorteile wie der Zugang zu lokal erzeugtem Strom und der Beitrag zum Klimaschutz benannt, jedoch sehen die Stadtwerke aufgrund komplexer Hürden und eines fehlenden Kundennutzens aktuell keine Grundlage für eine Positionierung als Sharing-Dienstleister. Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen oder Vertriebsformen für dieses Modell geplant; die Entwicklungen in der Verbandsarbeit werden jedoch beobachtet.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Externe DienstleisterZur Vorlage · 20261260 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 Fragen zur Beauftragung externer Dienstleister durch die Bochumer Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Anzahl und die Gesamtkosten von Aufträgen für Planungsleistungen, Gutachten und Konzepte in den Jahren 2023 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Ämtern. Die Verwaltung verweist zur detaillierten Auswertung dieser Aufträge sowie der damit verbundenen Kosten auf eine beigefügte Übersicht.
Hinsichtlich der Entscheidungskriterien für die Vergabe von Planungsleistungen an externe Büros teilte die Verwaltung mit, dass keine stadtweite Richtlinie existiert. Die Entscheidung für eine externe Vergabe orientiere sich stattdessen an den vorhandenen Kapazitäten, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit sowie der erforderlichen Expertise.
Auf die Frage nach aktuellen Projektverzögerungen aufgrund von Überlastungen externer Dienstleister gab die Verwaltung an, dass Verzögerungen, die ausschließlich auf die Kapazitäten externer Büros zurückzuführen seien, äußerst selten vorkommen. In der Regel stünden bei Verzögerungen mehrere Faktoren im Zusammenhang. Um den Verbleib von Fachwissen in der Verwaltung sicherzustellen, werden die Leistungen der Dienstleister hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen überwacht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie die Dokumentation der Ergebnisse sollen durch die Weitergabe der Unterlagen auch in zukünftige Projekte einfließen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Auszug aus der Niederschrift, Punkt 1.14 Neubau einer Parkanlage mit Sportangeboten am "City Tor Süd", Vorlage: 20260926Zur Vorlage · 20261898 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds zur Sicherheit der geplanten Parkanlage mit Sportangeboten am „City Tor Süd“ hat die Verwaltung Auskunft gegeben. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde das Bauvorhaben bereits im Oktober 2021 mit der Polizei abgestimmt. Da seitens der Polizei keine besonderen sicherheitsrelevanten Anforderungen oder Bedenken vorlagen, wurde kein eigenständiges Sicherheitskonzept erstellt. Die Planung orientiert sich an den üblichen Anforderungen für öffentliche Freianlagen, wobei auf eine offene Gestaltung und gute Einsehbarkeit geachtet wird, um Angsträume zu vermeiden.
Das Areal wird künftig zudem als beleuchteter Fuß- und Radweg zwischen dem Bermuda3Eck und dem Griesenbruch dienen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die regelmäßige Nutzung dieser Wegeverbindung sowie eine vielfältige Gestaltung der Anlage zur sozialen Kontrolle beitragen und das Sicherheitsempfinden stärken.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2026 - 31.07.2027Zur Vorlage · 20261903 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage von Wiebke Köllner (Fraktion „Die Linke im Rat“) zum Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 hat die Verwaltung Stellung bezogen. Im Zentrum der Nachfrage stand, ob die im Vorfeld genannten Synergieeffekte und Einsparungen bereits in den Zahlen des Wirtschaftsplanentwurfs berücksichtigt wurden oder lediglich als Vermutungen im Raum stehen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die meisten der bisher erreichten Effizienzsteigerungen bereits in das Zahlenwerk eingerechnet sind. Dazu zählt eine strukturelle Kostendämpfung beim Personalaufwand des Schauspielhauses in Höhe von jährlich 700.000 Euro. Weitere im Plan enthaltene Einsparungen umfassen die Übernahme der Personalverwaltung für die Mitarbeitenden der BoSy und des Planetariums mit einem Wert von 125.000 Euro sowie eine geschätzte Reduzierung der IT-Kosten um jährlich 150.000 Euro. Zudem ist die geplante Einsparung von 100.000 Euro im Bereich der gastronomischen Versorgung durch eine Neuvergabe berücksichtigt.
Ein Teil der Synergien aus organisatorischen Maßnahmen könne erst nach einer Phase der Anwendung genau beziffert werden, wobei eine Evaluation zum Ende des zweiten Geschäftsjahres geplant ist. Die Verwaltung strebt zudem an, über die erste Konsolidierungsphase hinaus innerhalb der ersten mittelfristigen Betriebsphase bis 2030/2031 weitere Möglichkeiten zur Kostenersparnis zu entwickeln.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Transparenz der Kosten des Containerdorfs Kemnader Straße / Bochum-StiepelZur Vorlage · 20261930 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 wurden Fragen zur Kosten-Transparenz des Containerdorfs an der Kemnader Straße in Bochum-Stiepel aufgeworfen. Hintergrund war eine Informationsveranstaltung vom 26. März 2026, bei der ein Bürger nach den konkreten Gesamt- und Betriebskosten der Einrichtung gefragt hatte, woraufhin die Verwaltung keine Auskunft erteilte.
Die Verwaltung, vertreten durch Andreas Pamp und Petra Peschke-Göbel vom Amt für Soziales, erklärte dazu, dass die Veranstaltung primär der Vorstellung des Unterbringungskonzepts diente und Kostenangaben in diesem Kontext nicht vorgesehen waren. Die Transparenzpflicht sei gewahrt, da alle relevanten Informationen zu Investitions- und Betriebskosten sowie zur Bereitstellung von Planmitteln in öffentlichen Vorlagen und Beschlüssen im Ratsinformationssystem einsehbar seien. Hierzu wurden unter anderem Entscheidungen der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2023 und 2024 angeführt, die sich auf das Gelände und die Anschaffung von Modulbauten beziehen. Für künftige Anfragen von Bürgern betonte die Verwaltung ihre Verpflichtung zur Beantwortung im Rahmen rechtlicher Grenzen und kündigte an, weiterhin Informationsveranstaltungen anzubieten.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Keta oder Krawall?Zur Vorlage · 20261933 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage zur Ratssitzung vom 16. Juli 2026 reagiert, in der die Bereitstellung von Ketamin während der Sitzungen des Bochumer Rates thematisiert wurde. Hintergrund der Anfrage war die Wahrnehmung einer emotionalen Atmosphäre in vorangegangenen Beratungen. Es wurde angefragt, ob die Verabreichung des Narkosemittels dazu beitragen könne, den Sitzungsverlauf zu beruhigen und eine geordnete Debatte zu unterstützen.
Die Verwaltung erklärte, dass die Verabreichung von Ketamin einen medizinischen Vorgang darstellt, der eine entsprechende Indikation sowie eine ärztliche Verordnung voraussetzt. Zudem müssten arzneimittel- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Eine Bereitstellung von Ketamin oder anderen verschreibungspflichtigen bzw. betäubungsmittelrechtlich relevanten Substanzen durch die Stadt Bochum an Ratsmitglieder sei daher nicht zulässig. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, solche Substanzen im Rahmen der Ratssitzungen zur Verfügung zu stellen. Stattdessen wurde darauf verwiesen, dass die Wahrung von Ordnung, Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt in der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten liege und die rechtlich unbedenkliche Methode zur Förderung eines konstruktiven Sitzungsverlaufs darstelle.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Keta und oder Krawall?Zur Vorlage · 20261695 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Ratssitzung am 16. Juli 2026 setzt sich Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI mit dem Verlauf und der Atmosphäre der vorangegangenen Sitzung des Bochumer Rates auseinander. Er bezieht sich dabei auf einen als turbulent beschriebenen Sitzungsverlauf sowie auf die Wahrnehmung einzelner Redebeiträge.
Die Anfrage stellt den Bezug zur aktuellen Situation in Bochum, unter anderem im Hinblick auf die Klimakrise, den Wohnungsmarkt und die Haushaltslage, her. Als Maßnahme zur Sicherstellung eines geordneten und sachlichen Sitzungsverlaufs wird die Bereitstellung von Ketamin für die Ratsmitglieder vorgeschlagen. Die Anfrage führt dazu aus, dass das Narkosemittel in niedriger Dosierung medizinisch unter anderem zur Stimmungsaufhellung eingesetzt werden kann. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme sei es, eine nachhaltige Beruhigung der Debatten im Rat zu erreichen und die Gesprächsführung während der Sitzungen zu stabilisieren.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 4.2Fläche des ehem. Kraftwerks Bochum als Gymnasialstandort geeignet?Zur Vorlage · 20261713 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Standortsuche für ein neues, elftes Gymnasium in der Stadt befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Eignung des derzeit brachliegenden Geländes des ehemaligen Kraftwerks Bochum, welches zwischen der Prinz-Regent-Straße und der A448 liegt.
Ulrich Fuchs, Vorsitzender der AfD-Fraktion, bittet um Auskunft darüber, ob dieser Standort als mögliche Fläche für einen Gymnasialneubau geprüft wurde. Sollte eine Prüfung nicht stattgefunden haben, wird nach den Gründen gefragt. Falls der Standort bereits untersucht wurde, soll geklärt werden, ob er für das Vorhaben infrage kommt oder ob Faktoren existieren, die eine Nutzung als Schulstandort im Vergleich zu anderen Bauvorhaben ausschließen.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche andere Verwendung für das Grundstück derzeit geplant ist und wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse auf dem Gelände gestaltet sind. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird nach Möglichkeit bis zur nächsten Ratssitzung angestrebt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 4.3Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in BochumZur Vorlage · 20261869 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die in der 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 behandelt werden soll. Gegenstand der Anfrage sind Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Hintergrund ist die gesetzliche Erweiterung der Möglichkeiten, solche Tätigkeiten nicht nur in Gemeinschaftsunterkünften, sondern auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern anzubieten, um die Integration und Tagesstruktur zu fördern.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die aktuelle Anzahl der bestehenden sowie der tatsächlich besetzten Arbeitsgelegenheiten in Bochum und deren Einsatzbereiche. Zudem wird nach der Gesamtzahl der für solche Maßnahmen infrage kommenden Leistungsberechtigten sowie der Anzahl der seit der Neuregelung zugewiesenen Personen gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen über abgebrochene oder abgelehnte Einsätze und etwaige Sanktionen durch die Stadt. Des Weiteren werden die jährlichen Personal- und Sachkosten für die Organisation und Betreuung der Maßnahmen sowie die Erfahrungen der Verwaltung hinsichtlich der Integrationswirkung und des Übergangs in reguläre Beschäftigung erfragt. Abschließend wird die Verwaltung nach Plänen zur Ausweitung des Angebots sowie nach dem Bedarf an gesetzgeberischen Änderungen gefragt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Freiwillige finanzielle Zuwendungen an zivile Seenotrettungsorganisationen durch die Stadt Bochum seit 2015Zur Vorlage · 20261870 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf freiwillige finanzielle Zuwendungen an zivile Seenotrettungsorganisationen seit dem Jahr 2015 bezieht. Die Anfrage knüpft an einen vorangegangenen Antrag der Fraktion zum Austritt aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ sowie an einen Änderungsantrag der Gruppe FDP-UWG an.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen zu direkten und indirekten finanziellen Zuwendungen seit 2015 erbeten. Dies umfasst auch die Frage nach der Weitergabe von Fördermitteln, bei denen die Stadt Bochum als Endempfänger fungiert. Die Fraktion bittet zudem um eine Aufstellung der Organisationen, die sich selbst als zivile Seenotrettungsorganisationen bezeichnen und seit 2015 direkt oder indirekt aus dem kommunalen Haushalt gefördert wurden, inklusive der jeweiligen Förderhöhen. Darüber hinaus soll geklärt werden, in welchem Umfang Kampagnen wie „Seebrücke“ oder „Sicherer Hafen“ durch die Stadt unterstützt wurden. Die schriftliche Beantwortung der Fragen wird sowohl im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als auch im Rat der Stadt Bochum gefordert.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Wilde Plakatierungen und Konzessionsvertrag mit der „Deutsche Städte Medien GmbH“Zur Vorlage · 20261872 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit unzulässigen Plakatierungen im Innenstadtbereich befasst. Anlass ist eine Anzeige vom 12. Juni gegen Plakate des Vereins „Quartiershalle in der KoFabrit eV“, welche laut der Fraktion zum Zeitpunkt der Anfrage weiterhin im Stadtbild sichtbar sind.
Die Anfrage hinterfragt, ob die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung über diese Plakatierungen informiert sind und warum eine Weiterleitung der Anzeige gegebenenfalls nicht erfolgt ist. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Verhältnis zur „Deutsche Städte Medien GmbH“. Die Fraktion möchte wissen, ob das Unternehmen über die Plakate informiert wurde und ob die vertraglich vereinbarte Reinigung durch die Verwaltung eingefordert wurde. Zudem werden Fragen zu möglichen Sanktionen gegen den Konzessionsnehmer gestellt, darunter eine mögliche Kündigung des Vertrages oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Stadt.
Zudem wird gefragt, ob rechtliche Schritte gegen den Verein „Quartiershalle in der KoFabrik eV“ eingeleitet wurden, insbesondere im Hinblick auf eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Die Beantwortung der Fragen wird für die kommende Ratssitzung sowie für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erbeten.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Sachstand "Sonnig leben, sicher bleiben"Zur Vorlage · 20261911 · Anfrage
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Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die in der 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 behandelt werden soll. Im Fokus steht der Sachstand des Präventionsprojekts „Sonnig leben, sicher bleiben“, das im Jahr 2025 als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt wurde. Das Projekt beinhaltet die Aufstellung öffentlicher Sonnenmilchspender sowie Infotafeln zum UV-Index zur Hautkrebsprävention und zur Sensibilisierung für UV-Strahlung.
Die Anfrage umfasst Fragen zu den Standorten der bereits umgesetzten Sonnenmilchspender und deren Erreichbarkeit. Zudem wird nach einer möglichen Ausweitung der Spender auf alle Stadtgebiete sowie nach dem allgemeinen Umsetzungsstand der Kampagne gefragt. Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum geplanten UV-Schutz-Tag, insbesondere zu dessen Terminierung und zur Frage, ob dieser als jährliche Veranstaltung stattfinden soll.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Nutzung des Sportparks Lohrheide für den JugendleistungssportZur Vorlage · 20261915 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Freie Bürger – BSW hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 Fragen zur Nutzung des Sportparks Lohrheide für den Jugendleistungssport gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Situation beim Training der Nachwuchsathletinnen und -athleten, denen das Stadion derzeit lediglich am Donnerstagnachmittag zur Verfügung steht.
Die Gruppe bittet um Klärung, aus welchen Gründen die Nutzung des Sportparks auf diesen Zeitraum beschränkt ist und ob eine Öffnung des Stadions an weiteren Wochentagen im Nachmittags- oder Abendbereich möglich wäre. Falls eine Erweiterung der Zeiten nicht realisierbar ist, werden nach den entsprechenden Gründen sowie nach möglichen Alternativen oder Maßnahmen gesucht, um dem Jugendleistungssport, insbesondere den Nachwuchsathleten des TV Wattenscheid 01, zusätzliche Trainingszeiten in der Anlage zu ermöglichen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Hitzeschutzkonzepte und Hitzeschutzmaßnahmen in Gebäuden von Schulen, Kindertagesstätten und OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20261921 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit Hitzeschutzkonzepten und entsprechenden Maßnahmen in Gebäuden von Schulen, Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsschulen befasst. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob ein gesamtstädtisches Konzept oder verbindliche Handlungsleitlinien für den Betrieb dieser Einrichtungen bei hohen Außentemperaturen existieren. Zudem werden Informationen zu bestehenden baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen wie Sonnenschutz oder Lüftungskonzepten sowie zu Erkenntnissen über Gebäude mit kritischen Raumtemperaturen angefordert.
Die Anfrage umfasst ferner Fragen zur Umsetzung und Planung von Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz in den vergangenen fünf Jahren sowie zur Priorisierung von Sanierungen. Die Ratsfraktion möchte wissen, welche organisatorischen Empfehlungen für die Einrichtungen vorliegen und wie die Verwaltung die langfristige Eignung von Unterrichtsausfällen bei Hitze im Vergleich zu alternativen Strategien bewertet. Des Weiteren werden Informationen zum Bedarf an weiteren Hitzeschutzmaßnahmen, zur Bereitstellung finanzieller Mittel sowie zur Nutzung von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene erbeten. Abschließend wird nach der Abstimmung mit anderen Trägern im Kita- und OGS-Bereich hinsichtlich des Hitzeschutzes gefragt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Baustellenmanagement - Hier: AnliegerinformationenZur Vorlage · 20261922 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Baustellenmanagement und Anliegerinformationen eingereicht. Hintergrund sind Erneuerungsarbeiten an der Straße Auf dem Dahlacker sowie Teilen der Riemker Straße. Laut der Anfrage wurden die Anwohner Anfang Juni darüber informiert, dass die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke außerhalb der Arbeitszeiten eingeschränkt sein würde, mit Ausnahme der Tage für Asphaltarbeiten, die ab dem 25. Juni 2026 geplant waren.
Die Fraktion führt an, dass Bewohner bereits am Abend des 24. Juni 2026 ihre Grundstücke nicht mehr verlassen konnten. Dies habe dazu geführt, dass Fahrzeuge teilweise noch im betroffenen Gebiet geparkt waren und die Wahrnehmung von Terminen oder Einkäufe erschwert wurden. In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass zwar eine Verschiebung bei schlechtem Wetter möglich sei, jedoch keine Definition für diesen Begriff vorliege und auch keine Information über eine Vorverlegung der Arbeiten aufgrund von Hitze erfolgt sei.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung nun um Auskunft darüber, aus welchem Grund die Arbeiten vorgezogen wurden. Zudem wird gefragt, ob eine Vorverlegung aufgrund der hohen Temperaturen erfolgte und falls ja, warum die Anwohner nicht vorab informiert wurden. Abschließend werden Informationen darüber angefordert, welche Maßnahmen die Verwaltung künftig ergreifen will, um die Aktualität der Anliegerinformationen bei kurzfristigen Planänderungen sicherzustellen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Umgang mit der Veröffentlichung nichtöffentlicher SitzungsunterlagenZur Vorlage · 20261929 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur 8. Sitzung des Bochumer Rates am 16. Juli 2026 befasst sich der Gruppensprecher Tim Pohlmann mit dem Umgang der Verwaltung bei der Veröffentlichung von Unterlagen aus nichtöffentlichen Sitzungen. Anlass sind Fälle, in denen Dokumente aus nichtöffentlichen Teilen von Rats- und Ausschusssitzungen vor deren eigentlicher Durchführung an die Öffentlichkeit gelangt sind. Als aktuelles Beispiel wird dabei der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) angeführt.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, wie mit der wiederholten Veröffentlichung solcher Dokumente grundsätzlich verfahren wird und welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen zur künftigen Vermeidung geplant sind. Zudem wird gefragt, ob aus dem aktuellen Fall Konsequenzen gezogen werden und ob rechtliche Schritte gegen mögliche Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflichten nach § 30 der Gemeindeordnung NRW eingeleitet werden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Kirchschule HöntropZur Vorlage · 20261932 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Freie Bürger – BSW hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich auf die geplante Entsorgung eines Pavillons im Bereich der Kirchschule Höntrop bezieht. Die Vorlage mit der Nummer 20261932 knüpft an eine vorangegangene Untersuchung zur Raumluftqualität an derselben Schule an, die nach Angaben der Ratsgruppe noch nicht beantwortet wurde.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum Entsorgungsprozess und zur Handhabung möglicher Schadstoffe. Es wird um Auskunft darüber gebeten, welches Unternehmen mit der Entsorgung des Pavillons beauftragt ist und ob ein aktuelles Gutachten über eine mögliche Belastung durch PCP oder andere giftige Holzschutzmittel vorliegt. Zudem wird gefragt, ob die Entsorgungsfirma sowie die Zielorte des Bauschutts über die potenzielle Schadstoffbelastung informiert sind und ob die Entsorgung gemäß den erforderlichen Richtlinien erfolgt.
Des Weiteren werden Informationen zu den Schutzmaßnahmen für die beteiligten Arbeitskräfte sowie zur Einbindung der zuständigen Berufsgenossenschaft angefordert. Auch der genaue Bestimmungsort des anfallenden Bauschutts ist Gegenstand der Anfrage.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Tiny Forest im Wattenscheider Stadtgarten – Sachstand zur Entwicklung der PflanzungenZur Vorlage · 20261939 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen zum aktuellen Zustand des sogenannten Tiny Forest im Wattenscheider Stadtgarten einzuholen. Das Projekt auf dem ehemaligen Betriebshof umfasst rund 5.000 Setzlinge, die im Frühjahr dieses Jahres zur Förderung der Klimaanpassung und Biodiversität angelegt wurden.
Anlass der Anfrage sind Hinweise aus der Bürgerschaft sowie Beobachtungen bei einer Ortsbesichtigung, wonach sich Teile der Pflanzung in einem schlechten Zustand befinden sollen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung des derzeitigen Zustands sowie des Anwuchserfolgs der Bäume und Sträucher. Zudem werden Fragen zu den Ursachen für den Zustand einzelner Gehölze im Hinblick auf die laufende Anwuchsphase gestellt.
Des Weiteren möchte die Fraktion Details zum vorgesehenen Bewässerungs- und Pflegekonzept sowie zur bisherigen Umsetzung von Maßnahmen erfahren. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Regelung von Ersatzpflanzungen im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen, zum Stand des Abnahmeverfahrens der Pflanzmaßnahme sowie zu möglichen Anpassungsbedarfen für künftige Aufforstungsprojekte.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Vermittlungs- und Ablehnungszahlen/Ablehnungsgründe im Tierheim BochumZur Vorlage · 20261947 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Vermittlungszahlen und Ablehnungsgründe im Bochumer Tierheim bezieht. Hintergrund ist der Beschluss des Stadtrats vom 18. Juni 2026, eine überplanmäßige Summe von 1.010.000 Euro für das Tierheim bereitzustellen. Die Begründung für diese Mittelzuweisung umfasst unter anderem die gestiegenen Kosten für die Versorgung und Unterbringung von Fund- und sichergestellten Tieren.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der seit 2021 vermittelten Tiere, differenziert nach Jahren sowie den Kategorien Hunde, Katzen und Sonstige. In diesem Zusammenhang werden auch die Zahlen der Vermittlungsanfragen sowie die Anzahl der Ablehnungen durch das Tierheim bzw. den Tierschutzverein für denselben Zeitraum angefragt. Zudem sollen die häufigsten Gründe für eine Ablehnung von Interessenten – wie etwa ungeeignete Haltungsbedingungen oder fehlende Vorerfahrung – sowie die Kriterien für eine erfolgreiche Adoption dargelegt werden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14"Toilette für alle" am Konrad-Adenauer-Platz - Nachfragen zur Vorlage Nr. 20261385Zur Vorlage · 20261948 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zum Zustand der „Toilette für alle“ am Konrad-Adenauer-Platz gestellt. Hintergrund ist die Antwort der Verwaltung auf eine vorangegangene Vorlage, in der Unstimmigkeiten bei der Meldung von Schäden sowie die Dauer der Nichtnutzbarkeit thematisiert werden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Anlage aktuell wieder voll funktionsfähig ist und falls ja, seit welchem Zeitpunkt dies der Fall ist. Zudem wird nach den Gründen für die Verzögerung zwischen der mutmaßlichen Beschädigung und der Meldung durch die Mandragora GmbH am 3. Mai 2026 gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen über die seit dieser Meldung unternommenen Reparaturmaßnahmen sowie eine Erklärung für die bisherige Dauer der Betriebsausfallzeit trotz angekündigter umgehender Reparaturbeauftragung. Ein konkreter Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme wird ebenfalls erfragt. Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zum Abschluss der technischen Prüfung zur Nachrüstung eines Störungsmonitorings sowie über den aktuellen Stand einer möglichen Umsetzung.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Freies WLAN an allen SportstättenZur Vorlage · 20261950 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die sich mit dem Ausbau von freiem WLAN in städtischen Sportstätten befasst. Hintergrund ist eine Forderung der Sportjugend im Stadtsportbund, die eine digitale Infrastruktur zur Unterstützung der Vereinsarbeit und der Kommunikation fordert.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Stand der technischen Ausstattung. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, welche Sportstätten bereits über einen frei zugänglichen WLAN-Zugang verfügen und für welche Einrichtungen noch keine Versorgung besteht. Dabei wird nach einem konkreten Zeitplan gefragt, der für die betroffenen Sportstätten jeweils Monat und Jahr der geplanten Einrichtung ausweist. Zudem wird die Frage aufgeworfen, weshalb ein WLAN-Zugang bislang nicht als Standardausstattung in städtischen Turn- und Sporthallen geführt wird.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Fortschritt bei Bauvorhaben. Die Fraktion möchte wissen, wie viele Generalsanierungen und Neubauten von Schulsporthallen seit einer vergleichbaren Anfrage im Jahr 2024 durchgeführt wurden und bei wie vielen dieser Projekte die WLAN-Ausstattung bereits umgesetzt wurde. Schließlich wird nach der Anzahl und den konkreten Standorten von Sporthallen gefragt, in denen seit der letzten Beantwortung ähnlicher Anfragen mobile WLAN-Geräte temporär oder dauerhaft zum Einsatz kamen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Zukunft der Kraftsportgeräte aus der Rundsporthalle und zeitnahe Schaffung einer TrainingsmöglichkeitZur Vorlage · 20261951 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Anfrage eines Ratsmitglieds thematisiert die aktuelle Situation der Kraftsportgeräte aus der Rundsporthalle. Infolge baulicher Veränderungen in der Halle wurde der dortige Kraftraum aufgegeben, wodurch die Geräte mit einem Anschaffungswert von über 120.000 Euro derzeit nur eingeschränkt für den Vereins- und Breitensport zur Verfügung stehen. Die Ausrüstung ist aktuell auf verschiedene Nebenräume verteilt. Ein früherer Vorschlag, die Geräte in Räumlichkeiten an der Harpener Heide unterzubringen, konnte aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht umgesetzt werden.
Die Anfrage an den Oberbürgermeister fordert die Verwaltung dazu auf, zum aktuellen Sachstand der Unterbringung und zum Zustand der Geräte Stellung zu nehmen. Es wird nach den Gründen gefragt, warum bislang keine dauerhafte Lösung für die Wiederinbetriebnahme der Geräte gefunden wurde und welche alternativen Standorte oder mobile Hallenlösungen geprüft wurden. Des Weiteren werden Informationen über die Gesprächsergebnisse mit den betroffenen Sportvereinen sowie über kurzfristige Maßnahmen zur Schaffung neuer Trainingsmöglichkeiten verlangt. Ziel ist es, eine zeitnahe dauerhafte Unterbringung der Geräte zu erreichen, um die vorhandene Infrastruktur wieder dem Sport zugänglich zu machen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Hallenzeiten und Planungssicherheit für Bochumer SportvereineZur Vorlage · 20261952 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Verbesserung der Hallenzeiten und der Planungssicherheit für die lokalen Sportvereine gestellt. In dem Schreiben, das von der sportpolitischen Sprecherin Sophie Sommer unterzeichnet wurde, werden verschiedene Herausforderungen thematisiert, die den Trainingsbetrieb beeinflussen. Dazu gehören eingeschränkte Zeiten durch die schulische Nutzung, begrenzte Abendkapazitäten sowie kurzfristige Belegungspläne, insbesondere während der Sommerferien. Zudem werden Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Sportarten angeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der aktuellen Hallenkapazitäten und der Auslastung der Sporthallen in Bochum. Es wird nach den Ursachen für die kurzfristige Übermittlung von Belegungsplänen sowie nach Möglichkeiten gefragt, die Planungssicherheit für Vereine zu erhöhen. Des Weiteren möchte die Anfrage klären, durch welche organisatorischen oder personellen Maßnahmen Trainingszeiten ausgeweitet werden können und wie mit Nutzungskonflikten umgegangen wird. Die Verwaltung soll zudem den mittel- und langfristigen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten einschätzen sowie Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen nennen. Abschließend wird nach der Art der Unterstützung gefragt, die die Verwaltung benötigt, um die Rahmenbedingungen für den Vereinssport nachhaltig zu verbessern.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Ausgabe von Wasser und Hygieneartikeln für wohnungslose MenschenZur Vorlage · 20261965 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Freie Bürger – BSW hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Streichung der Wasserverteilung und der Ausgabe von Hygieneartikeln für wohnungslose Menschen im aktuellen Hitzeschutzkonzept 2026 angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass diese Maßnahmen aufgrund einer bestehenden Haushaltssperre nicht mehr vorgesehen sind.
Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf die Einbindung der Themen Trinkwasserversorgung und Hitzeschutz in die strategische Zielsystematik der Bochum-Strategie, insbesondere im Hinblick auf das UN-Nachhaltigkeitsziel 6 zur Sicherung der Wasserqualität und Sanitärversorgung. In der Anfrage werden fünf spezifische Punkte zur Beantwortung durch die Verwaltung aufgestellt.
Es wird nach den Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser und Hygieneartikeln in den vergangenen zwei Jahren gefragt. Zudem möchte die Ratsgruppe wissen, ob die Verwaltung die Wasserverteilung und die Ausgabe der Hygieneartikel im Hitzeschutzkonzept als Pflichtleistung oder als freiwillige Leistung einstuft. Des Weiteren wird um eine Erläuterung gebeten, wie die Streichung dieser Maßnahmen mit der Bochum-Strategie in Einklang gebracht wird und wie die Verwaltung die Notwendigkeit der Streichung durch die genannte Haushaltssperre begründet. Abschließend wird nach dem prozentualen Anteil der Einsparungen aus dieser Streichung an den gesamten Einsparungen des laufenden Haushalts der Stadt Bochum gefragt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.19Eingriff in die freie Rede im Rahmen der Aussprache zu TOP 1.5 der Ratssitzung vom 16.07.2026Zur Vorlage · 20261966 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu Unterbrechungen während einer Ratssitzung vom 16. Juli 2026 angefordert. Hintergrund ist die Aussprache zu einem Tagesordnungspunkt, der verschiedene Themen der Vorlage 20261655 behandelte, darunter die Zusammenlegung von Symphoniker, Planetarium und Schauspielhaus, Sanierungsmaßnahmen, die Anschaffung neuer Instrumente sowie die thematische Ausrichtung und Förderung des Schauspielhauses.
Das Ratsmitglied wirft dem Oberbürgermeister vor, die Rede im Rahmen der Debatte zweimal unterbrochen zu haben, wobei jeweils auf die Sache verwiesen wurde. In der Anfrage wird auf die Gemeindeordnung NRW verwiesen, die die freie Mandatsausübung und politische Auseinandersetzung schützt.
Die Anfrage stellt konkret vier Fragen an den Oberbürgermeister. Es wird um Auskunft gebeten, welche Bestandteile der Rede nach Ansicht des Oberbürgermeisters thematisch nicht Gegenstand der Vorlage 20261655 waren. Zudem wird nach der Rechtsgrundlage gefragt, auf der die Unterbrechungen der Rede basierten sowie darüber, welche Teile der Vorlage 20261655 nach Ansicht der Stadtspitze im Rahmen der Aussprache nicht debattiert werden dürfen. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.20Verkehrskonzept Lohrheidestadion Deutsche Leichtathletikmeisterschaft Juli 2026Zur Vorlage · 20261967 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat im Rahmen der 8. Sitzung des Rates der Stadt Bochum eine Anfrage zum Verkehrskonzept im Umfeld des Lohrheidestadions eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind die Deutschen Leichtathletikmeisterschaften, die im Zeitraum vom 24. bis 26. Juli 2026 stattfinden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die Verwaltung die Regelung des Besucherzustroms zum und vom Stadion vorbereitet hat. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Sicherstellung der Parkmöglichkeiten und der Erreichbarkeit von Wohnumfeldern für Anwohner gestellt. Zudem wird nach der Existenz und der konkreten Gestaltung eines Verkehrskonzepts für das betroffene Umfeld gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob die Verwaltung Kontakt zum Veranstalter der Leichtathletikmeisterschaften aufgenommen hat, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, und welche Ergebnisse dieser Austausch erbracht hat. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Veranstaltungstermin wurde um eine zeitnahe Beantwortung der Fragen gebeten, wobei eine mündliche Erläuterung durch die zuständigen Dezernenten in der Ratssitzung angestrebt wird.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.21Kommunaler Hitzeschutz für Pflegeeinrichtungen in BochumZur Vorlage · 20261968 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP-UWG: WAT im Rat hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 den Oberbürgermeister um Informationen zum kommunalen Hitzeschutz in stationären Pflegeeinrichtungen gebeten. Hintergrund der Anfrage sind die gesundheitlichen Risiken für pflegebedürftige Menschen während zunehmender Hitzeperioden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, nach welchen fachlichen Kriterien und Schwerpunkten die Heimaufsicht ihre Kontrollen in Pflegeeinrichtungen während sommerlicher Hitze durchführt. Dabei wird gefragt, wie die tatsächlichen Raumtemperaturen bei diesen Kontrollen erfasst und im Verhältnis zu Dokumentationspflichten bewertet werden. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Unterstützungs- und Ermessensspielräume die WTG-Behörde nutzt, um Einrichtungen bei der Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen, etwa durch den Einsatz mobiler Kühlgeräte, zu unterstützen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Bereitstellung von Notfallkapazitäten durch die Stadt Bochum bzw. den kommunalen Katastrophenschutz. Es wird nach der Verfügbarkeit von mobiler Kühltechnik, Ventilatoren oder Notstromaggregaten für Pflegeeinrichtungen gefragt. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach der Bewertung des Bedarfs an zusätzlichen kommunalen Notfallkapazitäten durch die Verwaltung sowie nach der Prüfung künftiger Maßnahmen. Abschließend wird nach der Organisation der Zusammenarbeit und der Kommunikationswege zwischen der Stadt, den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und den Hilfsorganisationen im Falle außergewöhnlicher Hitzeereignisse gefragt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.22RatsTV-ArchivZur Vorlage · 20261969 · Anfrage
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Die Fraktion FDP-UWG hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur zeitlichen Verfügbarkeit von Aufzeichnungen der Ratssitzungen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist das Angebot des RatsTV-Archivs auf der Internetseite der Stadt Bochum, über welches vergangene Sitzungen des Rates eingesehen werden können.
Die Fraktion stellt dazu zwei spezifische Fragen. Zum einen wird erfragt, wie viel Zeit zwischen dem Ende der jeweiligen Sitzungen und der Bereitstellung der Aufzeichnungen im RatsTV-Archiv vergangen ist, wobei eine sitzungsgenaue Betrachtung innerhalb der aktuellen Ratsperiode angestrebt wird. Zum anderen wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, welche Maßnahmen geplant sind, um die Online-Verfügbarkeit der Aufzeichnungen künftig zu beschleunigen. Die Anfrage bezieht sich auf die 8. Sitzung des Rates vom 16. Juli 2026.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.23OGS-RechtsanspruchZur Vorlage · 20261970 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP-UWG hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung des Rates der Stadt Bochum Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Neuregelung in Nordrhein-Westfalen, nach der Kinder der ersten Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagesschule (OGS) haben. Dieser Anspruch umfasst neben der regulären Schulzeit auch die Ferienbetreuung.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, wie viele Kinder in den Klassen zwei bis vier in Bochum in diesem Jahr ihren OGS-Platz verloren haben oder verlieren werden, seit der Rechtsanspruch für die erste Klasse eingeführt wurde. Die Anfrage fordert zudem eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Zahlen nach jeweiligen Schulen sowie nach den jeweiligen Trägern der Einrichtungen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.24Nutzung der RundsporthalleZur Vorlage · 20261971 · Anfrage
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Mit der Vorlage 20261971 hat ein Mitglied der Fraktion Die Grünen im Rat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Nutzung der Rundsporthalle bezieht. Die Anfrage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 16. Juli 2026 eingereicht.
Die Fragestellung umfasst zwei Kernpunkte. Zum einen wird um eine detaillierte Aufschlüsselung der aktuellen Nutzung der Rundsporthalle gebeten. Dabei soll dargelegt werden, in welchem Umfang die Halle derzeit für den Schulsport sowie für den Vereinssport genutzt wird, wobei eine Trennung nach den beteiligten Schulen und Vereinen erfolgen soll. Zum anderen wird nach den vorhandenen Ausweichmöglichkeiten gefragt, falls die Rundsporthalle aufgrund von Unnutzbarkeit zeitweise nicht zur Verfügung stehen sollte. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.25Aspekte zum Haushalt 2027Zur Vorlage · 20261972 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat zum Termin am 16. Juli 2026 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die verschiedene Aspekte des Haushaltsplans 2027 behandelt. Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Sicherung der städtischen Handlungsfähigkeit. Die Anfrage umfasst Fragen zur Modernisierung der Verwaltung durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und die Überprüfung von Satzungen sowie die Durchführung einer Organisations- und Aufgabenanalyse, gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Fachberatung. Zudem werden Strategien zur Bewältigung des demografischen Wandels in der Personalplanung, die Stärkung der IT-Sicherheit sowie Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen und die Einführung von Controlling-Kennzahlen abgefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Infrastruktur und Stadtentwicklung. Es werden Fragen zur Finanzierung der Erhaltung und Modernisierung von Straßen, Brücken, Rad- und Gehwegen sowie zur Reduzierung von Sanierungsstau gestellt. Dies schließt die Schulwegsicherheit und die Sanierung von Grünanlagen ein. Erörtert werden zudem die Modernisierung von Lichtsignalanlagen zur digitalen Verkehrssteuerung sowie die Beschleunigung von Planungs- und Erschließungsprozessen für Wohn- und Gewerbeflächen. Auch die Kosten und die Umsetzung einer multifunktionalen Sporthalle auf Basis einer Machbarkeitsstudie sind Gegenstand der Anfrage.
Schließlich befasst sich die Anfrage mit der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Es wird die Klärung des Bedarfs an Personal, Ausrüstung und Fortbildungen für den Kommunalen Ordnungsdienst gefordert, um dessen Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Zudem wird die Ermittlung des benötigten Stellenbedarfs im Ordnungsamt angestrebt, um Verstöße gegen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle sowie illegale handwerkliche Tätigkeiten nachhaltig zu verfolgen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.26Bauprojektcontrolling "Haus des Wissens"Zur Vorlage · 20261973 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zum Bauprojektcontrolling des Projekts „Haus des Wissens“ gestellt. Hintergrund sind die Entwicklungen im Bericht zum ersten Quartal 2026, wonach sich der voraussichtliche Übergabetermin des Projektes auf Ende 2027 oder das Frühjahr 2028 verschieben kann. Als Gründe für die Terminverschiebung werden ingenieurtechnische Klärungen, Umplanungen, Änderungen beim Brandschutz sowie Nachforderungen des Bauordnungsamts angeführt. Während im Bericht zum vierten Quartal 2025 noch ein Richtfest für Juli 2026 vorgesehen war, sieht der aktuelle Bericht eine Überarbeitung des Terminplans vor.
Zudem wird im aktuellen Bericht angekündigt, dass die Projektkosten in Abhängigkeit von den Terminverzögerungen steigen werden. Der aktuelle Beauftragungsbestand beläuft sich auf 97,8 Millionen Euro, was etwa 64 Prozent der Kosten des Realisierungsbeschlusses entspricht. Die Anfrage der Fraktion bezieht sich konkret auf die Einzelheiten der Kostensteigerungen gegenüber dem Veränderungsbeschluss sowie auf die Überschreitung der Budgets in den Kostengruppen 300 und 400. In diesen Bereichen sind die Kosten bereits um 15,7 Millionen Euro beziehungsweise 12,3 Millionen Euro über dem Budget, obwohl erst ein Teil der geplanten Leistungen beauftragt wurde. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft darüber, seit wann eine Kostensteigerung bekannt ist, warum die Prognose nicht früher angepasst wurde und wie die erwarteten Mehrkosten im Haushalt abgebildet werden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.27Kosten, Nutzen und Wirkungskontrolle der "Mobilen Grünen Zimmer" in BochumZur Vorlage · 20261974 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Projekt „Mobiles Grünes Zimmer“ angefordert. Das Projekt, welches seit 2024 an wechselnden Standorten im Stadtgebiet umgesetzt wird, steht im Fokus der parlamentarischen Nachfrage.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtkosten für die Jahre 2024, 2025 und 2026, wobei die Kosten pro Jahr sowie die jeweiligen Standzeiträume ausgewiesen werden sollen. Zudem wird nach den Kriterien gefragt, nach denen die Standorte für die mobilen Einheiten ausgewählt werden.
In der Anfrage wird zudem die Bewertung des Nutzens des Projekts durch die Verwaltung thematisiert. Dabei bezieht sich die Anfrage auf öffentliche Diskussionen und Kritik an vergleichbaren Projekten in anderen Kommunen, wie etwa in Mainz. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, ob eine Fortführung des Projekts über das Jahr 2026 hinaus geplant ist, in welchem Umfang dies geschehen soll und mit welchem finanziellen Volumen damit zu rechnen ist. Abschließend wird nach der Initiative gefragt, auf deren Grundlage der weitere Betrieb des Projekts erfolgt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.28Geschehen im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 20261975 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20261975 stellt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum dem Oberbürgermeister Fragen zur Verteilung von Einladungskarten des Vereins „Kinder- und Jugendring Bochum e.V.“ anlässlich dessen 80-Jahrfeier. Anlass der Anfrage ist der Vorfall in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 1. Juli 2026, bei dem auf den Sitzplätzen der Ausschussmitglieder Einladungskarten hinterlegt waren, jedoch auf dem Platz der Vertretung der AfD-Fraktion keine Karte vorlag.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung, durch welche Personengruppe die Verteilung der Karten vorgenommen wurde. Dabei werden verschiedene Szenarien abgefragt, die eine Verteilung durch die Ausschussvorsitzende, durch ein Ausschussmitglied, durch die Verwaltung oder durch einen Dritten beinhalten. In den jeweiligen Fällen wird die Verwaltung aufgefordert, die Einhaltung des Neutralitätsgebots sowie das Gebot der Gleichbehandlung aller Fraktionen und Ausschussmitglieder zu beurteilen. Sollte die Verteilung durch einen Dritten erfolgt sein, wird zudem nach der Rechtsgrundlage für die Nutzung städtischer Ressourcen für diese Tätigkeit gefragt. Abschließend wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, wie die Gleichbehandlung aller Rats- und Ausschussmitglieder bei künftigen Gelegenheiten sichergestellt werden soll.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.29Kinder- und Jugendring Bochum e.V.Zur Vorlage · 20261976 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, in der die politische Neutralität und die Finanzierung des Vereins „Kinder- und Jugendring Bochum e.V.“ thematisiert werden. Anlass der Anfrage ist die 80-Jahr-Feier des Vereins im Juli 2026, auf deren Einladungskarten sowie auf einem Plakat bei der Veranstaltung eine politische Forderung gegen die Partei AfD zu sehen war.
Die Antragstellerin wirft dem Verein vor, parteipolitisches Tätigwerden zu betreiben, und hinterfragt, ob dies mit der Rolle als Zentralverband der freien Jugendhilfe sowie mit den gesetzlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und der Förderung der Ziele des Grundgesetzes vereinbar ist. Es wird die Frage aufgeworfen, ob öffentliche Mittel für solche politischen Zwecke verwendet wurden.
Im Rahmen der Anfrage werden detaillierte Informationen zur Finanzierung des Vereins sowie zu Zahlungen der Stadt Bochum und ihrer Tochterunternehmen an den Verein und dessen Mitgliedsorganisationen für die Jahre 2025 und 2026 gefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Bitte um eine Aufschlüsselung von Förderungen nach Datum, Betrag und Projektbezug. Des Weiteren wird die Verwaltung gefragt, ob eine Überprüfung der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe notwendig ist und wie die Stadt die politische Neutralität der durch öffentliche Gelder finanzierten Jugendhilfe sicherstellt.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.30Rede der Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 20261977 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die 80-Jahr-Feier des Vereins „Kinder- und Jugendring Bochum e.V.“ am 4. Juli 2026 bezieht. Laut der Vorlage 20261977 war auf der Einladungskarte sowie auf einem Großplakat hinter dem Rednerpult bei der Veranstaltung ein Logo mit der Aufschrift „AfD Verbot Jetzt“ zu sehen.
In der Anfrage wird thematisiert, dass die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der Feierlichkeiten eine Rede hielt, während sie vor dem besagten Plakat positioniert war. Die Fraktion bittet die Verwaltung nun um eine Beurteilung des Auftritts der Ausschussvorsitzenden in ihrer Funktion als Vorsitzende vor einem Plakat, das sich gegen eine im Rat und im Jugendhilfeausschuss vertretene Partei richtet. Zudem wird die Frage aufgeworfen, wie ein solcher Auftritt mit der für eine Ausschussvorsitzende gebotenen parteipolitischen Neutralität in der Ausübung ihrer Funktion vereinbar ist. Die Anfrage wurde vom Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum eingereicht.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.31Karte der kühlen OrteZur Vorlage · 20261978 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister vom 16. Juli 2026 befasst sich die Fraktion Die Grünen im Rat mit der Erweiterung der sogenannten Karte der kühlen Orte innerhalb der Bochum App. Hintergrund der Anfrage sind die hohen Temperaturen im Juni.
Die Fragestellerin bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob eine Erweiterung der Karte um kommerzielle Standorte, wie beispielsweise Cafés, Geschäfte oder Kinos, geplant ist. Zudem wird angefragt, ob Orte, die über eine Klimaanlage verfügen, innerhalb der App speziell hervorgehoben werden können.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.32Aufwand zur Beantwortung von AnfragenZur Vorlage · 20261979 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20261979 liegt eine Anfrage der Fraktion Die Grünen im Rat vor, die sich an den Oberbürgermeister richtet. Gegenstand der Anfrage ist die Ermittlung des personellen und zeitlichen Aufwands, der im Zusammenhang mit einer im Rat am 16. Juli 2026 vorgetragenen Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Kreisjugendring entstanden ist.
Die Fragestellerin bittet um eine grobe Gesamtschätzung des Aufwands, der durch die entsprechende Anfrage der AfD-Fraktion innerhalb der Stadtverwaltung verursacht wurde. Darüber hinaus wird nach dem entstandenen Aufwand in gleicher Angelegenheit bei der Bezirksregierung gefragt. Die Anfrage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 gestellt. Federführend für das Dokument ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.33Zeitlimit für AnfragenZur Vorlage · 20261980 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20261980 liegt eine Anfrage an den Oberbürgermeister vor, die sich mit den Abläufen in den Sitzungen des Rates der Stadt Bochum befasst. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat thematisiert darin die zunehmende Praxis, bereits vorab ausformulierte Anfragen in den Ratssitzungen vollständig vorzulesen.
Nach Angaben in der Anfrage nehmen diese umfangreichen Vorlesungen einen erheblichen Teil der Zeit der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder sowie der anwesenden Verwaltungskräfte in Anspruch. Vor diesem Hintergrund werden zwei konkrete Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Zunächst wird angefragt, ob für das Verlesen von Anfragen bereits eine maximale Redezeit für die zuständigen Rednerinnen und Redner festgelegt ist.
Sollte eine solche Begrenzung derzeit nicht existieren, wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, ob die Einführung einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung als sinnvoll oder notwendig erachtet wird. Die Anfrage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 gestellt. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier:Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Ablehnung einer Eingabe nach § 24 GO NW eines Bürgers zum Bebauungsplan Wilhelm-Leithe-Weg-SüdErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
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