Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR
✦ Zusammenfassung
Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 24.06.2026 | Ausschuss für Beteiligungen und Controlling | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Verwaltung schlägt vor, drei Ratsmitglieder in das Kuratorium der neu gegründeten „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum zu entsenden. Die Stiftung fördert gemeinnützige Zwecke mit einem Grundstockvermögen von 250.000 Euro.
Sparkasse gründet Stiftung für gemeinnützige Zwecke
Die Sparkasse Bochum hat 2025 die „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet. Der Verwaltungsrat der Sparkasse beschloss die Gründung am 20. März 2025, das Anerkennungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg ist bereits abgeschlossen.
Die Stiftung wurde mit einem Grundstockvermögen von 250.000 Euro ausgestattet. Dieses soll in den ersten drei Jahren nach der Gründung um jeweils weitere 250.000 Euro jährlich durch Zustiftungen aufgestockt werden. Zusätzlich plant die Sparkasse, in den ersten vier Jahren nach der Anerkennung jährlich 100.000 Euro zu spenden, um die Handlungsfähigkeit der Stiftung zu stärken.
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Förderung von Wissenschaft bis Tierschutz
Der Stiftungszweck umfasst verschiedene gemeinnützige und mildtätige Bereiche:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes
- Förderung des Wohlfahrtswesens
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes
- Förderung des Tierschutzes
- Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie des Schutzes von Ehe und Familie
- Förderung des Sports
Kuratorium mit elf Mitgliedern geplant
Das Kuratorium der Stiftung besteht aus bis zu elf Personen. Neben dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse und zwei Vorstandsmitgliedern der Sparkasse sollen drei Mitglieder vom Stadtrat aus seiner Mitte gewählt werden.
Weitere fünf Mitglieder werden als Vertreter verschiedener Organisationen entsandt:
- UniverCity Bochum e.V.
- AG Wohlfahrt Bochum
- Biologische Station östliches Ruhrgebiet
- Kortum-Gesellschaft Bochum e.V.
- Stadtsportbund Bochum e.V.
Der Oberbürgermeister ist bereits kraft seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender Mitglied des Kuratoriums.
Frauenanteil von 40 Prozent angestrebt
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des angestrebten Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium eine Frau benannt werden sollte.
Die Amtszeit der städtischen Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder benannt werden. Auf Ratsbeschluss können die Vertreter jederzeit abberufen werden.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 24. Juni vorberaten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat am 16. Juli.
Unterlagen
Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.07.2026Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 12 (AfD)
- 08.07.2026Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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