Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung
20261441 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten | 02.07.2026 | Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur | noch nicht beraten | 07.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Nach drei Jahren Praxis hat die Verwaltung die Stellplatzsatzung evaluiert und schlägt Anpassungen vor. Insbesondere die Anforderungen an Fahrradabstellanlagen und die Bewertung der ÖPNV-Lagegunst werden überarbeitet. Der Rat soll im Juli über die neue Satzung entscheiden.
Die 2022 eingeführte Stellplatzsatzung wird nach einer dreijährigen Evaluation überarbeitet. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen legt dem Rat eine neue Fassung vor, die auf den Erfahrungen der Planungspraxis basiert.
Ziele der ursprünglichen Satzung erreicht
Die ursprünglichen Ziele der Stellplatzsatzung haben sich bewährt: Baukosten wurden gesenkt, der Umweltverbund gestärkt und alternative Mobilitätsangebote gefördert. Besonders die Möglichkeit, bei guter ÖPNV-Anbindung oder durch Mobilitätskonzepte weniger Kfz-Stellplätze nachweisen zu müssen, hat sich in der Praxis etabliert.
Die Evaluation zeigt eine grundsätzlich gute Anwendbarkeit und Verständlichkeit der Satzung. Kleinere Vorhaben profitieren von Vereinfachungen bei Bauanträgen. Die klaren Kriterien zur ÖPNV-Lagegunst mit grafischer Darstellung ermöglichen Investoren eine direkte Einschätzung möglicher Stellplatzreduzierungen.
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Daten aus drei Jahren Anwendung
- Seit Juli 2022 wurden rund 2.800 Bauanträge gestellt (1.150 für Wohnen, 1.250 für andere Nutzungen)
- Nachzuweisende Kfz-Stellplätze: 2.900 im Wohnbereich und 10.300 bei anderen Nutzungen
- 150 Pkw-Stellplätze wurden insgesamt abgelöst
- Ablösegebühren: 2022: 97.000 Euro, 2023: 117.000 Euro, 2024: 129.000 Euro, 2025: 51.000 Euro
Hauptkritikpunkt: Fahrradabstellanlagen
Der häufigste Kritikpunkt betrifft die Anzahl und teilweise erforderliche Überdachung der Fahrradabstellanlagen. Hier sehen sowohl die Verwaltung als auch die Wohnungswirtschaft Anpassungsbedarf. Die Allianz für Wohnen bemängelt den Spagat zwischen Anforderungen an Zahl und Qualität der Stellplätze und den daraus resultierenden Kosten.
Geplante Anpassungen im Überblick
Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- Konkretisierung von Mobilitätskonzepten: Maximal 20 Prozent Reduktion durch Mobilitätskonzept möglich, weitere maximal 50 Prozent bei Kombination mit Lagegunst und 20 Prozent Mobilitätskonzept
- Doppelnutzung von Stellplätzen wird explizit beim Wohnen ausgeschlossen
- Rampenneigung erhöht von 10 auf 15 Prozent
- Entfernung zu Fahrradabstellanlagen von maximal 60 auf 100 Meter erweitert
- Überdachungspflicht gelockert: Bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen muss ab dem 13. überdacht werden, beim Wohnen zusätzlich 10 Prozent nicht überdacht
ÖPNV-Lagegunst wird ausgeweitet
Bei der ÖPNV-Lagegunst wird dem Schienenverkehr eine höhere Bedeutung zugeordnet. Um Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen gibt es einen zusätzlichen 50-Meter-Puffer, der zur nächst besseren Zone berechtigt. Dadurch werden einzelne Lücken zwischen den Zonen geschlossen.
Wenig Erfahrung mit Mobilitätskonzepten
Bisher wurden nur drei Mobilitätskonzepte in Baugenehmigungen genehmigt. Da diese Projekte noch nicht umgesetzt sind, kann deren Wirkung noch nicht evaluiert werden. Die vereinfachte Checkliste für Wohnprojekte nach § 34 BauGB wurde bisher kaum genutzt.
Beratung in verschiedenen Gremien
Die Vorlage durchläuft bis zur Ratsentscheidung am 16. Juli mehrere Gremien:
- Bezirksvertretungen (Anhörungen von 25. Juni bis 7. Juli)
- Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli, Vorberatung)
- Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (2. Juli, Vorberatung)
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli, Vorberatung)
Die Verwaltung soll zwei Jahre nach Beschluss einen Erfahrungsbericht erstellen und nach drei Jahren eine erneute Evaluierung durchführen. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wird eine komplett neue Satzung statt einer Änderungssatzung beschlossen.
Unterlagen